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DOI: 10.1055/a-0817-4189
Vorgeburtliche Diagnostik nicht unkritisch einsetzen
Rahmenbedingungen für die Anwendung genetischer Tests bei SchwangerenPublication History
Publication Date:
07 January 2019 (online)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diskutiert derzeit über eines der sensibelsten Themen überhaupt: Es geht um die Gesundheit Ungeborener, um elterliche Sorgen und um die Frage, auf wie viel Gewissheit und Planbarkeit werdende Eltern Anspruch haben. Konkret geht es darum, ob ein Bluttest auf kindliche Chromosomenanomalien, etwa eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Damit wäre er Schwangeren mit einem entsprechenden Risikoprofil kostenlos zugänglich und müsste nicht mehr ausschließlich – wie seit seiner Einführung vor 6 Jahren – als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von den Schwangeren selbst bezahlt werden. In einem Positionspapier fordert der BVNP klare Rahmenbedingungen für den Fall einer breiteren Verfügbarkeit des Tests und warnt gleichzeitig auch davor, ihn unkritisch einzusetzen. Der Test ersetze nicht die bisherige Diagnostik und müsse von einem klar definierten Katalog qualitätssichernder Maßnahmen begleitet werden, heißt es dort unter anderem.