Im neu ausgehandelten Tarifvertrag zwischen ver.di und der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände wurde vereinbart, dass MTRA-Auszubildende ab dem 01. Januar 2019
eine Ausbildungsvergütung erhalten. Davon profitieren aber zunächst nicht alle MTRA-Schülerinnen
und Schüler, sondern nur jene, die einen Ausbildungsvertrag bzw. ein Ausbildungsverhältnis
mit einem kommunalen bzw. Universitätskrankenhaus haben.
Sind die Vorrausetzungen erfüllt, gibt es im ersten Ausbildungsjahr 965,24 € pro Monat,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.025,30 € pro Monat und ab dem dritten Ausbildungsjahr
1.122,03 € pro Monat. Hinzu kommen Urlaubsansprüche, Jahressonderzahlungen und Freistellungen
für die Prüfungsvorbereitungen. Unklar ist, wie die Urlaubstage und Freistellungen
mit den bisherigen Ferienzeiten verrechnet werden. MTRA wurden bislang schulisch ausgebildet
und das war mit den üblichen Ferienzeiten (ca. 3 Monate im Jahr) verbunden.
Bevor der Tarifvertrag verbindlich wird, muss aber noch die Erklärungsfrist am 14. Dezember
2018 abgewartet werden. Der Tarifvertrag ist bisher noch nicht veröffentlicht. Das
ist aber notwendig, damit die VMTB die Tarifeinigung und deren Umsetzung abschließend
beurteilen kann.
Die VMTB begrüßt diesen ersten Schritt zur bundesweiten Vergütung der MTRA-Ausbildung.
Mittelfristig müssen aber alle MTRA-Schülerinnen und -Schüler davon profitieren und
zwar unabhängig davon, wo sie ausgebildet werden.