Psychiatr Prax 2022; 49(06): 337
DOI: 10.1055/a-1893-8561
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Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen

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Zwangsmaßnahmen gilt es so weit möglich zu verhindern. Sind sie als letzte Alternative dennoch erfolgt, so werden sie nachbesprochen, um die therapeutische Beziehung (wieder) herzustellen. Das ist gute (sozial)psychiatrische Praxis und wird meist unregelmäßig und unstrukturiert in allen psychiatrischen Kliniken durchgeführt. Der vorliegende Praxisleitfaden von Mahler, Wullschleger und Oster, der im Rahmen des Weddinger Modells entstanden ist, zeigt nun auf, wie die Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen (Fixierung, Isolierung und Zwangsmedikation) standardisiert gestaltet werden kann.



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Article published online:
05 September 2022

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