Der Schmerzpatient 2021; 4(01): 5-6
DOI: 10.1055/a-1327-0282
Gelesen und kommentiert

Fragliche Revision der IASP-Schmerz-Definition

Zusammenfassung der Studie

Hintergrund

Das Phänomen Schmerz wurde von der ‚International Association for the Study of Pain‘ (IASP) im Jahr 1979 wie folgt definiert:

„Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potenzieller Gewebeschädigung verknüpft ist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird.“

In einem Begleitvermerk ergänzte die IASP diverse Unterpunkte zu dieser Begriffsbestimmung. Demnach werde die Verwendung des Begriffes ‚Schmerz‘ bereits durch frühkindliche Erfahrungen in Zusammenhang mit Verletzungen erlernt. Schmerz sei eine subjektiv wahrgenommene, unangenehme körperliche und auch emotionale Erfahrung. Dementgegen sollten Erfahrungen (z. B. ein Stechen), welche als nicht unangenehm empfunden werden, nicht als „Schmerz“ bezeichnet werden. Zudem seien Reize, die für Schmerz verantwortlich sind, auch für eine Gewebsschädigung verantwortlich. Bei fehlender Gewebsschädigung oder konkreter Pathophysiologie wären psychologische Faktoren für den Schmerz verantwortlich; allerdings gäbe es keine Möglichkeit, diese Erfahrungen zu unterscheiden, selbst wenn die Hintergründe unterschiedlich sind. Und selbst wenn Schmerz zumeist einen körperlichen Grund habe, sollte klar sein, dass Nozizeption nicht immer auch Schmerz bedeutet, da Schmerz immer ein psychologischer Zustand ist

Diese mehr als 40 Jahre alte Definition gilt als weltweit akzeptiert und wurde von der WHO anerkannt. Weil in den letzten Jahren seitens einiger Fachleute argumentiert wurde, dass Fortschritte im Verständnis von Schmerz eine Neubewertung der Definition rechtfertigen, wurde im Jahr 2018 innerhalb der IASP eine Task-Force gebildet, um die Definition zu überarbeiten.


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Article published online:
11 January 2021

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