Aktuelle Kardiologie 2020; 9(06): 571
DOI: 10.1055/a-1240-7332
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert

Praxisrecht – „Bleib einfach im Bett, wenn du zum Arzt gehst!“

Thorsten Ebermann

Eine solche Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung, in Form eines digitalen Arztbesuchs, ist nicht erlaubt. Der Slogan in Verbindung mit der Möglichkeit eines „digitalen Arztbesuchs“ über eine App stellt nach Ansicht der Münchner Richter einen Verstoß gegen § 9 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dar und sei somit wettbewerbswidrig.



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Article published online:
08 December 2020

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