Bei vitaler Bedrohung durch eine hämodynamisch relevante Bradykardie ist die notfällige
Anlage eines passageren Herzschrittmachers indiziert. Dieser dient zur Überbrückung
der Akutphase,
bis sich entweder der normale Herzrhythmus wieder erholt hat oder aber bis zur Implantation
eines permanenten Schrittmachersystems.