Z Gastroenterol 2023; 61(06): e308-e346
DOI: 10.1055/a-1771-7037
Leitlinienreport

Leitlinienreport der S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus

Version 3.1 – Juni 2022 – AWMF-Registernummer: 021/023OL
Rainer Porschen
1   Klinik für Innere Medizin, Klinikum Bremen Ost
,
Thomas Langer
2   Leitlinienprogramm Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft, Berlin
,
Pia van Leeuwen
3   Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin
› Author Affiliations
 

1. Informationen zum Leitlinienreport

Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren der Leitlinie von 2019–2021 (Version 3). Die Dokumente zur Erstellung der Version 1 und 2 können unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/) eingesehen werden.

1.1. Autoren des Leitlinienreports

Prof. Dr. med. Rainer Porschen, Dipl.Soz.-Wiss.Thomas Langer, Pia Lorenz


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1.2. Herausgeber

Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).


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1.3. Federführende Fachgesellschaft(en) der Leitlinie

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

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1.4. Finanzierung der Leitlinie

Die Erstellung und Aktualisierung der Leitlinie wurde von der Stiftung Deutsche Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.


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1.5. Kontakt

Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14 057 Berlin
leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de


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1.6. Bisherige Änderungen an der Version 3 des Leitlinienreports

Juni 2022, Version 3.1: Ergänzung des Amendments zu Immuntherapien (siehe Kapitel 5.3)


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1.7. Zitierweise des Leitlinienreports

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3 Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus, Leitlinienreport 3.1, 2021, AWMF Registernummer: 021/023OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/)


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1.8. Weitere Dokumente zur Leitlinie

Die Leitlinie liegt als Lang- und Kurzversion vor. Außerdem gibt es eine Patientenleitlinie (Laienversion der Leitlinie) sowie zusätzliche Dokumente zur Evidenzrecherche (Evidenzberichte). Alle Dokumente zur Leitlinie sind über die folgenden Seiten zugänglich:

Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.

Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

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1.9. Verwendete Abkürzungen

Abkürzung

Erläuterung

AG

Arbeitsgruppe

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

AWMF-IMWi

AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement

BDP

Bundesverband deutscher Pathologen

BNG

Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands

CAO-V

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie in der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie

DEGRO

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie

DELBI

Deutsches Leitlinienbewertungsinstrument

DGAV

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie

DGCH

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

DGE

Deutsche Gesellschaft für Ernährung

DGEM

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin

DGHO

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie

DGIM

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin

DGKL

Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin

DGN

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin

DGP

Deutsche Gesellschaft für Pathologie

DGVS

Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

DKG

Deutsche Krebsgesellschaft

DKH

Deutsche Krebshilfe

DKV

Deutsche Krankenversicherung

DRG

Deutsche Röntgengesellschaft

EK

Expertenkonsens

IQWIG

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

LA

Leitlinienadaptation

LoE

Level of Evidence

MDK

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

OL

Leitlinienprogramm Onkologie

PET/CT

Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie

PICO

Population, Intervention, Comparison, Outcome

PSO

Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft

RCT

Randomized Controlled Trial

SR

Systematic Review

TNM

für engl. Tumor, node, metastasis

TSE

turbo spin-echo

UICC

UICC (Union internationale contre le cancer)-Klassifikation

ZVK

Deutscher Verband für Physiotherapie


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2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie

2.1. Zielsetzung, Fragestellung und Adressaten

Die Ziele der S3-Leitlinie, die Adressaten sowie die bearbeiteten Fragestellungen sind in der Langversion der Leitlinie beschrieben. Die aktualisierten Fragestellungen der Version sind in Kapitel 4 aufgeführt.


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2.2. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

Die S3-Leitlinie in der Version 3 ist bis zur nächsten Aktualisierung gültig, maximal aber 5 Jahre. Es ist vorgesehen, die Inhalte der Leitlinie regelhaft auf Basis aktueller Studiendaten und neuer Publikationen sowie Rückmeldungen aus der Leitliniengruppe zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hierzu wird regelmäßig eine systematische Literaturrecherche und Evidenzbeurteilung durchgeführt. Das nächste reguläre Aktualisierungsverfahren (für Version 4) ist für 2022 geplant. Zusätzlich wird bereits ein Amendment der Leitlinie zur adjuvanten Immuntherapie geplant.

Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an: oesophaguskarzinom@leitlinienprogramm-onkologie.de adressiert werden.


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3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe

Die Leitliniengruppe war multidisziplinär und multiprofessionell unter direkter Beteiligung von Patientenvertretern zusammengesetzt. Der Aktualisierungsprozess wurde maßgeblich von der Steuergruppe geplant und umgesetzt. Alle beteiligten Personen und Organisationen, die an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt waren, sind in der Langversion aufgeführt.


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4. Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien

Im Rahmen eines Umlaufverfahrens innerhalb der Leitliniengruppe wurden auf Vorschlag der Steuergruppe die folgenden Änderungen bei den Fragestellungen der Leitlinie vorgenommen:

Zu den Fragestellungen des Teilbereich 1 (Risikofaktoren, Prävention) erfolgte keine erneute systematische Recherche, da diese beim letzten Update einen großen Aufwand bei der Recherche und Literaturbewertung erzeugten, ohne dass sich daraus für die Praxis relevante Erkenntnisse ergaben. Die Bearbeitung dieser Fragestellungen soll daher zukünftig auf Basis der Benennung neuer relevanter Literatur durch die Fachexperten erfolgen.

Die Recherche zur Frage „Ultraschall Diagnostik bei Ösophaguskarzinom Patienten mit Verdacht auf Lebermetastasen“ wurde nicht aktualisiert, da hierzu keine neuen relvanten Studien erwartet wurden.

Es wurde eine Fragestellung neu aufgenommen: „Palliative Therapie – Radio(chemo)therapie und Stent“.

Ausführliche Informationen zu den bearbeiteten Fragestellungen können dem Evidenzbericht zum Aktualsierungsverfahren entnommen werden.


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5. Methodisches Vorgehen

5.1. Systematische Literaturrecherchen

5.1.1. Suche und Auswahl der Evidenz

Zu Insgesamt 20 Fragestellungen wurden im Rahmen der Aktualisierung systematische Literaturrecherchen durchgeführt. Berücksichtig wurden dabei Publikationen ab Juni 2016. Die Suchen wurden in der Medline-Datenbank über die PubMed-Suchoberfläche sowie in der Cochrane Library zwischen dem 26.08.2019 und 29.08.2019 bzw. wegen eines Fehlers in der Recherche in der Cochrane Library nochmal zwischen dem 23.10.2020 und 25.11.2020 durchgeführt. Weiterführende Details zu den Recherchen (Suchstrategien, Ein- und Ausschlussgründe, Trefferzahlen, Berücksichtigung von Vorschlägen der Experten) können dem Evidenzbericht der UserGroup entnommen werden (verfügbar unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/).


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5.1.2. Bewertung und Extraktion der Evidenz

Die Literaturbewertung erfolgte bei diesem Update – anders als in den vorhergehenden Versionen – nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011 (siehe [Tab. 1]). Alle eingeschlossenen Studien wurden darüber hinaus in Evidenztabellen extrahiert. Die methodische Qualität der eingeschlossenen Studien wurde mit Hilfe von Checklisten überprüft und die gefundenen Mängel im „Notes“ Bereich der Evidenztabellen festgehalten. Als Checklisten wurden die Critical Appraisal tools des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine2 bzw. die Newcastle-Ottawa Scale3 für nicht-randomisierte Studien (Cohort and Case-control) herangezogen.

Tab. 1

Evidenzklassifizierung nach Oxford 2011.

Fragestellung

Schritt 1

(Level 1[*])

Schritt 2

(Level 2[*])

Schritt 3

(Level 3[*])

Schritt 4

(Level 4[*])

Schritt 5

(Level 5[*])

Wie häufig ist das Problem

Lokale und aktuelle randomisierte Proben aus Umfragen (oder Volkszählungen)

Systematische Reviews von Umfragen die eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen[**]

Lokale nicht-Zufalls Probe

Fall-Serie[**]

Nicht verfügbar

Ist der diagnostische oder Monitoring Test akkurat? (Diagnose)

Systematische Review von Querschnittsstudien mit konsistent applizierten Referenzstandard und Verblindung

Einzelne Querschnittsstudien mit konsistent applizierten Referenzstandard und Verblindung

Nicht konsekutive Studien oder Studien ohne konsistent applizierten Referenzstandard[**]

Fall-Kontroll Studien, oder minderwertiger, nicht unabhängiger Reeferenz Standard[**]

Mechanismus-basierte Argumentation

Was wird ohne Therapie passieren? (Prognose)

Systematische Reviews von Inzeptions Kohorten Studien

Inzeptions Kohorten Studien

Kohortenstudien oder Kontrollarme von randomisierten Studien[*]

Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder minderwertiger prognostische Kohortenstudien

Nicht verfügbar

Hilft die Intervention? Behandlungsvorteil

Systematische Reviews von randomisierten Studien oder n = 1 Studien

Randomisierte Studien oder Observationsstudien mit dramtischen Effekt

Nicht-randomisierte kontrolliert Kohorten/Follow-up Studien[**]

Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien

Mechanismus-basierte Argumentation

Was sind die häufigen Nachteile/Schäden durch die Intervention? Behandlungsnachteil

Systematische Reviews von randomisierten Studien oder Nested Fall Kontroll Studien, n = 1 Studien, oder Observationsstudien mit dramatischem Effekt

Randomisierte Studien oder (herausragende) Observationsstudien mit dramtischen Effekt

Nicht-randomisierte kontrollierte Kohorten/Follow-up Studien (Beobachtung nach Marktzulassung), ausreichende Fallzahl vorausgesetzt, um häufige Schäden auszuschließen. (Für Langzeit Schäden muss die Nachfolgezeit ausreichend sein)

Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien

Mechanismus-basierte Argumentation

Was sind die seltenen Nachteile/Schäden durch die Intervention? Behandlungsnachteil

Systematische Reviews von randomisierten Studien oder n = 1 Studien

Randomisierte Studien oder herausragende Observationsstudien mit dramtischen Effekt

Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien

Mechanismus-basierte Argumentation

Ist der (frühe Detektion) Test lohnenswert? (Screening)

Systematische Reviews von randomisierten Studien

Randomisierte Studien

Nicht-randomisierte kontrollierte Kohorten/Follow-up Studien[**]

Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien

Mechanismus-basierte Argumentation

1 Entwickelt von OCEBM Table of Evidence Working Group = Jeremy Howick, Iain Chalmers (James Lind Library), Paul Glasziou, Trish Greenhalgh, Carl Heneghan, Alessandro Liberati, Ivan Moschetti, Bob Phillips, Hazel Thornton, Olive Goddard and Mary Hodgkinson.

2011. Übersetzt und angepasst von CGS Usergroup 2020.

* Das Evidenzlevel kann herabgestuft werden auf Grund der Studienqualität, Ungenauigkeit, Indirektheit (Studien PICO passt nicht genau zur Frage PICO), Inkonsistenz zwischen Studien, oder weil die absolute Effektgröße sehr klein ist. Das Evidenzlevel kann hochgestuft werden, wenn der beobachtete Effekt groß oder sehr groß ist.


** Wie immer ist ein Systematisches Review generell besser als eine einzelne Studie.


Studien mit bedeutenden methodischen Schwächen und/oder bedeutsamer Heterogenität wurden um eine Note abgewertet. Eine entsprechende detaillierte Begründung findet sich in der Evidenztabelle im Feld „Notes“.

Nach der Bewertung der Literaturstellen wurden die Literaturstellen der jeweils passenden Schlüsselfrage zugeordnet.

Die Evidenztabellen inklusive der Studienbewertungen können dem Methodenreport der UserGroup entnommen werden (verfügbar unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/)


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5.2. Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung

5.2.1. Schema der Empfehlungsgraduierung

Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Im Rahmen der Aktualisierung 2019–2020 erfolgte nach Diskussion von Änderungsvorschlägen in den Arbeitsgruppen und innerhalb der Steuergruppe eine Online-Abstimmung über das Leitlinienentwicklungsportal der UserGroup und einer anschließenden Online-Konsensuskonferenz (siehe auch Kapitel 5.2.3).

In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden, die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln (siehe [Tab. 2]).

Tab. 2

Schema der Empfehlungsgraduierung.

Empfehlungsgrad

Beschreibung

Ausdrucksweise

A

Starke Empfehlung

soll/soll nicht

B

Empfehlung

sollte/sollte nicht

0

Empfehlung offen

kann/kann verzichtet werden

Tab. 3

Festlegungen hinsichtlich der Konsensstärke.

Konsensstärke

Prozentuale Zustimmung

Starker Konsens

> 95 % der Stimmberechtigten

Konsens

> 75–95 % der Stimmberechtigten

Mehrheitliche Zustimmung

> 50–75 % der Stimmberechtigten

Dissens

< 50 % der Stimmberechtigten


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5.2.2. Festlegung des Empfehlungsgrades

Grundsätzlich erfolgte eine Anlehnung der evidenzbasierten Empfehlungen hinsichtlich ihres Empfehlungsgrades an die Stärke der verfügbaren Evidenz, d. h. ein hoher Evidenzgrad (z. B. Metaanalysen/systematische Übersichten von RCTs oder mehrere methodisch hochwertige RCTs), d. h. eine hohe Sicherheit bzgl. der Ergebnisse soll in der Regel auch zu einer starken Empfehlung (Empfehlungsgrad A, „soll“) führen.

Zusätzlich werden weitere Kriterien bei der Wahl des Empfehlungsgrades berücksichtigt. Diese folgenden berücksichtigten Kriterien konnten zu einem Abweichen der Empfehlungsstärke nach oben oder unten führen:

1. Konsistenz der Studienergebnisse
Bsp.: Die Effektschätzer der Studienergebnisse gehen in unterschiedliche Richtungen und zeigen keine einheitliche Tendenz.

2. Klinische Relevanz der Endpunkte und Effektstärken
Bsp.: Es liegen zwar Studien mit Ergebnissen in eine Richtung vor, jedoch wird die Bedeutung der gewählten Endpunkte und/oder Effektstärken als nicht relevant eingeschätzt.

3. Nutzen-Risiko-Verhältnis
Bsp.: Dem nachgewiesenen Nutzen einer Intervention steht ein relevanter Schadensaspekt gegenüber, der gegen eine uneingeschränkte Empfehlung spricht.

4. Ethische Verpflichtungen
Bsp.: Downgrading: Aus ethischen Gründen kann eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen nicht uneingeschränkt angeboten werden. Upgrading: Starke Empfehlung auf Basis von z. B. Fall-Kontroll-Studien, da aus ethischen Gründen ein RCT nicht durchführbar ist.

5. Patientenpräferenzen
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen wird nicht stark empfohlen, da sie von den Patienten als belastend oder nicht praktikabel abgelehnt wird.

6. Anwendbarkeit, Umsetzbarkeit in der Versorgung
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenen positiven Effekten kann nicht empfohlen werden, weil sie im regionalen Versorgungssystem aus strukturellen Gründen nicht angeboten werden kann.


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5.2.3. Formale Konsensusverfahren und Konsensuskonferenz

Nach Abschluss der Evidenzrecherchen wurden die Ergebnisse durch die Steuergruppe primär gesichtet und potentielle Themen für Änderungen oder Ergänzungen identifiziert. In Absprache mit den Arbeitsgruppen wurden anschließend konkrete Änderungsvorschläge formuliert. Im Rahmen der Steuergruppe wurden die Änderungsvorschläge zunächst diskutiert und überarbeitet und anschließend im Rahmen der gesamten Leitliniengruppe formal abgestimmt. Die Abstimmung erfolgte zunächst als elektronische Delphi-Abstimmung über das ‚User Group Leitlinienportal‘ (www.leitlinienentwicklung.de). Empfehlungen mit einer Zustimmung > 75 % und ohne inhaltliche Anmerkungen galten als angenommen. Da zu einigen Empfehlungsvorschlägen komplexe Änderungsvorschläge vorgelegt wurden, erfolgte anschließend eine Online-Konsenuskonferenz unter neutraler Moderation durch Dr. Nothacker (AWMF-IMWi).

Der Konsensusprozess nach dem Typ des National Institute of Health, Webkonferenz mit neutraler Moderation fand wie folgt statt:

  • Vorstellung der Empfehlungsvorschläge durch Arbeitsgruppen

  • Inhaltliche Klärungen

  • Aufnahme von Änderungsvorschlägen, ggf. Zusammenfassung/Priorisierung
    Abstimmung

  • Falls kein Konsens erreicht wurde, erneute Diskussion und ggf. Änderungsvorschläge

  • Erneute Abstimmung

Für alle Empfehlungen wurde ein Konsens oder starker Konsens erzielt.


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5.3. Amendment zur adjuvanten und palliativen Immuntherapie

Gründe für das Amendment

Zulassung von Immuncheckpoint-Inhibitoren (Pembrolizumab und Nivolumab) im Indikationsgebiet der Leitlinie zum Abschluss des letzten Updates der Leitlinie. Eine punktuelle Aktualisierung war in Version 3.0 bereits angekündigt (siehe Kapitel 8.4.9.)

Ablauf des Verfahrens

Recherche und Evidenzbwertung

Systematische Recherche und formale Evidenzklassifikation beim OL-Office (Gregor Wenzel/Halina Kirsch/Thomas Langer). Die Suche erfolgte ausschließlich im Studienregister https://www.clinicaltrials.gov/. Suchstrategie und Ergebnisse siehe unten.

Die Bewertung der Evidenz erfolge nach dem GRADE-Schema (https://training.cochrane.org/grade-approach).

Wenn zum Zeitpunkt der Bewertung Ergebnisse der Frühen Nutzenbewertung (https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/nutzenbewertung-35a/) vorlagen, wurde diese in den Bewertungsunterlagen ergänzt.

Um eine einheitliche Evidenzklassifikation in der Langversion umzusetzen, wurde in den Empfehlungskästen ein Level of Evidence gemäß dem Oxford-Schema 2011 (siehe Kapitel 5.1.2) angegeben.

Entwurf von Überabeitungsvorschlägen

Koordination (Porschen) und AG-Leiter (Stahl., Vanhöfer), Review und Kommentierung durch AG-Mitglieder und OL-Office

Formale Konsensfindung

Online-Abstimmungen im Rahmen eines DELPHI-Prozesses[1] im Dezember 2021 und Februar 2022 über die Rückmeldplattform des OL – Konsensfindung konnte nach der ersten Runde abgeschlossen werden. Ergebnisse wurde protokolliert und der Leitliniengruppe mitgeteilt. Die formale Verabschiedung durch die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften erfolgt parallel zur öffentlichen Konsultation.

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Recherche sowie die formale Bewertung der Studien erfolgte durch Methodiker*innen des OL-Office, die keine finanziellen Verbindungen zu Unternehmen der Gesundheitswirtschaft unterhalten. Im Rahmen der Online-Abstimmung wurde alle Personen aufgefordert, ggf. bestehende finanzielle Verbindungen (bezahlte Vortragstätigkeit oder Beratungstätigkeit, Erhalt von Drittmitteln, Aktienbesitz etc.) zu Herstellern von Nivolumab (Bristol-Myers Squibb) oder Pembrolizumab (MSD) offenzulegen. Ingesamt 6 Personen (Seufferlein, Trojan, Ebert, Vanhoefer, Thuss-Patience, Höppner) gaben im Rahmen der Abstimmungen solche Sachverhalte an. Das Abstimmungsergebnis der betroffenen Empfehlungen wurden zusätzlich unter Ausschluss dieser Personen berechnet (als Enthaltung gewertet) und war maßgeblich für die Berechnung des Zustimmungswertes.

Öffentliches Konsultationsverfahren

4-wöchige Konsultationsphase vom 19.04 bis 17.05. Konsultationsfassung -online auf den Webseiten des OL, der AWMF und der DGVS. 

Es gab lediglich eine Rückmeldung, die auf die im April erfolgten, neuen Zulassungen von Nivolumab (in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie für die Erstlinienbehandlung sowie in Kombination mit Ipilimumab) hingewiesen hat. In Reaktion auf den Hinweis, wurde der Hintergrundtext in Kapitel 9.3. geändert (siehe unten). Die Erstellung/Aktualisierung von Empfehlungen zu diesen Themen ist für das bereits geplante nächste Update der Leitlinie im Herbst 2022 vorgesehen.

Version 3.02

„Zum Zeitpunkt der Leitlinienerstellung ist die Kombination Nivolumab + Chemotherapie oder Nivolumab + Ipilimumab in Europa noch nicht zur Erstlinientherapie fortgeschrittener Plattenepithelkarzinom des Ösophagus zugelassen.“

Version 3.1

„Nachdem die geänderten Empfehlungen zur Palliativtherapie in der Leitlinienkommission final abgestimmt worden waren, hat die EMA (European Medicines Agency) am 1.4.2022 Nivolumab in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie für die Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen zugelassen. Zusätzlich wurde auch Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinientherapie des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen zugelassen.“

1 https://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk/leitlinien-entwicklung/awmf-regelwerk-03-leitlinienentwicklung/ll-entwicklung-strukturierte-konsensfindung.html


Systematische Suche nach Studien zu Nivolumab und Pembrolizumab

URL

https://clinicaltrials.gov/ct2/search/advanced?cond=&term=&cntry=&state=&city=&dist=

Methode

ClinicalTrials.gov advances Search

Datum

21.10.201

Strategie Nivolumab

(esophageal cancer) OR (Esophagus Junction Cancer)| „Nivolumab“ OR „Opdivo“ OR „ONO-4538“ OR „ONO 4538“ OR „ONO4538“ OR „MDX-1106“ OR „MDX 1106“ OR „MDX1106“ OR „BMS-936 558“ OR „BMS 936 558“ OR „BMS936 558“ | Adult, Older Adult | Phase 2, 3, 4

Strategie Pembrolizumab

(esophageal cancer) OR (Esophagus Junction Cancer)| „Pembrolizumab“ OR „SCH-900 475“ OR „Keytruda“ OR „MK-3475“ OR „lambrolizumab“ | Adult, Older Adult | Phase 2, 3, 4


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6. Aktualisierung der Qualitätsindikatoren

Die Aktualisierung der Qualitätsindikatoren erfolgt im Rahmen des für 2022 geplanten Updates (Version 4). 2 Qualitätsindikatoren (7 und 8) sind formal ausgesetzt, da entsprechenden Referenzempfehlungen geändert wurden.

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Abb. 1 Evidenzbewertung der Attraction-3-Studie (Nivolumab).
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Abb. 2 Evidenzbewertung der CheckMate 577-Studie (Nivolumab).
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Abb. 3 Evidenzbewertung der CheckMate 649-Studie (Nivolumab).
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Abb. 4 Evidenzbewertung der Keynote 181-Studie (Pembrolizumab).
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Abb. 5 Evidenzbewertung der Keynote 590-Studie (Pembrolizumab).

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7. Reviewverfahren und Verabschiedung

Während der Aktualisierungsprozesses erfolgten methodische und formale Reviews durch das OL-Office und das AWMF-IMWi. Die aktualisierte Fassung der Leitlinie konnte im Rahmen eines Konsultationsverfahrens durch die (Fach)Öffentlichkeit vom 10.02.2021 bis 15.03.2021 kommentiert werden. Paralell wurde die formale Zustimmung der beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen eingeholt. Die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften wurden über die Änderungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens informiert und die Zustimmung eingeholt bzw. bestätigt.

Die eingegangenen Kommentare sowie der Umgang mit den Kommenaren sind in den folgenden Tabellen dargestellt.

Kapitel/Seite

Entwurfstext der Leitlinie

Vorgeschlagene Änderung des Kommentierenden oder Statement dazu

Begründung

(mit Literaturangaben)

Umgang mit Kommentar

Kapitel 9, S. 127

Aus unserer Sicht sollte analog zur S3-LL Hepatozelluläre/biliäre Karzinome folgende Schlüsselempfehlung noch nachträglich im Kapitel 9, S. 127 eingefügt werden. „Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Krebserkrankung eine Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.“

Wurde mit aufgenommen

Kapitel 11, S. 139

Im Kapitel 11 „Palliativversorgung“, S. 139, Kapitelzeile 8 muss der zitierte Querverweis auf die S3-LL Palliativmedizin wie folgt lauten: An dieser Stelle sei auf die allgemeinen Empfehlungen hingewiesen, wie sie in der „Erweiterten S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ (AWMF Registernummer: 128/001OL) ausführlich beschrieben werden und im August 2019 veröffentlicht wurden. (https://www.leitlinienprogramm-onkolo-gie.de/leitlinien/palliativmedizin/)

Wurde mit aufgenommen

Kapitel 11 Beginn des Hintergrundtextes

Patienten mit einem fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinom oder Adenokarzinome des Ösophagus leiden zumeist an erheblichen körperlichen Einschränkungen. Hier spielen vor allem Probleme der Nahrungsaufnahme, Erhalt des Ernährungszustandes und abdominelle/thorakale Schmerzen eine große Rolle. Bei der Planung einer palliativen Chemo-/Radio-/Immuntherapie, operativen oder endoskopischen Therapie sollte die Prognose eines jeden Patienten im Tumorboard multiprofessionell diskutiert werden.

Dabei kann die Surprise-Question als mögliche Screening-Frage für die Integration palliativer/supportiver Versorgung beispielhaft genutzt werden: „Würde ich mich wundern, wenn der Patient in den nächsten 12 Monaten verstirbt“. Beantwortet man diese Frage mit „Nein“, sollte man über eine palliativmedizinische Erstvorstellung nachdenken [647–650].

Die Beantwortung dieser Frage und die Einschätzung der Prognose sind natürlich bei der großen Auswahl neuer Therapiemöglichkeiten nicht immer einfach. Umso wichtiger ist es im Sinne einer Double Awareness-Strategie palliative Unterstützungskonzepte frühzeitig mitzudenken [651, 652].

Hamano J, Morita T, Inoue S, et al. Surprise Questions for Survival Prediction in Patients With Advanced Cancer: A Multicenter Prospective Cohort Study. The oncologist. 2015; 20: 839–844. // Moroni M, Zocchi D, Bolognesi D, et al. The “surprise” question in advanced cancer patients: A prospective study among general practitioners. Palliative medicine. 2014; 28: 959–964. //

Murray S and Boyd K. Using the “surprise question” can identify people with advanced heart failure and COPD who would benefit from a palliative care approach. Palliative medicine. 2011; 25: 382.//

Moss AH, Lunney JR, Culp S, et al. Prognostic significance of the “surprise” question in cancer patients. Journal of palliative medicine. 2010; 13: 837–840.

Schuler U (2020) Hoffnung und “double awareness” in der palliativen Onkologie. https://doi.org/10.1007/s12312-020-00782-3

Chen CH, Kuo SC, Tang ST (2017) Current status of accurate prognostic awareness in advanced/terminally ill cancer patients: systematic review and meta-regression analysis. Palliat Med 31:406–418.)

Wurde mit aufgenommen

Kapitel/Seite

Entwurfstext der Leitlinie

Vorgeschlagene Änderung

Begründung

(mit Literaturangaben)

Vorschlag zum Umgang mit Kommentar

Kapitel 6, S. 73

Die Angabe zum Tumorregressions-Score ist wichtig und sie sollte in jedem Befund enthalten sein, sofern eine präoperative Therapie erfolgt ist. Dabei zeigen Patienten mit kompletter Tumorregression einen signifikant besseren Verlauf als Patienten mit Residualtumor. Zur Evaluation des Therapie-Effektes soll daher das gesamte Tumorbett eingebettet und histologisch untersucht werden. Für die Klassifizierung des Tumorregressionsgrades sind verschiedene Systeme publiziert worden, von denen bislang keines allgemein akzeptiert ist.

Die 5-stufige Einteilung nach Mandard [220] ist primär an Plattenepithelkarzinomen etabliert worden und basiert auf der Abschätzung des Anteils residualer Tumorzellen im Verhältnis zum Ausmaß der Fibrose. Dieser Regressionsscore sollte für Plat-tenepithelkarzinome verwendet werden. Für Adenokarzinome wird der Score nach Becker et al. empfohlen [221–223], da dieser in der Anwendung einfacher und deswegen besser nachvollziehbar und auch in Deutschland am meisten verbreitet ist. Der Score wurde kürzlich erweitert [224]. Für Studienuntersuchungen kann die Anwendung eines weiteren Scores nützlich sein, zu empfehlen wäre dann der nach Wu et al. [225]. Zwei Arbeiten haben sich mit der Reproduzierbarkeit verschiedener Scoring-Systeme beschäftigt [226, 227] und fanden das System von Becker [221] am besten reproduzierbar.

International wird die 3-stufige Einteilung von Wu favorisiert (P0 = 0 % Residualtumor, P1 = 1–50 %, Residualtumor, P2 = > 50 % Residualtumor), da sie eine geringe Interob-server-Variabilität aufweist [225]. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass Patienten ohne Residualtumor den signifikant besten Verlauf zeigten, während die Unterschiede zwischen Fällen mit 1–50 % und > 50 % Residualtumor nicht signifikant waren.

Die prognostische Bedeutung einer kompletten histopathologischen Tumor-Regression nach neoadjuvanter Therapie konnte bei Patienten mit Plattenepithel- und Adenokarzinom des Ösophagus in mehreren Studien belegt werden [222, 228–231]. Das ypTNM-Stadium war der beste Prädiktor für das Überleben von Patienten mit lokoregionärem Ösophaguskarzinom nach neoadjuvanter Radiochemotherapie [232]. In einer Kohortenstudie erhielten 400 von 584 operierten Patienten mit einem Ösophagus- oder Übergangskarzinom eine neoadjuvante Chemotherapie [208]. Ein Tumordownstaging nach neoadjuvanter Chemotherapie führte zu einem verbesserten Überleben (HR 0,43; 95 % CI 0,31–0,59) und war der stärkste unabhängige Überlebensprädiktor – stärker als das klinische prätherapeutische Tumorstadium.

Die Angabe zum Tumorregressions-Score ist wichtig und sie sollte in jedem Befund enthalten sein, sofern eine präoperative Therapie erfolgt ist. Dabei zeigen Patienten mit kompletter und nahezu kompletter Tumorregression einen signifikant besseren Verlauf als Patienten mit Residualtumor. Zur Evaluation des Therapie-Effektes soll daher das gesamte Tumorbett eingebettet und histologisch untersucht werden. Für die Klassifizierung des Tumorregressionsgrades sind verschiedene Systeme publiziert worden, von denen bislang keines allgemein und international gleichermaßen akzeptiert ist (Westerhoff et al., 2019). Im deutschsprachigem Raum werden die Regressionsgraduierungen nach Mandard (Ref) und Becker (Ref) häufig verwendet. Die 5-stufige Einteilung nach Mandard [215] ist primär an Plattenepithelkarzinomen etabliert worden und basiert auf der Abschätzung des Anteils residualer Tumorzellen im Verhältnis zum Ausmaß der Fibrose. Die Klassifikation nach Becker et al. basiert auf der Quantifizierung des Residualtumors im komplett untersuchten Tumorbett [216–218].

Zwei Arbeiten haben sich mit der Reproduzierbarkeit verschiedener Scoring-Systeme beschäftigt [221, 222] und fanden das System von Becker [216]am besten reproduzierbar. Allerdings haben beide Systeme eine vergleichbare prognostische Wertigkeit, ebenso wie das international, und vor allem im englisch-sprachigem Raum verbreitete Ryan-System (Ryan et al. 2005), das in modifizierter Form auch von der CAP und der AJCC empfohlen wird. Die UICC TNM Klassifikation erwähnt den Faktor Tumorregression nicht. Die prognostische Bedeutung einer kompletten und fast kompletten histopathologischen Tumor-Regression nach neoadjuvanter Therapie konnte bei Patienten mit Plattenepithel- und Adenokarzinom des Ösophagus in mehreren Studien belegt werden [217, 223–226]. Das ypTNM-Stadium war der beste Prädiktor für das Überleben von Patienten mit lokoregionärem Ösophaguskarzinom nach neoadjuvanter Radiochemotherapie [227], wobei sich der Nodalstatus als der prognostisch dominierende Faktor darstellt (Davarzani 2018; Smyth 2016). In einer Kohortenstudie erhielten 400 von 584 operierten Patienten mit einem Ösophagus- oder Übergangskarzinom eine neoadjuvante Chemotherapie [203]. Ein Tumordownstaging nach neoadjuvanter Chemotherapie führte zu einem verbesserten Überleben (HR 0,43; 95 % CI 0,31–0,59) und war der stärkste unabhängige Überlebensprädiktor – stärker als das klinische prätherapeutische Tumorstadium.

Effect of Pathologic Tumor Response and Nodal Status on Survival in the Medical Research Council Adjuvant Gastric Infusional Chemotherapy Trial.

Smyth EC, Fassan M, Cunningham D, Allum WH, Okines AF, Lampis A, Hahne JC, Rugge M, Peckitt C, Nankivell M, Langley R, Ghidini M, Braconi C, Wotherspoon A, Grabsch HI, Valeri N. J Clin Oncol. 2016 Aug 10;34(23):2721–2727. doi: 10.1200/JCO.2015.65.7692. Epub 2016 Jun 13. PMID: 27 298 411

Prognostic value of pathological lymph node status and primary tumour regression grading following neoadjuvant chemotherapy – results from the MRC OE02 oesophageal cancer trial.

Davarzani N, Hutchins GGA, West NP, Hewitt LC, Nankivell M, Cunningham D, Allum WH, Smyth E, Valeri N, Langley RE, Grabsch HI. Histopathology. 2018 Jun;72(7):1180–1188. doi: 10.1111/his.13 491. Epub 2018 Mar 25. PMID: 29 465 751

Varying practices in tumor regression grading of gastrointestinal carcinomas after neoadjuvant therapy: results of an international survey.

Westerhoff M, Osecky M, Langer R. Mod Pathol. 2020 Apr;33(4):676–689. doi: 10.1038/s41 379–019–0393–7. Epub 2019 Oct 31. PMID: 31 673 084

Pathological response following long-course neoadjuvant chemoradiotherapy for locally advanced rectal cancer.

Ryan R, Gibbons D, Hyland JM, Treanor D, White A, Mulcahy HE, O’Donoghue DP, Moriarty M, Fennelly D, Sheahan K. Histopathology. 2005 Aug;47(2):141–146. doi: 10.1111/j.1365–2559.2005.02 176.x. PMID: 16 045 774

AJCC Staging Manual

UICC TNM Staging Manual

https://documents.cap.org/protocols/cp-giupper-esophagus-20–4100.pdf

Alle Vorschläge wurden mit aufgenommen

S. 115

Absatz doppelt. Redaktionell anpassen

Wurde angepasst

Seite 16

Tumorregressionsgrad = TRG

Tumorregressions-Score = TRS

Es sollte heute der Ausdruck Tumorregressions-Score verwendet werden, auch der Einheitlichkeit wegen, die im Text nicht immer gegeben ist, da Verwendung beider Ausdrücke: Tumorregressions-Score und -grad

Wurde angepasst

Seite 16

UICC = (Union internationale contre le cancer)

UICC = Union for International Cancer Control

Das ist die gängige Bezeichnung, siehe UICC-Publikationen wie TNM-Klassifikation

Wurde mit aufgenommen

Seite 63

Überschrift Tabelle 9: Stadiengruppierung

Stadien

Der gängige Ausdruck in der 8. Auflage ist „Stadien“ und nicht „Stadiengruppierung“

Wurde angepasst

Seite 64

Stadium III

T1, T2 N2 M0

T3 N1, N2

Stadium III

T1, T2 N2 M0

T3 N1, N2 M0

Bitte „M0“ ergänzen.

Wurde ergänzt

Seite 102

Erster Absatz b): T Stadium

T-Kategorie

Bitte einheitlich T-Kategorie, N-Kategorie, M-Kategorie verwenden und nicht T Stadium, N-Stadium, M-Stadium

Wurde angepasst

Seite 147

QI 11.1 + 11.2

Mortalität

Letalität

Es müsste hier und anderen Stellen m. E. „Letalität“ und nicht „Mortalität“ heißen

Wurde nicht angepasst aufgrund der Definition von „Letalität“ und „Mortalität“

Im Text

Verwendung der Begriffe „Tumore“ und „Tumoren“

Bitte einheitlich „Tumoren“ verwenden

Einheitlichkeit!

Wurde vereinheitlicht

Kapitel 8, S. 116

Zudem ergab sich häufiger die Notwendigkeit zur Bougierung. Nach neoadjuvanter Radiochemotherapie und Operation waren ganz überwiegend primäre Fernmetastasen als Rezidiv aufgetreten

Zwei jüngere Meta-Analysen haben sich (unter anderem) dem Vergleich von definitiver und präoperativer Chemostrahlentherapie gewidmet. Li et al. [503] werteten dafür 13 nicht-randomisierte Studien und einen RCT der Jahre 2001 bis 2018 aus, die insgesamt über 10.000 Patienten eingeschlossen hatten. Die Heterogenität der Studien ist sehr groß (z. B. Patientenzahl je Arm zwischen 23 und 2.848). Die trimodale Therapie zeigte einen Vorteil hinsichtlich Lokalrezidivrate (HR 0,35; CI 0,22–0,57) und Gesamtüberleben (HR 0,65; CI 0,56–0,76). Montagnani et al. [440] haben einen umfassenden Review über alle Formen der multimodalen Therapie beim Plattenepithelkarzinom des Ösophagus erstellt. In mehreren Meta-Analysen wurden dann einzelne Therapiestrategien miteinander verglichen und anschließend in einer sog. rank probability analysis berechnet, welche multimodale Therapie den höchsten Therapieeffekt im Vergleich zur primären Operation aufweist. Ein signifikanter Vorteil gegenüber alleiniger Operation ergab sich für die präoperative Chemoradiotherapie gefolgt von OP und für die definitive Chemoradiotherapie. Die höchste Risikoreduktion von 38 % wurde nach dieser Analyse durch die definitive Chemoradiotherapie erzielt: HR 0,62 (CI 0,41–0,96). In der rank probability analysis wies die präoperative Chemoradiotherapie die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber alleiniger OP zu verbessern.

Die Daten dieser umfassenden Analyse bestätigen die Strategie der präoperativen CRT plus OP als Standardempfehlung beim (lokal fortgeschrittenen) Plattenepithelkarzinom des Ösophagus. Die definitive CRT ist darüber hinaus eine gut belegte Behandlungsalternative (hochsitzender Tumor, fragliche Resektabilität des Tumors, erhöhtes OP-Risiko des Patienten, Patientenalter > 70 Jahre, Wunsch nach Organerhalt).

So wurden in einer niederländischen Studie ARTDECO prospektiv 50,4 Gy mit 61,6 Gy in Kombination mit wöchentlich Carboplatin und Paclitaxel verglichen. Die Überlebenszeiten ohne Tumorprogression (lokal und gesamt) ergaben weder bei Plattenepithel- noch bei Adenokarzinomen einen Vorteil für die höhere Strahlendosis. Die Daten wurden bisher allerdings nur als Kongressmitteilung publiziert [508].

Makroskopisch befallene Lymphknoten werden mit einem Saum 1,0–1,5 cm ins klinische Zielvolumen einbezogen

Zudem ergab sich häufiger die Notwendigkeit zur Bougierung. Nach neoadjuvanter Radiochemotherapie und Operation waren ganz überwiegend Fernmetastasen als erster Rezidivort aufgetreten [500].

Zwei jüngere Meta-Analysen haben sich (unter anderem) dem Vergleich von definitiver und präoperativer Chemostrahlentherapie gewidmet. Li et al. [503] werteten dafür 13 nicht-randomisierte Studien und einen RCT der Jahre 2001 bis 2018 aus, die insgesamt über 10000 Patienten eingeschlossen hatten. Die Heterogenität der Studien ist sehr groß (z. B. Patientenzahl je Arm zwischen 23 und 2848). Die trimodale Therapie zeigte einen Vorteil hinsichtlich Lokalrezidivrate (HR 0,35; CI 0,22–0,57) und Gesamtüberleben (HR 0,65; CI 0,56–0,76), wobei bei den retrospektiven, nicht randomisierten Studien ein Selektionsbias möglich ist. Montagnani et al. [440] haben einen umfassenden Review über alle Formen der multimodalen Therapie beim Plattenepithelkarzinom des Ösophagus erstellt. In mehreren Meta-Analysen wurden dann einzelne Therapiestrategien miteinander verglichen und anschließend in einer sog. rank probability analysis berechnet, welche multimodale Therapie den höchsten Therapieeffekt im Vergleich zur primären Operation aufweist. Ein signifikanter Vorteil gegenüber alleiniger Operation ergab sich für die präoperative Chemoradiotherapie gefolgt von OP und für die definitive Chemoradiotherapie. Die höchste Risikoreduktion von 38 % wurde nach dieser Analyse durch die definitive Chemoradiotherapie erzielt: HR 0,62 (CI 0,41–0,96). In der rank probability analysis wies die präoperative definitive RadiocChemoradiotherapie gefolgt von der neoadjuvanten Radiochemotherapie und Operation mit 82,8 % und 54,9 % die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber alleiniger OP zu verbessern.

Die Daten dieser umfassenden Analyse bestätigen die Strategie der präoperativen CRT plus OP als Standardempfehlung beim (lokal fortgeschrittenen) Plattenepithelkarzinom des Ösophagus. Die definitive CRT ist darüber hinaus eine gut belegte Behandlungsal-ternative (insbesondere bei hochsitzendemr Tumor, fraglicher Resektabilität des Tu-mors, erhöhtems OP-Risiko des Patienten, Patientenalter > 70 Jahre, Wunsch nach Organerhalt).

Folgenden Absatz ergänzen: Diese Studien zeigen, dass höhere Gesamtdosen bei definitiver Radiochemotherapie sicher applizierbar sind. Für die Existenz einer Dosis-Effekt-Beziehung für die lokale Tumorkontrolle durch eine definitive Radiochemotherapie sprechen retrospektive Analysen [Literaturverzeichnis Version 2.0: 444]. Eine Gesamtdosis von 50–60 Gy wird auch in den Japanischen und Chinesischen Leitlinien für die definitive Radiochemotherapie empfohlen [Kuwano H, Nishimura Y, Oyama T, et al. Guidelines for Diagnosis and Treatment of Carcinoma of the Esophagus April 2012 edited by the Japan Esophageal Society. Esophagus. 2015;12(1):1–30, Literaturverzeichnis Version 2.0: 454]. Dennoch ist eine Steigerung der Effektivität der definitiven Radiochemotherapie bei Verwendung von Gesamtdosen > 54 Gy nicht erwiesen

Folgenden Absatz streichen: Eine Gesamtdosis von 50–60 Gy wird auch in den Japanischen und Chinesischen Leitlinien für die definitive Radiochemotherapie empfohlen [486]. Dennoch ist eine Steigerung der Effektivität der definitiven Radiochemotherapie bei Verwendung von Gesamtdosen > 54 Gy nicht erwiesen,

So wurden in einer niederländischen Studie ARTDECO prospektiv 50,4 Gy mit 61,6 Gy in Kombination mit wöchentlich Carboplatin und Paclitaxel verglichen. Die Überlebens-zeiten ohne Tumorprogression (lokal und gesamt) ergaben weder bei Plattenepithel- noch und bei Adenokarzinomen einen numerischen aber nicht signifikanten Vorteil für die höhere Strahlendosis. Die Daten wurden bisher allerdings nur als Kongressmitteilung publiziert [508].

54 Gy als Obergrenze streichen und 60 Gy angeben

Makroskopisch befallene Lymphknoten werden mit einem Saum 0,5–1,5 cm ins klinische Zielvolumen einbezogen

Zur Studie von Li et al. wurde angefügt: „wobei bei den retrospektiven, nicht randomisierten Studien ein Selektionsbias möglich ist“. Dieses Statement ist unanfechtbar. Es wurde hierauf deshalb besonders hingewiesen, da alle randomisierten Studien und die Metaanalyse der randomisierten Studien von Pöttgen und Stuschke (Cancer Treat Rev 2012; 38:599–604) keinen Unterschied zwischen definitiver und präoperativer Radiochemotherapie zeigten. Es ist auch von anderen Tumorentitäten bekannt, dass wenn die fitten Patienten operiert werden, und die Patienten mit Comorbidtäten radiochemotherapiert werden, dann findet man Unterschiede im Outcome zwischen den Verfahren, wenn man hingegen randomisiert, dann nicht. Da helfen auch 10 000 Patienten nicht, von denen 70 % definitiv radiochemotherapiert wurden.

Zur zweiten neu eingefügten Metaanalyse von Montangnani [440] wurde der Text „In der rank probability analysis wies die präoperative Chemotherapie die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber alleiniger Op zu verbessern“ in „In der rank probability analysis wies die definitive Radiochemotherapie gefolgt von der neoadjuvanten Radiochemotherapie und Operation die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber der alleinigen Op zu verbessern“ geändert. Dies folgt aus Tabelle 3 der Publikation, in der die rank probabilities aufgeführt sind. Auch diese Korrektur nicht übernommen.

Im Nachfolgenden wurde der Satz „Die Daten dieser umfassenden Analyse bestätigen die Strategie der präoperativen CRT plus OP als Standardempfehlung beim (lokal fortgeschrittenen) Plattenepithelkarzinom des Ösophagus“ in „ als eine Standardempfehlung“ geändert. Hier wird auf evidenzbasierte ASCO Guideline von 2020 verwiesen, in der als recommendation zum Plattenepithelkarzinom steht: „Preoperative chemoradiotherapy or chemoradiotherapy without surgery should be offered to patients with locally advanced esophageal squamous cell carcinoma“.

Im letzten Absatz wurde von eine Gesamtdosis von 50–60 Gy als evidenzbasiert bezeichnet, was nicht übernommen wurde. Die Ableitung und Einschränkungen dieser Empfehlung wurden ausgiebig dargelegt.

Im letzten Satz des letzten Absatzes wurde die Notwendigkeit einer elektiven Bestrahlung der Lymphabflußwege nicht „als verzichtbar“ sondern als „kontrovers“ bewertet, da es neuere randomisierte Studien mit einem Wirksamkeitsnachweis gibt (Wu SX, Wang LH, et al. Eur J Cancer 2018; 93:99–107; Cai XW, Zeng Y, et al. Dis Esophagus 2019; 32(12):doz013).

Mach dem 4. Juli 2020 wurde noch von Unbekannt neu in den Hintergrundtext zur Strahlentherapie ohne Beteiligung von Strahlentherapeuten am Ende des ersten Absatzes angefügt: „Allerdings gibt es noch keine Studien, in denen die deutlich bessere Lebensqualität und die geringere Morbidität nach minimalinvasiver Ösophagusresektion, die in Zentren inzwischen mit hoher Qualität regelhaft durchgeführt werden, vergleichend berücksichtigt wurden“. Das ist nach durchweg negativen randomisierten Studien einseitig und erkennt nur Fortschritte der Chirurgie, nicht aber der Strahlentherapie in den letzten 15 Jahren an. Hier müsste man dann ein Satz zur Strahlentherapie anfügt werden, der die geringere Toxizität der intensitätsmodulierten

Strahlentherapie und die bessere Verträglichkeit von Carbo/Taxol gegenüber Cisplatin/5-FU würdigt. Auch sollte beachtet werden, dass in der letzten Auswertung der DRG-Daten die In-Hospital-Mortalität bei komplexen

Ösophagusoperationen in high-Volume-Zentren immer noch mehr als 8 % betrug, ähnlich wie in der FFCD9102 Studie (Nimtsch U et al. Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 793–800).

Die Sicherheitssäume des klinischen Zielvolumens um makroskopische Lymphknotenmetastasen wurden an die aktuellsten Versionen der relevanten Leitlinien angepasst.

Ein Teil der Vorschläge wurde übernommen. Für die Version 4.0 ist vorgesehen, die Literatur zu diesem Punkt systematisch neu zu bewerten. Nach Publikation der ARTDECO Studie wurden die Ergebnisse im Hintergrundtext ergänzt.


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8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten

Die Stiftung Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) finanzielle Mittel für die Aktualisierung der Leitlinie zur Verfügung. Die Mittel wurden für Büromaterial, Literaturbeschaffung/Evidenzbeurteilungen und die Sitzungen der Steuergruppe (Raummieten, Technik, Verpflegung, Reisekosten der Teilnehmer) verwendet.

Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Die Leitliniengruppenteilnehmer arbeiteten ehrenamtlich.

Die Leitliniengruppenmitglieder legten während des Leitlinienprozesses vor den formalen Abstimmungen der Empfehlungen eine schriftliche Erklärung zu Interessen anhand des AWMF Formblattes Stand 17.01.2018 (siehe Kapitel 13.1) vor. Die offengelegten Interessen sind in [Tab. 4] (für Version 2) und [Tab. 5] (für Version 3) aufgeführt.

Für die Organisation der Aktualisierung war zusammen mit dem Koordinator eine interdisziplinär zusammengesetzte Steuergruppe aus Klinikern und Methodikern verantwortlich. In dieser wurden alle Schritte der Aktualisierung besprochen. Bei einem Treffen der Steuergruppe am 05.07.2017 wurde nach interner Diskussion folgendes Procedere zur Bewertung von und zum Umgang mit den offengelegten Interessen festgelegt, welches auch für das Update 2019/2020 gültig blieb:

  1. Bei positiven Angaben in den Rubriken: Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung oder Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft oder Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens erfolgte eine Bewertung in gering, moderat und hoch.

  2. Angaben der Rubriken Vortrags- und Schulungstätigkeit bzw. Wissenschaftlicher Schwerpunkt/Studien wurden in dieser Gruppe grundsätzlich als gering bewertet.

  3. Bei Vorliegen eines geringen Interessenkonflikts wurden aufgrund der vorhandenen protektiven Faktoren (unabhängige Evidenzsuche- und Bewertung, formales Konsensverfahren, Einbeziehen aller relevanten Stakeholder) keine weitere Maßnahme als erforderlich erachtet.

  4. Bei Vorliegen eines moderaten Interessenkonflikts erfolgte eine Abstimmungsenthaltung und Doppelabstimmung, um festzustellen, ob die Enthaltung zu einer geänderten Zustimmungsquote führen würde.

  5. Wenn aufgrund der offengelegten Sachverhalte in diesen Kategorien ein hohes Risiko für einen Interessenkonflikt angenommen werden musste, sollte diese Personen nicht an der Abstimmung und der Diskussion der entsprechenden Empfehlungen teilnehmen.

Die Beurteilung wurde durch eine Kommission der Leitliniengruppe aus drei Klinikern (Hölscher (DGCH), Hollerbach (DGVS), Vanhoefer (DGHO)) und zwei Methodikern (Langer (OL-Office), Nothacker (AWMF)) vorgenommen. Die Beurteilung 2018 erfolgte hin Hinblick auf die in 2018 in der Leitliniegruppe diskutierten und abgestimmten Themen (siehe Seite 2 der Langversion 2.0).

Nach Sichtung der eingegangenen Rückmeldungen der Fachexperten – und wenn erforderlich persönlicher Rücksprache – wurde für die Aspekte „computergestützte digitale Filter“ für die Chromoendoskopie bei Autoren aufgrund von Tätigkeit in Advisory Boards von Endoskopiefirmen für dieses Thema ein moderater Interessenkonflikt gesehen und eine Doppelabstimmung avisiert, eine solche Tätigkeit lag jedoch nicht vor. Weiterhin wurde zusätzlich zu den oben genannten Konstellationen für die Empfehlung zur Referenzpathologie ein moderater Interessenkonflikt bei den Vertretern des Berufsverbandes der Pathologen gesehen, hier erfolgte eine Kontrolle des Abstimmungsergebnisses bei Enthaltung der Person. Es ergab sich keine Änderung des Konsenses.

Bei der Aktualisierung 2020/2021 ergaben sich keine neuen Aspekte in der Bewertung der Interessen.

An dieser Stelle möchten wir allen Experten und Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.


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9. Verbreitung und Implementierung

Folgende Aktivitäten dienen zur Verbreitung und Implementierung der Leitlinie:

  • Verfügbarmachung einer Patientenleitlinie

  • Erstellung der Qualitätsindikatoren

  • Publikation der Leitliniendokumente auf den Internetseiten von AWMF, Leitlinienprogramm-Onkologie und DGVS

  • Publikation der aktualisierten Leitlinieninhalte in Fachzeitschriften

  • Bundesweite Fortbildungsveranstaltungen

  • Vorstellung auf Fachkongressen


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10. Abbildungsverzeichnis

[Abb. 1]: Evidenzbewertung der Attraction-3-Studie (Nivolumab)

e316

[Abb. 2]: Evidenzbewertung der CheckMate 577-Studie (Nivolumab)

e317

[Abb. 3]: Evidenzbewertung der CheckMate 649-Studie (Nivolumab)

e318

[Abb. 4]: Evidenzbewertung der Keynote 181-Studie (Pembrolizumab)

e319

[Abb. 5]: Evidenzbewertung der Keynote 590-Studie (Pembrolizumab)

e320


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11. Tabellenverzeichnis

[Tab. 1]: Evidenzklassifizierung nach Oxford 2011

e312

[Tab. 2]: Schema der Empfehlungsgraduierung

e313

[Tab. 3]: Festlegungen hinsichtlich der Konsensstärke

e313

[Tab. 4]: Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2

e330

[Tab. 5]: Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3

e338


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12. Anlagen

12.1. Formblatt der AWMF zur Erklärung von Interessenkonflikten (Stand: 17.01.2018)

Erklärung von Interessen

(Titel, AWMF-Registernummer)

zu Händen

(Leitlinienkoordinator)

Vorbemerkung

Alle Mitglieder der Leitliniengruppe sind gehalten, die nachstehende Erklärung von Interessen auszufüllen. Die Erklärung wird gegenüber dem Leitlinienkoordinator abgegeben. Dies soll bereits zu Beginn des Leitlinienprojekts erfolgen bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitglieder ihre Teilnahme am Leitlinienprojekt gegenüber dem Koordinator bestätigen. Bei länger andauernden Projekten ist eine Erneuerung der Erklärung einmal pro Jahr bis zum Abschluss der Leitlinienentwicklung, zumindest aber vor der Konsensfindung, erforderlich.

In der Erklärung sind alle Interessen aufzuführen, unabhängig davon, ob der/die Erklärende selbst darin einen thematischen Bezug zur Leitlinie oder einen Interessenskonflikt sieht oder nicht. Ob Interessenkonflikte bestehen und ob dadurch die erforderliche Neutralität für die Mitarbeit bei der Leitlinienentwicklung in Frage gestellt ist oder in welchen speziellen Bereichen/Fragestellungen der Leitlinie das professionelle Urteilsvermögen eines Experten durch sekundäre Interessen beeinflusst sein könnte, ist durch einen Dritten zu bewerten und in der Leitliniengruppe zu diskutieren. Die Erklärung betrifft Interessen innerhalb des laufenden Jahres sowie der zurückliegenden 3 Jahre.

Die Originale der Erklärungen verbleiben vertraulich beim Leitlinienkoordinator. Die Inhalte der Erklärungen sind in der Langfassung der Leitlinie bzw. im Leitlinienreport in standardisierter Zusammenfassung offen darzulegen. Ergänzend sind das Verfahren der Sammlung und Bewertung der Erklärungen sowie die Ergebnisse der Diskussion zum Umgang mit Interessenkonflikten darzulegen.

Erklärung

1. Allgemeine Angaben

Name, Vorname, Titel

Arbeitgeber/Institution

Gegenwärtig

Früher(e) innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor

Position/Funktion in der Institution

Adresse

e-mail-Adresse

Bei Rückfragen telefonisch zu erreichen unter

Funktion in der Leitliniengruppe

Datum

Zeitraum, auf den sich die Erklärung bezieht

2. Direkte, finanzielle Interessen

Hier werden finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, Institutionen oder Interessenverbänden im Gesundheitswesen erfasst. Haben Sie oder die Einrichtung, für die Sie tätig sind, innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor Zuwendungen erhalten von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), industriellen Interessenverbänden, kommerziell orientierten Auftragsinstituten, Versicherungen/Versicherungsträgern, oder von öffentlichen Geldgebern (z. B. Ministerien), Körperschaften/Einrichtungen der Selbstverwaltung, Stiftungen, oder anderen Geldgebern? Machen Sie bitte in folgender Tabelle zu allen zutreffenden Aspekten konkrete Angaben.

Art der Beziehung/Tätigkeit

Name des/der Kooperations-partner/s

Zeitraum der Beziehung/Tätigkeit[1]

Thema, Bezug zur Leitlinie[2]

Art der Zuwendung[3]

Höhe der Zuwendung[4]

Empfänger [5]

Berater-/Gutachtertätigkeit

Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board)

Vortrags-/oder Schulungstätigkeit

Autoren-/oder Coautorenschaft

Forschungsvorhaben/Durchführung klinischer Studien

Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz[6])

1 Innerhalb des Erfassungszeitraums, d. h.im gegenwärtigen und den zurückliegenden 3 Jahren, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr)


2 Angabe des Themas, bei Präparaten/Geräten auch Handelsname bzw. Wirkstoffname (Freitext), zusätzlich Angabe einer Selbsteinschätzung des Bezugs zur Leitlinie: „Nein“ oder „Ja“


3 Honorar, Drittmittel, geldwerte Vorteile (z. B. Personal-oder Sachmittel; Reisekosten, Teilnahmegebühren, Bewirtung i. R. von Veranstaltungen), Verkaufslizenz


4 Es können gerundete Beträge angeben werden (z. B. bei Beiträgen > 1000 € jeweils auf die nächste Tausenderstelle): Die Angaben beziehen sich auf die Gesamtsumme der Zuwendungen für eine angegebene Tätigkeit über den Erfassungszeitraum, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr).
Diese Angaben werden vertraulich behandelt.


5 Bitte angeben: a) wenn Sie persönlich Empfänger der Zuwendung sind oder b) wenn es die Institution ist, für die Sie tätig sind und Sie innerhalb Ihrer Institution direkt entscheidungsverantwortlich für die Verwendung der Zuwendung/Mittel sind. Sind Sie nicht direkt entscheidungsverantwortlich, sind keine Angaben nötig.


6 Betrifft nur Eigentümerinteressen im Gesundheitswesen; auch sind Angaben zu Mischfonds nicht erforderlich.


3. Indirekte Interessen

Hier werden persönliche Beziehungen zu Interessenverbänden im Gesundheitswesen, „intellektuelle“, akademische, und wissenschaftliche Interessen oder Standpunkte sowie Schwerpunkte klinischer Tätigkeiten/Einkommensquellen erfasst (für den Zeitraum des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor). Hierunter fallen auch solche, die indirekt mit finanziellen persönlichen Interessen verbunden sein können.

  • Sind oder waren Sie in Wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Institutionen der Selbstverwaltung, Patientenselbsthilfegruppen, Verbrauchervertretungen oder anderen Verbänden aktiv? Wenn ja, in welcher Funktion (z. B. Mandatsträger für diese/andere Leitlinien, Vorstand)?

  • Können Sie Schwerpunkte Ihrer wissenschaftlichen und/oder klinischen Tätigkeiten benennen? Fühlen Sie sich bestimmten „Schulen“ zugehörig?

  • Waren Sie an der inhaltlichen Gestaltung von Fortbildungen federführend beteiligt?

  • Haben Sie persönliche Beziehungen (als Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft?

Machen Sie bitte in folgender Tabelle zu allen zutreffenden Aspekten konkrete Angaben.

Art der Beziehung/Tätigkeit

Namen/Schwerpunkte (bitte konkret benennen)

Zeitraum der Beziehung/Tätigkeit[1]

Themenbezug zur Leitlinie[2]

Mitgliedschaft/Funktion in Interessenverbänden

Schwerpunkte wissenschaftlicher Tätigkeiten, Publikationen

Schwerpunkte klinischer Tätigkeiten

Federführende Beteiligung an Fortbildungen/Ausbildungsinstituten

Persönliche Beziehungen (als Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft

1 Innerhalb des Erfassungszeitraums, d. h. im gegenwärtigen und den zurückliegenden 3 Jahren, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr)


2 Angabe einer Selbsteinschätzung „Nein“ oder „Ja“


4. Sonstige Interessen

Sehen Sie andere Aspekte oder Umstände, die von Dritten als einschränkend in Bezug auf Ihre Objektivität oder Unabhängigkeit wahrgenommen werden könnten?

Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich alle mir derzeit bekannten Umstände aufgeführt habe, die gegebenenfalls zu einem persönlichen Interessenkonflikt bei der themenbezogenen Mitwirkung bei der Erstellung der Leitlinie führen können. Ich erkläre weiterhin, dass ich die Diskussion der Erklärungen anderer Mitglieder in der Leitliniengruppe absolut vertraulich behandeln werde. Ich bin darüber informiert, dass die Angaben in standardisierter Zusammenfassung mit der Leitlinie/in einem begleitenden Leitlinienreport veröffentlicht werden, und dass das vorliegende Formular vor der Einsicht unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt wird. Hiermit bin ich einverstanden.

Datum Unterschrift

Ergänzende Hinweise

  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.

  • Falls Sie zu bestimmten Fragen keine Angaben machen können oder wollen, begründen Sie dies bitte.

  • Bitte speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden es an das Leitliniensekretariat: xxx@yyy.zz

Ort, Datum Unterschrift


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12.2. Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2

Tab. 4

Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2.

Name

Berater-/Gutachtertätigkeit

Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board)

Bezahlte Vortrags-/oder Schulungstätigkeit

Bezahlte Autoren-/oder Coautorenschaft

Forschungsvorhaben/Durchführung klinischer Studien

Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz)

Indirekte Interessen

Baretton, Gustavo

Roche Pharma AG, Merck Serono GmbH, Roche Pharma AG, Hoffmann-La Roche, AstraZeneca, Roche Diagnostics, BMS, Roche, Roche

Roche Pharma AG, Roche Pharma AG, AstraZeneca, Roche Pharma AG, Hoffmann-La Roche, BMS, BMS, Roche, Roche, BMS, Amgen, Novartis, Roche, BMS, MSD, Sharp & Dohme GmbH

Roche Pharma AG

Roche Pharma AG

Roche

Mitglied: DGP, BV Deutscher Pathologien

Schwerpunkt: Tumorpathologie Biomarker

Federführung:

Persönlich: entfällt

Ell, Christian

Mitglied: DGVS

Schwerpunkt: Ösophagus Frühkarzinom

Federführung: Gastro Update, Internisten Update

Persönlich:

Fischbach, Wolfgang

Aptalis, Boehringer Ingelheim, med update, Norgine, Pfizer

Abbott, Apatlis, Bio Merieux, Falk, biotech, Merck Sereno, Norgine, Novartis, Pfizer, Sanofi Aventis Shire

Koordinator S2k Leitlinie H. pylori

Mitglied: DGVS; DGIM; Gesellschaft für Gastroenterologie in Bayern; GastroLiga; Stiftung LebensBlicke

Schwerpunkt: H. pylori; gastrointestinale Tumoren; gastroenterologische Onkologie

Federführung:

Persönlich:

Freudenberger, Paul

Mitglied:

Schwerpunkt: Neurologie, Biochemie

Federführung:

Persönlich:

Gockel, Ines

MERCK, Falk

Mitglied:

Schwerpunkt: s. PubMed

Federführung:

Persönlich:

Goerling, Ute

Chugai Pharma

Springer Verlag

Chugai Pharma

Mitglied: PSO

Schwerpunkt: Lebensqualität onkologischer Patienten, Belastungen von Angehörigen, psychoonkologische Interventionen

Federführung:

Persönlich:

Grenacher, Lars

Mitglied: Stlv Vorsitzender der AG Abdominelle Radiologie der Deutschen Röntgengesellschaft

Schwerpunkt: Abdominelle Bildgebung: oberer Gi Trakt, hepato-pankreatikobiliäre Bildgebung

Federführung: keine

Persönlich: keine

Hollerbach, Stephan

Global Advisoy, Board GAB (MediGlobe)

Zahnlreiche Kongressvorträge

Artikel in Med. Fachjournalen

Endoskopiestudien, Registerstudoen Onkologie

Mitglied: DGVS DGEBV NDGG

Schwerpunkt: Endoskopischer Ultraschall, Endoskopie, Sonografie, GI-Onkologie

Federführung: Kongresse der NDGG/Endoforum, Sektion Endoskopie der DGVS

Persönlich: keine

Hölscher, Arnulf H.

DKV

S3-Leitlinie _CA

multiple

multiple

Renaissance Studie Board AIO

Mitglied: multiple wissenschaftliche Gesellschaften

Schwerpunkt: Ösophaguskarzinom, Magenkarzinom

Federführung: als Vortragender, Sitzungsleiter

Persönlich:

Kade, Barbara

Mitglied:

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Klinkhammer-Schalke, Monika

Fa. Roche Pharma AG, Bayer Vital GmbH

Mitglied: ADT, DNVF

Schwerpunkt: kolorektales Karzinom, Versorgungsforschung, Lebensqualität

Federführung:

Persönlich:

Knoefel, Wolfram Trudo

Mitglied: DGCH, DGAV, CAO-V, DGVS, ACS, SSAT, AGA, AFC, und zahlreiche Andere in unterschiedlicher Funktion, Mitglied, Präsident, Stv. Vorsitzender

Schwerpunkt: Ösophagus CA

Federführung: Ösophagus CA Chirurgische Klinik UKD

Persönlich: nein

Kofent, Julia

BMBF

DGKL

Wiley-VCH

EU

EP Nr. 2856 157

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für klin. Chemie u. Laboratoriumsmedizin

Schwerpunkt: Tumordiagnostik/ Molekulare Onkologie

Federführung:

Persönlich:

Körber, Jürgen

DRV

Schmoll: Internistische Onkologie

Mitglied: DKG, DGVS, DGHO, GRVS, DGIM

Schwerpunkt: Reha-Wissenschaften

Federführung:

Persönlich:

Langer, Thomas

AWMF

Mitglied: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin

Schwerpunkt: Leitlinienentwicklung, Interessenkonflikte

Federführung: Fortbildungen zu S3-Leitlinie Palliativ and Supportiv

Persönlich:

Lenz, Philipp

Mitglied: DGPall –

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Lordick, Florian

Biontech

Astellas, Ganymed, MSD

AstraZeneca, Amgen, BMS, Eli Lilly, Servier

Roche

Fresenius Biotech

Mitglied: ASCO, AIO, DGIM, DGHO, DGVS, ESMO, EORTC

Schwerpunkt: Ösophagus- und Magenkarzinom

Federführung: Klinische Onkologie

Persönlich:

Lorenz, Dietmar

Mitglied: Vorstand der DGAV

Schwerpunkt: Oberer GI-Trakt

Federführung: Chirurgie Update

Persönlich:

Lorenzen, Sylvie

Astra Zeneca, Amgen, BMS, Eli Lilly, Servier, Daiichi-Sankyo

Eli Lilly

Mitglied: Vorstand AIO, ESMO

Schwerpunkt: Ösophagus, Magenkarzinom

Federführung: klinische Onkologie

Persönlich: –

Lynen Jansen, Petra

Mitglied:

Schwerpunkt: Leitlinien

Federführung:

Persönlich:

Meining, Alexander

OVESCO

Falk Foundation

Mitglied: DGVS (Vorstand, Beirat)

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Menzel, Josef

DKG Onkozert Auditor

Mitglied: DGVS, DEGUM, DEGIM

Schwerpunkt: Sonographie, Endoskopie, Endosonographie, Onkololgie

Federführung:

Persönlich:

Messmann, Helmut

Lumendi, Olympus, Medwork, Novartis, Norgine

Olympus, Abbvie

Falk

Olympus

Mitglied: DGVS (Beirat), DGEBV (Beirat), AGA, DGK (Präsident 2015–2016) ESGE (Schatzmeister)

Schwerpunkt: Diagnostik und Therapie von Frühneoplasien

Federführung: DGVS Kurs:Intensivkurs Gastroenterologie

Persönlich:

Meyer, Hans-Joachim

Mitglied: Präsident Berufsverband der dtsch. Chirurgen

Schwerpunkt: Gesundheitspolitik

Federführung:

Persönlich:

Miehlke, Stephan

Tillots, Esocap, Janssen-Cilag, Mayoly-Spindler, Reckitt-Benkiser, Schwabe

Falk Foundation, Allergan, Kibion, Schwabe, Olympus, Reckitt-Benkiser Medical Tribune, Fortbildungskolleg Praxisdepesche, med update

Mitglied: bng, DGVS, EMCG, EUREO

Schwerpunkt: siehe pubmed

Federführung:

Persönlich:

Mönig, Stefan

Lilly

Mitglied: DGAV, DGCH, AIO

Schwerpunkt: Upper-GI-Surgery

Federführung:

Persönlich:

Nothacker, Monika

IQWIG, IQTIG

ÄK Niedersachsen, österr. Apothekerkammer, Berlin School of Public Health, Berliner Urologische Gesellschaft, DAG Selbsthilfe

DFG, DKG

Mitglied: Deutsche Krebsgesellschaft einfaches Mitglied, Deutsches Netzwerk evidenzbasierte Medizin, Sprecherin Fachbereich Leitlinien

Schwerpunkt: Leitlinien und leitlinienbasierte Qualitätsindikatoren

Federführung: Leitlinienseminare

Persönlich:

Nöthlings, Ute

Mitglied: DGE

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Pech, Oliver

Boston Scientific, Medtronic, Falk, Creo Medical, Olympus, Fujifilm, AbbVie, BMS

Mitglied: DGVS Sektion Endoskopie, DEGIM

Schwerpunkt: Barrett-Ösophagus Diagnostik und Therapie

Federführung: Lehre Uni Regensburg

Persönlich: NA

Porschen, Rainer

Sanofi Lilly

vgl. links

Falk, Roche, CED Service, Israelitisches Krankenhaus, Gastro Up2Date, Med Update Österr,. Gesellschaft f. Gastroenterologie, Uniklinik Kiel Städt. KH, Kiel Endo Update, ProMedicis GmbH

nur wissenschaftl.

Fresenius

Mitglied: DGVS DGE Dt. Krebsgesellschaft Gastro Liga

Schwerpunkt: Früherkennung, gastrointestinale Endoskopie

Federführung:

Persönlich:

Schmidberger, Heinz

Fa. Varian, Palo, Alto, Californien, USA

Deutsche Krebshilfe

Mitglied: DEGRO, ARO, DKG, ESTRO, ASTRO, ASCO

Schwerpunkt: Maligne Lymphome, GIT Tumoren, Urogenitale Tumoren

Federführung:

Persönlich:

Schmidt, Matthias

Sozialgerichte

Advisory Boards Bayer, Novartis Oncology, SIRTEX

Schilddrüsenfortbildungen Sanofi-Genzyme

Lehrbuch Nuklearmedizin und wissenschaftliche Publikationen

Genzyme: Schilddrüsenkarzinom

keine

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin, European Association of Nuclear Medicine, Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie, European Neuroendocrine Tumor Society

Schwerpunkt: Nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie

Federführung: Hamburger Nuklearmedizin-Tage

Persönlich:

Seufferlein, Thomas

Amgen, Celgene, Shire, Roche, Lilly, Bayer, Sanofi

Bayer, Merck-Serono, Amgen, Roche, Sanofi, Pfizer, Lilly, Celgene, Shire, Falk

Celgene, Sanofi, Shire

Mitglied: Deutsche Krebsgesellschaft, Onkologisches Leitlinienprogramm, Versorgungsausschuss der Deutschen Krebshilfe, Vorsitzender der Zertifizierungskommission der Viszeralonkologischen Zentren der DKG

Schwerpunkt: Pankreaskarzinom, klinische und translationale Studien in der Onkologie, Zellbiologie und Signaltransduktion

Federführung:

Persönlich:

Stahl, Michael

MSD, Sanofi, Pfizer, Amgen, Servier

Rache, Amgen, Lilly, Celgene

Celgene

EORTC

AIO

Mitglied: Leitgruppe AG Ösophagus/Magen in der AIO

Schwerpunkt: Ösophago-gastrale Tumoren

Federführung:

Persönlich:

Steingräber, Maria

Mitglied: DEGRO, ESTRO, DKG

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Stuschke, Martin

Hessisches Ministerium für Wissenschaft, AOK Rheinland

AstraZeneca

Riemser Pharma, Janssen-Cilag, Roche Pharma, Varian

AstraZeneca

Mitglied: DEGRO, ESTRO, ASTRO

Schwerpunkt: klinische Radioonkologie, Prognosefaktoren, Vortrags-Schulungstätigkeit Lilly Deutschland (ohne Zuwendung)

Federführung:

Persönlich:

Tholen, Reina

Mitglied: ebm-Netzwerk

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Thuss-Patience, Peter

Roche, MSD, BMS, Nordic, Lilly, TEVA, Merck

Novartis

Mitglied: AIO, ASCO, DKG, ESMO, DGHO

Schwerpunkt: Klinische Forschung, GI Tumoren

Federführung: Charite Universität

Persönlich:

Trojan, Jörg

Deutsche Krebshilfe

Amgen, Bayer, Bristol Myers-Squibb, Eisai, Ipsen, Lilly, Roche, Shire

Amgen, Bayer, Bioprojet, Bristol Myers-Squibb, Celgene, Eisai, Ipsen, Lilly, Merck, Serono, Roche, Servier und Shire

Mitglied: DGVS, Deutsche Krebsgesellschaft

Schwerpunkt: Hepatozelluläres Karzinom, kolorektales Karzinom, systematische Therapie, Immunonkologie, Gastrointestinale Onkologie, Endoskopie

Federführung:

Persönlich:

Vanhoefer, Udo

Roche AG, Lilly Pharma, Merck Serono, Sanofi, Bristol-Myers Squibb, Amgen, Ipsen Pharma, Celgene

Roche AG, Dres Tiemann, Schulte Holding GmbH, Shire/Baxter, Sanofi, Bristol-Myers Squibb, Ipsen Pharma, Celgene, Lilly Pharma

Medizinwelten Services

Mitglied: DGHO, ASCO, ESMO, AIO, DKG, DGIM

Schwerpunkt: gastrointestinale Tumoren

Federführung:

Persönlich:

Wagener, Christoph

BMBF

DGKL

Wiley-VCH

EU

EP Nr: 2856 157

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für klinische Chemie u. Laboratoriumsmedizin

Schwerpunkt: Tumordiagnostik/Molekulare Onkologie

Federführung:

Persönlich:

Weihkopf, Thomas

Arbeitgeber, GKV, MDK Gemeinschaft

im Rahmen des Angestelltenverhältnis

Mitglied: DKG, AIO, DGIM, Marburger Bund, ESMO

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:

Weimann, Arved

Keine Beratertätigkeit, Gutachter für Schlichtungsstelle der sächsischen Landesärztekammer

Wiss. Zeitschriften: Chirurg, Zentralblatt Chirurgie, Aktuelle Ernährungsmedizin, AG Verfahrensethik der STäKO Organtransplantation der BÄK

Baxter, Berlin Chemie, B.Braun, Falk Foundation, Fresenius, Kabi, Medtronic, Lilly, Nestlé, Nutricia, Akademie der GDEKK

keine mit Industrie

Unterstützung durch Baxter, Danone

Mitglied: Wiss. Fachgesellschaften: DGCH, DGAV, DKG, DIVI, DGEM, DGUM, ESPEN, Vertreter der DGEM bei der AWMF

Schwerpunkt: Ernährung des chirurgischen Problempatienten

Federführung: Fortbildung der DGEM in Leipzig/Machern

Persönlich: keine

Wenz, Frederik

Celgene

Zeiss, Elekta, Ipsen, Amgen

Zeiss, Elekta, Siemens

Zeiss

Mitglied: DEGRO, ARO/DKG

Schwerpunkt: Mamma, Prostata, neue Techniken

Federführung: Ärztlicher Direktor, Universitätsmedizin

Persönlich:

Werner, Martin

Gutachterkommission; Sozialgericht

Lehre im Auftrag der Universität

div.

div.

div.

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für Pathologie (Mitgliedschaft)

Schwerpunkt: Pathologie

Federführung: Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Klinische Pathologie

Persönlich:

Wesselmann, Simone

Mitglied:

Schwerpunkt: Onkologische Versorgungsstrukturen, Zertifizierung, Qualitätsindikatoren

Federführung:

Persönlich:

Lorenz, Pia

Mitglied:

Schwerpunkt:

Federführung:

Persönlich:


#

12.3. Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3

Tab. 5

Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3.

Name

Berater-/Gutachtertätigkeit

Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board)

Bezahlte Vortrags-/oder Schulungstätigkeit

Bezahlte Autoren-/oder Coautorenschaft

Forschungsvorhaben/ Durchführung klinischer Studien

Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz)

Indirekte Interessen

Baretton, Gustavo

Merck Serono GmbH; Roche Pharma AG; Hoffmann-La Roche; AstraZeneca; Roche Diagnostics; BMS

Roche Pharma AG; Astra Zeneca; Hoffmann La Roche; BMS; Roche; Amgen; Novartis; MSD Sharp & Dohme GmbH

Roche Pharma AG

Roche Pharma AG

Roche

Mitglied: DGP, BV Deutscher Pathologien

Schwerpunkt: Tumorpathologie Biomarker

Federführung: –

Persönlich: entfällt

Bostel, Tilman

Mitglied: k.A.

Schwerpunkt: k.A.

Federführung: k.A.

Persönlich: k.A.

Ebert, Matthias

BMS

BMS

Mitglied: DGVS

Schwerpunkt: Gastrointestinale Onkologie

Federführung: Onkologie Workshop der DGVS

Persönlich: –

Ell, Christian

Fischbach, Wolfgang

Norgine; BMS

Boehringer-Ingelheim

Aptalis; Falk; Norgine

Mitglied: –

Schwerpunkt: –

Federführung:

Persönlich: –

Freudenberger, Paul

Mitglied: –

Schwerpunkt: –

Federführung: –

Persönlich: –

Gockel, Ines

Roche

MERCK; FALK Foundation; ETHICON, Johnson & Johnson

Mitglied: –

Schwerpunkt: Grundlagenforschung, klinische Forschung

Federführung: Organisation von DGAV-Fortbildungen, größtenteils an der eigenen Klinik

Persönlich: –

Goerling, Ute

Chugai Pharma

Springer Verlag

Chugai Pharma

Mitglied: PSO

Schwerpunkt: Lebensqualität onkologischer Patienten, Belastungen von Angehörigen, psychoonkologische Interventionen

Federführung: nein

Persönlich: nein

Grenacher, Lars

Mitglied: Deutsche Röntgengesellschaft (DRG), Mitglied AG Abdominelle Bildgebung der DRG, Vorstandsvorsitzender

Schwerpunkt: Onkologische Bildgebung: Kriterien der Resektabilität, Radiologe. 2017 Dec;57(12):1075–1090

Schwerpunkt: European evidence-based guidelines on pancreatic cystic neoplasms. Gut. 2018 May;67(5):789–804.

Federführung: Conradia Radiologie MÜnchen, Weiterbildungsermächtigter

Persönlich: –

Hollerbach, Stephan

Regionale und Überregionale Ärzte-Fortbildungen

Wissenschaftliche Artikel

Multicenterstudien des Viszeral-Zentrums Celle

keine

Mitglied: NDGG, DGVS, DKG

Schwerpunkt: Endoskopie, Endosonografie, Sonographie

Federführung: PJ-Ausbildung, Studenten-Kurse RUB (unbezahlt)

Persönlich: keine

Hölscher, Arnulf H.

DKV

S3-Leitlinie _CA

multiple

multiple

Renaissance Studie Board AIO

Mitglied: multiple wissenschaftliche Gesellschaften

Schwerpunkt: Ösophaguskarzinom, Magenkarzinom

Federführung: als Vortragender, Sitzungsleiter

Persönlich: nein

Kade, Barbara

Mitglied: nein

Schwerpunkt: nein

Federführung: nein

Persönlich: nein

Klinkhammer-Schalke, Monika

Mitglied: ADT, DNVF

Schwerpunkt: k.A.

Federführung: k.A.

Persönlich: k.A.

Knoefel, Wolfram Trudo

Mitglied: DGCH, DGAV, CAO-V, DGVS, ACS, SSAT, AGA, AFC, und zahlreiche Andere in unterschiedlicher Funktion, Mitglied, Präsident, Stv. Vorsitzender

Schwerpunkt: ösophagus CA

Federführung: ösophagus CAChirurgische Klinik UKD

Persönlich: nein

Körber, Jürgen

Mitglied: k.A.

Schwerpunkt: k.A.

Federführung: k.A.

Persönlich: k.A.

Langer, Thomas

AWMF

Mitglied: Netzwerk Evidenzbasieret Medizin

Schwerpunkt: Management von Interessenkonflikten, Leitlinienentwicklung

Federführung: –

Persönlich: –

Lenz, Philipp

Yes we Cancer, digitale Selbsthilfegruppe

Mitglied: –

Schwerpunkt: –

Federführung: –

Persönlich: –

Lordick, Florian

Biontech

Astellas, Ganymed, MSD

AstraZeneca, Amgen, BMS, Eli Lilly, Servier

Roche

Fresenius Biotech

Mitglied: ASCO, AIO, DGIM, DGHO, DGVS, ESMO, EORTC

Schwerpunkt: ösophagus- und Magenkarzinom

Federführung: Klinische Onkologie

Persönlich: keine

Lorenz, Dietmar

MedUpdate GmbH

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) – Vorstandsmitglied

Mitglied: Präsident der DGAV

Mitglied: Leiter der CAOGI – Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für den oberen gastro-Intestinaltrakt

Schwerpunkt: ösophaguskarzinom

Federführung: DGAV Chirurgie Update – wissenschaftlicher Leiter

Persönlich: –

Lorenzen, Sylvie

Astra Zeneca, Amgen, BMS, Eli Lilly, Servier, Daiichi-Sankyo

Eli Lilly

Mitglied: Vorstand AIO, ESMO

Schwerpunkt: Ösophagus, Magenkarzinom

Federführung: klinische Onkologie

Persönlich: –

Lynen Jansen, Petra

Mitglied: k.A.

Schwerpunkt: k.A.

Federführung: k.A.

Persönlich: k.A.

Meining, Alexander

OVESCO AG

Falk Foundation

Mitglied: DGVS DGEBV

Schwerpunkt: GI Endoskopie

Federführung: –

Persönlich: –

Menzel, Josef

DKG Onkozert Auditor

Mitglied: DGVS, DEGUM, DEGIM

Schwerpunkt: Sonographie, Endoskopie, Endosonographie, Onkololgie

Federführung: nein

Persönlich: nein

Messmann, Helmut

Lumendi; Olympus; Norgine

Olympus

Falk

Olympus

Mitglied: DGVS (Beirat), DGEBV (Beirat), AGA, DGK (Präsident 2015–2016) ESGE (Schatzmeister)

Schwerpunkt: Diagnostik und Therapie von Frühneoplasien

Federführung: DGVS Kurs:Intensivkurs Gastroenterologie

Persönlich: nein

Meyer, Hans-Joachim

keine

keine

keine

keine

keine

keine

Mitglied: –

Schwerpunkt: –

Federführung: –

Persönlich: –

Miehlke, Stephan

Dr. Falk Pharma; Celgene; Esocap; Reckitt Benkiser

Dr. Falk Pharma/Falk Foundation; Reckitt-Benkiser

Dr. Falk Pharma

Mitglied: DGVS

Mitglied: EUREOS

Mitglied: bng

Schwerpunkt: Eosinophile ösophagitis

Federführung: Satellitensymposien Eosinophile ösophagits

Persönlich: –

Mönig, Stefan

Lilly

Mitglied: DGAV, DGCH, AIO

Schwerpunkt: Upper-GI-Surgery

Federführung: keine

Persönlich: keine

Nöthlings, Ute

Mitglied: –

Schwerpunkt: –

Federführung: –

Persönlich: –

Pech, Oliver

Boston Scientific, Medtronic, Falk, Creo Medical, Olympus, Fujifilm, AbbVie, BMS

Mitglied: DGVS Sektion Endoskopie

Schwerpunkt: Barrett-ösophagus Diagnostik und Therapie

Federführung: Lehre Uni Regensburg

Persönlich: NA

Porschen, Rainer

Sanofi (Kolon CA) Janssen-Cilag (CED) Celgene (Pankreas CA)

Vortrags-/oder Schulungstätigkeit Med Update GmbH (GI-Onkologie/Gastroenterologie) Israel. KH Hamburg (Ernährung) Roche (ösophaguskarzinom) Falk – Lüneburg Tagung (ösoph.karzinom) MCI Deutschland (GI-Oncology) Falk (ösophaguskarzinom) Promedicis GmbH (Dickdarm)

Facharztwissen Gastroenterologie (Elsevier)

Fresenius Med. Care (Aktien)

Mitglied: DGVS (Leitlinienkoordinator der S3 LL Ösophaguskarzinom und federführende Mitarbeit in der S3 LL Kolonkarzinom (adjuv. Chemotherapie des Kolonkarzinoms) DGE BV (Dt. Ges. für Endoskopie) Dt. Krebsgesellschaft – AIO Bremer Krebsgesellschaft (Beirat) Bundesverband Gastroenterologie Deutschland Norddeutsche Gesellschaft für Gastroenterologie Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer Krankenhausärzte (ALGK) Verband Leitender Krankenhausärzte (VLK) Tumorzentrum Bremen AGA (Am. Gastroenterological Association)

Schwerpunkt: Gastrointestinale Onkologie, Präkanzerosen des GI-Traktes, adjuvante Chemotherapie des Kolonkarzinoms, endoskopische Diagnostik

Federführung: Bremer Gastrotag

Persönlich: –

Schmidberger, Heinz

Fa. Varian, Palo, Alto, Californien, USA

Deutsche Krebshilfe

Mitglied: DEGRO, ARO, DKG, ESTRO, ASTRO, ASCO

Schwerpunkt: Maligne Lymphome, GIT Tumore, Urogenitale Tumore, Oesophaguskarzinom

Federführung: nein

Persönlich: nein

Schmidt, Matthias

Keine dauerhaften Beraterverträge mit einer Firma

SIRTEX, Novartis, Bayer. (keine dauerhafte Tätigkeit, Einzelverträge zu einem bestimmten Thema und Zeitpunkt)

Sanofi-Genzyme bzw. Sanofi „€“ Linie Henning Berlin, ROTOP, GE Healthcare, Eisai

Keine bezahlten Autorentätigkeiten für eine Firma. Herausgeber des Lehrbuches Nuklearmedizin Basiswissen und klinische Anwendung

Sanofi-Genzyme

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin, European Association of Nuclear Medicine, Rheinisch-Westfälische Gesellschaft für Nuklearmedizin, European Neuroendocrine Tumor Society, Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie

Schwerpunkt: Benigne und maligne SD-Erkrankungen, Radionuklidtherapien

Federführung: Hamburger Nuklearmedizin-Tage (wissenschaftlicher Leiter), Mitglied des DGN-Ausschusses Fort- und Weiterbildung

Persönlich: keine derartigen Beziehungen

Seufferlein, Thomas

CELGENE; Bayer; AMGEN; Servier (vorher: Shire/Baxalta); MERCK; Lilly; Novartis; Sanofi; Halozyme

Merck; Roche; Bayer; Servier (vorher Shire/Baxalta);Amgen

Celgene; Sanofi; AMGEN; Boehringer

Mitglied: Deutsche Krebsgesellschaft

Mitglied: Zertifizierungskommission Viszeralonkologische Zentren der DKG

Mitglied: Eurpean Society for Digestive Oncology

Schwerpunkt: Pankreaskarzinom, prädiktive Biomarker, klinische Forschung (Studien) beim Pankreas- und Kolonkarzinom, liquid biopsies, Tumorbiologie, Signaltransduktion Mausmodelle beim Pankreaskarzinom

Federführung: Deutschlandweite Fortbildungsreihe zum Pankreaskarzinom, organisiert durch MCI

Persönlich: –

Stahl, Michael

Bristol-Meyers Squibb; Merck, Sharp $ Dohme; Lilly Deutschland GmbH

Bristol-Meyers Squibb; Merck, Sharp $ Dohme; Lilly Deutschland GmbH

Amgen GmbH;Pfizer Pharma GmbH; Lilly Deutschland GmbH; Sanofi; Servier

Celgene

Mitglied: AIO der DKG

Mitglied: DGHO

Mitglied: Deutsche Krebsgesellschaft

Schwerpunkt: Klinische Studien der Phasen II und III beim AEG und Magenkarzinom

Federführung: Leiter der Akademie Gastrointestinale Tumoren der Fa. AMGEN

Persönlich: –

Steingräber, Maria

Mitglied: DEGRO, ESTRO, DKG

Schwerpunkt: keine

Federführung: keine

Persönlich: keine

Stuschke, Martin

AOK Rheinland

Astra Zeneca

Varian

Astra Zeneca

Mitglied: DEGRO, ESTRO, ASTRO

Schwerpunkt: klinische Radioonkologie, Prognosefaktoren

Federführung: /

Persönlich: /

Tholen, Reina

Mitglied: ebm-Netzwerk

Schwerpunkt: keine

Federführung: keine

Persönlich: keine

Thuss-Patience, Peter

Roche; MSD; BMS; Nordic; Lilly; TEVA; Merck; Servier

Novartis; Merck

Mitglied: AIO; ASCO; DKG; ESMO; DGHO

Schwerpunkt: –

Federführung: Charite Universität

Persönlich: nein

Trojan, Jörg

Mitglied: k.A.

Schwerpunkt: k.A.

Federführung: k.A.

Persönlich: k.A.

Vanhoefer, Udo

Roche AG; Lilly Pharma; MSD Sharp Dohme; Sanofi; Bristol-Myers Squibb; Amgen; Ipsen Pharma; Celgene; Shire Baxalta; Servier Deutschland

Roche AG; Dres Tiemann, Schulte Holding GmbH; Astra Zeneca; UKSH Kiel; UKE Hamburg; 1. Med GmbH; COCS; RS GmbH; Interplan; Aurikamed; MCI; TZ Osnabrück; Klinikum Lemgo; Klinikum Osnabrück; Universitätsklinik Oldenburg – Pius; Asklepios Ärzteakademie

Medizinwelten Services

Mitglied: DGHO, ASCO, ESMO, AIO, DKG, DGIM

Schwerpunkt: gastrointestinale Tumore

Federführung: nein

Persönlich: nein

Wagener, Christoph

BMBF

DGKL

Wiley-VCH

EU

EP Nr: 2856 157

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für klinische Chemie u. Laboratoriumsmedizin

Schwerpunkt: Tumordiagnostik/Molekulare Onkologie

Federführung: –

Persönlich: –

Weihkopf, Thomas

Arbeitgeber, GKV, MDK Gemeinschaft

im Rahmen des Angestelltenverhältnis

Mitglied: DKG, AIO, DGIM, Marburger Bund, ESMO

Schwerpunkt: nein

Federführung: nein

Persönlich: nein

Weimann, Arved

Keine Beratertätigkeit, Gutachter für Schlichtungsstelle der sächsischen Landesärztekammer

Wiss. Zeitschriften: Chirurg, Zentralblatt Chirurgie, Aktuelle Ernährungsmedizin, AG Verfahrensethik der STäKO Organtransplantation der BÄK

Baxter, Berlin Chemie, DSM, B.Braun, Ethicon Falk Foundation, Fresenius, Kabi, Medtronic, Lilly, Nestle, Akademie der GDEKK Hochschule Anhalt

keine mit Industrie

Unterstützung durch Baxter, Danone

keine

Mitglied: Wiss. Fachgesellschaften: DGCH, DGAV, DKG, DIVI, DGEM, DGUM, ESPEN, Vertreter der DGEM bei der AWMF

Schwerpunkt: Ernährung des chirurgischen Problempatienten

Federführung: Fortbildung der DGEM in Leipzig/Machern

Persönlich: keine

Werner, Martin

Gutachterkommission; Sozialgericht

Lehre im Auftrag der Universität

div.

div.

div.

Mitglied: Deutsche Gesellschaft für Pathologie (Mitgliedschaft)

Schwerpunkt: Pathologie

Federführung: Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Klinische Pathologie

Persönlich: nein

Wesselmann, Simone

Mitglied: k.A.

Schwerpunkt: k.A.

Federführung: k.A.

Persönlich: k.A.

Lorenz, Pia

Mitglied: keine

Schwerpunkt: nein

Federführung: nein

Persönlich: nein

Inhalt

Seite

1.

Informationen zum Leitlinienreport

e309

1.1.

Autoren des Leitlinienreports

e309

1.2.

Herausgeber

e309

1.3.

Federführende Fachgesellschaft(en) der Leitlinie

e309

1.4.

Finanzierung der Leitlinie

e309

1.5.

Kontakt

e309

1.6.

Bisherige Änderungen an der Version 3 des Leitlinienreports

e309

1.7.

Zitierweise des Leitlinienreports

e309

1.8.

Weitere Dokumente zur Leitlinie

e309

1.9.

Verwendete Abkürzungen

e310

2.

Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie

e311

2.1.

Zielsetzung, Fragestellung und Adressaten

e311

2.2.

Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

e311

3.

Zusammensetzung der Leitliniengruppe

e311

4.

Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien

e311

5.

Methodisches Vorgehen

e311

5.1.

Systematische Literaturrecherchen

e311

5.1.1.

Suche und Auswahl der Evidenz

e311

5.1.2.

Bewertung und Extraktion der Evidenz

e311

5.2.

Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung

e311

5.2.1.

Schema der Empfehlungsgraduierung

e311

5.2.2.

Festlegung des Empfehlungsgrades

e313

5.2.3.

Formale Konsensusverfahren und Konsensuskonferenz

e313

5.3.

Amendment zur adjuvanten und palliativen Immuntherapie

e314

6.

Aktualisierung der Qualitätsindikatoren

e321

7.

Reviewverfahren und Verabschiedung

e321

8.

Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten

e325

9.

Verbreitung und Implementierung

e326

10.

Abbildungsverzeichnis

e326

11.

Tabellenverzeichnis

e326

12.

Anlagen

e326

12.1.

Formblatt der AWMF zur Erklärung von Interessenkonflikten (Stand: 17.01.2018)

e326

12.2.

Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2

e330

12.3.

Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3

e338

Literaturverzeichnis

e346


#
#
#

Interessenkonflikt

Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

  • Literatur

  • 1 Lee CH. et al. Anatomical subsite discrepancy in relation to the impact of the consumption of alcohol, tobacco and betel quid on esophageal cancer. Int J Cancer 2007; 120 (08) 1755-1762

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. med. Rainer Porschen
Gastroenterologische Praxis am Kreiskrankenhaus Osterholz
Am Krankenhaus 4
D-27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland   
Phone: +49/4791/803506   

Publication History

Article published online:
07 June 2023

© 2022. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

  • Literatur

  • 1 Lee CH. et al. Anatomical subsite discrepancy in relation to the impact of the consumption of alcohol, tobacco and betel quid on esophageal cancer. Int J Cancer 2007; 120 (08) 1755-1762

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Abb. 1 Evidenzbewertung der Attraction-3-Studie (Nivolumab).
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Abb. 2 Evidenzbewertung der CheckMate 577-Studie (Nivolumab).
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Abb. 3 Evidenzbewertung der CheckMate 649-Studie (Nivolumab).
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Abb. 4 Evidenzbewertung der Keynote 181-Studie (Pembrolizumab).
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Abb. 5 Evidenzbewertung der Keynote 590-Studie (Pembrolizumab).