physiopraxis 2018; 16(07/08): 54-57
DOI: 10.1055/a-0632-7583
Perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Gelder für Fort- und Weiterbildungen – Lass dich fördern!

Alexander Winkler

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Publikationsdatum:
20. Juli 2018 (online)

 

Therapeuten greifen nicht nur für die Ausbildung tief in die Tasche, sie finanzieren meist auch ihre Fort- und Weiterbildung selbst. Das muss nicht sein, findet Alexander Winkler. Er hat zusammengetragen, welche Fördermöglichkeiten es für Therapeuten gibt, und erstaunlich viele gefunden.


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Alexander Winkler, MSc, ist Physiotherapeut und arbeitet als betrieblicher Gesundheitsmanager in Köln. Sein Motto: Wenn ich mich finanziell fördern lassen kann, nehme ich das gerne an.

Das lebenslange Lernen ist ein Credo der Therapeuten, auch wenn es Zeit und kostenintensiver Fort- und Weiterbildungen bedarf. Wer sich dabei fördern lassen möchte, kann einige Fehler machen. Der größte Fehler wäre es jedoch, sich gar nicht erst zu informieren und eine Förderung ungenutzt links liegen zu lassen. Wie es wohl viele tun. Eine kleine Umfrage von Alexander Winkler unter Fort- und Weiterbildungsinstitutionen zeigte: Nur etwa jeder vierte Fortbildungsteilnehmer nimmt eine Fördermöglichkeit in Anspruch. Alexander hat für die physiopraxis-Leser exklusiv 16 staatliche Förderprogramme zusammengestellt.

Was sind die häufigsten Fehler, die eine Förderung verhindern?

Laut Aussage der Beratungsstellen und Weiterbildungsanbieter ist der gravierendste Fehler, dass sich Teilnehmer zur angestrebten Fortbildung anmelden, bevor sie den Antrag stellen. Wenn bereits eine verbindliche Anmeldung besteht oder sie schon ein Teil der Kursgebühr entrichtet haben, ist eine Bezuschussung nicht mehr möglich. Sollte die Zahl der freien Kursplätze stark begrenzt sein, kommen viele Weiterbildungsanbieter einem mit einer Kursplatzreservierung entgegen.

Auch wer die Voraussetzungen der beantragten Förderung nicht erfüllt, bleibt meistens auf den Kosten sitzen. Es ist deshalb wichtig, auf die Antragsfrist der Förderprogramme, die Gehaltsobergrenzen und die Anerkennung der Weiterbildung bzw. des Weiterbildungsanbieters zu achten. Ratsam ist auch, die Weiterbildungsfinanzierung frühzeitig zu planen und sich mit den Fördermöglichkeiten und den jeweiligen Regularien auseinanderzusetzen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und Regularien der einzelnen Förderungen sind in der Tabelle zusammengefasst.


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Welche Fort- und Weiterbildungen sind förderungsfähig?

Grundsätzlich werden keine Ausnahmen gemacht. Allerdings empfiehlt es sich, sowohl die angestrebte Weiterbildung als auch den Weiterbildungsanbieter auf geprüfte Qualität hin zu kontrollieren. Viele Programme fördern nur, wenn der Anbieter QM-zertifiziert ist bzw. auf einer der Listen geeigneter Weiterbildungsinstitute steht.

Nur etwa jeder vierte Fortbildungsteilnehmer nimmt eine Fördermöglichkeit in Anspruch.

Einige Förderprogramme behalten sich eine Höchst- bzw. Mindestgrenze für die Kosten einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vor. Manche Länder wie Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und haben eine Bagatellgrenze von 1.000,– € festgelegt.


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Wie können Therapeuten eine Förderung beantragen?

Die Förderprogramme des Bundes und des Landes haben strenge Antragsregularien, die es unbedingt einzuhalten gilt. Zunächst muss man einen Termin in einer autorisierten Beratungsstelle machen. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch Kontakt zur nächstgelegenen Beratungsstelle aufzunehmen und zu klären, welche Unterlagen zur Antragsstellung erforderlich sind. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird der Gutschein direkt ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Regularien des Förderprogramms korrekt beachtet wurden. Erst jetzt darf die verbindliche Anmeldung zur angestrebten Fortbildung erfolgen. Die Fördergenehmigung wird der Anmeldung beigefügt.


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Wie formuliere ich die Weiterbildungsziele?

Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, aber keine konkreten Weiterbildungsziele hat, kann viel Zeit und Geld verlieren. Im ersten Schritt empfiehlt sich, eine Selbstreflexion durchzuführen: Wem nützt die Maßnahme mehr, dem Arbeitgeber oder meiner persönlichen Weiterentwicklung? Welche Fertigkeiten, Kompetenzen möchte ich gezielt ausbauen? Welches Ziel verfolge ich damit? Um die konkreten Weiterbildungsziele zu formulieren, eignet sich die SMART-Regel. Damit lassen sich unspezifische Vorhaben konkretisieren. und der persönliche Weiterbildungsweg nimmt Konturen an.


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Kann man mehrere Förderarten miteinander kombinieren?

Ja, die Kombination einiger Förderarten ist möglich. Die Mischung des Prämiengutscheins mit einer ESF-Förderart (Europäischer Sozialfonds) ist jedoch auf Nachfrage beim zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschlossen.

Art

Träger

Leistungen

Voraussetzungen

Bewerbung

Bildungsprämie → Prämiengutschein

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

→ Zuschuss von 50 %, max. 500,– €

  • Pro Person gibt es einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr.

  • max. Jahreseinkommen von 20.000,– € (bei Verheirateten 40.000,– €) mit Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

  • mindestens 15 Std. pro Woche erwerbstätig

  • Beratungsgespräch in einer der insgesamt 530 bundesweiten Beratungsstelle in Ihrer Nähe (Übersicht auf www.bildungspraemie.info)

bildungspraemie.info

Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

BMBF

  • Stipendien für Absolventen einer Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf

  • Dauer 3 Jahre

  • Gesamtförderbetrag 7.200,– €, jährlich 2.400,– € bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme

  • für Fortbildungen, Seminare und berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen

  • Zuschuss für Maßnahmenkosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren (seit 01/2017) und IT-Bonus von 250,– € für die Anschaffung eines Computers bei Studienbeginn (seit 01/2017)

  • Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen

  • jünger als 25 Jahre alt (+3 Jahre durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten)

  • Qualifikationen:

    • Berufsabschlussprüfung besser als „gut“ (ø1,9 oder besser)

    • Platzierung unter den ersten drei in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

    • Nachweis besonderer Qualifikation durch begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

  • wöchentliche Arbeitszeit > 15 Std. oder als arbeitsuchend gemeldet

sbb-stipendium.de

  • Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahl-verfahren ist jeweils am 15. Februar, Aufnahme jeweils zum 1. AprilTel.: 02 28/62 93 137

  • Wichtig: zeitig prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind

Aufstiegsstipendium der SBB

BMBF

  • Förderung Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule

  • Vollzeit: monatlich 735,– € plus 80,– € Büchergeld

  • Betreuungspauschale für Kinder < 10 Jahre (130,– € pro Kind)

  • berufsbegleitend: jährlich 2.400,– € für Maßnahmenkosten

  • Es wurde noch kein Erststudium absolviert.

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung

  • mehr als 2 Jahre Berufserfahrung (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums)

  • Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (ø1,9 oder besser)

  • Platzierung unter den ersten drei in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

  • Nachweis der besonderen Qualifikation durch begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

sbb-stipendium.de

  • 3-stufiges Auswahlverfahren

    • Bewerbung per Online-Fragebogen

    • Kompetenz-Check mittels Online-Fragebogen

    • persönliches Auswahlgespräch zu Kompetenzen

Tel.: 02 28/62 93 10

Europäischer Sozialfonds (ESF) in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales

  • Die ESF-Förderung ist immer eine Kofinanzierung. Das heißt, der Europäische Sozialfonds fördert in der Regel bis zu 50 % der Gesamtkosten.

  • Die ESF-Fördermittel können alle in Bayern beschäftigten Personen und in Bayern ansässigen Unternehmen (besonders kleine und mittlere Unternehmen) in Anspruch nehmen.

esf.bayern.de

Bildungsscheck Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Zuschuss für Weiterbildungen, die mehr als 1.000,– € (inkl. Prüfungsgebühren) kosten

  • Höhe 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 3.000,– €

  • pro Person ein Bildungsscheck pro Jahr

  • für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben

  • Ausgeschlossen sind: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und Studierende.

Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH E-Mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de Tel.: 03 31/60 02-333

Bremer Weiterbildungsscheck

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

  • Förderung in Form eines Zuschusses

  • Höhe abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

  • an- und ungelernte Beschäftigte mit zu versteuerndem Einkommen von max. 20.000,– € (getrennt veranlagt) bzw. 40.000,– € (gemeinsam veranlagt) mit Wohnsitz im Land Bremen

  • Die Weiterbildungseinrichtung muss in einem der folgenden Verzeichnisse aufgenommen sein:

    • Portal der Bundesagentur für Arbeit „KURSNET“

    • Weiterbildungsdatenbank der Senatorin für Kinder und Bildung sowie deren Nachfolgeportal

    • Begünstigtenverzeichnis „Abrechnung der Prämiengutscheine zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen” des Bundes

wirtschaft.bremen.de

Hamburger Weiterbildungsbonus 2020

Das Land Hamburg

  • Zuschuss in Höhe von 50–75 % der Weiterbildungskosten, max. 1.125,– €

  • Bezuschusst werden Weiterbildungen und Qualifizierungen mit Gesamtkosten von mehr als 250,– €.

  • kann alle 2 Jahre beantragt werden

  • pro Person ein Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und deren Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig beschäftigt, min. 15 Wochenstunden zu mehr als 450,– € monatlich).

  • auch Selbstständige in der Aufbauphase

  • Anträge 4 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

weiterbildungsbonus.net zwei P PLAN:PERSONAL GmbH

Qualifizierungsscheck Hessen

Land Hessen Weiterbildung Hessen e.V.

  • Höhe der Förderung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 4.000,– € je Maßnahme

  • Förderung nur einmal im Kalenderjahr

  • bei einer Entfernung von über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort zusätzlich pro Qualifizierungsscheck eine Aufwandspauschale von 105,– €

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten

  • Gefördert wird, wer:

    • über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügt oder

    • älter als 45 Jahre ist oder

    • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt ist, unabhängig von Alter oder Qualifikation.

  • Im Kalenderjahr der Antragstellung darf noch keine Weiterbildungsteilnahme erfolgt sein.

proabschluss.de Weiterbildung Hessen e. V.

Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern

Land Mecklenburg-Vorpommern

  • Zuschuss von 50 %, jedoch maximal 500,– € je Bildungsscheck und maximal 3.000,– € bei abschlussorientierten Qualifizierungen (wozu die meisten Zertifikatskurse zählen)

  • Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die in einem Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind

gsa-schwerin.de GSA: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN-Förderung)*

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

  • Höhe der Förderung beträgt

    • für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mind. jedoch 1.000,– € bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten.

    • für Weiterbildungskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 40.000,– € bei einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten.

  • Gefördert werden Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personalausgaben für die Teilnehmer an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen).

  • Antragsberechtigt sind in Niedersachsen Beschäftigte sowie Unternehmen in Niedersachsen mit unter 50 Beschäftigten.

  • Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen gilt:

    • Sie müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln.

    • Das Abschlusszertifikat belegt Dauer und Gegenstand der Maßnahme sowie die Teilnahme.

  • Für überbetriebliche Weiterbildungskonzepte gilt:

    • Die Erstellung des Weiterbildungskonzepts wird eigenverantwortlich durchgeführt.

    • Die Gesamtfinanzierung der Konzepterstellung muss sichergestellt sein.

    • Die Förderwürdigkeit ist anhand von Qualitätskriterien nachzuweisen, die auf Basis eines Scoring-Modells gewichtet werden.

  • Selbstständige und freiberuflich tätige Therapeuten sind von der Förderung ausgeschlossen.

bit.ly/nbank_Geld Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Bildungsscheck (BS)

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

  • alle 2 Jahre Zuschuss von 50 %, max. 500,– € (Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen können auch jährlich einen Bildungsscheck beantragen)

  • Ausgeschlossen sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Kurse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen).

Wichtig: Erst BS holen, dann damit anmelden

  • in NRW beschäftigt oder wohnhaft

  • keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst

  • zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 30.000,– € bei Einzelveranlagung bzw. 60.000,– € bei gemeinsamer Veranlagung

  • Beratungsgespräch ist für die Ausstellung eines BS Voraussetzung.

Online-Check, ob man BS erhält, über Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.): www.gib.nrw.de/beratertool

mags.nrw/bildungsscheck bei ausgewählten Beratungsstellen vor Ort

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Land Rheinland-Pfalz

  • im Rahmen einer Anteilfinanzierung 60 %, höchstens aber 600,– € der Kosten einer Weiterbildung pro Person und Kalenderjahr

  • Weiterbildungen, die länger als ein Jahr dauern, werden nur einmalig (mit max. 600,– €) gefördert.

  • Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und einem zu versteuernden Jahreseinkommen

    • von mehr als 20.000,– € bzw. 40.000,– € bei gemeinsam Veranlagten,

    • von weniger als 20.000,– € bzw. 40.000,– € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000,– € (einschließlich Mehrwertsteuer).

  • Antragsgenehmigung muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme beim Weiterbildungsanbieter vorliegen; Antrag frühzeitig stellen.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) E-Mail: info@qualischeck.rlp.de Service-Nr.: 0800/5 888 432

Weiterbildungsscheck individuell Sachsen

Freistaat Sachsen bzw. Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)

  • Zuschuss in Form eines Bildungsschecks

  • 70 % der Weiterbildungskosten bei Bruttoeinkommen bis zu 2.500,– € pro Monat

  • 50 % der Weiterbildungskosten bei Bruttoeinkommen bis zu 4.000,– € pro Monat

  • Voraussetzung: Beschäftigungsverhältnis ist befristet oder man ist Leiharbeitnehmer oder die Weiterbildung soll dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen.

  • Antragsteller ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit Hauptwohnsitz in Sachsen.

  • Kosten der Weiterbildung mindestens 1.000,– €

  • Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen und dabei drei Vergleichsangebote von Weiterbildungsanbietern mit einreichen

  • Antragsberechtigt sind auch Auszubildende mit Ausbildungsstätte und Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.

sab.sachsen.de

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Tel.: 0351/49100

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Höhe für berufliche Weiterbildungen:

  • bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bruttoeinkommen unter 1.500,– € pro Monat

  • bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 2.500,– € für Personen ab 45 Jahren, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden wöchentlich, geringfügig Beschäftigte, die sonst keiner weiteren abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgehen, Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Alleinerziehende

  • bis zu 60 % für alle übrigen Berechtigten

  • Jedoch max. 25.000,– € je Weiterbildungsvorhaben

  • natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis

  • Monatliches Bruttogehalt darf nicht mehr als 4.575,– € betragen.

  • Zuwendungsfähigen Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000,– € betragen.

  • Die jeweilige Höhe der Bezuschussung setzt weitere Bedingungen voraus (siehe links).

ib-sachsen-anhalt.de

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

  • Höhe 50 % der Seminarkosten max. 1.500,– € je Teilnehmer und Seminar

  • Bagatellgrenze 160,– € Seminarkosten

  • Der Weiterbildungsbonus kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

  • Weiterbildungsmaßnahmen von 160,– € bis max. 1.000,– € Gesamtkosten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 20.000,– € (bzw. 40.000,– € für gemeinsam Veranlagte) oder der Umfang der Erwerbstätigkeit weniger als 15 Std./Woche beträgt

  • Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000,– € bis max. 3.000,– €, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 20.000,– € (bzw. 40.000,– € für gemeinsam Veranlagte) liegt; Weiterbildung muss in Schleswig-Holstein durchgeführt werden

  • Gesamtkosten dürfen 3.000,– € nicht überschreiten.

  • Arbeitgeber hat mindestens 50 % der Seminarkosten zu tragen.

  • Weiterbildungsseminar muss mindestens 2 Tage umfassen (16 Std.) und nicht mehr als 400 Std.

ib-sh.de Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Weiterbildungsscheck Thüringen

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH

  • Zuschuss von bis zu 1.000,– € je Weiterbildungsscheck alle 2 Kalenderjahre

  • Antragsberechtigt sind in Thüringen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000,– € und 40.000,– € (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000,– € und 80.000,– €) liegt.

gfaw-thueringen.de

* Aufgrund der großen branchenübergreifenden Nachfrage können Anträge für die „WiN-Förderung“ des Landes Niedersachsen nur noch von im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg ansässigen Unternehmen und Praxen gestellt werden. Für alle weiteren Unternehmen und Praxen in Niedersachsen sind die Fördergelder bereits ausgeschöpft.

Quellen: www.foerderdatenbank.de und www.physio-deutschland.de/fachkreise/beruf-und-bildung/fort-und-weiterbildung.html (Stand: Juni 2018)


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