CC BY-NC-ND 4.0 · Dtsch Med Wochenschr 2022; 147(19): e91-e101
DOI: 10.1055/a-1899-7344
Originalarbeit

Serientötungen in Kliniken und Heimen

Article in several languages: English | deutsch
Karl H. Beine
Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Witten/Herdecke (bis 2019)
› Author Affiliations
 

Zusammenfassung

Hintergrund Tötungsserien in Kliniken und Heimen sind in den vergangenen Jahren mehrfach bekannt geworden. Die regelmäßig überbordende und rasch verebbende öffentliche Empörung hat bisher nicht zu einer fundierten fachlichen und gesundheitspolitischen Beschäftigung mit dem Thema geführt. Systematische Untersuchungen sind kaum vorhanden, sodass die Kenntnisse über Täter- und umgebungsbezogene Risikofaktoren im Versorgungsalltag spärlich sind.

Methode Die bis Februar 2022 in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossenen Tötungsserien in Kliniken und Heimen wurden untersucht. Als Material standen Gerichtsunterlagen und eigene Prozessbeobachtungen zur Verfügung, die im Hinblick auf Opfer, Tatorte, Tötungsarten, Täter und ihre Motive ausgewertet wurden. Eingeschlossen sind 12 Tötungsserien mit 17 Täter*innen.

Ergebnis Täterspezifische Frühwarnzeichen sind eine ausgeprägte Selbstunsicherheit in Kombination mit Geltungs- und Machtstreben, die mit einem Empathie-Verlust einhergehen. Die Reaktionen im direkten beruflichen Umfeld sind gekennzeichnet durch Fehleinschätzungen, Sorge um eigene Nachteile, befürchtete Imageschäden der Einrichtung und einen unzureichenden Aufklärungswillen. Auf diese Weise werden Tatzeiträume und Opferzahlen erhöht.

Schlussfolgerung Über Tötungsserien in Kliniken und Heimen muss verstärkt aufgeklärt werden. Forschungsanstrengungen sind erforderlich, um die tatsächliche Häufigkeit derartiger Straftaten besser einschätzen zu können und angemessene präventive Maßnahmen zu entwickeln. Begünstigende Umstände, Risikofaktoren, Täterprofile und frühzeitig wirksame Gegenmaßnahmen müssen im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen flächendeckend thematisiert werden.


#

Einführung

Tötungsserien in Kliniken und Heimen sind in den vergangenen Jahren mehrfach gerichtsbekannt geworden [1]. Die Prozesse haben zu Erkenntnissen geführt, die für die Verhinderung derartiger Straftaten von Bedeutung sind. Voraussetzung für über den Einzelfall hinausgehende Ergebnisse sind gesicherte Daten, bekannte Sachverhalte und die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Die frühzeitige Erkennung von gefährdeten Kolleg*innen ist für die Patientensicherheit entscheidend. Die Prozesse haben gezeigt, dass die schnelle Aufdeckung häufig auch dadurch erschwert wurde, dass Kolleg*innen und Vorgesetzte – in Verkennung der Realitäten – solche Taten im eigenen Haus für unmöglich hielten. Daher ist eine genaue Betrachtung der bisherigen Tötungsserien notwendig.

In Kliniken und Heimen werden die Verbrechen hier – anders als etwa in häuslichen Pflegesituationen oder im ambulanten Setting [2] [3] – im Beisein von Kolleg*innen oder gemeinschaftlich verübt. Darüber hinaus sind dies Orte, in denen das Sterben und der Tod häufig vorkommen und derartige Verbrechen überhaupt nicht erwartet werden.

Im deutschsprachigen Rechtsraum sind 12 Tötungsserien mit insgesamt 17 Täter*innen juristisch aufgearbeitet worden. [Tab. 1] gibt einen Überblick. Weltweit sind 57 Tötungsserien dokumentiert: 19 weitere in Europa, 18 in den USA und Südamerika, 4 in Japan, 3 in Australien und 1 in Kanada [4] [5] [6] [7] [8] [9].

Tab. 1

Übersicht. Namen anonymisiert. Alter zum Zeitpunkt der Verhaftung [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [31] [32] [33] [34] [35] [36] [37].

Täter*innen

Land

Urteil

Tatort

Beruf

1.

Herr B. 43 J.

D

1976

Station/Heim

Pfleger/Diakon

2.

Herr D. 25 J.

D

1981

ICU

Pfleger

3.

Frau E. 27 J.

D

1989

ICU

Pflegerin

4.1

Frau F. 30 J.

AUT

Station

Pflegehelferin

4.2

Frau G. 28 J.

AUT

1991

Station

Pflegehelferin

4.3

Frau H. 26 J.

AUT

Station

Pflegehelferin

4.4

Frau I. 49 J.

AUT

Station

Pflegehelferin

5.

Herr K. 33 J.

D

1993

Station

Pfleger

6.

Herr L. 32 J.

CH

2006

Heim/Station

Pfleger

7.

Herr M. 25 J.

D

2006

Station

Pfleger

8.

Frau N. 27 J.

D

2006

Heim

Pflegehelferin

9.

Frau O. 54 J.

D

2007

ICU

Pflegerin

10.1

Herr P. 47 J.

D

Heim

Pflegehelfer

10.2

Herr R. 23 J.

D

2018

Heim

Pflegehelfer

10.3

Frau S. 26 J.

D

Heim

Pflegerin

11.

Herr T. 28 J.

D

2019

ICU

Pfleger

12.

Frau U. 52 J.

D

2021

Heim

Pflegehelferin


#

Methode

Diese Studie beschränkt sich auf Tötungsserien, bei denen 2 oder mehr rechtswidrige Tötungen erwachsener Personen in einer Klinik oder einem Heim durch denselben Mitarbeiter (health care worker) verübt wurden. Es werden ausschließlich Tötungsserien im deutschen Sprachraum berücksichtigt, deren juristische Aufarbeitung bis Februar 2022 abgeschlossen war.

Entwicklungsgeschichten, Tatausführungen und die juristische Aufarbeitung derartiger Straftaten unterscheiden sich in verschiedenen Ländern und Kontinenten erheblich, sodass hier nur Tötungsserien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – also dem deutschsprachigen Rechtsraum – eingeschlossen wurden. Die Auswertungen stützen sich auf die schriftlich verfassten anonymisierten Urteile und eigene Prozessbeobachtungen. Ausgeschlossen wurden solche Tötungsserien, bei denen die Tatorte außerhalb von Kliniken oder Heimen lagen, es sich um Opfer im Kindes- oder Jugendalter gehandelt hat und die Strafverfahren noch nicht abgeschlossen waren.

Die anonymisierten Urteilsbegründungen wurden ausgewertet. Opfer, Tatorte, Tatzeiträume, Tötungsarten, Täter*innen und ihre Motive wurden einer näheren Betrachtung unterzogen. Die Initialen der Täter*innen wurden anonymisiert.

Aus dieser Analyse wurden personenbezogene und tatortspezifische Frühwarnzeichen abgeleitet und Warnhinweise beschrieben, die zur Minimierung des Wiederholungsrisikos beitragen können.

Opfer

Nachweislich gab es bei den 12 Serientötungen im deutschen Sprachraum 205 Tötungsopfer. Das jüngste Opfer war 31 Jahre alt, das älteste 96 ([Tab. 2]).

Tab. 2

Opfer.

Täter*innen

Jüngstes

Opfer

Ältestes

Opfer

Ø-Alter Opfer

Σ Opfer

1.

Herr B. 43 J.

80

88

84

2

2.

Herr D. 25 J.

60

86

72

7

3.

Frau E. 27 J.

67

82

77

7

4.1

Frau F. 30 J.

71

90

82

15

4.2

Frau G. 28 J.

71

83

78

5

4.3

Frau H. 26 J.

Ø

Ø

Ø

Ø

4.4

Frau I. 49 J.

Ø

Ø

Ø

Ø

5.

Herr K. 33 J.

70

92

82

10

6.

Herr L. 32 J.

76

94

84

25

7.

Herr M. 25 J.

40

95

78

27

8.

Frau N. 27 J.

78

92

84

9

9.

Frau O. 54 J.

48

77

61

5

10.1

Herr P. 47 J.

10.2

Herr R. 23 J.

62

85

74

2

10.3

Frau S. 26 J.

11.

Herr T. 28 J.

34

96

73

87

12.

Frau U. 52 J.

31

56

41

4

205

Unter den Opfern waren 40 Heimbewohner*innen und 165 Klinikpatient*innen, 90 Frauen und 115 Männer. Die Opferzahlen liegen zwischen 2 und 87. In 59 angeklagten Tötungsdelikten konnte eine Täterschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden ([Tab. 3]). Die tatsächlichen Opferzahlen liegen wahrscheinlich noch wesentlich höher. Allein im Fall Nr. 11 wurden mehr als 130 Menschen feuerbestattet, die während der Dienstzeit von Herrn T. gestorben waren, sodass eine toxikologische Analyse nicht mehr durchgeführt werden konnte. Zum einen ist die eindeutige Ermittlung der Todesursachen durch lange Tatzeiträume und die verspätete Aufklärung erheblich erschwert. Zum anderen ist die Erinnerungsfähigkeit der ehemaligen Kolleg*innen und Vorgesetzten lückenhaft [10].

Tab. 3

Nachgewiesene und angeklagte Opfer.

Täter*innen

Urteil

Nachgewiesene

Todesopfer

Angeklagte

Tötungen

1.

Herr B. 43 J.

1976

2

0

3

2.

Herr D. 25 J.

1981

4

3

7

3.

Frau E. 27 J.

1989

4

3

16

4.1.

Frau F. 30 J.

5

10

31

4.2.

Frau G. 28 J.

1991

2

3

8

4.3.

Frau H. 26 J.

Ø

Ø

2

4.4.

Frau I. 49 J.

Ø

Ø

12

5.

Herr K. 33 J.

1993

7

3

10

6.

Herr L. 32 J.

2006

3

22

27

7.

Herr M. 25 J.

2006

15

12

29

8.

Frau N. 27 J.

2006

9

0

9

9.

Frau O. 54 J.

2007

1

4

6

10.1

Herr P. 47 J.

10.2

Herr R. 23 J.

2018

2

0

2

10.3

Frau S. 26 J.

11.

Herr T. 28 J.

2019

34

53

97

12.

Frau U. 52 J.

2021

2

2

5

Σ

90

115

264

34 Opfer wurden am Tage ihrer Aufnahme getötet, 61 weitere während der ersten 5 Tage. Nur vereinzelt befanden sich die Personen in einem unumkehrbaren Sterbeprozess. Einige waren auf dem Weg der Besserung, sollten sogar entlassen werden. Der Zeitpunkt des Todes war für Pfleger*innen und Ärzt*innen fast immer überraschend, die Todesursache sehr häufig nicht plausibel. Außerdem war in vielen Fällen die Gleichförmigkeit des Verlaufes kurz vor Eintritt des Todes bemerkt worden. 32 Opfer hatten zum Zeitpunkt ihres vorzeitigen Todes 2 oder weniger Diagnosen, konnten demnach nicht als multimorbid gelten.
Es gab zwar kein Merkmal, das bei allen Opfern vorhanden war, aber die meisten waren mehrfach erkrankt und in einem höheren Lebensalter.

Die Tötungen geschahen weitestgehend ungefragt. Lediglich in 3 von 205 nachgewiesenen Tötungen erfolgte eine Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen (Fälle Nr. 3, 7, 8; [Tab. 4]). Bemühungen der Täter*innen, den Willen der Opfer zu erkunden, sind nicht bekannt geworden.

Tab. 4

Nachgewiesene und angeklagte Straftaten.

Täter

Abgeurteilte Straftatbestände

Angeklagte Straftatbestände

Strafe

1.

Herr B. 43 J.

2 Morde. 4 versuchte Morde.

1 gefährliche Körperverletzung.

7 Morde. 1 versuchter Mord.

1 gefährliche Körperverletzung

lebenslang

2.

Herr D. 25 J.

7 Körperverletzung mit Todesfolge.

6 Morde. 1 Totschlag

7 Jahre

3.

Frau E. 27 J.

5 × Totschlag. 1 Tötung auf Verlangen. 1 Fahrlässige Tötung. 1 versuchter Totschlag

17 Morde

11 Jahre

4.1

Frau F. 30 J.

17 Morde. 11 Mordversuche. 2 schwere Körperverletzungen. 1 Beihilfe zum Mord

31 Morde. 1 Mordversuch. 2 Beihilfe zum Mord

lebenslang

4.2

Frau G. 28 J.

3 Morde. 4 Beihilfe zum Mord. 2 Beihilfe zum Mordversuch

4 Morde. 4 Beihilfe zum Mord.

lebenslang

4.3

Frau H. 26 J.

2 Mordversuche

2 Morde.

12 Jahre

4.4

Frau I. 49 J.

7 Mordversuche. 1 fahrlässige Tötung

12 Morde. 1 Mordversuch.

20 Jahre

5.

Herr K. 33 J.

10 × Totschlag.

10 Morde

15 Jahre

6.

Herr L. 32 J.

7 Morde. 15 vorsätzliche Tötungen. 3 vollendete Tötungsversuche. 2 unvollendete Tötungsversuche.

8 Morde. 15 vorsätzliche Tötungen. 4 vollendete Tötungsversuche.

lebenslang

7.

Herr M. 25 J.

12 Morde. 15 × Totschlag. 1 versuchter Totschlag. 1 Tötung auf Verlangen. 1 gefährliche Körperverletzung.

5 Diebstähle.

16 Morde. 12 × Totschlag. 1 versuchter Totschlag. 1 Tötung auf Verlangen. 2 gefährliche Körperverletzungen. 5 Diebstähle.

lebenslang

8.

Frau N. 27 J.

4 Morde. 4 × Totschlag. 1 Tötung auf Verlangen

4 Mord. 4 × Totschlag. 1 Tötung auf Verlangen

lebenslang

9.

Frau O. 54 J.

5 Morde.

lebenslang

10.1

Herr P. 47 J.

1 gemeinschaftlicher Mord. 1 Beihilfe zum Mord. Misshandlung von Schutzbefohlenen. Gefährliche Körperverletzung. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Diebstahl. Beihilfe zum Diebstahl und Computerbetrug.

2 gemeinschaftliche Morde. 1 gemeinschaftlicher Mordversuch. Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

lebenslang

10.2

Herr R. 23 J.

2 gemeinschaftliche Morde. Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Gefährliche Körperverletzung. Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Beleidigung. Hehlerei. Diebstahl. Computerbetrug.

2 gemeinschaftliche Morde. 1 gemeinschaftlicher Mordversuch. Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

lebenslang

10.3

Frau S. 26 J.

1 gemeinschaftlicher Mord. Misshandlung von Schutzbefohlenen mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Beleidigung, Diebstahl und Beihilfe zum Diebstahl.

1 gemeinschaftlicher Mord. 1 gemeinschaftlicher Mordversuch. Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

lebenslang

11.

Herr T. 28 J.

Mord in 87 Fällen, 3 versuchte Morde

100 Morde

lebenslang

12.

Frau U. 52 J.

4 Morde

4 Morde. 1 schwere Körperverletzung

15 Jahre


#

Tatorte

Eine Tötungsserie wurde in Österreich (Fall 4) und eine in der Schweiz (Fall 6) verübt, 10 geschahen in Deutschland. In 2 Fällen (1 und 6) waren sowohl Heime als auch Kliniken der Tatort. In 3 Fällen waren es nur Heime, in 7 Fällen ausschließlich Kliniken. Vier Tötungsserien wurden auf Intensiveinheiten (ICU) verübt, 3 auf peripheren Klinikstationen. ([Tab. 1])

In der Rückschau stellte sich immer heraus, dass die Täter*innen deutlich häufiger in Notfall- und/oder Sterbesituationen anwesend waren als andere Kollegen.

An 8 Tatorten wurde ein grob fahrlässiger Umgang mit Arzneimitteln festgestellt. Auf stark erhöhte Medikamenten-Verbräuche oder verschwundene Arzneimittel reagierte man gar nicht oder unangemessen. So fiel es in den Fällen 4, 7 und 11 nicht auf, dass Medikamente verbraucht und immer wieder unkontrolliert nachbestellt und geliefert wurden, obwohl es bei den jeweiligen Patient*innen keine Indikationen für die missbrauchten Substanzen gab und sie auch nicht ärztlich verordnet worden waren.

Die Leichenschauen wurden an keinem Tatort gründlich und kompetent durchgeführt. In mehreren Fällen waren großflächige Hämatome und auffällige Einstichstellen nicht hinterfragt oder übersehen worden. Im Fall 5 fanden Leichenschauen wiederholt verspätet und besonders oberflächlich statt, im Fall 4 unterblieben sie mehrfach ganz.

Bei allen Tötungsserien wurde im Laufe der juristischen Aufarbeitung deutlich, dass Kolleg*innen frühzeitig auffälliges Verhalten bemerkt hatten. Man redete darüber und es kursierten Gerüchte, aber man sprach nicht mit dem auffälligen Kollegen. So bekamen die späteren Täter*innen an mindestens 5 Tatorten frühzeitig richtungsweisende Spitznamen, z. B. Hexe, Todesengel, Vollstrecker. Gezielte Hinweise an Vorgesetzte wurden in den Fällen 1, 3, 5, 7, 9 und 11 während der Gerichtsverfahren bekannt. So wandten sich im Fall 9 besorgte Mitarbeiter*innen mehrfach an Vorgesetzte, weil sie ein verdächtiges Verhalten bei Herrn M. beobachtet hatten. Sie wurden gerügt und zum Schweigen angehalten. Im Fall 9 sprach niemand die später verurteilte Pflegerin direkt auf ihr auffälliges Verhalten an. Kolleg*innen meldeten das der Stationsleitung, die ihrerseits die Pflegedirektion informierte. Eine Reaktion erfolgte nicht – nach Auskunft der Pflegedirektion „wegen des verstärkten Arbeitsanfalls“ [11]. In einer anderen Klinik erklärte der damalige Geschäftsführer es für „nahezu ausgeschlossen“, dass der Jahre später verhaftete Herr T. die Notfälle versehentlich verursacht haben könnte. Er bat den Betriebsrat um Verschwiegenheit und darum, den Verdächtigen zum Verlassen des Hauses zu motivieren (Fall 11). Im gleichen Fall beobachtete eine Krankenpflegerin (Fall 11), wie Herr T. einem Patienten etwas spritzte, der kurz darauf reanimiert werden musste. Sie meldete den Vorfall ihrem Stationsleiter. Der meinte: „Stell dich nicht so an. Da musst du mit leben“ [12].

Überwiegend handelt es sich um Einzeltäter*innen. Allerdings wurde festgestellt, dass die Täter*innen in den Fällen 4 und 10 gemeinschaftlich gehandelt haben. Daneben sind an 2 Tatorten (Fälle 4 und 5) Vorfälle belegt, die Mitwisserschaft oder Einverständnis mit den Tötungen vermuten lassen. So wurde die Haupttäterin im Fall 4, Frau F., von einer Kollegin gebeten, sie zu einem sterbenden Patienten zu begleiten: „Gehʼ mit, vielleicht geht’s dann schneller“. Eine andere Kollegin äußerte im Mitarbeiterkreis über einen schwer kranken Patienten: „Er kann nicht sterben, weil die F. nicht da ist.“ Im Fall 5 äußerte eine Kollegin gegenüber Herrn K., bevor er den Nachtdienst antrat, über 3 Patienten: „Die will ich morgen hier nicht mehr sehen.“ Am nächsten Morgen waren diese 3 Patienten tot. Pfleger K. meldete bei Dienstübergabe am Ende der Nachtschicht: „Befehl ausgeführt“ [13]. Von allen Täter*innen wurde vor Gericht bestritten, dass sie auf ihr verdächtiges Verhalten direkt angesprochen worden seien. Gleichzeitig zeigten sich die Täter*innen überzeugt, dass den Kollegen ihre Taten aufgefallen waren. Mehrere behaupteten, sie hätten die ausbleibenden Reaktionen als stillschweigendes Einverständnis gedeutet.

An fast allen Tatorten schwelten verdeckte Konflikte, die zu einem spannungsreichen Arbeitsklima beitrugen. Eindeutige Fehler und erste Grenzverletzungen und Übergriffe wurden nicht direkt und persönlich angesprochen. Resignation und Desinteresse stellte sich an vielen Tatorten ein.

Die Tatzeiträume variieren zwischen einem Tag (Fall 12) und 72 Monaten (Fall 4). Im Zeitraum zwischen ersten internen Verdächtigungen und der Verhaftung des späteren Täters (Latenzzeit) geschahen mindestens 90 weitere Tötungen ([Tab. 5]).

Tab. 5

Tatzeiträume.

Täter

Erste Tat

Letzte Tat

Tatzeitraum

Latenzzeit +

Todesopfer

1.

Herr B. 43 J.

01/1971

06/1971

6 Mon

5 Monate

2

2.

Herr D. 25 J.

12/1975

12/1975

11 Tage

Ø

Ø

3.

Frau E. 27 J.

09/1985

02/1986

6 Mon

3 Monate

3

4.1

Frau F. 30 J.

1983

03/1989

72 Mon

≈ 60 Monate

min 7

4.2

Frau G. 28 J.

1983

03/1989

72 Mon

≈ 60 Monate

min 5

4.3

Frau H. 26 J.

1989

03/1989

72 Mon

≈ 60 Monate

Ø

4.4

Frau I. 49 J.

1989

03/1989

72 Mon

≈ 60 Monate

Ø

5.

Herr K. 33 J.

05/1990

12/1990

8 Mon

4 Monate

4

6.

Herr L. 32 J.

03/1995

06/2001

63 Mon

3 Monate

2

7.

Herr M. 25 J.

01/2003

07/2004

18 Mon

3 Monate

4

8.

Frau N. 27 J.

11/2003

04/2005

17 Mon

Ø

Ø

9.

Frau O. 54 J.

06/2005

10/2006

16 Mon

3 Monate

3

10.1

Herr P. 47 J.

10.2

Herr R. 23 J.

12/2015

02/2016

3 Mon

ungeklärt

2

10.3

Frau S. 26 J.

11.

Herr T. 28 J.

02/2000

06/2005

65 Mon

45 Monate

60

12.

Frau U. 52 J.

04/2021

1 Tag


#

Tötungsarten

16 Täter*innen intervenierten unmittelbar und direkt, in der Absicht, den sofortigen Tod herbeizuführen. Herr T. (Fall 11) missbrauchte Medikamente zur Provokation von Notfällen, die in mindestens 87 Fällen mit dem Tod der vergifteten Opfer endeten. Überwiegend wurden nicht verordnete Medikamente als Tötungsmittel eingesetzt. Verwendet wurden Insulin, Digitalis, Sedativa, Muskelrelaxantien, Anästhetika, Antiarrhythmika, Analgetika, Antihypertensiva, Neuroleptika und KCL.

Herr K. (Fall 5) brachte seine Patienten mit Luftinjektionen um.

Ausschließlich direkte Gewalt war in 2 Tötungsserien (Fälle Nr. 8, 12) todesursächlich. Frau N. (Fall Nr. 8) erstickte ihre Opfer mit einem Kissen und Frau U. (Fall Nr. 12) brachte ihre Opfer durch Messerstiche um. In beiden Fällen war der Tatort ein Heim. Hier spielten tatortspezifische Tötungsmittel keine Rolle. Bei 3 Tötungsserien (Fälle Nr. 4, 6, 10) verwendeten die 8 Täter*innen sowohl Medikamente als auch mechanische Gewalt, z. B., indem mit Kissen oder Plastikfolien die Atemwege verschlossen wurden. Im Fall Nr. 4 wurde der Erstickungstod durch eine im Jargon der Täterinnen als „Mundpflege“ bezeichnete Methode bewirkt. Hier wurde – in Verbindung mit Flunitrazepam – mit einem Spatel durch Druck auf den Zungengrund der Schluckreflex unterdrückt. Gleichzeitig bekam das Opfer Wasser eingeflößt, das nicht geschluckt werden konnte, sondern aspiriert werden musste ([Tab. 6]).

Tab. 6

Tötungsarten und Motive.

Täter

Land

Tötungsarten

Vordergrundmotive

1.

Herr B. 43 J.

D

Prothipendyl, Oxycodon

Geltungs- u. Machtstreben

2.

Herr D. 25 J.

D

Digitalis

ungeklärt/Linderungsversuche

3.

Frau E. 27 J.

D

KCl, Clonidin

behauptetes Mitleid

4.1

Frau F. 30 J.

AUT

Flunitrazepam, Ersticken

behauptetes Mitleid

4.2

Frau G. 28 J.

AUT

Flunitrazepam, Ersticken

behauptetes Mitleid

4.3

Frau H. 26 J.

AUT

Flunitrazepam, Ersticken

behauptetes Mitleid

4.4

Frau I. 49 J.

AUT

Flunitrazepam, Ersticken

behauptetes Mitleid

5.

Herr K. 33 J.

D

Luftinjektionen

ungeklärt/behaupteter „Zwang“

6.

Herr L. 32 J.

CH

Nozinan, Tramadol, Ersticken

behauptetes Mitleid

7.

Herr M. 25 J.

D

Midazolam, Diazepam, Etomidat, Pancuronium, Suxamethoniumchlorid

behauptetes Mitleid

8.

Frau N. 27 J.

D

Ersticken

ungeklärt/Mythomanie

9.

Frau O. 54 J.

D

Nitroprussidnatrium, Midazolam

behauptetes Mitleid

10.1

Herr P. 47 J.

D

Insulin, Ersticken

Geltungs- u. Machtstreben

10.2

Herr R. 23 J.

D

Insulin, Ersticken

Geltungs- u. Machtstreben

10.3

Frau S. 26 J.

D

Insulin, Ersticken

Geltungs- u. Machtstreben

11.

Herr T. 28 J.

D

Notfallprovokation mit Ajmalin, Sotalol, KCl, Lidocain, Kaliumchlorid, Amiodaron

Geltungs- u. Machtstreben

12.

Frau U. 52 J.

D

Messerstiche

ungeklärt


#

Täter*innen

Die verurteilten 17 Täter*innen – 9 Frauen (53 %); 8 Männer (47 %) gehörten sämtlich der pflegerischen Berufsgruppe an. Acht Täter*innen waren als Pflegehelfer*innen beschäftigt, davon 4 in einer Klinik (Fall 4), und 4 in Heimen. Neun Täter*innen arbeiteten als ausgebildete Pfleger*innen. Das Durchschnittsalter betrug 33,8 Jahre. Neun lebten allein, 8 waren verpartnert. Fünf von 17 Täter*innen waren vorübergehend psychiatrisch behandelt worden. Zwei der 17 Täter*innen waren vorbestraft, wegen Verkehrs- oder Vermögensdelikten. 5 Täter*innen wurde mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt, bei 12 Verurteilten sahen die Gerichte – aus unterschiedlichen Gründen – davon ab ([Tab. 7]). Die geringste Strafe bekam Herr D. (Fall 2) mit 7 Jahren Freiheitsstrafe. Elf Täter*innen erhielten lebenslange Freiheitsstrafen ([Tab. 4]).

Tab. 7

Angaben zum Zeitpunkt der Verhaftung.

Täter

Zivilstand

Psychiatrische

Vorbehandlungen

Vorstrafen

Berufsverbot

1.

Herr B. 43 J.

Verheiratet, Kinder

Ø

Vermögensdelikt

nein

2.

Herr D. 25 J.

Single, kinderlos

ja

Ø

ja

3.

Frau E. 27 J.

Single, kinderlos

Ø

Ø

nein

4.1

Frau F. 30 J.

Single, kinderlos

Ø

Ø

nein

4.2

Frau G. 28 J.

Lebensgemeinschaft,

Ø

Ø

nein

4.3

Frau H. 26 J.

Lebensgemeinschaft, Kind

Ø

Ø

nein

4.4

Frau I. 49 J.

Verheiratet, Kind

Ø

Ø

nein

5.

Herr K. 33 J.

Verheiratet, kinderlos

Ø

Ø

nein

6.

Herr L. 32 J.

Lebensgemeinschaft

Ø

Verkehrsdelikt

nein

7.

Herr M. 25 J.

Lebensgemeinschaft

ja

Ø

ja

8.

Frau N. 27 J.

Single, keine Kinder

Ø

Ø

ja

9.

Frau O. 54 J.

Geschieden, kinderlos

Ø

Ø

nein

10.1

Herr P. 47 J.

Getrennt lebend, kinderlos

ja

Ø

nein

10.2

Herr R. 23 J.

Single, keine Kinder

Ø

Ø

nein

10.3

Frau S. 26 J.

Single, keine Kinder

Ø

Ø

nein

11.

Herr T. 28 J.

Geschieden, Kind

ja

Ø

ja

12.

Frau U. 52 J.

Verheiratet, Kinder

ja

Ø

ja

Sämtliche Täter*innen wurden psychiatrisch begutachtet. 15 waren uneingeschränkt schuldfähig, Herr D. (Fall 2) und zuletzt Frau U. (Fall 12) wurden als vermindert schuldfähig bewertet. Einzig bei ihr wurde aufgrund einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet ([Tab. 8]).

Tab. 8

Persönlichkeitsdiagnosen.

Täter

Urteil

Persönlichkeitsdiagnose

Schuldfähigkeit

1.

Herr B. 43 J.

1976

neurotisch-psychopathische Persönlichkeit, innere Unsicherheit

uneingeschränkt

2.

Herr D. 25 J.

1981

Medikamentenmissbrauch, schizoide, neurasthenische Grundpersönlichkeit, labiles, schwaches Selbstwertgefühl

vermindert

3.

Frau E. 27 J.

1989

Unsicherheit, mangelhaft entwickeltes Selbstwertgefühl, brüchiges Selbstwertgefühl, erhöhte Kränkbarkeit, unreife Beziehungsstruktur

uneingeschränkt

4.1

Frau F. 30 J.

keine psychischen Auffälligkeiten

uneingeschränkt

4.2

Frau G. 28 J.

1991

psychisch unauffällig

uneingeschränkt

4.3

Frau H. 26 J.

schwaches Selbstvertrauen, ansonsten psychisch unauffällig

uneingeschränkt

4.4

Frau I. 49 J.

keine psychischen Auffälligkeiten

uneingeschränkt

5.

Herr K. 33 J.

1993

reaktiv-depressive Verstimmung, gehemmt-selbstunsicher, brüchiges Selbstwertgefühl

uneingeschränkt

6.

Herr L. 32 J.

2006

Narzisstische Persönlichkeitszüge, Geltungsstreben, Selbstmitleid

uneingeschränkt

7.

Herr M. 25 J.

2006

Mangel an Einfühlungsvermögen (Empathie), eine narzisstische, Ich-bezogene Persönlichkeit mit Zügen von Größenwahn, Selbstunsicherheit

uneingeschränkt

8.

Frau N. 27 J.

2006

fragl. Borderline-Störung

uneingeschränkt

9.

Frau O. 54 J.

2007

Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, zwanghaften und schizotypen Zügen

uneingeschränkt

10.1

Herr P. 47 J.

Selbstunsichere, ängstliche Persönlichkeitsstruktur

uneingeschränkt

10.2

Herr R. 23 J.

2018

histrionisch-narzisstische Tendenzen, Amphetamin- und Valoron-Missbrauch,

uneingeschränkt

10.3

Frau S. 26 J.

ängstlich-dependente und narzisstisch-manipulative Züge, Amphetamin-Missbrauch

uneingeschränkt

11.

Herr T. 28 J.

2019

Zwanghafte Persönlichkeitsstörung mit paranoiden, ängstlich-selbstunsicheren Anteilen. Medikamenten- und Alkoholmissbrauch. Kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, histrionischen, dissozialen und zwanghaften Anteilen. Emotionale Labilität.

uneingeschränkt

12.

Frau U. 52 J.

2021

Borderline-Persönlichkeitsstörung

vermindert

Bei nahezu allen Tätern wurden im Nachhinein charakterliche Auffälligkeiten und hervorstechende Persönlichkeitszüge festgestellt, die ex ante nicht besonders aufgefallen waren ([Tab. 8]). Retrospektiv deutlich wurden unterschiedliche Persönlichkeitsveränderungen bei den Täter*innen, die sich über einen langen Zeitraum entwickelt hatten. So wurden verstärktes Rückzugsverhalten, distanziert-unterkühlte Beziehungsgestaltung, Verschlossenheit, Anspannung, zynisch-abwertende Kommentare, eine verrohte Sprache und aggressive Impulsdurchbrüche beobachtet. Bei allen Täter*innen wurden eine überdurchschnittlich hohe primäre Selbstunsicherheit und ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsanteile festgestellt. Die Selbstunsicherheit wurde von den Täter*innen als Schwäche empfunden, nicht vereinbar mit ihrem Selbstbild und daher kaschiert und verdrängt. Kein Täter suchte das Gespräch oder bemühte sich um professionelle Hilfe. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurden die Täter nicht auf ihre Veränderungen angesprochen.


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Motive

In allen Fällen war nicht ein Einzelmotiv entscheidend für die Taten, sondern eine individuelle Kombination von Motiven. Retrospektiv wurde deutlich, dass sich die Entwicklung bis zur Tatbereitschaft immer über lange Zeiträume erstreckt hatte. Bei 4 Täter*innen blieb die Motivlage letztlich ungeklärt (Fälle 2, 5, 8, 12). Bei 5 Täter*innen stand ein ausgeprägtes Macht- und Geltungsstreben im Vordergrund (Fälle 1, 10, 11). Prototypisch für dieses Motivbündel ist in Deutschland Herr T. Er meinte, dass er den Kick gebraucht und gern auf dem Podest gestanden habe. Dagegen nahmen 8 Täter*innen (Fälle 3, 4, 6, 7, 9) für sich in Anspruch, aus Mitleid mit den Opfern gehandelt zu haben. Als beispielhaft kann hier Herr M. (Fall 7) gelten, der Patienten in ihrer ausweglosen Situation angeblich Leid ersparen wollte ([Tab. 6]).

Im Rahmen der psychiatrischen Begutachtungen und während der Gerichtsverhandlungen wurden die Persönlichkeitsstruktur und die geäußerten Motive hinterfragt. Tatsächlich konnten die Täter*innen den Zustand ihrer Patienten und die eigene Situation nicht ertragen und verschafften sich durch das direkte Töten oder die Provokation von Notfällen primär selbst Erleichterung. Nicht das vermeintliche Wohl der Opfer, sondern die eigenen Missempfindungen und Wertungen der Täter*innen waren handlungsleitend. Herr M.: „Ich war irgendwo erleichtert und hatte das Gefühl, dass jemand erlöst ist.“ Oder Frau O: „Aber ich sah auf einmal bei Menschen auch gewisse Elende – da hab’ ich gedacht – du hast Elend – sie auch – und bei ihnen machst du Schluss.“ Prototypisch für das tödliche Dominanz- und Machtstreben ist der Krankenpfleger T.: Die Bewunderung der Kollegen sei wie eine „Aufladestation“ für sein Selbstwertgefühl gewesen. Der für die Täter*innen unerträglich gewordenen eigenen Ohnmacht begegneten sie mit selbst ausgelösten Notfällen oder direkten Tötungen und reduzierten so vorübergehend innere Konfliktspannungen.


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Diskussion

Es kann als gesichert gelten, dass Tötungsdelikte in Kliniken und Heimen besonders schwer zu erkennen sind, wenn ein Helfer wirklich töten will. Niemand rechnet hier mit solchen Verbrechen. Gleichzeitig sind Kliniken und Heime Orte, an denen häufig gestorben wird und der Tod zum Alltag gehört. Von den 939 572 Sterbefällen im Jahr 2019 ereigneten sich 428 753 (≈46 %) allein in Kliniken [14]. Die Tötungsmittel sind leicht zugänglich und hinterlassen häufig kaum auffällige Spuren. Körperkontakte gehören hier zum Alltag und so wirken die Tatausführungen bei oberflächlicher Betrachtung wie medizinisch-pflegerische Verrichtungen, wenn sie nicht gänzlich kaschiert werden.

In Kliniken und Heimen sind pflegerische und ärztliche Mitarbeiter*innen die beiden Berufsgruppen, die sowohl direkten Kontakt mit Patienten oder Bewohnern als auch direkten Zugriff auf Medikamente und medizinisches oder pflegerisches Gerät haben. Weit überwiegend wurden Tötungsmittel verwendet, die spezifisch sind für das Gesundheitswesen. Die rechtskräftig verurteilten Täter*innen in dieser Untersuchung gehören ausschließlich zur pflegerischen Berufsgruppe. Knapp die Hälfte der Täter*innen (8 Personen) besaß nur eine eingeschränkte Qualifikation für den Pflegeberuf. Ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen geringer Qualifikation und Täterschaft gibt, kann durch diese Studie wegen der geringen Fallzahl nicht geklärt werden. Das gilt auch für den Befund, dass ausschließlich Täter*innen aus der pflegerischen Berufsgruppe verurteilt wurden.

In der deutschen Gesamtbevölkerung liegt der Frauenanteil bei etwa 50 % [15]. Der Frauenanteil in den Pflegeberufen beträgt dagegen rund 84 % [14]. Betrachtet man sämtliche Tötungsdelikte in Deutschland, unabhängig vom Tatort, dann liegt der Anteil der männlichen Täter bei etwa 85 %. Bei den hier untersuchten Tötungen in Kliniken und Heimen sind 47 % der Täter männlich, obwohl sie in den pflegenden Berufsgruppen nur einen Anteil von rund 16 % haben. In der Gesamtbevölkerung sind damit Männer etwa 5- bis 6-mal häufiger Täter als Frauen. In Kliniken und Heimen sind Männer rund 4- bis 5-mal häufiger die Täter. Auch bei Tötungen in Kliniken und Heimen überwiegt also der Anteil männlicher Täter, wenn auch hier etwas schwächer ausgeprägt.

Das Durchschnittsalter der Täter lag mit 33,8 Jahren unter dem Niveau der Gesundheitsberufe. Hier sind 56 % älter als 40 Jahre [16]. Die Persönlichkeitsveränderungen der späteren Täter vor ihrer Enttarnung wurden retrospektiv deutlich und waren bereits vor der Verhaftung registriert worden. Die Angst, Kolleg*innen zu Unrecht zu beschuldigen, trägt zur Zurückhaltung von Kollegen*innen und damit zu einer verspäteten Aufklärung bei. Die langsam zunehmende Handlungsbereitschaft der Täter, Unkenntnis, Arg- und Achtlosigkeit, Arbeitsüberlastung, Konflikte, fehlender Aufklärungswille und die Angst vor der Rufschädigung des Krankenhauses waren weitere Aufdeckungsbarrieren, die die Aufklärung verzögert haben. In diesen Phasen, in denen erste Auffälligkeiten erkennbar wurden und Reaktionen ausblieben, sind weitere Tötungen geschehen, die bei retrospektiver Betrachtung überwiegend vermeidbar gewesen wären. Entscheidend sind Tatzeiträume dadurch verlängert worden, dass Vorgesetzte einem geäußerten Verdacht nicht adäquat nachgegangen sind und nicht umgehend das direkte Gespräch mit dem Verdächtigen suchten und im Zweifel die Ermittlungsbehörden informierten.

Aufgrund der Tathergänge lassen sich 2 Tätergruppen unterscheiden. Die deutlich größere Gruppe handelte, um den sofortigen Tod herbeizuführen. Eine – auch im internationalen Vergleich [17] – deutlich kleinere Gruppe wurde über selbstausgelöste Notfälle zum Täter. Im deutschsprachigen Rechtsraum zählt bisher einzig Herr T. zu dieser Gruppe.

Tatbegünstigend ist das Zusammenspiel von individueller Disposition und negativen Einflussfaktoren am Arbeitsplatz. Für die individuelle Disposition sind die durchgängig vorhandene stark ausgeprägte Selbstunsicherheit in Verbindung mit akzentuierten narzisstischen Persönlichkeitsanteilen grundlegend [18]. Derart disponierten Personen fällt es offenbar besonders schwer, Leidenszustände im Rahmen begrenzter professioneller Möglichkeiten zu begleiten. Auf Dauer entwickelt sich bei den Täter*innen ein als unerträglich empfundenes Ohnmachtsgefühl, das unausgesprochen blieb und auch von den unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen nicht offen thematisiert wurde. Das eigene Missempfinden des Täters und das tatsächliche oder unterstellte Leiden des Opfers wurde zur Quelle eines toxischen Motivbündels. Schließlich entlud sich nach längerer Zeit die aufgestaute innere Konfliktspannung in direkte Tötungen oder selbstgemachte Notfälle. Vorübergehend wurde so die eigene Ohnmacht überwunden und Kontrolle zurückgewonnen.

Negative Einflussfaktoren am Arbeitsplatz sind eine unzureichende Personalausstattung, nicht präsente Vorgesetzte und langandauernde unausgesprochene Konflikte. Eine in qualitativer und quantitativer Hinsicht ungenügende Personalausstattung ist ohnehin mit einer erhöhten Sterblichkeit assoziiert [19]. Als besonders risikoreich für verlängerte Tatzeiträume und hohe Opferzahlen hat sich eine Arbeitsatmosphäre erwiesen, in der erste Verfehlungen und Anzeichen von Verrohung nicht erkannt und nicht direkt und persönlich angesprochen werden. Klinikführungen, die wegen befürchteter „Rufschädigungen des Hauses“ auf polizeiliche Ermittlungen verzichtet haben, trugen zur Erhöhung der Opferzahlen bei.

Voraussetzung für die Risikominimierung ist, dass Mitarbeiter*innen über Gewalttaten in Kliniken und Heimen informiert sind und um die Missbrauchsanfälligkeit von asymmetrischen Beziehungen wissen [20]. Die unreflektierte Überzeugung, so etwas könne in der eigenen Einrichtung nicht vorkommen, hat sich als Aufdeckungsbarriere erwiesen. Tötungen sind in jeder Klinik und in jedem Heim grundsätzlich möglich. Auffälligkeiten müssen frühzeitig erkannt und angesprochen werden. Hinweise für ein erhöhtes Risiko können wechselnde Kombinationen aus folgenden Warnzeichen sein:

  • Ausgeprägte Selbstunsicherheit, auffällige Suche nach Lob

  • Geltungs- und Dominanzstreben, Empathie-Defizit, Egoismus

  • Persönlichkeitsveränderungen

  • Zynisch-verrohte Sprache

  • Häufung von unerwarteten Todes- oder Notfällen

  • Gleichförmigkeit des Verlaufes kurz vor Eintritt des Todes

  • Häufige Anwesenheit desselben Kollegen bei Not- oder Sterbefällen

  • Gesteigerte Medikamentenverbräuche

  • Einschlägige Spitznamen

  • Nachlässige Leichenschau ohne toxikologische Untersuchungen

  • Untätigkeit der Vorgesetzten

Es muss registriert und mit der Indexperson angesprochen werden, wenn Persönlichkeitsveränderungen bei einem Teammitglied auffallen, z. B. ein verstärktes Rückzugsverhalten, eine verstärkte Reizbarkeit oder eine sprachliche Verrohung. Der Verwendung verdächtiger Spitznamen, z. B. „Todesengel“ oder einschlägigen Gerüchten muss unbedingt nachgegangen werden. Der Abgleich von Dienstzeiten mit Sterbe- oder Reanimationsfällen der Einrichtung muss jederzeit möglich sein, um die überzufällige Anwesenheit eines bestimmten Mitarbeiters frühzeitig zu erkennen. Die Medikamentenverbräuche müssen kritisch geprüft und überwacht werden. Schließlich gilt es, die Leichenschauen und die toxikologischen Untersuchungen auszuweiten und zu verbessern.

Kontrollen allein werden aber die Risiken nicht ausreichend senken. Dazu bedarf es einer soliden Aufklärung, der kollegialen Achtsamkeit, der genauen Beobachtung, der sorgfältigen Information und Kommunikation. Diese Aufgaben können aber nur dort erledigt werden, wo genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen genügend Zeit haben und das direkte Gespräch mit Patienten, Klienten und Kollegen gefördert wird.

Prävention ist schon allein deshalb geboten, weil wir über das Dunkelfeld von Tötungen in Kliniken und Heimen wenig wissen. Bezogen auf alle Tatorte bleiben in Deutschland jährlich etwa 11 000–22 000 nicht natürliche Todesfälle (zum Beispiel Suizide, Unfälle) unentdeckt, darunter auch 1200–2400 Tötungsopfer [21]. Kriminologische Forschungsergebnisse zeigen, dass lediglich bis zu 50 % aller vorsätzlich und fahrlässig begangenen Tötungsdelikte polizeibekannt werden [22]. Einiges spricht dafür, dass die Dunkelziffer in Kliniken und Heimen größer ist, schon deshalb, weil ein verstorbener Mensch hier kein Aufsehen erregt und die Möglichkeit zum spurenarmen Töten fast durchgängig vorhanden ist. Einen dringenden Forschungsbedarf zu diesem Themenkomplex legen auch die Ergebnisse einer im Herbst 2018 durchgeführten Studie nahe. Von 2507 befragten Ärzt*innen gaben 46 (1,83 %) an, in den vergangenen 24 Monaten in 226 Fällen aktive Interventionen oder Behandlungen durchgeführt zu haben, mit dem Ziel der sofortigen Beendigung des Lebens. Diese 46 Ärzt*innen waren nicht um Sterbehilfe gebeten worden. Von den 2683 Pfleger*innen hatten dagegen 27 (1 %) in diesem Sinn aktive Sterbehilfe bei 99 Personen geleistet, ohne je um Sterbehilfe gebeten worden zu sein [23].

Das Thema Tötungsserien in Kliniken und Heimen sollte mehr wissenschaftliche und gesundheitspolitische Aufmerksamkeit erfahren.

Kernaussagen
  • Tötungsserien in Kliniken und Heimen sind in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich geworden und weisen sehr wahrscheinlich eine hohe Dunkelziffer auf.

  • Die Tatmotive sind komplex, entwickeln sich über längere Zeiträume und bestehen im Kern aus einer Kombination von kaschierter Selbst-unsicherheit mit Machtstreben und Geltungsdrang.

  • Präventiv muss der auffällig häufigen Anwesenheit eines Kollegen bei Reanimationen oder Sterbefällen Beachtung geschenkt werden.

  • Persönlichkeitsveränderungen eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin in Verbindung mit sprachlichen Entgleisungen und einschlägigen Spitznamen müssen thematisiert werden und als ernsthafte Frühwarnzeichen gedeutet werden.

  • Bei begründetem Verdacht müssen frühzeitig die zuständigen Ermittlungsbehörden informiert werden.


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Conflict of Interest

The authors declare that they have no conflict of interest.


Correspondence

Prof. em. Dr. med. Karl H. Beine
Universität Witten/Herdecke
Fakultät für Gesundheit

Publication History

Article published online:
06 September 2022

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