Zeitschrift für Phytotherapie 2021; 42(04): 188-191
DOI: 10.1055/a-1539-8457
Positionspapier

Positionspapier der Gesellschaft für Phytotherapie zur Abgrenzung von pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln

Detmar Jobst
1   Universität Bonn, Lehrauftrag für Naturheilverfahren
,
Andreas Hensel
2   Universität Münster, Institut für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie
,
Karin Kraft
3   Universitätsmedizin Rostock, Lehrstuhl für Naturheilkunde
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1. Die Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) plädiert für eine klare Abgrenzung der Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln

Nahrungsergänzungsmittel (NEM[a]) hatten 2019 in Deutschland ein Marktvolumen von über 2 Milliarden Euro. Ihr Umsatz steigerte sich in Deutschland in der Vergangenheit jährlich um ca. 5,8%, zuletzt sogar um 7,2% [23]. NEM sind also ökonomisch erfolgreich – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Ein Nutzen für Verbraucher[b] ist allerdings keineswegs immer vorhanden. NEM können in vielen Fällen Risiken bergen, z. B. durch mangelnde Qualität und falsche Deklaration [1] [21] [25]. Ihre Anwendungssicherheit wird nicht selten zusätzlich vermindert durch irreführende Werbung [4] [24] [26]. Dies gilt besonders für diejenigen NEM, die gesundheitsbezogene Wirkungen beanspruchen, da für viele solcher Präparate entsprechende Health Claims[c] (s. Pkt. 3) noch nicht genehmigt wurden. Eine hierfür relevante sogenannte Gemeinschaftsliste verantwortet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food and Safety Authority).

Die Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) plädiert im Interesse der Verbraucher für eine klare Abgrenzung von NEM gegenüber Arzneimitteln. Dies gilt insbesondere für Produkte, die pflanzliche Zubereitungen enthalten, sogenannte Botanicals[d]. Die GPT als wissenschaftliche Fachorganisation spricht sich deshalb für die konsequente Umsetzung und Kontrolle des bestehenden Rechtsrahmens für NEM auf nationaler und europäischer Ebene aus, insbesondere für die seit Jahren ausstehende Anwendung der Europäischen Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006). Sie schlägt ebenfalls mögliche Lösungen für die nachfolgend ausgeführten Probleme vor, da das seit 2006 von der EU anvisierte Regulierungsziel bisher keineswegs erreicht wurde. Diesen lange bekannten Mangel belegte erneut eine 2020 veröffentlichte Evaluation [12].



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Article published online:
01 September 2021

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