Aktuelle Urol 2021; 52(02): 114-118
DOI: 10.1055/a-1257-8330
Referiert und kommentiert

Ärztliche Aufklärungspflicht am Beispiel des Post-Finasterid-Syndroms

Eine der Hauptquellen ärztlicher Behandlungsfehler stellt die falsche Aufklärung, Indikation, Dosierung und Applikation von Medikamenten dar. Ein Kollege von der Klinik für Dermatologie, Allergologie und Dermatochirurgie des Helios Universitätsklinikums Wuppertal/Universität Witten-Herdecke erörtert diese Problematik am Fall eines Patienten, welcher infolge der Behandlung einer androgenetischen Alopezie ein Post-Finasterid-Syndrom entwickelte.

Fazit

Manchmal ändert sich das Nebenwirkungsspektrum eines Wirkstoffs erst im Verlauf der Postmarketingphase des Präparats, schließt der Autor. Dies kann erbliche Konsequenzen für die ärztliche Aufklärungspflicht haben. Inzwischen wurde das Post-Finasterid-Syndrom auch in die Fachinformation aufgenommen, sodass der Arzt heute vor der Verordnung des Medikaments auf diese schwerwiegende Komplikation hinweisen muss.



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Article published online:
01 April 2021

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