Rofo 2022; 194(06): 671-672
DOI: 10.1055/a-1814-0119
DRG-Mitteilungen

Strukturierung der Weiterbildung im Gebiet Radiologie an Zentren mit Schwerpunktabteilungen

 

    Eine Empfehlung der Deutschen Röntgengesellschaft, der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie und der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie.


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    Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG), die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) und die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) sehen die Gewährleistung einer umfassenden und strukturierten Weiterbildung des radiologischen Nachwuchses als eine ihrer zentralen Aufgaben an. Nur durch eine qualifizierte Weiterbildung kann dauerhaft auch eine hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden.

    Grundlage der Weiterbildung ist die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer in ihrer aktuellen Fassung. Um als Ärztin oder Arzt für Radiologie in Deutschland tätig zu werden, muss nach der MWBO eine Weiterbildung im Gebiet Radiologie absolviert werden. Anschließend können sich Ärztinnen und Ärzte für Radiologie in den beiden Schwerpunkten Neuroradiologie und Kinderradiologie weiterqualifizieren und nach frühestens 2 Jahren eine weitere Prüfung im jeweiligen Schwerpunkt ablegen.

    In den meisten Kammerbezirken wurde die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer weitgehend unverändert übernommen und in länderspezifische Weiterbildungsordnungen überführt. Rechtliche Grundlage der Weiterbildung ist in allen Fällen die aktuelle, landesärztekammerspezifische Weiterbildungsordnung.

    Für radiologische Abteilungen, die das gesamte Spektrum der radiologischen Methoden und Indikationen abdecken, ergeben sich durch die neue MWBO keine Veränderungen. In diesen Abteilungen kann wie bisher die gesamte Weiterbildung absolviert werden. Auch für kleinere radiologische Abteilungen mit Teil-Weiterbildungsermächtigung ändert sich nichts, da auch nach der neuen MWBO ein Teil der radiologischen Weiterbildung in diesen Abteilungen geleistet werden kann. Daher werden diese Fälle im Folgenden nicht weiter betrachtet.

    Die Novellierung der MWBO sowie deren landesärztekammerspezifische Umsetzung betrifft insbesondere selbstständige Institute oder Kliniken für Neuroradiologie und Kinderradiologie, da neuroradiologische und kinderradiologische Inhalte zwar weiterhin integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung Radiologie sind, durch die neue Weiterbildungsordnung aber in Frage steht, ob Teile dieser Weiterbildung im Gebiet Radiologie überhaupt weiterhin auch in einer Schwerpunktabteilung absolviert werden können. Diese Möglichkeit war in der alten MWBO sowie den entsprechenden WBO der LÄK gegeben.

    Die vorliegende Stellungnahme soll daher für Standorte mit selbstständigen Instituten oder Kliniken für Neuroradiologie und/oder Kinderradiologie Handlungsempfehlungen zur Strukturierung der Weiterbildung unter den neuen Rahmenbedingungen geben.

    Grundsätzlich empfehlen die Deutsche Röntgengesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie und die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie eine gemeinsame Weiterbildung im Gebiet Radiologie unter Einbeziehung der Weiterbildungsbefugten in den Schwerpunkten Neuroradiologie und Kinderradiologie. Diese sollte auf einem gemeinsamen strukturierten Weiterbildungscurriculum mit angemessenen Rotationszeiten basieren und durch ein gemeinsames Zeugnis der Weiterbildungsbefugten dokumentiert werden.

    Die Weiterbildung sollte dabei – je nach lokalen Gegebenheiten und Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer – über eine gemeinsame Weiterbildung („Teamweiterbildung“) mit gemeinsamer Weiterbildungsbefugnis der Weiterbildungsbefugten

    oder

    unabhängige Weiterbildungsbefugnisse der Weiterbildungsbefugten verbunden mit einer strukturierten Rotation zwischen den Weiterbildungsstätten im Gebiet und den Schwerpunkten abgebildet werden.

    Bei beiden Modellen ist sicherzustellen, dass eine umfassende und ausgewogene Weiterbildung in allen Bereichen der Radiologie gewährleistet ist. Dabei soll an jeder Weiterbildungsstätte so viel Weiterbildungszeit in der Facharztweiterbildung Radiologie erworben werden können, wie tatsächlich radiologische Leistungen an der jeweiligen Weiterbildungsstätte erbracht werden. Als Maßstab sollte die für eine externe Abteilung mit identischen Leistungszahlen zu gewährende Weiterbildungszeit dienen.

    Denn nur mit einem gemeinsamen subspezialisierten Weiterbildungskonzept mit Vertiefung der Weiterbildungsinhalte auch in den Schwerpunktbereichen der Radiologie wird sich die Sichtbarkeit als attraktive Weiterbildungsstätte erhöhen. Nur so wird es uns auch in Zukunft gelingen, die hellsten Köpfe für das faszinierende Fach Radiologie mit all seinen Nuancen zu gewinnen.

    Prof. Dr. med. Jörg Barkhausen
    Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft e. V.

    Prof. Dr. med. Joachim Mentzel
    Präsident der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e. V.

    Prof. Dr. med. Claus Zimmer
    Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie e. V.


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    Publication History

    Article published online:
    25 May 2022

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