Zeitschrift für Phytotherapie 2021; 42(02): 100-104
DOI: 10.1055/a-1256-7105
Forschung

Bericht von der Delegiertenkonferenz 2020 der AWMF-Sitzung

Karin Kraft

Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) fand am 14. November 2020 pandemiebedingt als Online-Konferenz statt. Die ursprünglich geplante Frühjahrssitzung im Mai 2020 ist wegen der Pandemie komplett ausgefallen.

Wie immer stelle ich Ihnen in meinem Bericht Auszüge aus den Tagesordnungspunkten vor, die für die Mitglieder der Gesellschaft für Phytotherapie von besonderem Interesse sind. Zudem werde ich dieses Mal die Auszüge kommentieren und mit Hintergrundinformationen und gegebenenfalls Empfehlungen ergänzen, die für uns von Bedeutung sein können. Alle von mir vorgestellten Beiträge der Vortragenden zur Tagesordnung können übrigens auf der Homepage der AWMF abgerufen werden (https://www.awmf.org/die-awmf/delegiertenkonferenz/1-delegiertenkonferenz-2020.html).

Aus dem Bericht des Präsidenten (TOP 4)

Hierzu soll erwähnt werden, dass die AWMF ausdrücklich auf die evidenzbasierte Medizin fokussiert, weil dadurch die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden kann. Die AWMF fordert deshalb, dass die Gesundheitspolitik mit der wissenschaftlichen Medizin kooperiert, dass die Entwicklung und Implementierung von Leitlinien im Rahmen der Digitalisierung der Medizin unterstützt wird, dass der Infektionsschutz in Human- und Tiermedizin gestärkt wird, dass die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsforschung verbessert werden und dass die Personalentwicklung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin vorangetrieben werden. Die AWMF und ihre Mitgliedsgesellschaften verfassen zunehmend Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und zu Entwürfen für gesetzliche Verordnungen.

Dazu möchte ich Folgendes ergänzen: Tatsächlich ist es der AWMF gelungen, nicht nur als eine von 5 internationalen Leitlinienregistern anerkannt zu werden, sondern sie konnte sich in den letzten Jahren in der Gesundheitspolitik auch zunehmend Gehör verschaffen. Bei der Umsetzung von Leitlinienempfehlungen in der klinischen Praxis besteht aber noch erheblicher Handlungsbedarf. Gleiches gilt für die Unterstützung der Entwicklung der Leitlinien und ihrer Digitalisierung, von der im Übrigen auch die Bürger*innen profitieren werden. Die Verbesserung des Infektionsschutzes ist dagegen bei der AWMF ein vergleichsweise neues Ziel, das die GPT bekanntlich schon länger in Kooperation mit der Veterinärmedizin im Fokus hat. Entsprechende Aktivitäten sollten wir daher weiter ausbauen und noch mehr publik machen. Bei den letzten beiden Forderungen des Berichts des Präsidenten ist jeder auch noch so kleine Schritt vorwärts zu begrüßen: Bekanntlich sind die Forschungs- und Arbeitsbedingungen in unserem Bereich mehr als karg und zudem Überregulierungen unterworfen. Es ist vorstellbar, dass derartige Fragestellungen zukünftig noch mehr in den Fokus der AWMF rücken, da auch andere, vor allem kleinere Fachgesellschaften betroffen sind. An die Möglichkeit von Stellungnahmen über die AWMF bei Entwürfen für Gesetze und Verordnungen, die unsere Belange betreffen, sollten wir vermehrt denken.


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TOP 6: Digitalisierung von Leitlinienwissen

Im November 2020 waren 488 Leitlinienprojekte angemeldet, davon 125 S3-, 266 S2- und 97 S1-Leitlinien. Es handelt sich dabei um 159 Neuanmeldungen und 329 Aktualisierungen, bei letzteren wurde für 62 ein Klassen-upgrade (z. B. von S2 nach S3) beantragt. Außerdem sind 72 Patientenversionen angemeldet. Damit entwickeln die Fachgesellschaften kontinuierlich mehr hochwertige Leitlinien, die dann über das qualitätsgesicherte AWMF-Leitlinienregister publiziert werden. Allerdings dringt das Leitlinienwissen bisher nicht ausreichend dorthin durch, wo es erforderlich wäre, z. B. in Arztinformationssysteme in Klinik und Praxis, in Informationsangebote für Patient*innen und Bürger*innen (z. B. das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums), in digitale Gesundheitsanwendungen und in Lernplattformen für Studierende (z. B. der sehr oft genutzte „Amboss“). Die AWMF arbeitet deshalb seit 2016 intensiv an der Digitalisierung und Strukturierung von Leitlinien, um die Nutzung des Wissens zu erleichtern. Das Portal für Leitlinienprojekte ist bereits in Betrieb, aktuell wird es in über 50 Leitlinienprojekten genutzt. Ab 2024 soll die Implementierungsphase des Gesamtprojektes abgeschlossen sein, sodass alle Leitlinien digital verfügbar sein werden.

Für die derzeitige Finanzierungsphase des Projektes werden übrigens Stiftungsgelder genutzt, weil eine öffentliche Förderung im Gegensatz zur vorherigen abgelehnt wurde. Für die Umsetzungsphase strebt die AWMF dann eine strukturelle Förderung an, die vom Forschungswettbewerb unabhängig ist. Zukünftige Schwerpunkte der AWMF in diesem Bereich sind die gezielte Lenkung der Aufmerksamkeit von Politikern, Ärzten und Patienten auf Leitlinieninhalte und -empfehlungen sowie die Initialisierung von Projekten zur Qualitätsverbesserung und Generierung von neuer Evidenz. Auch das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) hat die strukturierte Zusammenarbeit mit der AWMF begonnen, die Fachgesellschaften sollen diesbezüglich angeschrieben werden.

Ergänzen möchte ich, dass pflanzliche Arzneimittel von der Digitalisierung der Leitlinien profitieren dürften, da Maßnahmen der komplementären Medizin in den pdf-Dateien der zumeist sehr umfangreichen Leitlinien in der Regel an letzter Stelle stehen und oft nur bei gezielter Suche zu finden sind. Mit der Digitalisierung wird die Auffindbarkeit stark erleichtert werden [Abb. 1]. Die Zusammenarbeit des Gesundheitsportals des BMG mit „Google“ wird von der AWMF übrigens sehr kritisch gesehen, ebenso die dort zumeist fehlende Berücksichtigung medizinischer Leitlinien und das Fehlen von Literaturzitaten. Die obengenannte Lernplattform für Studierende wird auch von Ärzten in der Weiterbildung noch gerne genutzt, ein guter Grund, sich mit dieser Thematik vermehrt zu befassen, zumal Empfehlungen zur Phytotherapie dort kaum Berücksichtigung finden. Von den zukünftigen Schwerpunkten der AWMF erscheint mir nicht nur die Lenkung der Aufmerksamkeit von Patienten besonders attraktiv zu sein.

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Abb. 1 Durch bessere Auffindbarkeit dürfte die Phytotherapie von einer Digitalisierung der Leitlinien profitieren. Quelle: Thieme Group

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TOP 7: Nutzenbewertung von Arzneimitteln – Die erweiterte Rolle der Fachgesellschaften

Bekanntlich muss bei neuen Arzneimitteln ein positiver Nutzen dokumentiert werden, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss deren Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenversicherungen beschließt. In diesen Prozess werden seit wenigen Jahren auch die Fachgesellschaften der AWMF einbezogen. Im Jahr 2018 haben 72, im Jahr 2019 90 Arzneimittel diesen Prozess komplett durchlaufen, das ist die bisher höchste Anzahl in einem Jahr. Für das Jahr 2018 ist festzuhalten, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in nur wenigen Fällen etwas schwächere Bewertungen als der Gemeinsame Bundesausschuss vorgenommen hat, bei den meisten Neuentwicklungen herrschte allerdings Einigkeit, dass diese im Vergleich zu den bisher erstattungsfähigen Medikamenten keinen zusätzlichen Nutzen haben. Nur vier neue Medikamente wurden in der zweitbesten Kategorie „beträchtlicher Nutzen“ positioniert. Im Bereich Onkologie wird zunehmend auch die Lebensqualität erfasst, im Jahr 2019 war das bereits für 88 % der Onkologika der Fall, sie umfassten übrigens mehr als die Hälfte der zur Nutzenbewertung anstehenden Medikamente. Die AWMF schätzt für das Jahr 2021 ein, dass vor allem Post-Zulassungsstudien und Endpunkte, aber weniger die Wirtschaftlichkeit besonders wichtige Kriterien bei der Nutzenbewertung sein werden.

Interessant für uns ist, dass gesundheitliche Outcomes einschließlich der Lebensqualität beim Nutzen der Arzneimitteltherapie verstärkt berücksichtigt werden sollen und dass Post-Zulassungsstudien eine höhere Bedeutung eingeräumt wird [Abb. 2]. Dies ist gerade im Bereich Onkologie sehr zu begrüßen, da hier bekanntlich noch erhebliche Defizite bestehen. Es ist zudem nicht zu übersehen, dass für fast alle neuen Arzneimittel kein Zusatznutzen definiert werden konnte, obwohl die Investitionen in diesen Bereich sehr hoch sind.

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Abb. 2 Die Lebensqualität soll bei der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel eine größere Rolle spielen – ein Vorteil für Phytopharmaka. Quelle: Thieme Group

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TOP 8: Neue Indikatoren der medizinischen Forschungsleistung

Es wurden Zwischenergebnisse des bis Ende 2021 laufenden QuaMedFo-Projekts vorgestellt, in dem die medizinische Forschungsleistung, die translationale Forschung und der Impact wissenschaftlicher Publikationen von 3 deutschen medizinischen Fakultäten evaluiert werden. Ein beachtenswertes Ergebnis ist, dass die Zahl der Publikationen im Bereich Innere Medizin (insbesondere Onkologie) und Neuromedizin (insbesondere Forschung zu M. Parkinson und Demenz) gerade in den letzten 3 Jahren zugenommen hat, während bei den anderen Fächern der Output zumeist stabil war. Interessant ist auch die hohe Twitter-Aktivität an allen 3 Fakultäten, die Nutzung der anderen sozialen Netzwerke war dagegen recht gering. Patente wurden vor allem im Bereich „chemische Tests“ angemeldet.

Zum Hintergrund: Das Projekt wurde mit der Absicht gestartet, Bewertungskriterien zu finden, mit denen die derzeit überdimensionierte Bedeutung des Impactfaktors für strategische Entscheidungsprozesse der medizinischen Fakultäten relativiert werden könnte. Sie hat in den vergangenen Jahren zur Benachteiligung sehr vieler medizinischer Fächer geführt, in denen hohe Impactfaktoren nicht erzielbar sind. Dies gilt sowohl für die Personal- und Sachmittelzuweisungen als auch für Themenschwerpunkte bei der öffentlichen Forschungsförderung. Dass z. B. auch die pharmazeutische und medizinische Forschung zu Arzneipflanzen einschließlich der Existenz entsprechender Lehrstühle durch die derzeitige Bewertungsstrategie sehr stark benachteiligt wird, ist allen hier Aktiven nur allzu gut bekannt.

Im Zusammenhang mit dem QuaMedFo-Projekt wurde berichtet, dass nur 9 % der Literaturangaben in den Leitlinien aus den letzten beiden Jahren stammen. Zudem sollen Kriterien für die Aufnahme bzw. Ablehnung von für die Aufnahme in die Leitlinien von den Fachgesellschaften eingereichten Publikationen erarbeitet werden und es sollen Kriterien gesucht werden, mit denen man den Transfer von Leitlinieninhalten in die Praxis abbilden kann.


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TOP 9: Kompetenzbasierte (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018

Die Novellierung der Weiterbildungsordnung war u. a. wegen des rasanten Fortschrittes in der Medizin in den letzten Jahren erforderlich und wegen der Herausbildung neuer Versorgungsrealitäten, z. B. der sektorenübergreifenden oder der angebotsgesteuerten Versorgung. Außerdem dient sie der Vorbereitung einer qualitätsgesteuerten Gesundheitsversorgung und den wachsenden Anforderungen an die individuellen ärztlichen Kompetenzen. Neu ist u. a. die Betonung der Darstellung der Weiterbildungsinhalte als Modi, aufgeteilt in kognitive und Methodenkompetenz sowie Handlungskompetenz. Die Weiterbildungsinhalte sollen in Weiterbildungsblöcke systematisiert und die Weiterbildung elektronisch, d. h. mit dem elektronischen Logbuch, dokumentiert werden. Zukunftsweisend ist das Motto: „Inhalte sind vorrangig vor Zeiten und Zahlen“.

Hier ist meinerseits zu ergänzen, dass die Zusatzweiterbildung „Naturheilkunde“, in der Ärzte bekanntlich einen Einstieg auch in die Phytotherapie erhalten, in Zeit und Umfang im Wesentlichen unverändert fortgeführt wird. Unsere Fort- und Weiterbildungsvorträge zur Phytotherapie sollten zukünftig kompetenzbasiert strukturiert werden, da vor allem die jüngeren Ärzte dies einfordern werden.


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TOP 10: Finanzierung von Leitlinien – Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Die Finanzierung der Erstellung oder Aktualisierung von Leitlinien soll nunmehr auch durch öffentliche Mittel (Innovationsfonds des G-BA (§ 92 a)) gefördert werden, dies betrifft insbesondere die S3-Leitlinien. Bis zum Jahr 2024 stehen ≥ 5 Millionen €/Jahr zur Verfügung, wobei die Themenschwerpunkte durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt werden und die AWMF dabei eine Beratungsfunktion hat (§ 92b). Zudem werden Evidenzrecherchen zu einzelnen klinischen Fragestellungen in Leitlinien über das IQWiG nach Beauftragung durch das BMG (§ 139 b) mit bis zu 2 Millionen €/Jahr gefördert. Hier kann die AWMF begründete Vorschläge einreichen.

2020 wurden die Themenschwerpunkte

  • Versorgung bei seltenen Krankheiten,

  • Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Versorgungsbedarf sowie

  • Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und Eindämmung antimikrobieller Resistenzen

benannt. Zukünftige Schwerpunkte könnten nach den Vorstellungen der AWMF u. a. sein:

  • Individuelle Krankheitslast,

  • Koordinationsbedarf (z. B. interdisziplinär, interprofessionell, intersektoral),

  • ökonomische Bedeutung (aus volkswirtschaftlicher Perspektive),

  • ethische und soziale Aspekte (z. B. Versorgungsgerechtigkeit, Zugang, Häufigkeit des Versorgungsaspekts).

Die AWMF will aber auch themenoffene Ausschreibungen unterstützen.

Wichtig ist hier, dass die Finanzierung von Leitlinienarbeit über Mittel des Innovationsfonds immer über die Beratung durch AWMF erfolgt. Nach meiner Kenntnis hat das IQWiG übrigens eine Sichtung beim Themenschwerpunkt Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten auch hinsichtlich Phytotherapie vorgenommen. Das Ergebnis ist mir unbekannt, aber bekanntlich spielen vornehmlich randomisierte kontrollierte Studien dabei eine Rolle, und da dürfte noch Nachbesserungsbedarf herrschen. Zu den zukünftigen Themenschwerpunkten könnte uns als interprofessioneller Fachgesellschaft sicherlich etwas einfallen! Mir ist keine andere medizinische Fachgesellschaft der AWMF bekannt, in der so viele Apotheker Mitglied sind. Auch das Thema ethische und soziale Aspekte wäre spannend, man denke nur an Selbstzahlerleistungen im Bereich Phytotherapie.


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TOP 11: Aktueller Stand zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

Die Arbeit am Masterplan Medizinstudium 2020 wurde am 31.03.2017 begonnen. Über mehrere Zwischenschritte und Fachgespräche, an denen Fachgesellschaften, Ärzteverbände und insbesondere auch die AWMF beteiligt waren, war für Dezember 2020 die Fertigstellung des Referentenentwurfs geplant, der im Bundestag im Juni 2021 verabschiedet werden soll. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Die neue Approbationsordnung soll dann ab 2025 gültig sein. Zu den wesentlichen Unterschieden zur Approbationsordnung von 2002 gehört die von der AWMF schon seit Langem geforderte Verwissenschaftlichung des Medizinstudiums. Anbei dazu einige Zitate aus dem Entwurf:

(§ 1) Ziele der ärztlichen Ausbildung

(1) Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der Arzt und die Ärztin, der oder die wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildet und zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist.

(2) Die ärztliche Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt und zur Ärztin wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Sie soll 1. das Grundlagenwissen über die Körperfunktionen und die geistig-seelischen Eigenschaften des Menschen, 2. das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen, … 13. die wissenschaftlichen Methoden der Medizin auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes vermitteln und fördern.


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(§ 21) Leistungsnachweise vor dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:

(4) Folgende Fächer oder Kompetenzen sind longitudinal über mehrere Leistungsnachweise zu verteilen: 1. Allgemeinmedizin, 2. Ärztliche Gesprächsführung, 3. Medizinisch-wissenschaftliche Fertigkeiten und 4. Interprofessionelle Kompetenzen.

Zu den übergeordneten Kompetenzen, die Teil der bis zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu erbringenden Leistungsnachweise sind, gehören medizinisch-wissenschaftliche Fertigkeiten.


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(§ 22) Leistungsnachweise vor dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:

(1) Die Studierenden haben zwischen dem Zweiten und dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mindestens vier und höchstens 12 fächerübergreifende, kompetenzbezogene Leistungsnachweise zu erbringen, die die Anforderungen der Absätze 2 bis 6 erfüllen.

(6) Zwischen dem Zweiten und dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist eine wissenschaftliche Arbeit zum Erwerb eines der in Absatz 1 genannten Leistungsnachweise vorzulegen. Die Arbeit ist in einem Zeitraum von 12 Wochen anzufertigen.


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(§ 137) Innovationsklausel

1. Digitale Lehrformate sollen als Fernunterricht (Vorlesungen) vermehrt aufgenommen werden. 2. Das Studium soll in 5 statt in 6 Jahren absolviert werden. 3. Das Praktische Jahr soll in 36 anstatt bisher 48 Wochen absolviert werden. 4. Der Leistungsnachweis wissenschaftliche Arbeit kann entfallen.

Es bleibt abzuwarten, was von diesem anspruchsvollen Forderungskatalog tatsächlich umgesetzt werden wird, auch unter Berücksichtigung der Sparzwänge an deutschen Universitäten. Im Hinblick auf Phytotherapie ist Folgendes anzumerken: In § 33 steht, dass die Studierenden zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung mindestens 3, maximal 9 Leistungsnachweise über fächerübergreifende, kompetenzbezogene Module erbringen müssen. Dafür werden in Anlage 3 35 klinische Module genannt, eines davon ist das Modul Physikalische und Rehabilitative Medizin, Naturheilverfahren. Die Modulabschlussprüfungen sollen sich auf Lernziele beziehen, die im Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog (NKLM) vorgesehen sind. Die Module können longitudinal über die gesamte Studienzeit verteilt werden, die Studierenden können, aber müssen nicht Module für einen Vertiefungsbereich kombinieren, zu dem dann eine wissenschaftliche Arbeit gehört, und der sie auf die angestrebte Weiterbildung vorbereiten soll. Die bisherigen Querschnittsbereiche entfallen somit, die Universitäten haben aber für die fächerübergreifende Ausrichtung geeignete Unterrichtsveranstaltungen anzubieten.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Entwicklung der AWMF hinsichtlich Transparenz, Wissenschaftlichkeit und Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse gute Fortschritte macht.


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Publication History

Article published online:
13 April 2021

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