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pferde spiegel 2019; 22(02): 98-99
DOI: 10.1055/a-0858-4542
DOI: 10.1055/a-0858-4542
GPM - Gesellschaft für Pferdemedizin e.V.
Tierarzthaftung: Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
21. Juni 2019 (online)

Sturz eines narkotisierten Pferdes in der Aufwachbox
Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Vorfeld der Kastrationsoperation, die am 01.10.2013 in der von den Beklagten betriebenen Tierklinik am Pferd „R.“ durchgeführt wurde. Der Kläger hat auch keine Behandlungsfehler während oder nach der Operation seines Pferdes nachweisen können. Schließlich ist er aufgrund des mit den Beklagten bestehenden Behandlungsvertrags verpflichtet, die mit der Widerklage geltend gemachten Behandlungskosten für die durchgeführte Kastrationsoperation zu tragen.