Medikamente nie selbstständig absetzen
Medikamente nie selbstständig absetzen
Wichtig ist den DGRh-Experten zunächst eine beruhigende Nachricht: Eine entzündlich-rheumatische
Erkrankung per se gilt nicht als Risikofaktor für eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder
für einen schweren Covid-19-Verlauf. „Natürlich sollten sich Rheumabetroffene ebenso
wie alle anderen an die vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen
halten“, sagt Prof. Christof Specker, Vizepräsident der DGRh und Sprecher der Covid-19-Kommission
der Fachgesellschaft. „Darüber hinausgehende Maßnahmen sind aber nicht erforderlich.“
Insbesondere sollten Patientinnen und Patienten nicht aus Angst vor einer Infektion
Arzttermine absagen oder auf eigene Faust ihre Medikation ändern. Denn – auch das
haben die bisher verfügbaren Studien ergeben – von den in der Rheumatherapie eingesetzten
immunmodulierenden oder immunsupprimierenden Medikamenten geht mit wenigen Ausnahmen
kein erhöhtes Covid-19-Risiko aus. Eine medikamentös unzureichend kontrollierte, in
einem aktiven Schub befindliche Rheumaerkrankung dagegen gilt durchaus als Risikofaktor
für einen schweren Covid-19-Verlauf. „Die Krankheitskontrolle hat daher oberste Priorität“,
so Specker.
Das spiegeln auch die aktuellen DGRh-Empfehlungen wider: Rheumabetroffene sollten
auch und gerade in Corona-Zeiten ihre Medikation unverändert fortsetzen. Erst bei
Symptomen einer Covid-19-Erkrankung sollten die sog. DMARDs pausiert werden. Dabei
sollte eine Cortison-Therapie für die rheumatische Erkrankung bis ca. 10 mg pro Tag
auch in diesen Fällen fortgeführt werden, um einen Cortison-Mangel im Rahmen der Infektion
zur vermeiden. Bei höheren Dosen als 10 mg täglich muss individuell entschieden werden.
Liegt ein positiver PCR-Test vor, aber keine Symptome von COVID-19, kann ein Pausieren
bestimmter Rheumamedikamente (ts- oder b-DMARDs) für wenige Tage erwogen werden, bis
man weiß, ob sich überhaupt Krankheitszeichen von COVID-19 entwickeln.
Rheumamedikamente, Impfung und Impferfolg
Rheumamedikamente, Impfung und Impferfolg
Die Experten der DGRh empfehlen grundsätzlich, antirheumatische Medikamente im Vorfeld
einer Impfung nicht abzusetzen oder zu pausieren. Auch wenn bestimmte Wirkstoffe die
Bildung von Antikörpern abschwächen können, ist damit der Impferfolg in der Regel
nicht gefährdet. Eine Ausnahme bildet das Medikament Rituximab, das möglichst in größerem
zeitlichem Abstand zur Impfung gegeben werden sollte. Für alle anderen Medikamente
gilt, nur nach sorgfältiger Abwägung mit dem behandelnden Rheumatologen zu entscheiden,
ob und wann bei einzelnen Substanzen und bei stabiler Krankheitskontrolle eine kurze
Medikamentenpause sinnvoll ist, um eine möglichst gute Impfantwort zu erreichen. „Eine
gute Krankheitskontrolle ist auch hier wichtiger als das Erreichen einer optimalen
Immunantwort auf die Impfung“, betont DGRh-Präsident Prof. Andreas Krause, Berlin.
Den Antikörperspiegel nach der Impfung zu überprüfen kann die DGRh nicht generell
empfehlen: „Die Bedeutung des Antikörpertiters für den Immunschutz gerade bei der
Infektion mit SARS-CoV-2, welcher durch sog. neutralisierende Antikörper und zytotoxische
T-Zellen vermittelt wird, ist unbekannt. Daher ist die Bestimmung der Antikörper für
eine Aussage zum Immunschutz nicht geeignet“, betont Prof. Hendrik Schulze-Koops,
2. Vizepräsident der DGRh aus München und stellvertretender Sprecher der Covid-19-Kommission.
Keine erhöhten Impf-Nebenwirkungen
Keine erhöhten Impf-Nebenwirkungen
Studien, die sich mit dem Nebenwirkungsprofil der Impfungen speziell bei Rheumapatienten
befassen, sind bislang dünn gesät. „Die Erhebungen, die es gibt, deuten jedoch nicht
auf eine besondere Unverträglichkeit hin“, sagt Krause. Auch bei weltweit nunmehr
2,4 Mrd. verabreichten Impfungen gebe es keinen Anhaltspunkt dafür, dass Rheumapatienten
mit mehr oder schwereren Nebenwirkungen zu rechnen hätten. Generell können alle vier
in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffe auch für diese Patientengruppe als sicher
und wirksam gelten. Allerdings raten die DGRh-Experten dazu, bei Menschen, deren rheumatische
Grunderkrankung mit einer Störung der Blutgerinnung verbunden ist – etwa bei einem
Antiphospholipid-Syndrom oder einer Immunthrombopenie – eher einen mRNA-Impfstoff
zu verwenden.
Online-Register der DGRh liefert Evidenz
Online-Register der DGRh liefert Evidenz
In die aktuellen Handlungsempfehlungen sind die Ergebnisse einer Vielzahl internationaler
Studien zum Thema eingeflossen – darunter auch etliche deutsche Arbeiten. „Eine wertvolle
Quelle ist auch das online-Register Covid19-rheuma.de, das auf Initiative der DGRh
bereits im letzten Frühjahr gestartet wurde. Darin sind mittlerweile Covid-19-Krankheitsverläufe
von 2900 Rheumapatienten dokumentiert“, berichtet Specker, der an der Erstellung der
Handlungsempfehlungen federführend beteiligt war. Eine der aktuellen Empfehlungen
lautet daher auch: Rheumabetroffene, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, sollten
in das online-Register aufgenommen und der Verlauf der Erkrankung dort dokumentiert
werden.
Nach einer Pressemitteilung der DGRh