Summary
Ein Arbeitszimmer zu Hause, welches so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird,
kann zumindest teilweise steuerlich abgesetzt werden. Das gilt unter gewissen Bedingungen
und nur, wenn die Praxis keinen geeigneten Raum bietet. Auch beruflich bedingte Einrichtungsgegenstände
in den privaten vier Wänden können abgesetzt werden. Bei Kosten, die für das gesamte
Zuhause anfallen, kann der Anteil, der auf das Arbeitszimmer fällt, geltend gemacht
werden.
Keywords
Steuerrecht - Arbeitszimmer - Bürotätigkeiten - Abzugsfähigkeit - Arbeitszimmer-Kosten
- private Mitbenutzung - Aufwendungen - Einrichtungsgegenstände