Aktuelle Kardiologie 2020; 9(02): 202-203
DOI: 10.1055/a-1073-9448
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Praxisrecht – Das neue DVG: ein Schritt in Richtung digitale Zukunft

Thorsten Ebermann
,
Wilma-Christine Schäfer
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Publication Date:
22 April 2020 (online)

Heutzutage kann man dem Trendwort „Digitalisierung“ in allen Lebensbereichen nicht mehr aus dem Weg gehen. Das gilt auch für das Gesundheitswesen. Gesprochen wird hier derzeit unter anderem über die elektronische Patientenakte, Gesundheits-Apps, die Telematikinfrastruktur (TI) als Datenautobahn, die Video-Sprechstunde, aber auch über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) bei der Diagnostik und Entscheidungsfindung sowie Robotik. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet sicherlich enorme Chancen, Risiken können ihr aber auch nicht abgeschlagen werden. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen weit zurück. In anderen europäischen Ländern sind digitale Technologien schon längst im medizinischen Alltag angekommen, während es in Deutschland noch Schwierigkeiten bei der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen gibt. Das Gesundheitsministerium beabsichtigt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben: So ist zum Beispiel das E-Health-Gesetz zum 01.01.2016 in Kraft getreten und auch das seit 11.05.2019 wirksame TSVG (Terminservice und Versorgungsgesetz) enthält vielfältige Regelungen im Hinblick auf die digitale Zukunft. Zuletzt ist das DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) am 19.12.2019 in Kraft getreten.