Der Jahresanfang gestaltete sich für unsere Kommission ruhig. Nicht nur standespolitisch,
sondern auch materiell bedeutsam ist eine geplante Revision der IV-Verordnung, welche
die Hüftdysplasie erst ab Typ D nach Graf als Geburtsgebrechen ansehen will. Dies
würde bedeuten, dass für die niedrigeren pathologischen Fälle keine Schienen mehr
durch die IV bezahlt würden. Bei unserer Kommission führt dieser Entschluss zu Unverständnis
und wir unterstützen alle Bemühungen, sich gegen diesen neuen Entwurf zu wehren.
Die Kommission sieht sich leider auch immer wieder veranlasst darauf hinzuweisen,
dass das von der SVUPP 1-seitig eingeführte ABCD-System lediglich als mögliche Richtlinie
für die Therapie, nicht aber als Diagnose-Typ anerkannt wird.
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie