Ist eine Heilmittelverordnung ein Freibrief für das Berühren von Patienten? Aus ethischer
Sicht ist dieses alltäglich praktizierte Gewohnheitsrecht fragwürdig. Tatsächlich
können Therapeuten mit ihren Berührungen die Integrität und das Selbstbestimmungsrecht
ihrer Patienten verletzen. Oder sie überschreiten mit ihren Händen nicht allein körperliche,
sondern auch emotionale und seelische Grenzen. Die Art und Weise des Berührens erfordert
vom Therapeuten also eine intensive Selbstreflexion.