ergopraxis 2020; 13(03): 6-7
DOI: 10.1055/a-1092-6102
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Publication Date:
03 March 2020 (online)

Organentnahme ohne Zustimmung nicht zulässig – Bundestagsbeschluss zur Organspende

Am 16. Januar 2020 kam es im Bundestag zu einer Abstimmung, die ganz Deutschland verfolgte: der Organspende-Beschluss. Die Abgeordneten stimmten darüber ab, ob zukünftig die doppelte Widerspruchslösung oder die erweiterte Entscheidungsregelung gelten soll. Ersteres hätte zur Folge, dass zunächst jeder Bürger als Spender in Betracht gezogen würde, wenn er oder seine Angehörigen nach seinem Tod dem nicht widersprächen. Die erweiterte Entscheidungsregelung hingegen würde bedeuten, dass man ausdrücklich zustimmen müsste, um als potenzieller Organspender zu gelten. Dafür sollten alle Bürger mindestens alle zehn Jahre danach gefragt werden, ob sie Spender sein wollen, beispielsweise beim Arztbesuch oder wenn sie einen Personalausweis beantragen.

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Personen spendeten im vergangenen Jahr 2.995 Organe. Somit ermöglichte jeder Spender im Schnitt mehr als drei Menschen eine neue Lebenschance.

Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wählte die erweiterte Entscheidungsregelung. Zustimmung erhielten sie etwa von den christlichen Kirchen, die dies als „wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin-)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien“ sehen. Hinsichtlich der geringen Zahl an Organspendern in Deutschland sehen die Gegner der Entscheidungsregelung den Beschluss jedoch kritisch. Sie hatten gehofft, durch die Widerspruchslösung, die auch in Frankreich, Österreich, Italien und vielen anderen europäischen Ländern gilt, mehr potenzielle Spender zu gewinnen. Helfen soll nun ein Online-Register, in dem sich alle Bürger registrieren und angeben können, ob sie ihre Organe spenden möchten oder nicht. Diese Registrierung oder das Führen eines Organspendeausweises soll allerdings nicht verpflichtend sein und weiterhin auf der Eigeninitiative jeder Person beruhen.

In jedem Fall ist positiv zu verzeichnen, dass die Debatte um die Organspende eine öffentliche Diskussion ausgelöst und viele Personen zu einer persönlichen Entscheidung angeregt hat – ob für oder gegen eine Spende, bleibt jedem selbst überlassen.

mru