Nuklearmedizin 2020; 59(05): 346-347
DOI: 10.1055/a-1223-7093
Editorial

Editorial: Artikelserie „Rechtliche Grundlagen der Radiochemie“

Markus Essler
,
Marianne Patt

Innovationen in der Gerätetechnik und der Radiochemie haben im letzten Jahrzehnt die Nuklearmedizin grundlegend verändert. Gerade die kürzlich erfolgte Zulassung neuer Radiopharmaka für die Radionuklidtherapie durch die Industrie und die aktuellen Phase-III-Studien zur [177Lu]Lu-PSMA-Ligandentherapie werden unser ärztliches Handeln in den nächsten Jahren maßgeblich bestimmen. Auch auf die Ausgestaltung der auf Radionuklidtherapien ausgerichteten stationären Einrichtungen und das Curriculum zur Facharztweiterbildung haben diese Entwicklungen lebhaften Einfluss. Neben dem Gebrauch von zugelassenen, durch die Industrie vertriebenen Radiopharmaka wird jedoch vielerorts auch die Radiopharmazie in den jeweiligen Zentren und peripheren Abteilungen eine zunehmende Rolle für Forschung und Krankenversorgung spielen. Unsere ärztliche Therapiefreiheit ist durch das Grundgesetz gesichert. Der § 13 Abs. 2b des AMG ermöglicht auch die Eigenherstellung von Radiopharmaka unter direkter Aufsicht (fachlicher Verantwortung) des behandelnden Arztes für die eigene Anwendung. Dieser Paragraf ist die rechtliche Grundlage für die Behandlung einzelner Patienten mit innovativen Radiopharmaka in Ausübung der ärztlichen Kunst. Diese Besonderheit des deutschen Arzneimittelrechts hat unser Fachgebiet stark gemacht und u. a. auch in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, das Potenzial der [177Lu]Lu-PSMA-Ligandentherapie zu belegen.



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Article published online:
28 September 2020

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