GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege 2018; 02(05): 199
DOI: 10.1055/a-0666-2449
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Tobias Weimer
c/o WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- u. Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
16 October 2018 (online)

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Künstliche Ernährung als Behandlungsfehler

Durch die Verlängerung krankheitsbedingten Leidens wegen künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde kann sich ein behandelnder Arzt schadensersatzpflichtig machen. Das OLG München hat entschieden, dass der behandelnde Arzt nach § 1901b Abs. 1 BGB umfassende Informationspflichten bezüglich der medizinischen Indikation einer künstlichen Ernährung im Stadium der reinen palliativen Versorgung gegenüber dem Betreuer des Patienten hat. Diese Nicht-Information – und nicht die Nicht-Beendigung – hinsichtlich der PEG-Sonde stellt einen rechtswidrigen körperlichen Eingriff und eine Pflichtverletzung des Behandlungsvertrags dar.

OLG München, Urteil vom 21.12.2017 – 1 U 454/17

Beratertipp: Die Grundregel „in dubio pro vita“ wird vielen Fragestellungen im Bereich der palliativen Versorgung nicht gerecht. Erst durch die Information der Betreuungspersonen des Patienten können diese stellvertretend die Rechte des Patienten aus dem Behandlungsvertrag ausüben.


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Nachtzuschlag für Pflegekräfte in einem Seniorenpflegeheim

Sofern eine Pflegekraft in einem Seniorenpflegeheim Nachtarbeit nach § 6 Abs. 1, Abs. 5 ArbZG leistet und weder eine Tarifbindung besteht noch die Geltung eines Tarifwerks vereinbart wurde, hat sie Anspruch auf einen Nachtzuschlag von mindestens 20 %. Alternativ kann der Arbeitgeber wählen, ob er den Ausgleichsanspruch durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder durch eine Kombination von beidem erfüllt. Das Gericht erwähnte ausdrücklich, dass es unerheblich sei, dass Nachtarbeit in der Pflegebranche unvermeidbar ist. Die gesetzliche Nachtarbeitszeit liegt zwischen 23 und 6 Uhr.

LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 17.10.2017 – 2 Sa 57/17, BeckRS 2017, 146938, beck-online


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