Der Klinikarzt 2018; 47(08): 355-359
DOI: 10.1055/a-0657-1680
Schwerpunkt
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Strukturen der Palliativversorgung im Krankenhaus

Gesetzänderung ermöglicht bessere Hospiz- und Palliativversorgung
Christoph Gerhard
Chefarzt der Abteilung für Palliativmedizin am Katholischen Klinikum Oberhausen, Leiter QB 13 Palliativmedizin der Universität Essen
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
14 August 2018 (online)

Zusammenfassung

Neuerungen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) ergeben Chancen für eine bessere Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhaus. Es wurde infolge des HPG eine eigene Komplexpauschale für multiprofessionelle Palliativdienste im Krankenhaus (OPS 8–98h) gebildet. Außerdem können Palliativstationen jetzt wieder tageweise statt mittels Fallpauschalen abrechnen, falls das Krankenhaus dies wünscht. Diese Neuerungen aufgrund der vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen sind für eine gelingende Versorgung fortgeschritten Erkrankter und sterbender Menschen im Krankenhaus besonders förderlich. Während Palliativdienste überall im Krankenhaus multiprofessionell mitbehandeln, sind Palliativstationen besondere Orte für besonders schwer betroffene Menschen.