Kardiologie up2date 2020; 16(03): 243-256
DOI: 10.1055/a-0886-2551
Thrombozyten und Gerinnungssystem bei kardiovaskulären Erkrankungen

Bridging unter Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung

Ertunc Altiok
,
Mohammad Almalla

Beim Bridging einer Antikoagulation wird das Blutungsrisiko – im Vergleich zum thromboembolischen Risiko – oft unterschätzt. Das Bridging ist nur bei einem hohen (und evtl. bei einem moderaten) thromboembolischen Risiko angezeigt. Beim Bridging von Patienten mit der Indikation zur dualen Thrombozytenaggregationshemmung sollte eine interdisziplinäre Fallbesprechung zur Risikoabschätzung stattfinden.

Kernaussagen
  • Eine orale Antikoagulation sollte nicht für Eingriffe mit geringem Blutungsrisiko unterbrochen werden.

  • Ein Bridging der oralen Antikoagulation sollte in der Regel Patienten unter Vitamin-K-Antagonisten (VKA) und einem hohen Risiko für thromboembolische Ereignisse vorbehalten bleiben.

  • Entsprechend sollte während der perioperativen Pause der Antikoagulation kein Bridging stattfinden, wenn ein geringes oder intermediäres Thromboembolierisiko vorliegt.

  • Generell sollten nicht Vitamin-K-abhängige orale Antikoagulanzien (NOAK) nicht gebridgt werden.

  • In den ersten 3 Monaten nach stattgehabter venöser Thromboembolie sollten elektive Eingriffe vermieden werden.

  • Eine duale Plättchenhemmung sollte im ersten Monat nach elektiver koronarer Stentimplantation nach Möglichkeit generell nicht unterbrochen werden.

  • Nach akutem Koronarsyndrom sollten elektive Eingriffe nach Möglichkeit erst nach 6 Monaten stattfinden.



Publication History

Article published online:
10 September 2020

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