Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(02): 79-80
DOI: 10.1055/a-0869-1969
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Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis vorgestellt

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Publication Date:
09 April 2019 (online)

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat Ende Februar 2019 die Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Bei der Vorstellung des aktualisierten Verzeichnisses erklärte er, dass die Versicherten künftig Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität erhielten und Anspruch auf innovative Produkte wie z. B. künstliche Exo-Skelette oder mechatronische Kniegelenke hätten. Das Verzeichnis enthält außerdem neue Informationspflichten: So sind Versicherte zunächst über zuzahlungsfreie Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufzuklären, bevor ihnen höherpreisige Alternativen angeboten werden. Der GKV-Spitzenverband will nach eigenen Angaben insbesondere bei Inkontinenzhilfsmitteln die Lage für Versicherte durch langlebigere Produkte verbessern.

Die qualitativ und quantitativ defizitäre Versorgung mit Inkontinenzprodukten und anderen Hilfsmitteln hatte in den zurückliegenden Jahren wiederkehrend zu Verdruss und Irritationen geführt. Zudem wurde kritisiert, dass Versicherte in der Regel nur unzureichend über ihren Versorgungsanspruch informiert wurden. Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) von 2017 wurden daher zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die zu einer besseren und transparenteren Hilfsmittelversorgung führen sollten. Unter anderem wurde der GKV-Spitzenverband verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Verzeichnis grundlegend zu überarbeiten. Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst ca. 32 500 Produkte in 41 Produktgruppen. Auf der Website hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de kann es online durchsucht werden.

(Quellen: GKV-Spitzenverband; Pharmazeutische Zeitung u. a.)