Ziel der Auszeichnung
Mit dieser Auszeichnung möchte die AOTD die Sichtbarkeit der ausgezeichneten Person
sowie die Qualität und Attraktivität der Einrichtung erhöhen, an der sie tätig ist.
Weiterhin soll ein zusätzlicher Anreiz für die Weiterbildung der Mitarbeiter/innen
geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der Angebote der AO, um die AO-Prinzipien
zu lernen, kontinuierlich zu vertiefen und zu verbreiten. Insofern dient die Auszeichnung
einerseits der Darstellung der Exzellenz von Mitarbeiter und Klinik anhand von transparenten
Kriterien, andererseits dem Ausbau der „AO Schule“. Es handelt sich hierbei nicht
um eine personelle oder gar institutionelle Zertifizierung, sondern um eine persönliche
Auszeichnung ausschließlich für Mitglieder der AOTD.
Die Geehrten
Die Auszeichnung erhielten Biberthaler (München), Hartensuer (Münster), A. Hofmann
(Kaiserslautern), C. Müller (Karlsruhe), L.-P. Müller (Köln), Schiffer (Bergisch-Gladbach)
und Rommens (Mainz).
Auswahlkriterien und Deadline für nächste Antragsrunde
Zur Verleihung der Auszeichnung bedarf es eines Antrages, wozu jedes AOTD-Mitglied
berechtigt ist. Die antragstellende Person muss in leitender Funktion an einer herausragenden
Klinik mit unfallchirurgischen Schwerpunkt tätig sein. Sie muss Mitglied der Akademie
der AOTD sein. Pro Klinik ist nur eine Auszeichnung als „Leitender AOTrauma Chirurg“
möglich.
Voraussetzung für die Zuerkennung der Auszeichnung ist die Erfüllung der vom Erweiterten
Präsidium hierzu beschlossenen Kriterien. Die Kriterien und das Antragsformular finden
Sie auf der AOTD Homepage oder erhalten Sie über die Geschäftsstelle der AOTD.
Die nächste Verleihung findet während des DKOU 2019 im Oktober statt. Die Deadline
für die Einreichung des Antrages ist der 15. September 2019.
Abb. 1 Die sieben mit der Auszeichnung in Hamburg Geehrten.(Quelle: AOTD)