Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(08): I-IV
DOI: 10.1055/a-0815-6384
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Fortbildungsbeilage Magazin
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Zertifizierungsbeilage


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Publication History

Publication Date:
02 January 2019 (online)

Viele Leser der DHZ sammeln DHZ-Fortbildungspunkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker. Seit 2010 unterstützen derBDH sowie weitere Fachverbände die Fobi-Punkte der DHZ als Nachweis für kontinuierliche Fortbildung.

Heilpraktiker bilden sich sehr engagiert und regelmäßig fort – ganz ohne Zwang und Pflicht, einfach weil sie wissen, dass sie dies ihren Patienten schuldig sind und eine Praxis sich heutzutage auch kaum anders erfolgreich führen ließe. Doch tatsächlich sind sie nach der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH, Artikel 5) zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Diese Fortbildung müssen sie zudem nachweisen – im Extremfall vor Gericht.

Ganz unabhängig davon ist eine kontinuierliche Qualifizierung heutzutage unerlässlich. Nicht nur Politiker und maßgebliche Vertreter des Gesundheitswesens fordern eine dokumentierte Qualitätssicherung. Moderne, aufgeklärte Patienten erwarten ebenfalls – völlig zu Recht – aktualisiertes Wissen und umfassende Kompetenz auf neuestem Stand von ihren Therapeuten.

Fortbildungszertifikate – längst Alltag in vielen Medizinberufen

Viele medizinische Berufe haben inzwischen ein eingeführtes Fortbildungsprogramm, das kontinuierliches Weiterlernen fordert, dokumentiert, zertifiziert und nicht zuletzt auch das Ansehen des Zertifizierten steigert. Das CME-System (Continuing Medical Education) der Ärzte hat sich weltweit durchgesetzt. Aber auch Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und einige Heilpraktikerverbände haben die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fortbildung erkannt und inzwischen ihre eigenen Fortbildungszertifikate entwickelt. Gerade vor dem Hintergrund der Berufsstandssicherung ist der Nachweis qualifizierter Fortbildung von zentraler Bedeutung. So bietet z. B. der Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) gemeinsam mit anderen Fachverbänden ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker an. Diese Institutionen nutzen die DHZ-Fortbildungspunkte, um ihren Mitgliedern interaktive Fortbildung zu ermöglichen.


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DHZ-Punkte sammeln für das Zertifikat

Das freiwillige Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker des BDH und weiterer Fachverbände basiert im Wesentlichen auf dem oben beschriebenen generell anerkannten Fortbildungsmodell (CME) und garantiert so die Akzeptanz durch Öffentlichkeit, andere Gesundheitsberufe und die Politik. Die Grundeinheit dieser Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungspunkt (FP). Dieser entspricht in der Regel einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde (45 min). Für die erworbenen Fortbildungspunkte muss ein Nachweis erbracht werden. Punkte können z. B. entweder durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Kongressen, Fachtagungen oder Workshops gesammelt oder über sogenannte interaktive Fachfortbildungen durch Internet, CD-ROM oder Fachzeitschriften erworben werden. Bei der interaktiven Fachfortbildung sind der Nachweis der Qualifizierung und die schriftliche Auswertung des Lernerfolgs eine Grundvoraussetzung für die Vergabe der Fortbildungspunkte.

Das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker wird ausgestellt, wenn Sie in drei Jahren 120 Fortbildungspunkte erworben, diese dokumentiert und einen entsprechenden Antrag auf Zertifizierung bei der Dokumentationsstelle des BDH gestellt haben. Davon können Sie maximal 12 Punkte pro Jahr für das Zertifikat mithilfe der interaktiven Fortbildung durch Fachzeitschriften sammeln (Infos unter www.bdh-online.de).

Das Fortbildungszertifikat steht allen Heilpraktikern offen, unabhängig von ihrer Verbandszugehörigkeit.


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Homöopathie-Zertifikat: Punkte erwerben mit der DHZ

Die SHZ ist eine gemeinnützige, von Einzelinteressen unabhängige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Sie hat die Aufgabe, ein hohes Qualitätsniveau in der Aus-und Weiterbildung von Homöopathen (Heilpraktikern und Ärzten) zu fördern und zu sichern, mit dem Ziel, Qualitätskriterien für eine klassisch homöopathische Behandlung in der Öffentlichkeit zu etablieren. Die umfassenden Qualifikationsrichtlinien definieren Inhalt und Umfang homöopathischer Ausbildungen (mindestens 550 Unterrichtseinheiten Kontaktstudium und 1250 Unterrichtseinheiten Heimstudium). Sie stellen sicher, dass die überprüften Therapeuten die klassische Homöopathie in Theorie und Praxis beherrschen. Für Homöopathen nach der Ausbildung ist neben einer Zertifikatsprüfung eine 3-jährige Supervisionszeit obligatorisch. Mit dem Erhalt des Zertifikats verpflichten sich die zertifizierten Homöopathen, ihr Wissen ständig auf dem Laufenden zu halten. Regelmäßige Fortbildungen auf homöopathischem (30 Unterrichtseinheiten à 45 min pro Jahr) und schulmedizinischem Gebiet (8 Unterrichtseinheiten à 45 min pro Jahr) müssen alle zwei Jahre nachgewiesen werden, um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten (Infos unter www.homoeopathie-zertifikat.de).

Die SHZ hat sich seit der Ausgabe DHZ 6/2008 entschieden, allen Zertifikatsinhabern die Chance der interaktiven Fortbildung anzubieten, um den Nachweis für die klinische Fortbildung zu erbringen. So können die Zertifikatsinhaber die Fortbildungspunkte der DHZ bei der SHZ als Nachweis für die klinische Fortbildung einreichen (maximal 4 Unterrichtseinheiten pro Jahr – das entspricht 4 Fortbildungspunkten der DHZ).


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Verbände und unabhängige Stiftung stehen für Qualität

Das Entscheidende an diesen beiden Systemen ist, dass Teilnehmer nicht einfach Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen sammeln können, sondern dass eine Zertifizierungsstelle, hier ein Berufsverband bzw. eine Stiftung, für die Qualität der Fortbildung steht und diese überprüft und dokumentiert.

Das DHZ-Team unterstützt den Ansatz der regelmäßigen qualifizierten und dokumentierten Fortbildung. Die interaktive Fortbildung halten wir für ganz besonders geeignet, eine qualifizierte Fortbildung zu belegen, weil hier eine eindeutige Lernerfolgskontrolle besteht. Nur wer die Fragen richtig beantwortet, erhält auch seine Fortbildungspunkte.


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So geht’s

Sie finden in jeder DHZ-Ausgabe Fortbildungseinheiten. Diese können Sie – auch unabhängig von der Zertifizierung – regelmäßig nutzen, um Ihren Lernerfolg zu überprüfen und zu dokumentieren. Andererseits können Sie sich diese DHZ-Fortbildungs-punkte auch für die Fortbildungszertifikate der genannten Verbände anerkennen lassen.


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Anerkennung der DHZ-Beiträge

Die Vergabe der Fortbildungspunkte kann direkt durch die DHZ erfolgen. Pro Lerneinheit erhalten Sie 2 Fortbildungspunkte. Hierfür

  • müssen 7 von 10 Fragen richtig beantwortet sein,

  • muss der Antwortbogen vollständig ausgefüllt sein,

  • muss im entsprechenden Feld des Antwortbogens eine DHZ-Wertmarke aufgeklebt oder Ihre DHZ-Abonummer eingetragen sein. Die Abonummer finden Sie auf dem Adressaufkleber Ihres Heftes.


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Beantworten und abschicken!

Zu einzelnen Beiträgen der DHZ gibt es in jeder Ausgabe Fragebögen (S. II), die Sie seit 2010 auch im Internet unter www.thie-me-connect.de/ejournals/toc/dhz (auch als Nichtabonnent der DHZ) herunterladen und ausdrucken können. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten Antwortbogen (S. III). Wir prüfen Ihre Antworten und benachrichtigen Sie über Ihren Lernerfolg. Die Bescheinigung können Sie dann bei der zentralen Dokumentationsstelle des Fortbildungszertifikats für Heilpraktiker beim BDH und für das Homöopathiezertifikat bei der SHZ einreichen.

Die Teilnahme ist rückwirkend bis maximal ein Jahr nach Erscheinen der jeweiligen DHZ-Ausgabe möglich. Beachten Sie den Einsendeschluss auf dem Antwortbogen.


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Datenschutz

Ihre Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung dieser Fortbildungseinheit verwendet. Es erfolgt beim Verlag keine Speicherung der Ergebnisse über die für die Bearbeitung der Fortbildungseinheit notwendige Zeit hinaus. Die Daten werden nach Versand der Punktbescheinigungen anonymisiert. Namen- und Adressangaben auf den Antwortbögen dienen ausschließlich dem Versand der Punktbescheinigungen. Die Angaben zur Person dienen nur statistischen Zwecken und werden von den Adressanga-ben getrennt und anonymisiert verarbeitet.


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DHZ-Wertmarke für Nichtabonnenten

DHZ-Wertmarken können beim Verlag erworben werden: 6er-Pack DHZ-Wertmarken; Preis 25,00 € inkl. MwSt.; Artikel-Nr. 902999.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung an:

Georg Thieme Verlag

KundenServiceCenter Buch

Postfach 30 11 20; 70451 Stuttgart

Tel.: 0711/8931-900

Online zu finden unter http://dx.doi.org/10.1055/a-0785-1089

Teilnahme

Jeder kann mitmachen!

Jeder Heilpraktiker soll die Möglichkeit zur Teilnahme an der Fortbildung erhalten. Deshalb ist die Teilnahme an der DHZ-Fortbildung nicht an ein Abonnement geknüpft. Dennoch sollten Sie im Besitz einer DHZ sein, denn alle im Fragebogen enthaltenen Fragen beziehen sich auf die Beiträge der jeweiligen Ausgabe. An diversen Heilpraktikerschulen finden Sie DHZ-Exemplare, die dort ausliegen. Darüber hinaus können Sie als Nichtabonnent der DHZ Einzelexemplare erwerben bei: KundenServiceCenter Zeitschriften, Rüdigerstr. 14, 70469 Stuttgart, Tel.: 0711/8931-308. Für Abonnenten ist die Teilnahme kostenfrei. Nichtabonnenten können DHZ-Wertmarken erwerben.


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DHZ-Fortbildungspunkte – Fragebogen

Es ist jeweils nur eine Aussage pro Auswahl korrekt. Bitte wählen Sie bei allen Aussagen die jeweils richtige. Die Aussagen beziehen sich auf die Artikel S. 14-19 und 52-56.


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Welche Aussage trifft jeweils zu?

Auswahl 1

  • Die Vollversorgung mit WLAN hat noch keine konkreten Formen angenommen.

  • Der Mensch ist nur selten unnatürlichen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgesetzt.

  • Über Risiken der nichtionisierenden Strahlung gibt es noch keine Forschungsergebnisse.

  • Durch digitale Transformationen vervielfacht sich die Belastung durch EMF.

  • Risiken durch EMF wurden bisher stets adäquat kommuniziert.


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Auswahl 2

  • Kanzerogenität gehört laut Studien nicht zu den gesundheitlichen Risiken von EMF/RF.

  • Studien zeigen Auswirkungen auf die DNA durch EMF/RF.

  • Hochfrequenzstrahlung kann zu einer Zunahme entzündungshemmender Zytokine führen.

  • Studien zeigten verbesserte kognitive Leistungen bei Exposition mit EMF/RF.

  • In frühen Entwicklungsstadien nimmt der Körper weniger Strahlung auf.


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Auswahl 3

  • Seit 2010 haben 10 Studien DNA-Strangbrüche durch elektromagnetische Strahlung nachgewiesen.

  • Die Latenzzeit zwischen Strahlenexposition bis zu einer Krebserkrankung ist sehr kurz.

  • Es gibt keine Korrelation zwischen Krebs bei Kindern und Jugendlichen und der Mobilfunk-/WLAN-Belastung.

  • Das Robert Koch-Institut belegte einen Anstieg von Malignomen bei Kindern zwischen 1994 und 2012 um 5 %.

  • Die IRAC berichtet von 13 % weltweitem Krebsanstieg von 2001 bis 2010 bei Kindern.


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Auswahl 4

  • Die Mobilfunkstrahlung wirkt sich nicht auf die Reproduktionsorgane aus.

  • Über 50 Studien zeigen eine Spermienschädigung durch Mobilfunkstrahlung.

  • Mobilfunkstrahlung hat laut Studien keine Auswirkungen auf Embryonen.

  • Bei WLAN-Strahlen handelt es sich um eine Frequenz von 1 GHz.

  • Schwache WLAN-Strahlen haben keinerlei Auswirkung auf die Gesundheit.


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Auswahl 5

  • Oxidative Zell- und Erbgutschäden sind laut Studien schon bei tausendfacher Unterschreitung der Grenzwerte feststellbar.

  • Oxidativer Stress kann unter anderem zur Oxidation von ungesättigten Kohlenhydraten führen.

  • Die Entstehung freier Radikale durch Strahlung ist wissenschaftlich nicht gesichert.

  • Es gibt keinen Zusammenhang von jeglicher Strahlung und Burnout.

  • Seit Verbreitung der Mobilfunktechnologie sinkt die Inzidenz von Burnout und Erschöpfung.


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Auswahl 6

  • Bei Suchmaschinen werden valide Ergebnisse stets an erster Stelle angezeigt.

  • Ein Blick ins Impressum ist in der Regel nicht nützlich.

  • Unter den 50 beliebtesten Webseiten weltweit ist Wikipedia die einzige nicht-kommerzielle Seite.

  • Wenn Werbung in Texte einsickert, wird deren Validität nicht beeinflusst.

  • Die Webseite über Gesundheitsinformationen der IQWiG informiert über sehr seltene Erkrankungen.


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Auswahl 7

  • Für jede Recherche im Netz gilt die Zwei-Quellen-Regel.

  • Die Zwei-Quellen-Regel besagt, dass jeder Online-Beitrag auf mindestens zwei Quellen beruhen sollte.

  • Das Medizinlexikon Pschyrembel gibt es nicht online.

  • Auf Wikipedia gibt es knapp 10 Millionen Artikel.

  • Wikipedia belegt Platz 10 der weltweit am häufigsten besuchten Webseiten.


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Auswahl 8

  • Die Seiten des HMPC erläutern, welche Risiken neue synthetische Arzneimittel haben.

  • Eine bewährte Arzneimittelplattform ist die Blaue Liste.

  • Beipackzettel eines Arzneimittels sind nur auf der jeweiligen Firmen-Home-page zu finden.

  • Mit rechtlichen und administrativen Aspekten befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung.

  • Wissenschaftliche Studien sind vorwiegend in englischer Sprache verfügbar.


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Auswahl 9

  • PubMed ist die weltweit größte und wichtigste medizinische Datenbank.

  • Ärztliche Leilinien sind nur für approbierte Ärzte verbindlich.

  • Berufsverbände haben generell keine eigenen Webseiten.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit beschäftigt sich vor allem mit statistischen Informationen.

  • Newsletter bieten keinen zusätzlichen Nutzen bei medizinischer Recherche.


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Auswahl 10

  • Es gibt bisher keinerlei Symptomche-cker-Portale online.

  • Symptomchecker-Portale geben auch bei komplexen Fragestellungen exakte Diagnosen aus.

  • Madenwürmer besiedeln weltweit 10 % der Menschen.

  • Kostenlose Angebote im Netz bieten insgesamt kaum nützliche Informationen.

  • Die Motivation hinter einer Veröffentlichung ist bei der medizinischen Recherche irrelevant.


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DHZ-Fortbildungspunkte – Antwortbogen

DHZ-Antworten

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Angaben zur Person

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Feld für DHZ-Wertmarke/Abo-Nummer

Nichtabonnenten bitte hier DHZ-Wertmarke aufkleben. Abonnenten bitte Abonummer eintragen.

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Erklärung

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Ihr Ergebnis

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Einsendeschluss 30.09.2019 (Datum des Poststempels)

Bitte senden Sie den vollständigen Antwortbogen zusammen mit einem

an Sie selbst adressierten Rückumschlag an den

Georg Thieme Verlag

Stichwort DHZ-Punkte

Postfach 30 11 20 D-70451 Stuttgart


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