CNE Pflegemanagement 2019; 06(02): 2
DOI: 10.1055/a-0855-6754
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Publication Date:
26 March 2019 (online)

Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRGs

Ab 2020 werden nach politischem Willen die Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System ausgegliedert. Ungewiss ist, wie die erforderlichen Pflegepersonalstellen berechnet werden sollen und welche Personalstellen im künftigen Pflegebudget verhandelbar sind. Der DPR hat beispielsweise ein Personalbemessungsinstrument, das sog. PPBI-Modell, auf dem Pflegetag vorgestellt.


Ob der PKMS künftig noch eine Relevanz haben wird, ist unwahrscheinlich.


Kommentar

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Dr. Pia Wieteck
Stellv. Vorsitzende Professon Pflege.


Die politische Entscheidung, die pflegerischen Erlösanteile aus dem DRG-System zu lösen, finde ich gut. Sie ist allerdings mit einem unkalkulierbaren Risiko für die Kliniken verbunden und enormen Konfliktpotenzial auf der innerbetrieblichen, als auch auf der Verhandlungsebene der Pflegebudgets. Dies bisher ohne Mehrwert für die Pflege und die Versorgungsqualität. Den PKMS herauszulösen sehe ich als sehr kurzsichtig, denn dieser würde die künftigen Personaluntergrenzen positiv beeinflussen und für mehr Pflegepersonal sorgen. Außerdem setzt der PKMS Anreize für eine bessere Pflegequalität, etwa den Rückgang der Dekubitusinzidenz.


Bei einem Webinar des Bundesverbands Pflegemanagement zum Thema habe ich vor kurzem das Meinungsbild der etwa 100 Teilnehmer anonym abgefragt. Das Ergebnis war eindeutig: 71 % der Teilnehmer gaben an, dass es schlecht ist, den PKMS zu streichen. 22 % der Personen konnten es nicht beurteilen und 6 % stimmten einer Streichung inhaltlich zu. Die meisten Teilnehmer möchten sich dafür einsetzen, die spezifischen Indikatoren (im Speziellen den PKMS) zu erhalten, um somit die unterschiedlichen Pflegebedarfe sichtbar zu machen. Die Pressemeldung und das Webinar können Sie unter www.pro-pflege.eu abrufen.