Arthritis und Rheuma 2019; 39(05): 293-295
DOI: 10.1055/a-0940-9906
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

arthritis + rheuma

Zeitschrift für Orthopädie und Rheumatologie
Heinz-Jürgen Lakomek
,
Wolfgang Rüther
,
Matthias Wallhäuser
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Publication Date:
09 October 2019 (online)

 
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Rheuma und Recht

Die Herausgeber Prof. H.-J. Lakomek und Prof. W. Rüther freuen sich, gemeinsam mit dem Gastherausgeber Herrn Rechtsanwalt M. Wallhäuser die Beiträge zu rechtlichen Aspekten des ärztlichen Handelns wie auch Einblicke in die ärztliche Begutachtung vorstellen zu können.

Die einzelnen Autoren haben in ihren Ausführungen sowohl den Fokus auf den Praxisalltag wie auch auf den Klinikalltag gelegt. Viele neue Gesetzgebungen gerade in den letzten Jahren haben einen erheblichen Einfluss auch auf die in der Rheumatologie tätigen Ärzte, sodass die das Medizinrecht wie auch die medizinische Begutachtung betreffenden Publikationen für alle Leser eine wertvolle Unterstützung darstellen sollen.

In diesem Zusammenhang ist es für die Herausgeber eine große Ehre, dass die Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga Frau R. Schmale-Grede mit ihren Mitautorinnen Frau S. Eis und Frau U. Faubel zum Thema Patientenrechte in Deutschland in ihrem Beitrag zu rechtlichen Aspekten von Menschen mit Rheuma Stellung nehmen. Hieran schließen sich die Fachbeiträge einschlägig spezialisierter Arzt und Krankenhaus beratender Juristen an und geben einen guten Einblick in aktuelle Rechtsentwicklungen und -probleme sowie ihre Auswirkungen auf die Rheumatologie.

Rechtsanwältin Dr. U. Pittroff aus Ingolstadt veranschaulicht in ihrem Beitrag die aktuellen Änderungen der Bedarfsplanungsrichtlinie. Neu entstehende freie fachinternistische Arztsitze und eine Mindestquote für Rheumatologen zeitigen gegebenenfalls positive Effekte für die ambulante Versorgung durch niedergelassene Rheumatologen.

Rechtsanwalt Dr. A. Penner aus Düsseldorf beschreibt rechtliche Herausforderungen für die hohe Bedeutung der Labordiagnostik in der rheumatologischen Behandlung und die Wirtschaftlichkeit der Praxis des niedergelassenen Rheumatologen sowie die Organisation im Krankenhaus.

Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. F. Reimer aus Heilbronn befasst sich mit der Bedeutung der EU-Datenschutzgrundverordnung für den Praxisverkauf/-kauf, mithin den Anforderungen an die Nutzung der bisherigen Patientendaten durch den neuen Praxisinhaber oder den Nachfolger in der persönlichen Ermächtigung des Chefarztes im Krankenhaus.

Rechtsanwältin T. Koopmann-Röckendorf und Rechtsanwalt A. Bohmeier beschreiben den Einfluss der sozialgerichtlichen Rechtsprechung auf die Abrechnung von Komplexpauschalen und den Off-Label-Use. Die vom BSG zum OPS 8–918 (multimodale Schmerztherapie) aufgestellte Voraussetzung der mindestens halbtätigen Anwesenheit des die Behandlungsleitung innerhabenden Facharztes von montags bis freitags lässt sich ohne Weiteres auf die multimodale rheumatologische Komplexbehandlung des OPS 8–983 übertragen. Limitierte Wirkung hat auch die Rechtsprechung zum Off-Label-Use, die weiterhin beobachtet werden muss, um Vergütungsausfallrisiken im Blick zu behalten.

Der 2. Themenschwerpunkt, die ärztliche Begutachtung, startet mit den Ausführungen von Dr. P. Keysser mit Mitautoren, in denen die sozialmedizinische Beurteilung der entzündlich-rheumatischen Gelenkkrankheiten betrachtet wird. Hier werden die unterschiedlichen Facetten der möglichen Einflussnahme auf die Gesamtbeurteilung des Leistungsvermögens eines jeden Betroffenen anschaulich beschrieben.

Der Autor Ch. Biehl beschreibt mit seinen Koautoren die gutachterlichen Aspekte bei Bewertung von Berufs- und Wegeunfällen von Menschen mit Rheuma. Die Abgrenzung einer durch einen Unfall verursachten Schädigung von der durch eine inflammatorische Grunderkrankung hervorgerufenen Veränderung setzt insbesondere eine besondere gutachterliche Fachkenntnis voraus.

Herr Prof. Dr. U. Maus und die Koautoren nehmen Stellung zur Komorbidität Osteoporose. Da in den verschiedenen Versicherungssystemen unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich Mitwirkung, Vorinvalidität und Kausalität bestehen, ist die ärztliche Begutachtung der Menschen mit Osteoporose und eingetretenen osteoporotischen Frakturen immer wieder eine Herausforderung.

Die Herausgeber und der Gastherausgeber Herr Rechtsanwalt M. Wallhäuser hoffen, dass mit den Beiträgen in diesem Schwerpunktheft die Leser eine wertvolle und kompetente Unterstützung im täglichen ärztlichen Handeln erhalten.


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