CNE Pflegemanagement 2018; 05(06): 2
DOI: 10.1055/a-0752-5335
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Publication Date:
03 December 2018 (online)

Personaluntergrenzen ab 2019

Für deutsche Krankenhäuser kommen zum Jahresbeginn verpflichtende Untergrenzen für den Pflegepersonaleinsatz. Sie sollen für Intensivstationen sowie Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie gelten. Für die Intensivstationen fallen sie weniger streng aus als geplant: Im ursprünglichen Entwurf war noch ein Verhältnis von 2 zu1 in der Tagschicht bzw. 3 zu 1 zu lesen. Herausgekommen ist ein Personalschlüssel von 2,5 zu 1 am Tag und 3,5 zu 1 in der Nacht. Auch in der Kardiologie gibt es kleine Veränderungen: So soll das Patient-Pflegekraft-Verhältnis 12 (geplant waren 11) zu 1 tagsüber und 24 zu 1 des Nachts sein. Für die Unfallchirurgie gilt eine Quote von 10 zu 1 bzw. 20 zu 1. Schärfer geworden sind die Vorgaben in der Geriatrie: Hier dürfen tagsüber maximal 10 Patienten pro Pflegekraft betreut werden, in der Nacht 20. Die Kliniken müssen ab 2019 einmal pro Quartal mitteilen, in wie vielen Schichten die Personaluntergrenzen nicht eingehalten wurden. Wie Abweichungen sanktioniert werden, ist noch nicht ganz klar.


Kommentar

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Ludger Risse
Stellv. Vorsitzender im Bundesverband Pflegemanagement


Die Personaluntergrenzen führen zur massiven Verunsicherung in den Einrichtungen. Es gibt viele offene Fragen, etwa: Wie sollen Kliniken im „offiziellen“ Tagdienst (6 bis 22 Uhr) Personal vorhalten, wenn der Spätdienst um 21:00 Uhr endet? Woraus begründet sich die gleiche Besetzung am Wochenende? Was passiert, wenn 2–3 Patienten aufgenommen werden und damit die Grenze überschritten wird? Wie geht man mit Pflegehelfern um, die nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet werden? Ferner sehen wir zwei Aspekte besonders kritisch: 1. Für ökonomisch getriggerte Häuser und Krankenkassen werden aus Unter- gleich Obergrenzen. 2. Es fehlt ein zugrundeliegendes Personalbemessungsinstrument. Wir fordern daher eine Nachbesserung!