ZUSAMMENFASSUNG
Wenn ein Patient in der Obhut einer Klinik verstirbt, stehen die behandelnden Ärzte
in der Pflicht, seinen Hinterbliebenen diese Nachricht angemessen zu übermitteln.
Die Todesnachricht zu überbringen und quasi im gleichen Atemzug die Familienangehörigen
um die Akzeptanz einer Obduktion zu bitten, gehört zu den schwierigeren kommunikativen
Aufgaben, mit denen Krankenhausärzte beruflich konfrontiert werden, vergleichbar mit
dem Thema Organspende oder dem Übermitteln einschneidender Diagnosen. Routine kommt
dabei niemals auf und lässt sich wohl auch nicht entwickeln.
Nicht nur Ärzte prädestinierter Fachdisziplinen, wie beispielsweise Onkologen, Intensiv-
oder Palliativmediziner, sondern jeder Krankenhausarzt mit unmittelbarem Patientenkontakt
ist früher oder später mit der Problematik konfrontiert, denn in der Regel ist der
letztbehandelnde Arzt für das Hinterbliebenengespräch zuständig. Die klinische Obduktion
darf darin kein Tabuthema sein. Sie sollte als finale ärztliche Aufgabe verstanden
werden, als Therapiefazit und als Chance, das medizinische Gesamtbild des Verstorbenen
abschließend um bisher unbekannte Befunde zu ergänzen. Soll ein Obduktionsgespräch
aus ärztlicher Sicht „erfolgreich“ verlaufen, sind neben einfachen Regeln menschlicher
Kommunikation auch elementare ethisch-moralische und juristische Grundsätze sowie
soziale und praktische Fragen zu beachten.