Krankenhaushygiene up2date 2019; 14(01): 3-6
DOI: 10.1055/a-0819-7387
Editorial
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Unbegründete Empfehlungen in der Krankenhaushygiene: Wer hat die Beweislast?

Roland Schulze-Röbbecke
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Publication Date:
20 March 2019 (online)

Im Infektionsschutz gibt es viele Regelungen, die sich bei wissenschaftlicher Überprüfung als unbegründet erweisen. Sofern es sich um gültiges Recht handelt, müssen sie befolgt werden, auch wenn sie unbegründet sind. Wie gehen wir aber mit all den unverbindlichen Richtlinien, Leitlinien, Normen, Empfehlungen und anderen Regelungen um, die nicht begründet sind?

  • Können wir sie einfach ignorieren?

  • Haben wir sie trotzdem umzusetzen und fatalistisch hinzunehmen, „dass Hygiene sowieso nichts mit Sinn und Logik zu tun hat“, wie mir neulich ein Kliniker sagte?

  • Können wir von solchen Regelungen nur dann abweichen, wenn wir beweisen, dass die von uns gewählte abweichende Vorgehensweise mindestens genauso gut ist wie die in der Regelung geforderte?

  • Oder können wir auch von ihnen abweichen, wenn wir zeigen, dass sie nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen bzw. jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren?

Auf die beiden zuletzt genannten Alternativen möchte ich hier anhand von 2 Beispielen näher eingehen.