Aktuelle Kardiologie 2019; 8(02): 153
DOI: 10.1055/a-0840-8425
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Praxisrecht – Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden: Renommierter Hamburger Herzspezialist darf Approbation nach Verurteilung wegen Abrechnungsbetruges behalten!

Thorsten Ebermann
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Publication Date:
03 May 2019 (online)

Aufgrund einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetruges widerrief die Stadt Hamburg die Approbation eines renommierten Chefarztes. Dagegen klagte der Kardiologe nun erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 23.01.2019 – Az.: 4618/18) erklärte den Approbationswiderruf für rechtswidrig. Allein die Verurteilung wegen Abrechnungsbetruges genüge nicht, um einen Approbationswiderruf zu rechtfertigen. Es gebe keine Zweifel an der Berufswürdigkeit des Chefarztes, so das Gericht.