Neues aus der Deutschen Gesellschaft für Hirnstimulation in der Psychiatrie e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Hirnstimulation in der Psychiatrie e. V. (DGHP) feiert
dieses Jahr ihr 10-jähriges Bestehen als eingetragener und gemeinnützig anerkannter
Verein. Ziel der DGHP ist, die wissenschaftliche Kommunikation und Zusammenarbeit
im Bereich der Hirnstimulationsverfahren zu fördern, Kollegen aus der Klinik Informationen
zu bieten, bei welchen Erkrankungen und mit welchen methodischen Ansätzen Hirnstimulationsverfahren
eingesetzt werden können, methodische Standards zu entwickeln und Informationen aus
der Forschung in die Klinik weiterzugeben.
Entstanden aus der informellen Arbeitsgruppe Transkranielle Magnetstimulation (TMS)
in der Psychiatrie beschäftigt sich die DGHP nicht mehr nur mit der TMS, sondern mit
einer ganzen Reihe von Verfahren, u. a. der trankraniellen Gleichstromstimulation
(tDCS), der tiefen Hirnstimulation (DBS) und der Vagusnervstimulation (VNS).
rTMS als Zusatzentgelt seit 2021 im INEK Leistungskatalog
Auch dank der Bemühungen der DGHP wird seit dem 01.01.2021 die rTMS als Zusatzentgelt
(ZP75) bewertet. Das bedeutet, dass ab 2021 die rTMS im stationären Setting als Zusatzentgelt
vergütet wird. Die erste rTMS-Sitzung ist nun als Grundleistung (OPS 8–632.0) mit
106,29 Euro bewertet worden und jede weitere Therapiesitzung (OPS 8–632.1) mit 68,19
Euro.
Erweiterung NIBS-Zertifikat
Seit 2015 kann auf Antrag und nach Abschluss eines Curriculums ein Zertifikat „Nicht
invasive und nicht konvulsive transkranielle Hirnstimulationsverfahren in der Therapie
psychischer Störungen“ bei der DGHP erworben werden. In Anbetracht des hohen Prozentsatzes
von therapieresistenten Verläufen psychischer Erkrankungen auf psychopharmakologische
Mono- oder Kombinationstherapien sowie Psychotherapie erweitern nicht invasive transkranielle
Hirnstimulationsverfahren (engl. Non Invasive Brain Stimulation, NIBS) das Spektrum
der Behandlungsmöglichkeiten. Die NIBS stellen dabei jedoch weder Bestandteil der
Facharzt-Weiterbildung, noch einer anderen Zusatzqualifikation dar, dennoch werden
die Verfahren bereits in vielen Kliniken und Praxen regelmäßig eingesetzt.
Das NIBS-Zertifikat soll einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Anwendung
der NIBS in der Behandlung leisten und trägt somit zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität
von Patienten mit schweren, z. T. therapieresistenten psychischen Erkrankungen bei.
Nach Entscheidung der DGHP-Vorstandschaft vom Dezember 2020 kann das NIBS-Zertifikat
nun auch an psychologische Psychotherapeuten und Fachpsychotherapeuten vergeben werden.
Die Voraussetzungen zur Vergabe des NIBS-Zertifikates sind auf der Website der DGHP
(https://dghp-online.de) unter dem Menüpunkt Lehre zu finden.
DGHP-Jahrestagung 2021
Die diesjährige Jahrestagung der DGHP ist vom 17. bis 18. Juni 2021 im Kreisklinikum
Siegen, Gastgeber Heiko Ullrich, als Präsenztagung geplant. Nähere Informationen dazu
können der Website der DGHP entnommen werden. Die DGHP ist per E-Mail erreichbar über
info@dghp-online.de oder telefonisch unter der Nummer 09419412096.