Jeder niedergelassene Vertragsarzt muss sich irgendwann mit der Frage der Praxisabgabe
an einen möglichst geeigneten Nachfolger beschäftigen. Hierbei handelt es sich rechtlich
um einen komplexen Prozess auf mehreren Ebenen, wobei die Rahmenbedingungen diesbezüglich
von den Gesamtumständen des Einzelfalles abhängen. Eine wesentliche Rolle spielen
hierbei die zulassungsrelevanten Aspekte, die sich je nachdem ob sich die Praxis in
einem gesperrten oder offenen Planungsbereich befindet, wesentlich unterscheiden.
Vorliegend wird in einem ersten Teil zum Thema der „Praxisabgabe“ der formale vertragsarztrechtliche
Prozess erläutert. Darauf basierend werden in einem zweiten Teil die taktischen Überlegungen
mit dem Ziel einer erfolgreichen Praxisabgabe thematisiert.