Keywords
Kollegenfrage - pauschale Beihilfe - Heilpraktikerleistungen - individuelle Beihilfe
- Beamte - 50-Prozent-Zuschuss - Hamburg - Krankenversicherung - private Krankenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung - Zusatzversicherung
Frage: Ich bin Heilpraktikerin in Hamburg und behandle auch einige verbeamtete Lehrer. Nun
habe ich erfahren, dass Beamte in Hamburg seit Anfang August statt einer individuellen
Beihilfe eine pauschale Beihilfe beantragen können. Wie funktioniert das? Hat das
Auswirkungen auf die Erstattung meiner Leistungen als Heilpraktikerin durch die Beihilfe?
Antwort:
Sehr geehrte Kollegin,
pauschale Beihilfe bedeutet, dass Beamte in Hamburg – und ausschließlich dort – einen
50-Prozent-Zuschuss erhalten, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern. Der Beihilfe-Betrag
liegt etwa in Höhe der üblichen Arbeitgeberbeiträge für die Krankenversicherung.
Die schlechte Nachricht für uns Heilpraktiker: Bei der pauschalen Beihilfe hat der
Beamte keinen Anspruch mehr auf die Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Für Sie
als Heilpraktikerin bedeutet das, dass Ihre Behandlungen nur dann weiterhin teilweise
oder ganz erstattet werden, wenn Ihre verbeamteten Patienten eine Zusatzversicherung
wählen, die Heilpraktikerleistungen inkludiert. Ansonsten müssten sie Ihre Leistungen
komplett aus der eigenen Tasche honorieren. Sollte einer Ihrer verbeamteten Patienten
Sie also nach Ihrer Meinung zur pauschalen Beihilfe fragen, wäre bezogen auf die Erstattung
von Heilpraktikerleistungen ganz klar davon abzuraten.
Ich habe bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. angerufen, um eine Einschätzung
über die pauschale Beihilfe zu erhalten. Man scheint – das verwundert mich – dort
viel von diesem neuen Modell zu halten. Die Argumentation: Vor allem ältere Patienten
würden davon profitieren, da sie keine Rechnungen mehr an die Beihilfe und die Privatversicherung
senden müssen und dadurch weniger Aufwände hätten. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht,
dass dies auch für ältere Patienten kein Problem ist, da sie an diese Abläufe gewöhnt
sind, sie fast wie im Schlaf beherrschen. Und die Vorteile als Privatpatient halte
ich gerade im Alter, wenn die schlimmen Krankheiten drohen, für einen nicht zu unterschätzenden
Vorteil. Doch hat der Beamte die pauschale Beihilfe einmal gewählt, gibt es kein Zurück
mehr. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Das ist ein ganz klarer Nachteil.
HP Siegfried Kämper, Gelsenkirchen
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http://dx.doi.org/10.1055/a-0638-5506