Rofo 2020; 192(11): 1082-1085
DOI: 10.1055/a-1259-6260
DRG-Mitteilungen

MTA-Reformgesetz

 

    Ein Meilenstein ist erreicht und das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für ein neues MTA-Reformgesetz vorgelegt. Es finden sich hier wesentliche Forderungen wieder, die wir gemeinsam mit den anderen Verbänden (DVTA, GPR, DGN, DGMP, DEGRO, DRG und VMTB) eingebracht haben. Der Beruf und die Ausbildung werden durch dieses Gesetz deutlich attraktiver als zuvor:

    • Neue Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Radiologie“ bzw. „Medizinischer Technologe für Radiologie“.

    • Es ist künftig eine Teilzeitausbildung möglich.

    • Definition von Ausbildungszielen und Mindestanforderungen für Schulen.

    • Es gibt künftig einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung.

    • Abschaffung des Schulgeldes.

    • Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die gesetzliche Krankenversicherung und das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

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    Im Entwurf fehlt allerdings die von uns geforderte Modellklausel für eine akademische Ausbildung. Das Gesetz soll am 01.01.2023 in Kraft treten.

    Im Zuge der Verbändeanhörung zum Gesetzesentwurf haben wir gemeinsam mit DVTA, DGN, DGMP, DEGRO, GPR, ABO, DRG und VMTRO eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingebracht.

    Diese gemeinsame Stellungnahme können Sie unter www.vmtb.de > Aktuelles > MTA-Reformgesetz einsehen.

    Der Gesetzesentwurf ist auf den Seiten des BMG einsehbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mta-reformgesetz.html

    Mittlerweile wurde der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett beschlossen und geht jetzt zur weiteren parlamentarischen Beratung in den Deutschen Bundestag.


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    Publication History

    Article published online:
    28 October 2020

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