Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2019; 47(05): 334-336
DOI: 10.1055/a-0981-2541
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Publication Date:
21 October 2019 (online)

Ausschreibung von DVG-Konsiliarlaboren

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(Quelle: © DVG)

Die laborgestützte Diagnostik von Infektionskrankheiten ist ein wesentlicher Schritt im Rahmen ihrer Bekämpfung. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine hohe Qualität der Diagnostik, für die Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig sind.

Im Falle von nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeigepflichtigen Tierseuchen oder meldepflichtigen Tierkrankheiten sind dafür am Friedrich-Loeffler-Institut Nationale Referenzlabore eingerichtet. Nationale Referenzlabore nach Lebensmittelrecht (EU-Kontrollverordnung 2017/625) sind am Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt.

Mit dem Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes ist eine unabhängige Qualitätskontrolle der Diagnostik von nicht anzeige-, melde- oder mitteilungspflichtigen tierpathogenen Erregern nicht mehr vorgeschrieben. Diese Lücke soll durch Konsiliarlabore der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) geschlossen werden. Zu DVG-Konsiliarlaboren können Labore ernannt werden, wenn sie über Expertise und Reputation in der Diagnostik des Erregers verfügen. Die Ernennung erfolgt erregerspezifisch und ist an die Person des Laborleiters gebunden. Eine formale Akkreditierung des Labors ist gewünscht, aber keine Voraussetzung.

Die Aufgaben des DVG-Konsiliarlabors umfassen unter anderem die Qualitätssicherung der Diagnostik des Erregers und der von ihm verursachten Infektion z. B. durch die Bereitstellung von Referenzmaterial oder die Durchführung von Ringversuchen, die Weiter- und Neuentwicklung diagnostischer Verfahren, eine Mitwirkung bei der epidemiologischen Bewertung des Erregers, die Durchführung von wissenschaftlichen Studien zum Erreger und die fachliche Beratung von Tierärztinnen und Tierärzten, Tiergesundheitsdiensten, tiermedizinischen Fachgesellschaften, der Veterinärbehörden der Länder, des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Bundesforschungsinstitute und -ämter sowie ähnlicher Einrichtungen.

Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand der DVG nach Ausschreibung und Bestenauswahl unter den Bewerber/innen. Die Ernennung ist auf 4 Jahre befristet. Die fachliche Bewertung der Anträge erfolgt durch die dafür zuständige DVG-Kommission.

Einzelheiten der Ausschreibung, Bewerbung und Ernennung sind in der Geschäftsordnung der Kommission für die Einrichtung von DVG-Konsiliarlaboren ausgeführt. Die Ordnung ist auf der Homepage der DVG ( www.dvg.de , Konsiliarlabore) einzusehen.

Die DVG schreibt aktuell folgende Konsiliarlabore aus:

  • Konsiliarlabor für Yersinia spp. in Lebensmitteln

  • Konsiliarlabor für Vibrio spp. in Lebensmitteln

  • Konsiliarlabor für intestinale Nematoden bei Tieren

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Anhang 1 der o. g. Geschäftsordnung) vorzugsweise als pdf-Datei per E-Mail an:
DVG-Geschäftsstelle
Friedrichstraße 17
35392 Gießen
E-Mail: info@dvg.de
Bewerbungsende ist der 29.02.2020.