Aktuelle Kardiologie 2021; 10(05): 465
DOI: 10.1055/a-1494-7847
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassender Kardiologen informiert

Mit Blick auf Post-COVID, die Wahlen und berufspolitische Entscheidungen

Norbert Smetak
1   Bundesvorsitzender, Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e. V., Kirchheim unter Teck
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Mit Blick auf Post-COVID, die Wahlen und berufspolitische Entscheidungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider geht es weiter mit der Pandemie. Durch die Deltavariante ist weiterhin keine Normalität im Alltag zu erwarten, auch wenn aufgrund einer Impfquote von >50% die schweren Verläufe abnehmen werden, ist auch für uns COVID und insbesondere Post-COVID ein Thema im Praxisalltag. Noch ist völlig unklar, was Post-COVID genau ist, ebenso ist nicht klar, ob es kardial tatsächlich Langzeitfolgen hat. Hier liegen unterschiedliche Ergebnisse von Untersuchungen mit kernmagnetischer Resonanzspektroskopie (NMR) vor. Die Untersuchungen lassen darauf schließen, dass in den meisten Fällen die kardiale Beteiligung nach 6 Monaten folgenlos ausheilt. Ähnliches erleben wir ja auch bei anderen Viruserkrankungen wie Zytomegalie und Epstein-Barr-Virus-Erkrankungen.

Bei allen medizinischen Belastungen durch die Pandemie sind wir durch die Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sehr betroffen. Ebenso erschüttert uns sicherlich die Entwicklung in Afghanistan. Beides Katastrophen, die so nicht vorhersehbar waren, beides Katastrophen, die Spuren bei den Menschen und den Regionen hinterlassen werden.

Politisch ist momentan alles im Wahlkampfmodus. Wenn Sie dieses Heft in den Händen halten, wird die Entscheidung gefallen sein. Hoffentlich zugunsten eines Erhaltes des dualen Versicherungssystems und der Bekenntnis zur ambulanten Versorgung. In den Umfragen ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels die CDU gerade hinter die SPD zurückgefallen.

Berufspolitisch ist eine Aktion für eine bessere Honorierung der Hygienekosten unter Leitung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) angelaufen. Leider blockieren die Kassen hier jegliche finanziellen Zugeständnisse, wie auch bei anderen Leistungen. So fordern die Kassen dreist die Rückabwicklung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) und insgesamt eine Zunahme der Budgetierung. Ebenso gestalten sich die Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband bezüglich Telemedizin bei Herzinsuffizienz extrem schwierig. Der Beginn zum 01.10.2021 ist hier in Frage zu stellen.

Verschoben bis 31.12.2021 wurde die Pflicht zur eAU, falls die AIS-Hersteller die Technik hierzu nicht bereitstellen konnten. Unklar ist ob die Privatversicherungen ab 01.10.21 die A245 weiter vergüten.

Also insgesamt bleibt es spannend, und mit dem Ausgang der Wahlen wird man sehen, welche Weichen für uns gestellt werden.

Auf ein baldiges Wiedersehen – vielleicht in Mainz!



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Article published online:
11 October 2021

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