Laryngorhinootologie 2020; 99(02): 111
DOI: 10.1055/a-1024-8463
Gutachten und Recht
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Facharztstandard und Leitlinien im Arzthaftungsrecht

Contributor(s):
Kim-Victoria Friese
,
Albrecht Wienke
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Publication Date:
05 February 2020 (online)

Medizinisch-wissenschaftliche Leitlinien von Fachgesellschaften, nationale Versorgungsleitlinien und onkologische Leitlinien spielen in der ärztlichen Praxis eine zunehmend größere Rolle und sind auch aus dem medizinrechtlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Leitlinien sollen den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Zeitpunkt ihrer Erstellung bündeln und abbilden. Es handelt sich dabei um Hilfen bei der Entscheidungsfindung in spezifischen Behandlungssituationen, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter haben. Ist eine ärztliche Handlung nicht leitlinienkonform, kann daher hieraus nicht automatisch eine Standardunterschreitung hergeleitet werden. Und umgekehrt befreit das Befolgen einer Leitlinienempfehlung im Einzelfall nicht automatisch vom Vorwurf eines Behandlungsfehlers. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer beachtenswerten Entscheidung noch einmal bestätigt (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2018, AZ: 5 U 76/16).