Frauenheilkunde up2date 2022; 16(06): 497-515
DOI: 10.1055/a-1749-1712
Gynäkologische Onkologie

Zervixkarzinomscreening

Susanne Schüler-Toprak
,
Olaf Ortmann

Für zahlreiche Diskussionen und Kontroversen hat in Deutschland die Einführung des organisierten Programms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs am 01. Januar 2020 gesorgt. Dieser Artikel stellt die durch das organisierte Screeningprogramm bedingten Neuerungen und deren Hintergründe dar und fasst die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie e. V. zum Vorgehen nach einer erfolgten Abklärungskolposkopie zusammen. Da auch Informationen zu HPV und HPV-Impfung für eine umfassende Aufklärung im Rahmen des Zervixkarzinomscreenings unerlässlich sind, werden auch hierzu aktuelle Daten präsentiert.

Kernaussagen
  • Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Deutschland ein organisiertes Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

  • Gesetzlich versicherte Anspruchsberechtigte erhalten bis zu einem Alter von 65 Jahren alle 5 Jahre ein Einladungsschreiben mit Informationen zum Screeningprogramm von ihrer Krankenkasse.

  • Frauen zwischen 20 und 34 Jahren haben jährlich Anspruch auf die Entnahme eines Abstrichs zur zytologischen Diagnostik im Bereich der Cervix uteri.

  • Ab einem Alter von 35 Jahren haben Frauen im Rahmen des Zervixkarzinomscreeningprogramms alle 3 Jahre Anspruch auf einen sogenannten Ko-Test, bestehend aus einem HPV-Test und einem Abstrich zur zytologischen Diagnostik.

  • In der Krebsfrüherkennungsrichtlinie werden klare Algorithmen zur Abklärung auffälliger Befunde aus dem Primärscreening definiert.

  • Klares Ziel sollte weiterhin die primäre Prävention durch die HPV-Impfung bleiben.



Publication History

Article published online:
08 December 2022

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