Hamostaseologie 2022; 42(06): 428-429
DOI: 10.1055/a-1868-7481
Mitteilungen des Vorstandes des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH)

Nachruf auf Rainer B. Zotz und Ankündigung der BDDH-Veranstaltung auf der GTH in Frankfurt 2023

Christoph Sucker
1   Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) COAGUMED Gerinnungszentrum Berlin, Berlin, Germany
2   Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane, Brandenburg an der Havel, Germany
,
Günther Kappert
3   Gerinnungszentrum Rhein-Ruhr (GZRR), Duisburg, Germany
,
Jürgen Koscielny
4   Charité Universitätsmedizin, Berlin, Germany
› Author Affiliations
 

Günther Kappert, Jürgen Koscielny, Christoph Sucker: Nachruf auf Rainer B. Zotz für den Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen (BDDH)

Herr Privatdozent Dr. med. Rainer B. Zotz ist für uns Alle unerwartet und zu früh am 26.09.2022 im Alter von 65 Jahren verstorben. Der gesamte Vorstand des BDDH e.V. bedauert zutiefst den Verlust eines sehr zuverlässigen, engagierten, erfolgreichen Kollegen, eines Mitglieds des BDDH, ehemaligen Schriftführers und Schatzmeisters des BDDH sowie eines liebevollen Familienvaters, eines Freundes. Er ist und war vielen von uns über die vielen Jahre gemeinsamer Tätigkeit auch freundschaftlich verbunden gewesen. Fast ein ganzes Jahrzehnt hat er u.a. die Finanzen des BDDH e.V. sorgfältig und zuverlässig geregelt und so zahlreiche Projekte erst ermöglicht. Unvergessen sind seine fachlich großartigen Beiträge u.a. die sehr fundierten „Pro und Contra“ Diskussionen auf den BDDH-Symposien. Wir ALLE verlieren mit Rainer Zotz einen Menschen, welcher auch den BDDH e.V. nach all seinen Kräften unterstützt hat und dessen Wirken wir, insbesondere im Vorstand des BDDH, bitter vermissen werden.

Der BDDH e.V. wünscht der gesamten Familie von Rainer Zotz die Kraft, auch diese schwere Zeit zu meistern.


#

Christoph Sucker: Nachruf auf Rainer B. Zotz aus Sicht eines Weggefährten

Die Nachricht über den Tod von Rainer Zotz, die mich am 27.09.2022 erreicht hat, kam für mich völlig unerwartet und hat mich sehr erschüttert. Die Nachricht war Anlass, innezuhalten und mich an alles das zu erinnern, was mich mit ihm verband:

Als ich im Jahr 2002 meine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Hämostaseologie und Transfusionsmedizin (IHTM) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf aufnahm, in dem ich zwischen 2002–2008 überwiegend in der Gerinnungsambulanz tätig war, wurde Rainer Zotz mein zuständiger Oberarzt. Ich war beeindruckt von seinem großen Wissen im Bereich der Hämostaseologie, die für mich damals Neuland war, und war froh, ihn neben Professor Scharf als Institutsdirektor als Mentor zu haben, der mich in die Klinik, Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen einführte und es verstand, mich für dieses Gebiet zu begeistern. Stets war er bemüht, sein Wissen weiterzugeben, und tat dies in seiner freundlichen, ruhigen und kollegialen Art. Ich und andere Mitarbeiter des Instituts haben sehr hiervon profitiert und wurden durch ihn nachhaltig geprägt. Im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeit haben wir beide intensiv zusammengearbeitet und ich lernte von ihm, Fragestellungen wissenschaftlich anzugehen und zu bearbeiten. Im Rahmen meiner Habilitation stand er mir stets hilfreich bei Fragen zur Seite.

Auch nachdem sich unsere beruflichen Wege 2008 trennten, blieben Rainer Zotz und ich miteinander verbunden und tauschten uns regelmäßig aus. Mehr als das, wurden wir Freunde und verbrachten auch privat viele gemeinsame Stunden miteinander.

Jeder, der Rainer Zotz kannte, musste ihn mögen. Er war nicht nur fachlich äußerst kompetent, sondern stets ruhig, besonnen und freundlich. Nie habe ich gehört, dass er über andere schlecht redete, was ansonsten leider heutzutage eher die Regel als die Ausnahme ist.

Mit Rainer Zotz habe ich einen wahren Freund verloren, der mir für vieles, was ich im Bereich der Hämostaseologie erreicht habe, den Grundstein gelegt hat. Ich vermisse ihn und werde ihn stets in bester Erinnerung halten. An unsere gemeinsame Zeit werde ich stets in Dankbarkeit zurückblicken.


#

Ankündigung der BDDH-Veranstaltung im Rahmen des GTH-Kongresses in Frankfurt 2023

Der Vorstand des Berufsverbandes bekam auf Anfrage ein Zeitfenster für eine nicht-öffentliche und öffentliche Sitzung im Rahmen des GTH-Kongresses in Frankfurt mitgeteilt. Die Sitzung des BDDH auf der Jahrestagung der GTH 2023 in Frankfurt am Main wird am Donnerstag, den 23.02.2023, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr stattfinden. Zuerst findet der nicht-öffentliche Teil und anschließend der öffentliche Teil statt. Wir werden fristgemäß über das Programm inklusive der Mitgliederversammlung Informieren.


#

Adhoc-Mitteilungen

Ein beabsichtigter Rabattvertrag nach § 130 SGBV für die Gentherapie der Hämophilie A zwischen den Ersatzkassen, vertreten durch den VDEK, und dem pharmazeutischen Unternehmen (PU) Biomarin ist derzeit nicht zu Stande gekommen. D.h. derzeit ist eine Vergütung entsprechend den Versorgungsverträgen nach § 132 i SGBV oder ggf. nach § 140a SGBV der umfangreichen ärztlichen Versorgungsaufwendungen außerhalb des EBM für Patienten der Ersatzkassen damit auch nicht möglich. Solange keine vertragliche Vereinbarungen zwischen dem PU und der jeweilige Krankenkasse besteht, werden fallbezogene Prüfungen durch den jeweiligen MDK inklusive eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V für den rezeptierenden Kolleginnen/Kollegen erfolgen. Mit anderen gesetzlichen Krankenkassen laufen weitere Verhandlungen mit dem PU Biomarin. Diese sollten aus der Sicht des Vorstandes des BDDH abgewartet werden.

Die QS-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V (ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie/ATMP-QS-RL) ist weit fortgeschritten. Der Gentransfer in der Hämophilie A wird eine ambulante Leistung werden. Derzeit werden u.a. die Qualitätskriterien für die behandelnden Zentren definiert. Die praktische Umsetzung mit Kriterien, Fristen und Prüfungsverfahren für die Zentren wird im Januar 2023, u.a. auch über die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), mitgeteilt werden.

Die QS-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind gemäß § 72 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) rechtsverbindliche Grundlagen für die vertragsärztliche Versorgung und stellen somit Bundesrecht dar. Eine Nicht-Beachtung stellt sogar einen strafrechtlichen Verstoß gegen Bundesrecht dar. Daher sollte aus der Sicht des BDDH-Vorstandes hier ebenso zugewartet werden.

  • Für den Vorstand der Deutschen Hämostaseologen

  • Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Koscielny, Vorsitzender

  • Dr. med. Günther Kappert, Stellvertretender Vorsitzender

  • Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Sucker, Beisitzer des Vorstandes


#
#

No conflict of interest has been declared by the author(s).

Address for correspondence

PD Dr. Christoph Sucker
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) COAGUMED Gerinnungszentrum Berlin, Berlin
Germany   

Publication History

Article published online:
22 December 2022

© 2022. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany