physiopraxis 2020; 18(01): 6-9
DOI: 10.1055/a-0975-1600
Profession

News

 

Junge Menschen zeigen mehr Bewusstsein für Gesundheit, Umwelt und Klima – Studie zur Lebenssituation von Jugendlichen

27 %
der Jugendlichen in Deutschland treiben regelmäßig Sport.

Die Jugend von heute legt viel Wert auf einen gesunden Lebensstil und Nachhaltigkeit. Das zeigen die Ergebnisse der 18. Shell Jugendstudie, die im Oktober 2019 erschienen ist. Darin untersuchten Forscher, wie 12- bis 25-Jährige in Deutschland aufwachsen. Dazu befragten sie 2.572 junge Menschen zu ihrer Lebenssituation und ihren Einstellungen, beispielsweise zu der Rolle von Familie und Freunden oder ihrer Meinung zu Politik.

Unabhängig davon, welchen sozialen und kulturellen Hintergrund sie haben oder aus welchem Teil der Bundesrepublik sie kommen, zeigen sich bei den Befragten Gemeinsamkeiten: Die meisten sorgen sich zum Beispiel um die ökologische Zukunft, wünschen sich gegenseitigen Respekt und haben einen starken Sinn für Gerechtigkeit.

Für vier von fünf Jugendlichen ist Gesundheitsbewusstsein ein hohes Gut. Damit hat es etwa die gleiche Bedeutung wie der Wunsch nach Unabhängigkeit oder Lebensgenuss. Vor allem für junge Frauen ist es wichtig, nachhaltig zu leben und sozial benachteiligte Mitmenschen zu unterstützen. Familie und soziale Beziehungen stellen für alle Befragten die mit Abstand wichtigsten Werte dar.

mru

Weitere Ergebnisse der Jugendstudie finden Interessierte unter www.shell.de > „Über uns“ >„Shell Jugendstudie“.


#

Antibiotika ...

... wurden im Jahr 2018 in Deutschland deutlich weniger verordnet als noch acht Jahre zuvor. Das ergab eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärtzliche Versorgung (Zi). Vor allem bei den Verschreibungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre ist seit 2010 ein deutlicher Rückgang von 40 bis 50 Prozent zu beobachten. Laut Dr. Jörg Bätzing, dem Leiter des Forscherteams, markiert der starke Verordnungsückgang einen tiefgreifenden Wandel in der pädiatrischen Versorgung. Dieser könnte auf die zahlreichen bundesweiten Initiativen zur Stärkung eines angemessenen Antibiotikaeinsatzes zurückzuführen sein.

mru


#

Akademisierte Heilmittelerbringer arbeiten in der Regel patientennah – Untersuchung zum Verbleib von studierten Therapeuten im Beruf

Seit 2009 machen es die Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Therapeuten möglich, in Deutschland primärqualifizierend zu studieren. Ziele dieser Studiengänge sind es, durch akademisierte Heilmittelerbringer die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln und die Berufe attraktiver zu machen. Um die Studiengänge zu evaluieren, führte ein Forschungsverbund die „Verbleibstudie der Absolventinnen und Absolventen der Modellstudiengänge in Nordrhein-Westalen (VAMOS)“ durch. Insgesamt befragten die Forschenden 515 Therapeuten und 109 Arbeitgeber.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Großteil der studierten Therapeuten in der direkten Patientenversorgung arbeitet. Nur wenige wandern in die Forschung oder Lehre ab. In der praktischen Arbeit ergänzen sie die Kompetenzen ihrer fachschulisch ausgebildeten Kollegen beispielsweise um evidenzbasiertes Arbeiten oder um das Recherchieren und Generieren wissenschaftlicher Inhalte.

Ein Fachbeirat, dem 16 Institutionen angehören, unterstützte die Studie. Zu ihm zählen zum Beispiel der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG), der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), die Ärztekammer Nordrhein oder die AOK Nordwest. Sie berieten den Forschungsverbund etwa bei der Planung und Durchführung der Datenerhebung und gaben Empfehlungen auf Grundlage der Studienergebnisse. Darin sprechen sie sich dafür aus, die Modellstudiengänge in den Regelbetrieb zu überführen, da die hochschulisch vermittelten Kompetenzen die Patientenversorgung bereichern. Der Fachbeirat macht auch darauf aufmerksam, dass sich die Tätigkeitsprofile der Heilmittelerbringer so verändern müssen, dass diese ihre hinzugewonnenen Kompetenzen auch im Berufsalltag einsetzen können.

Der ausführliche Abschlussbericht zur VAMOS-Studie ist unter www.vamos.nrw nachzulesen.

mru


#

Impfpflicht beschlossen – Masernschutzgesetz

Der Bundestag hat das Masernschutzgesetz verabschiedet, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Kindergarten- oder Schuleintritt gegen Masern geimpft sein müssen. Dies gilt unter anderem auch für Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind. Der Nachweis über die Impfung ist durch den Impfausweis oder durch ein ärztliches Attest zu erbringen, wenn man schon an den Masern erkrankt war. Geht ein Kind bereits in den Kindergarten oder die Schule, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorliegen. Dasselbe gilt für das medizinische Personal in Gesundheitseinrichtungen.

mru

Weitere Informationen zum Gesetz: www.bundesgesundheitsministerium.de > „Gesetze und Verordnungen“ > „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“


#

Frei bewegen – Neue Bewegungsrichtlinien für Säuglinge

Da gerade kleine Kinder sich in den ersten Lebensjahren physisch und kognitiv sehr entwickeln, ist diese Lebensphase ideal, um gesundheitsfördernde Verhaltensweisen zu erlernen und zu etablieren. Daher hat die WHO erstmals Empfehlungen veröffentlicht, wie und in welchem Umfang sich Babys und Kinder bis 5 Jahre bewegen sollten.

Bis zum 1. Lebensjahr ist es empfehlenswert, dass Babys demnach mehrmals täglich auf dem Fußboden spielen und dabei mindestens 30 Minuten auf dem Bauch liegen. Außerdem sollten sie nicht mehr als 1 Stunde pro Tag sitzen, sei es in der Babywippe, im Hochstuhl, im Buggy oder in einer Trage auf dem Rücken der Eltern. Ebenso empfiehlt die WHO „Good quality sleep“ – 14 bis 17 Stunden Schlaf täglich (längere Phasen ebenso wie Nickerchen) für Babys bis zu 3 Monaten sowie 12 bis 16 Stunden pro Tag für 4 bis 11 Monate alte Kinder.

Katharina Kerlen-Petri


#

Verkürzte Arbeitspausen haben Folgen – Studie zu Ruhezeiten

Im Arbeitszeitgesetz ist unter anderem geregelt, dass Arbeitnehmer täglich nicht länger als 10 Stunden arbeiten dürfen. Außerdem gibt es vor, dass die Mindestdauer für Arbeitsunterbrechungen zwischen Dienstschluss und dem Arbeitsbeginn am darauffolgenden Tag mindestens 11 Stunden betragen muss.

Die Studie „Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass jeder fünfte Beschäftigte diese Zeiten regelmäßig nicht einhält. Die Befragten gaben an, dass sie die Vorgaben zu Ruhezeiten mindestens einmal im Monat nicht erfüllen. Für Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder dem Rundfunk gelten Ausnahmen, da ihre Berufe es teilweise nicht zulassen, dass sie das Arbeitszeitgesetz einhalten.

In der Studie ist zu lesen, dass sich die Auswirkungen von wiederholt verkürzten Ruhezeiten auf verschiedene Weise äußern, etwa durch Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung.

mru

Weitere Ergebnisse der Studie: www.baua.de > „Angebote“ > „Publikationen“ > „baua: Bericht kompakt“ > „Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“


#

Versorgung auf dem Land durch mehr Kooperationen verbessern – Autorenpapier von Bündnis 90/Die Grünen

Für Menschen in ländlichen Regionen wird es immer schwieriger, eine gute gesundheitliche Versorgung zu erhalten: Hausarztpraxen schließen ohne Nachfolger, Fachärzte gibt es fast ausschließlich in Städten, und Therapeuten können es sich kaum noch leisten, Hausbesuche anzubieten. Um diesen Trends entgegenzuwirken, haben sieben Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen das Autorenpapier „Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen verbessern – Verlässlichkeit und Zusammenhalt stärken“ vorgelegt. Zu ihnen zählen unter anderem Maria Klein-Schmeink MdB (Sprecherin für Gesundheit ihrer Fraktion) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB (Obfrau im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags). Im Autorenpapier beschreiben sie, wie sie die ländliche Gesundheitsversorgung sichern und ausbauen wollen.

Als zentral erachten die Politiker eine stärkere regionale Verantwortung, etwa durch Versorgungszentren der Kommunen. Außerdem setzen sich die Autoren des Papiers dafür ein, weitere Gesundheitsregionen ins Leben zu rufen. Dabei handelt es sich um kommunale Strukturen und innovative Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. In einer solchen Gesundheitsregion kooperieren verschiedene Akteure des Gesundheitswesens, um die Bevölkerung optimal zu versorgen. So entstehen zum Beispiel Veranstaltungen zum Thema „Gesund im Alter“, bei denen Ärzte, Pflegende und Therapeuten informieren. Zur Realisierung solcher Projekte werden sie vom Land finanziell unterstützt.

Der Zugang
zu einem Hausarzt hat für viele Menschen in ländlichen Regionen höhere Priorität als Einkaufsmöglichkeiten oder Schulen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Autorenpapier ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsprofessionen auf Augenhöhe. Ziel ist es, die Berufsgesetze etwa der Pflegekräfte so weiterzuentwickeln, dass sie mehr Verantwortung übernehmen können. Damit könnte man auch dem Fachkräftemangel der Ärzte entgegenwirken. Weitere Inhalte des Autorenpapiers können Interessierte unter www.bit.ly/ländliche_Versorgungnachlesen.

mru


#

Kinder von Pflegebedürftigen finanziell entlastet – Angehörigen-Entlastungsgesetz

Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, ist das belastend – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Denn bislang sind Kinder von pflegebedürftigen Personen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn diese sich die nötige Versorgung im Alter nicht selbst leisten können.

Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz, das 2020 in Kraft tritt, soll das ändern. Dann werden erst von denjenigen, die mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, Zuzahlungen gefordert. Das betrifft etwa 10 Prozent aller Fälle, in denen Personen für die Versorgung ihrer Angehörigen aufkommen.

Bei allen anderen, die einen geringeren Jahresverdienst aufweisen, sollen die Kommunen als Sozialhilfeträger einspringen. Dies wird sie schätzungsweise bis zu einer Milliarde Euro im Jahr kosten.

mru


#

Brauchen Therapeuten eine Berufskammer? – Podiumsdiskussion an der Alice Salomon Hochschule Berlin

Physio- und Ergotherapie-Studierende der Alice Salomon Hochschule Berlin veranstalteten am 23. Oktober 2019 eine öffentliche Podiumsdiskussion. Dabei ging es um die Frage, ob die Heilmittelerbringer in Deutschland eine Berufskammer benötigen. Zu den Podiumsgästen zählten Dr. Ellis Huber, ehemaliger Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. Björn Pfadenhauer, Geschäftsführer im Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Rainer Grossmann, Vorstandsmitglied von PHYSIO-DEUTSCHLAND Länderverbund Nordost und Beatrix Watzl, Mitglied der Initiative Therapeutenkammer Berlin. Unter den 66 Teilnehmenden waren neben den Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschule Kollegen aus Therapieeinrichtungen und Fachschulen sowie Berufsverbänden.

Befürworter sehen in einer Kammer die Möglichkeit, verstärkt gleichberechtigt mit anderen Playern des Gesundheitswesens zusammenzuarbeiten. Bis auf PHYSIO-DEUTSCHLAND stehen die Berufsverbände der Idee kritisch bis ablehnend gegenüber. Eine Kammer würde nicht die aktuellen und drängenden Probleme lösen, wie die Vergütungssituation oder den Fachkräftemangel. Sie fürchten Doppelstrukturen und Konkurrenzkämpfe um Aufgabenbereiche zwischen den Berufsverbänden und der Kammer.

Alle Podiumsgäste positionierten sich klar für die Zukunft, in der Therapeuten mehr Verantwortung übernehmen müssen. Der Konsens: Es braucht eine starke und von allen akzeptierte Struktur. Ob die Therapeutenkammer dies leisten kann, bleibt abzuwarten.

Petra Kühnast, Dozentin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und selbstständige Physiotherapeutin


#

Sanitäter bekommen mehr Verantwortung – Änderung des Rettungsdienstgesetzes in Bayern

Seit dem 1. Dezember 2019 haben Notfallsanitäter in Bayern einen größeren Handlungsspielraum bei der Behandlung ihrer Patienten. So dürfen sie zum Beispiel Schmerzmittel verabreichen, ohne dass ein Notarzt vor Ort sein muss. Dies macht eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes möglich, die der bayerische Innenminister Joachim Herrman begrüßt: „Damit stehen Notärzte für andere Einsätze, wo sie möglicherweise dringender gebraucht werden, zur Verfügung.“ Professor Peter Sefrin, der in der bayerischen Ärztekammer für die Notarztausbildung zuständig ist, spricht sich für eine bundesweite Regelung aus: „Dass diesseits einer Grenze etwas erlaubt ist, das jenseits verboten ist, darf nicht sein.“

mru

Die Korrektur wurde in der Onlineversion des Artikels ausgeführt am: 08.11.2023


#
#

Publication History

Publication Date:
20 December 2019 (online)

© 2020. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany