Z Gastroenterol 2020; 58(04): 379-383
DOI: 10.1055/a-1139-2084
Mitteilungen der DGVS

MDK-Reformgesetz: Perspektiven der sektorenübergreifenden Versorgung in der Gastroenterologie – Stellungnahme zur patientenorientierten Weiterentwicklung des ambulanten Operierens (AOP) der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) mit Sektion Endoskopie und des Berufsverbands der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) – 17. Februar 2020

Aktueller Stand der sektorenübergreifenden Versorgung in der gastroenterologischen Endoskopie

Gastroenterologische endoskopische Untersuchungen und Eingriffe werden in Deutschland in der ambulanten und in der stationären Versorgung sowie im Rahmen des ambulanten Operierens (AOP) ambulant an Krankenhäusern erbracht. Mit dem inzwischen verabschiedeten MDK-Reformgesetz[1] sieht der Gesetzgeber nun u. a. eine Neuordnung des AOP vor, die eine Reform der sektorübergreifenden Versorgung mit sich bringt. Der Katalog für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe und Behandlungen (AOP-Katalog) soll überarbeitet und erweitert werden, und es soll festgelegt werden, welche Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden.



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Article published online:
30 April 2020

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