I Leitlinieninformationen
Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG
Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.
Zitierweise
Vaginal Birth at Term – Part 2. Guideline of the DGGG, OEGGG and SGGG (S3-Level, AWMF Registry No. 015/083, December 2020). Geburtsh Frauenheilk 2022; 82: 1143–1193
Leitliniendokumente
Die vollständige deutsche Langfassung und eine DIA-Version dieser Leitlinien sowie eine Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren befinden sich auf der Homepage der AWMF: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-083.html
Leitliniengruppe
Siehe [Tab. 1] und [2].
Tab. 1 Federführender und/oder koordinierender Leitlinienautor.
Autor
|
AWMF-Fachgesellschaft
|
Prof. Dr. Michael Abou-Dakn (ab Feb. 2017, Koordinator, DGGG)
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Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof, Wüsthoffstraße 15, 12101 Berlin
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Prof.in Dr.in Rainhild Schäfers (Koordinatorin, DGHWi)
|
Hochschule für Gesundheit, Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften, Gesundheitscampus 6 – 8, 44801 Bochum
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Tab. 2 Beteiligte Leitlinienautor*innen.
Autor*in
Mandatsträger*in
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DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/ AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/ Organisation/Verein
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Prof. Dr. Michael Abou-Dakn
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
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Kirsten Asmushen, M. Sc.
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Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e. V.
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Dr.in Susanne Bässler-Weber
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Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.
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Dr.in Ulrike Boes
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Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.
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Andrea Bosch
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Deutscher Hebammenverband e. V.
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Prof. Dr. David Ehm
|
Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
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Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer
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Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
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Prof.in Dr.in Monika Greening
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
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Dr.in Katharina Hartmann
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Mother Hood e. V.
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PD Dr. Günther Heller
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Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
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Claudia Kapp
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
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Prof. Dr. Constantin von Kaisenberg
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Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V.
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Beate Kayer, Mag.a (FH)
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Österreichisches Hebammengremium
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Prof. Dr. Sven Kehl
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Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e. V.
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Univ. Prof. Dr. Peter Kranke, MBA
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Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.
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Dr. Burkhard Lawrenz
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Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.
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Dr.in Christine Loytved
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
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Dr. Wolf Lütje
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Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde e. V.
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Elke Mattern, M. Sc.
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
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Renate Nielsen
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Deutscher Hebammenverband e. V.
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Prof. Dr. Frank Reister
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
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Prof.in Dr.in Rainhild Schäfers
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
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Prof. Dr. Rolf Schlösser
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Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin e. V.
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Prof.in Dr.in Christiane Schwarz
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
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Prof. Dr. Volker Stephan
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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
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Barbara Stocker Kalberer, Hebamme M. Sc.
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Schweizerischer Hebammenverband
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Dr. Axel Valet
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Berufsverband der Frauenärzte e. V.
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Prof. Dr. Manuel Wenk
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Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.
|
Die Moderation der Leitlinie wurde dankenswerterweise von Frau Dr. med. Monika Nothacker (AWMF) übernommen.
Verwendete Abkürzungen
ACOG:
American College of Obstetricians and Gynecologists
AoP:
Angle of Progression
AWMF:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.
AP:
Austrittsphase
BE:
Base Excess
BEL:
Beckenendlage
BGA:
Blutgasanalyse
CG:
Clinical Guideline
CTG:
Kardiotokografie/Kardiotokogramm
CRP:
C-reaktives Protein
CSE:
kombiniert spinal-epidurale Anästhesie
DGAI:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin
DGGG:
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
DGHWi:
Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
DR:
Dammriss
DRG:
Diagnosis-related Groups
EDA:
Epiduralanästhesie (die Begriffe Epiduralanästhesie und Periduralanästhesie werden synonym verwendet)
EDK:
Epiduralkatheter (die Begriffe Epiduralkatheter und Periduralkatheter werden synonym verwendet)
EK:
Expertenkonsens
EKG:
Elektrokardiogramm
EP:
Eröffnungsphase
ERC:
European Resuscitation Council
FIGO:
Fédération Internationale de Gynécologie et dʼObstétrique (Internationale Vereinigung für Gynäkologie und Geburtskunde)
FBA:
Fetalblutanalyse
GBS:
Gruppe-B-Streptokokken
GDM:
Gestationsdiabetes
GR:
Grade of Recommendation (Empfehlungsgrad)
GRADE:
Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation
h:
Stunden
Hb:
Hämoglobin
Hk:
Hämatokrit
HebG:
Hebammengesetz
HebStPrV:
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HIE:
hypoxisch-ischämische Enzephalopathie
HPD:
Kopf-Damm-Abstand
ICM:
International Confederation of Midwives (Internationaler Hebammenverband)
ICI:
International Childbirth Initiative
IE/IU:
Internationale Einheiten/International Unit
IFOM:
Institut für Forschung in der Operativen Medizin
ILCOR:
International Liaison Committee on Resuscitation
i. m.:
intramuskulär
IPA:
International Pediatric Association (Internationale Kinderärztevereinigung)
IQWiG:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
ISUOG:
International Society of Ultrasound in Obstetrics & Gynecology
IUGR:
Intrauterine Growth Restriction (intrauterine Wachstumsrestriktion)
i. v.:
intravenös
KI:
Konfidenzintervall
LGA:
Large for gestational Age
LL:
Leitlinie
LoE:
Level of evidence (Evidenzgrad)
MAS:
Mekoniumaspirationssyndrom
MD:
Mittelwertdifferenz
MM:
Muttermund
mU:
Millieinheit
NHS:
National Health Service
NICE:
National Institute for Health Care and Excellence
NNT:
Number needed to treat
NP:
Nachgeburtsphase
OR:
Odds Ratio
PCIA:
patient*innenkontrollierte intravenöse Analgesie
PDA:
Periduralanästhesie (die Begriffe Periduralanästhesie und Epiduralanästhesie werden synonym verwendet)
PDK:
Periduralkatheter (die Begriffe Periduralkatheter und Epiduralkatheter werden synonym verwendet)
PICO:
Participants Intervention Comparison Outcomes (Akronym für Studienteilnehmer, Interventionsgruppe, Vergleichsgruppe, Endpunkte)
PROM:
Premature/prelabor rupture of the membranes
PPH:
Postpartum hemorrhage/postpartale Hämorrhagie
QSR:
Qualitätssicherung mit Routinedaten
QUAG:
Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e. V.
QFR-RL:
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
RANZCOG:
Royal Australian and New Zealand College of Obstetricians and Gynecologists
RCT:
randomisierte kontrollierte Studie
RR:
Risk Ratio/relatives Risiko
SGB:
Sozialgesetzbuch
SMFM:
Society for Maternal-Fetal Medicine
SGA:
Small for gestational Age
SOGC:
Society of Obstetricians and Gynaecologists of Canada (SOGC)
STAN:
ST-Strecken-Analyse
SMFM:
Society for Maternal-Fetal Medicine
SSW:
Schwangerschaftswoche(n)
TENS:
Transcutaneous electrical Nerve Stimulation
VAS:
Visual analogue Scale
VU:
vaginale Untersuchung
vs.:
versus
WIdO:
Wissenschaftliches Institut der AOK
III Methodik
Grundlagen
Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen
der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen,
erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe
(S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.
Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S3
Evidenzbeurteilung nach SIGN
Zur Beurteilung der Evidenz (Level 1 – 4) von zusätzlich ausgewählten Primärstudien wurde in dieser Leitlinie das Klassifikationssystem des Scottish Intercollegiate Guidelines Network
(SIGN) in der letzten aktuellen Version aus dem Jahr 2011 benutzt ([Tab. 3]).
Tab. 3 Graduierung der Evidenz nach SIGN (November 2011).
Level
|
Beschreibung
|
Quelle: http://www.sign.ac.uk/pdf/sign50.pdf
Quelle (Inhalt, Abkürzungen, Notes): http://www.cebm.net/?o=1025
|
1++
|
Qualitativ hochwertige Metaanalysen, systematische Übersichten von RCTs oder RCTs mit sehr geringem Risiko systematischer Fehler (Bias).
|
1+
|
Gut durchgeführte Metaanalysen, systematische Übersichten oder RCTs mit geringem Risiko systematischer Fehler (Bias).
|
1−
|
Metaanalysen, systematische Übersichten oder RCTs mit hohem Risiko systematischer Fehler (Bias).
|
2++
|
Qualitativ hochwertige systematische Übersichten von Fallkontroll- oder Kohortenstudien oder qualitativ hochwertige Fallkontroll- oder Kohortenstudien mit sehr geringem Risiko
systematischer Fehler (Bias) oder Verzerrung (Confounding) und hoher Wahrscheinlichkeit, dass die Beziehung ursächlich ist.
|
2+
|
Gut durchgeführte Fallkontrollstudien oder Kohortenstudien mit geringem Risiko systematischer Fehler (Bias) oder Verzerrung (Confounding) und moderater Wahrscheinlichkeit, dass
die Beziehung ursächlich ist.
|
2−
|
Fallkontrollstudien oder Kohortenstudien mit hohen Risiko systematischer Fehler (Bias) oder Verzerrung (Confounding) und signifikantem Risiko, dass die Beziehung nicht ursächlich
ist.
|
3
|
Nicht analytische Studien, z. B. Fallberichte, Fallserien.
|
4
|
Expertenmeinung
|
Empfehlungsgraduierung
Die reine Evidenzgraduierung einer Leitlinie auf S3-Niveau anhand eines Evidenzbewertungssystems lässt einen leitlinientypischen Empfehlungsgrad zu. Dieser symbolische Empfehlungsgrad
unterscheidet sich in 3 Abstufungen mit jeweils unterschiedlichen Stärken der sprachlichen Ausdrucksweise. Diese derzeit allgemein angewandte Graduierung wird außer von der AWMF auch von der
Bundesärztekammer und ihren Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) benützt. Die gewählte Formulierung des Empfehlungsgrades sollte im Hintergrundtext erläutert werden.
Der Terminus Graduierung steht in diesem Kontext als Ausdruck der Sicherheit der Nutzen-Schaden-Abwägung, nicht als Ausdruck von Verbindlichkeit. Leitlinien haben Empfehlungscharakter. Es
werden die einzelnen Statements und Empfehlungen sprachlich und symbolisch unterschieden ([Tab. 4]):
Tab. 4 Graduierung von Empfehlungen (deutschsprachig).
Symbolik
|
Beschreibung der Verbindlichkeit
|
Ausdruck
|
A
|
starke Empfehlung
|
soll/soll nicht
|
B
|
einfache Empfehlung
|
sollte/ sollte nicht
|
0
|
offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit
|
kann/ kann nicht
|
Die oben aufgeführte Einteilung von „Empfehlungen“ entspricht neben der Bewertung der Evidenz auch der klinischen Relevanz der zugrunde liegenden Studien und ihren nicht in der
Graduierung der Evidenz aufgeführten Faktoren, wie die Wahl des Patientenkollektivs, Intention-to-treat oder Outcome-Analysen, ärztliches bzw. ethisches Handeln gegenüber dem Patienten,
länderspezifische Anwendbarkeit usw. Demgegenüber kann eine starke, mäßige bzw. schwache Evidenzstärke entsprechend zu einer starken, einfachen bzw. offenen Empfehlung führen. Nur bei einer
mittleren Evidenzstärke ist eine Höher- und Herabstufung in eine Grad-A- oder Grad-0-Empfehlung möglich. In besonderen Ausnahmefällen muss eine Graduierung der höchsten Evidenz zu
einer schwächeren/offenen Empfehlung oder umgekehrt im Hintergrundtext begründet werden.
-
Starke Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B-Empfehlung
-
Mäßige Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung
-
Schwache Evidenzstärke → Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung
Statements
Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements
ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.
Konsensusfindung und Konsensusstärke
Im Rahmen einer strukturierten Konsenskonferenz nach dem NIH-Typ (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Der
Ablauf war wie folgt: Vorstellung der Empfehlung, inhaltliche Nachfragen, Vorbringen von Änderungsvorschlägen, Abstimmung aller Änderungsvorschläge. Bei Nichterreichen eines Konsensus
(> 75% der Stimmen), Diskussion und erneute Abstimmung. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer die Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 5]).
Tab. 5 Einteilung zur Zustimmung der Konsensusbildung.
Symbolik
|
Konsensusstärke
|
prozentuale Übereinstimmung
|
+++
|
starker Konsens
|
Zustimmung von > 95% der Teilnehmer
|
++
|
Konsens
|
Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer
|
+
|
mehrheitliche Zustimmung
|
Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer
|
–
|
kein Konsens
|
Zustimmung von < 51% der Teilnehmer
|
Expertenkonsens
Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlenden Evidenzen
(S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer
Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein
semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).
IV Leitlinie
1 Betreuung in der Eröffnungsphase [1]
Zur Unterstützung der Empfehlungen/Statements dient die Darstellung eines entsprechenden Algorithmus ([Abb. 1]).
Abb. 1 Algorithmus zum Vorgehen in der aktiven Eröffnungsphase. [rerif]
1.1 Vorzeitiger Blasensprung (PROM)
1.1.1 Definition
Ein vorzeitiger Blasensprung (premature/prelabor rupture of the membranes [PROM]) ist definitionsgemäß ein Blasensprung vor Geburtsbeginn (muttermundwirksamer Wehentätigkeit) am Termin
(≥ 37 + 0 SSW).
1.1.2 Empfehlungen zur allgemeinen Betreuung
1.1.2.1 Empfehlung bei unklarem Höhenstand des vorangehenden Kindsteils
7.1
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Es sollte keine Empfehlung für die Maßnahme des Hinlegens nach vorzeitigem Blasensprung gegeben werden.
|
LoE
2−
|
[2]
|
|
Konsensstärke: 89%
|
1.1.2.2 Diagnostik nach PROM
7.2
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es soll keine vaginale Untersuchung (Palpation, Spekulum) erfolgen, wenn sicher ist, dass die Fruchtblase gesprungen ist.
|
LoE
2++
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 59 [4], [5], [6]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.3
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Eine Spekulum-Untersuchung sollte empfohlen werden, wenn unklar ist, ob ein vorzeitiger Blasensprung erfolgt ist.
|
A
|
Eine vaginale Untersuchung soll bei fehlender Wehentätigkeit nicht erfolgen.
|
LoE
1+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 60 [4], [5]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.4
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es sollen keine vaginalen Abstriche oder CRP-Kontrollen im Blut durchgeführt werden, wenn nach einem vorzeitigen Blasensprung eine Geburtseinleitung begonnen oder ein
abwartendes Management (über 24 Stunden) gewählt wurde. Temperaturkontrollen zum Ausschluss von Fieber sollen alle 4 Stunden in der Wachphase erfolgen und Veränderungen des
vaginalen Ausflusses in Farbe und Geruch sollen von der Frau umgehend rückgemeldet werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 62
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.5
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Nach einem vorzeitigen Blasensprung sollen die Kindsbewegungen und die fetale Herzfrequenz bei Erstkontakt und alle 24 Stunden beurteilt werden, wenn noch keine
Wehentätigkeit vorliegt. Die Schwangere soll darauf hingewiesen werden, die Abnahme von Kindsbewegungen umgehend zu melden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 63
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.1.2.3 Ort der Betreuung für Frauen nach PROM
7.6
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn nach einem vorzeitigen Blasensprung nach 24 Stunden keine Wehen auftreten, soll der Schwangeren geraten werden, in eine Klinik mit der Möglichkeit einer neonatalen
Versorgung zu gehen und postpartal für mindestens 12 Stunden in der Klinik zu bleiben.
|
LoE
2+, 1−, 2−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 64 [4], [7], [8]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.1.2.4 Risikofaktoren für eine maternale Infektion nach PROM [3], [4], [7], [8]
7.7
|
Statement
|
|
Baden und Duschen ist nicht mit einem erhöhten Infektionsrisiko assoziiert, wenn nach einem vorzeitigen Blasensprung eine Geburtseinleitung begonnen oder ein abwartendes
Management (über 24 Stunden) von der Frau gewählt wurde.
|
LoE
2+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 62 [9]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.1.2.5 Risikofaktoren für eine neonatale Infektion nach PROM [9]
7.8
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Frau soll darüber informiert werden, dass das Risiko für schwere neonatale Infektionen nach einem vorzeitigen Blasensprung circa 1% beträgt, im Vergleich zu circa 0,5%,
wenn die Fruchtblase intakt ist.
|
LoE
2++
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 61 [10]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.1.3 Antibiotische Prophylaxe [10]
7.9
|
Empfehlung
|
[11], [13], [14]
|
GR
B
0
|
Nach einem vorzeitigen Blasensprung sollte die Frau darüber informiert werden, dass nach 12 Stunden das Risiko für eine mütterliche Infektion steigt, weshalb eine
antibiotische Prophylaxe begonnen werden kann.
|
LoE
1+
|
[11], [12], [13], [14]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.1.4 Indikation zur Geburtseinleitung [13]
Der Vorstand der OEGGG trägt das Kapitel 7 Punkt 7.1.4 Indikation zur Geburtseinleitung für Österreich nicht mit. Siehe hierzu auch die entsprechenden Ausführungen im
Leitlinienreport.
7.10
|
Empfehlung
|
[12], [15], [16]
|
GR
B
|
Nach einem vorzeitigen Blasensprung entwickeln circa 60% der Frauen Wehen innerhalb von 24 Stunden. Eine Geburtseinleitung sollte nach 24 Stunden angeboten werden.
|
LoE
1+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3] Empfehlung 61 [12]
sowie Abgleich und Einbezug weiterer Evidenz [15]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.2 Latenzphase
1.2.1 Definition
7.11
|
Statement
|
|
Unter der Latenzphase (oder frühen Eröffnungsphase) versteht man die Zeitspanne von Geburtsbeginn bis zu einer Muttermundöffnung von 4 – 6 cm.
|
LoE
1+
|
[17]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.2.2 Empfehlungen zur allgemeinen Betreuung [17]
7.12
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Alle Erstgebärenden sollen in der Schwangerschaft darüber informiert werden, was sie in der Latenzphase erwartet, wie sie mit dem Schmerz umgehen können, wie sie ihr
geburtshilfliches Team kontaktieren können und was im Notfall zu tun ist.
|
LoE
1+, 1−, 2−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 32 [18], [19], [20]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.13
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Alle Erstgebärenden sollen im Vorfeld darüber informiert werden,
-
was die Zeichen eines Geburtsbeginns sind,
-
wie sie Vorwehen von Geburtswehen unterscheiden,
-
in welcher Frequenz und Dauer Geburtswehen erfolgen,
-
wie sich ein Blasensprung äußert und
-
was ein natürlicher vaginaler Ausfluss in der Schwangerschaft und unter der Geburt ist.
|
LoE
1+, 1−, 2−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 33 [18], [19], [20]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.14
|
Empfehlung
|
GR
0
|
Eine telefonische Beurteilung eines möglichen Geburtsbeginns kann hilfreich sein.
|
LoE
1+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 34 [21], [22], [23]
|
|
Konsensstärke: 88%
|
7.15
|
Empfehlung
|
GR
0
|
Um einen möglichen Geburtsbeginn zu beurteilen, können Erstgebärende mit niedrigem Risiko entweder zu Hause oder in der geplanten Geburtsklinik untersucht werden.
|
LoE
1+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 35 [22], [24]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.16
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Bei der Erst-/Aufnahmeuntersuchung sollte
-
die Schwangere nach ihrem Befinden, ihren Wünschen, ihren Erwartungen und ihren Befürchtungen befragt werden.
-
die Schwangere nach den fetalen Bewegungen und möglichen Veränderungen befragt werden.
-
die Schwangere darüber informiert werden, was sie in der Latenzphase erwartet und wie sie mit dem Wehenschmerz umgehen kann.
-
die Schwangere darüber informiert werden, welche Unterstützung sie erwarten kann.
-
mit der Schwangeren das weitere Vorgehen geplant werden, inklusive des Hinweises, wer wann für sie zuständig und zu kontaktieren ist.
-
die Begleitperson Hilfestellung erhalten.
|
LoE
1+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 36 [25]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
7.17
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Das weitere Vorgehen und die Empfehlungen sollten bei der Erst-/Aufnahmeuntersuchung dokumentiert werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 37
|
|
Konsensstärke: 94%
|
7.18
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Wenn sich eine Schwangere mit schmerzvollen Kontraktionen in der Latenzphase/frühen Eröffnungsphase vorstellt, sollte(n)
-
daran gedacht werden, dass schmerzvolle Kontraktionen ohne zervikale Veränderungen vorliegen können, die subjektiv den Eindruck vermitteln, dass sie Geburtswehen hat.
-
ihr individuelle Unterstützung und gegebenenfalls Schmerztherapie angeboten werden.
-
diese ermutigt werden, wieder nach Hause zu gehen, wenn kein erhöhtes Risiko für eine unbegleitete Geburt vorliegt.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 38
|
|
Konsensstärke: 94%
|
1.2.3 Diagnostische Maßnahmen [18] – [20], [21], [22], [23], [24], [25]
Die Fragestellung, welche Punkte in die initiale Untersuchung bei (Verdacht auf) Geburtsbeginn inkludiert sein sollten, konnte anhand der Studienlage nicht beantwortet werden.
1.2.3.1 Anamnese
7.19
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei der Erstbeurteilung einer Gebärenden soll eine ausreichende Anamnese inklusive ihrer Erwartungen und Wünsche erhoben werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 41
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.20
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei der Erstbeurteilung einer Gebärenden sollen folgende Informationen und Befunde erhoben werden:
-
Eintragungen im Mutterpass einschließlich aller antenatal erhobenen Befunde
-
Dauer, Stärke und Frequenz der Wehen
-
empfundene Schmerzstärke (die Optionen zur Schmerzlinderung sollten dargelegt werden)
-
vaginale Blutung, Schleim- oder Fruchtwasserabgang
-
Kindsbewegungen in den letzten 24 Stunden
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 42
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.2.3.2 Klinische Untersuchung
7.21
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei der Erstbeurteilung einer Gebärenden sollen folgende klinische Befunde erhoben werden:
-
maternale Herzfrequenz, Blutdruck, Temperatur
-
Urin-Stix
-
Fundushöhe, fetale Lage, Poleinstellung, Höhenstand, Frequenz und Dauer der Wehen
-
Überprüfung der kindlichen Vitalität
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 42
|
|
Konsensstärke: 94%
|
7.22
|
Empfehlung
|
GR
0
|
Eine vaginale Untersuchung kann hilfreich sein, wenn unklar ist, ob ein Geburtsbeginn vorliegt.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 42
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.23
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei der Durchführung einer vaginalen Untersuchung sollen folgende Punkte beachtet werden:
-
Die Fachperson soll sicher sein, dass diese Untersuchung erforderlich ist, um hilfreiche Informationen für den weiteren Ablauf zu bekommen.
-
Die Gründe für die vaginale Untersuchung sollen der Gebärenden erläutert werden.
-
Die vaginale Untersuchung kann für die Gebärenden sehr unangenehm sein, weshalb die Besonderheiten dieser Maßnahme berücksichtigt werden sollen.
-
Die Ergebnisse und ihre Bewertung im Geburtsablauf sollen der Gebärenden anschließend erläutert werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 45
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.2.4 Zeitpunkt der stationären Aufnahme/Überführung in den ärztlich geleiteten Kreißsaal
Die meisten Geburten in Deutschland erfolgen in einer Geburtsklinik. Es gibt aber auch in Geburtskliniken Geburten, die beispielsweise in Hebammenkreißsälen initial nicht ärztlich
betreut werden. Für diese Geburten und für Geburten, die außerklinisch geplant sind, sollen Rahmenbedingungen bedacht werden. Das Ziel ist es, Risiken für die Geburt frühzeitig zu
erkennen, um sie adäquat zu betreuen.
7.24
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Eine Verlegung in die ärztlich geleitete Geburtshilfe soll erfolgen, wenn einer der folgenden Punkte bei der Schwangeren während der Erstuntersuchung auffallen:
-
Herzfrequenz über 120 Schläge pro Minute (SpM) nach einmaliger Kontrolle im Abstand von 30 Minuten
-
Blutdruck von systolisch ≥ 160 mmHg oder diastolisch ≥ 110 mmHg einmalig gemessen
-
Blutdruck von systolisch ≥ 140 mmHg oder diastolisch ≥ 90 mmHg nach einmaliger Kontrolle im Abstand von 30 Minuten
-
Proteinurie im Urin-Stix (++) und ein einmalig erhöhter Blutdruck (systolisch ≥ 140 mmHg und/oder diastolisch ≥ 90 mmHg)
-
Temperatur von > 38 °C
-
vaginale Blutung, die keine Zeichnungsblutung ist
-
vorzeitiger Blasensprung mehr als 24 Stunden vor Wehenbeginn
-
signifikant grünes Fruchtwasser
-
Schmerzen, die nicht mit einer normalen Wehentätigkeit vereinbar sind
-
Vorliegen einer Risikoschwangerschaft, die eine ärztlich geleitete Geburt erfordern
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3] Empfehlung 43
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.25
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Eine Verlegung in die ärztlich geleitete Geburtshilfe soll erfolgen, wenn einer der folgenden Punkte bei der Erstuntersuchung des Feten auffallen:
-
Angabe von nachlassenden Kindsbewegungen in den letzten 24 Stunden
-
Dezeleration der fetalen Herzfrequenz
-
Herzfrequenz < 110 SpM oder > 160 SpM
-
Verdacht auf SGA, IUGR oder fetale Makrosomie
-
BEL, Quer- oder Schräglage
-
Nabelschnurvorliegen
-
hochstehender oder frei ballotierender Kopf bei einer Erstgebärenden
-
Verdacht auf An-, Oligo- oder Polyhydramnion
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 43
|
|
Konsensstärke: 100%
|
Die Auflistung der einzelnen Punkte unter 7.1.25 und 7.1.26 stellen einen Auszug häufiger Risikofaktoren dar und haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Indikation zur
Verlegung in die ärztlich geleitete Geburtshilfe soll unter Berücksichtigung klinischer Befunde getroffen, und die Optionen sollen mit der Schwangeren und deren Begleitung eruiert
werden. Es soll, wenn eine ärztlich betreute Geburt angezeigt ist, die Geburt aber unmittelbar bevorsteht, beurteilt werden, ob eine Verlegung der Gebärenden oder eine Fortführung der
Geburt an Ort und Stelle vorteilhaft ist.
7.26
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn eine Verlegung der Schwangeren geplant wird, sollen die Betreuenden (Hebamme oder Ärztin/Arzt) den Krankentransport organisieren und die aufnehmende Klinik
kontaktieren.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 48
|
|
Konsensstärke: 88%
|
1.2.5 Therapeutische Maßnahmen in der Latenzphase
7.27
|
Empfehlung
|
[26], [27], [28], [29], [30], [31]
|
GR
B
|
Die Gebärende sollte darüber informiert werden, dass Atemübungen, ein Bad und eine Massage die Schmerzen in der Latenzphase reduzieren können.
|
LoE
1+
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 39 [26], [27], [28], [29], [30], [31]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.3 Aktive Eröffnungsphase
1.3.1 Definition
7.28
|
Statement
|
|
Unter der aktiven (oder späten) Eröffnungsphase versteht man die Zeitspanne von einer Muttermundöffnung von etwa 4 – 6 cm bis zur vollständigen Muttermundöffnung.
|
LoE
1+
|
[17]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.3.2 Empfehlungen zur allgemeinen Überwachung und Dokumentation
7.29
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Während der Eröffnungsphase sollte dokumentiert werden:
-
mütterliches Wohlbefinden
-
Frequenz der Kontraktionen alle 30 Minuten
-
mütterliche Herzfrequenz alle 60 Minuten
-
Temperatur und Blutdruck alle 4 Stunden
-
Frequenz der Miktionen
-
Befunde der vaginalen Untersuchungen, die alle 4 Stunden, auf Wunsch der Gebärenden oder bei fraglichem Geburtsfortschritt erfolgen
|
LoE
2−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 162 [32], [33]
|
|
Konsensstärke: 82%
|
Ein Partogramm ist ein hilfreiches Instrument zur Dokumentation unter der Geburt, das einen schnellen Überblick über den Geburtsverlauf ermöglichen soll. Ein Partogramm ist als
Basisdokumentation anzusehen. Allgemeinhin gilt, dass durch die Dokumentation der Geburtsverlauf jederzeit nachvollziehbar sein soll [32], [33], [34], [35], [36], [37].
7.30
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Das Vorliegen bzw. das Fehlen von signifikant grünem Fruchtwasser soll dokumentiert werden. Signifikant bedeutet, dass das Fruchtwasser dick-grün oder zäh imponiert oder
Mekoniumklumpen enthält.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 164
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.31
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn signifikant grünes Fruchtwasser vorliegt, soll die Möglichkeit der Durchführung einer Fetalblutanalyse gegeben sein. Zudem soll eine sofortige suffiziente Versorgung nach
der Geburt durch in Neugeborenenreanimation geschultes Personal vorgehalten werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 165
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.32
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Eine Beurteilung der Schmerzen nach einer Schmerzskala sollte nicht routinemäßig erfolgen.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 169 [38], [39], [40], [41], [42], [43], [44], [45], [46], [47], [48], [49], [50]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
1.3.3 Monitoring [38], [39], [40], [41], [42], [43], [44], [45], [46], [47], [48], [49], [50]
Empfehlungen und Hinweise bezüglich des Monitorings/der Kardiotokografie sind dem Kapitel 5 zu entnehmen.
1.3.4 Therapeutische Maßnahmen
1.3.4.1 Allgemeine Maßnahmen
7.33
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn der Geburtsverlauf regelrecht ist und es der Mutter und dem Kind gut geht, sollen keine Interventionen angeboten und empfohlen werden.
|
LoE
2−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 158 [51], [52], [53], [54]
|
|
Konsensstärke: 93%
|
7.34
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es soll nicht routinemäßig ein aktives Management angeboten werden.
|
LoE
2−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 172 [51], [52], [53], [54]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
Zu einem aktiven Management der Geburt, die vermieden werden sollten, gehören laut NICE-Leitlinie CG 190 die Interventionen frühe Amniotomie, routinemäßige vaginale Untersuchungen
alle 2 Stunden oder die Gabe von Oxytocin, sobald die Wehentätigkeit nachlässt.
7.35
|
Empfehlung
|
[51], [52], [53], [54]
|
GR
B
|
Die Gebärende sollte dazu ermutigt werden, sich zu bewegen und die Position einzunehmen, die für sie am angenehmsten ist.
|
A
|
Sie soll aktiv bei der Einnahme der von ihr gewählten Positionen unterstützt werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 19 [55], [56], [57], [58], [59], [60]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
1.3.4.2 Amniotomie
7.36
|
Empfehlung
|
[61], [62]
|
GR
A
|
Bei normalem Geburtsfortschritt soll eine Amniotomie nicht routinemäßig erfolgen.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 173 [61], [62]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
1.3.4.3 Oxytocin
7.37
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Kombination von frühzeitiger Amniotomie und Applikation von Oxytocin soll nicht routinemäßig angewendet werden.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 174 [63]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
1.3.4.4 Maßnahmen bei Verdacht auf protrahierten Verlauf [3], [63]
7.38
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn ein protrahierter Verlauf in der aktiven Eröffnungsphase vermutet wird, sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
-
Parität
-
Muttermundöffnung und deren Dynamik
-
Wehentätigkeit
-
Höhenstand und Einstellung
-
der psychische Zustand der Gebärenden
Der Gebärenden soll Unterstützung, Flüssigkeitszufuhr und effektive Schmerztherapie angeboten werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 175 [17]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
7.39
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn ein protrahierter Verlauf in der aktiven Eröffnungsphase vermutet wird, sollen alle Aspekte eines Geburtsfortschritts beurteilt werden; diese wären:
-
Muttermundöffnung von < 2 cm in 4 Stunden bei Erstgebärenden
-
Muttermundöffnung von < 2 cm in 4 Stunden oder eine Abnahme des Fortschritts bei Mehrgebärenden
-
Tiefertreten und Drehung des kindlichen Kopfes
-
Änderung in der Stärke, Dauer und Frequenz uteriner Kontraktionen.
Wenn ein protrahierter Verlauf diagnostiziert wurde, soll eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 176 [17]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.40
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Wenn ein protrahierter Verlauf in der aktiven Eröffnungsphase vermutet wird, sollte bei intakter Fruchtblase eine Amniotomie in Erwägung gezogen werden. Die Gebärende sollte
darüber aufgeklärt werden, wie diese durchgeführt wird und dass dies zu einer verstärkten Wehentätigkeit und einer schnelleren Geburtsbeendigung führen kann.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 177 [64]
|
|
Konsensstärke: 85%
|
7.41
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn ein protrahierter Verlauf in der aktiven Eröffnungsphase vermutet wird, soll unabhängig davon, ob eine Amniotomie erfolgt ist, eine vaginale Untersuchung nach 2 Stunden
empfohlen und bei fehlendem Geburtsfortschritt (< 1 cm) der protrahierte Verlauf diagnostiziert werden.
|
LoE
3
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 178 [17]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.42
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn bei Gebärenden mit einer intakten Fruchtblase in der aktiven Eröffnungsphase ein protrahierter Verlauf diagnostiziert wurde, sollen eine Amniotomie und eine
anschließende vaginale Untersuchung nach 2 Stunden empfohlen werden.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 179 [64]
|
|
Konsensstärke: 83%
|
7.43
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Wenn ein protrahierter Verlauf in der aktiven Eröffnungsphase vorliegt, sollte die Gebärende darüber aufgeklärt werden, dass Oxytocin nach einem Blasensprung/Amniotomie den
Geburtsablauf beschleunigen kann, ohne den Geburtsmodus zu beeinflussen.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Emfpehlung 180 [64]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.44
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Allen Gebärenden mit einem protrahierten Verlauf in der aktiven Eröffnungsphase sollten Unterstützung und eine effektive Schmerztherapie angeboten werden.
|
LoE
3
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 182 [17]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.45
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Die Gebärende sollte darüber informiert werden, dass Oxytocin die Frequenz und Stärke der Wehen steigert, und dass dies zu einer kontinuierlichen Überwachung führt. Eine
Periduralanästhesie sollte vor der Oxytocin-Gabe angeboten werden.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 183 [65], [66], [67]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
7.46
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn Oxytocin gegeben wird, sollen die Zeitabstände zwischen den einzelnen Dosissteigerungen nicht kürzer als 30 Minuten sein.
|
B
|
Die Oxytocin-Dosis sollte so lange erhöht werden, bis 4 – 5 Kontraktionen pro 10 Minuten auftreten.
|
LoE
1−
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 184 [66], [68], [69], [70], [71], [72], [73], [74]
|
|
Konsensstärke: 94%
|
7.47
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Der Gebärenden sollte eine vaginale Untersuchung 4 Stunden nach Beginn der Oxytocin-Gabe empfohlen werden:
-
Wenn sich der Muttermund nur < 2 cm in den letzten 4 Stunden nach Beginn der Oxytocin-Applikation eröffnet hat, sollte eine Reevaluation erfolgen und die
Notwendigkeit eines Kaiserschnitts evaluiert werden.
-
Wenn sich der Muttermund ≥ 2 cm geöffnet hat, sollten alle 4 Stunden vaginale Untersuchungen durchgeführt werden.
|
LoE
3
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 185 [17]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
Die NICE-Leitlinien-Gruppe konstatierte, dass eine Erhöhung der Oxytocin-Dosierung häufiger als alle 20 Minuten mit einer höheren Rate an uterinen Überstimulationen und pathologischem
CTG assoziiert sein kann [3], [17], [64], [65], [66], [67], [68], [69], [70], [71], [72], [73], [74], [75].
[Abb. 1] zeigt das Vorgehen in der aktiven Eröffnungsphase in Anlehnung an den NICE-Pathway „Care in established first stage of labour“ [76].
2 Betreuung in der Austrittsphase
2.1 Definition der Austrittsphase
Der Beginn der Austrittsphase wird allgemein als vollständige Eröffnung des Muttermundes definiert [17]. Auch die Austrittsphase wird in 2 Unterphasen
unterteilt: latente/passive Austrittsphase und aktive/späte Austrittsphase.
8.1
|
Statement
|
[17]
|
|
Die passive Austrittsphase ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 187, unter Berücksichtigung des
IQWiG-Berichts – Nr. 517 [17] und Expert*innenkonsens
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.2
|
Statement
|
|
Die aktive Austrittsphase ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 187, unter Berücksichtigung des
IQWiG-Berichts – Nr. 517 [17] und Expert*innenkonsens
|
|
Konsensstärke: 100%
|
2.2 Dauer der Austrittsphase [17]
8.3
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Erst wenn eine Gebärende 1 Stunde nach der Diagnose der vollständigen Muttermunderöffnung trotz guter Wehen keine Zeichen von Geburtsfortschritt zeigt, sollte die Situation
reevaluiert werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 194
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.4
|
Statement
|
|
Eine protrahierte AP wird diagnostiziert, wenn die Geburt in der aktiven Phase bezüglich der Rotation und/oder Tiefertreten bei einer Erstgebärenden über 2 Stunden
und bei einer Mehrgebärenden über 1 Stunde inadäquate Fortschritte aufweist.
Ein Geburtsstillstand in der AP wird diagnostiziert, wenn die aktive Phase der AP bei einer Erstgebärenden 3 Stunden und bei einer Mehrgebärenden 2 Stunden
überschreitet.
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlungen 192/193 u. 197/198 sowie Abgleich mit
„Obstetric Care Consensus“ von ACOG u. SMFM [77]/Expert*innenkonsens
|
|
Konsensstärke: 92,3%
|
8.5
|
Empfehlung
|
[77], [78], [79]
|
GR
B
|
Wenn die Diagnose „protrahierte AP“ gestellt wurde, sollte (falls nicht zeitnah zuvor erfolgt) der Frau eine vaginale Untersuchung und bei noch stehender Fruchtblase eine
Amniotomie angeboten werden.
|
A
|
In dieser Situation soll ein*e erfahrene*r Geburtsmediziner*in in die Betreuung involviert werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlungen 197/198/199
|
|
Konsensstärke: 80%
|
Aufgrund des bei protrahierter Austrittsphase (siehe Statement 8.4) steigenden Risikos für die Mutter ist die klinische Erfahrung des für die Betreuung verantwortlichen Teams von
entscheidender Bedeutung. Eine Vielzahl von Faktoren muss in die Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen einbezogen werden. Beispiele dafür (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) sind
[80]:
-
geburtshilfliche Vorgeschichte (z. B. vorherige Spontangeburt/Sectio)
-
belastete psychosoziale Anamnese
-
geburtshilflich relevante Begleiterkrankungen (z. B. Diabetes)
-
mütterliche Konstitution/Beckengröße
-
fetales Schätzgewicht (sonografisch/klinisch)
-
geburtshilflicher Befund (Höhenstand/Einstellung/Geburtsgeschwulst etc.)
-
fetales Befinden (CTG)
-
Effektivität des Pressens/Erschöpfung der Mutter
-
Präferenzen der Gebärenden
2.3 Betreuung in der Austrittsphase
8.6
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Folgende Befunde sollten im Partogramm dokumentiert werden:
-
Kontraktionshäufigkeit
-
vaginale Untersuchung zur Beurteilung des Geburtsfortschritts unter Berücksichtigung des Verhaltens der Gebärenden, der Qualität der Wehentätigkeit und Effektivität des
Pressens sowie des kindlichen Befindens unter Berücksichtigung des geburtshilflichen Befundes zu Beginn der AP (hier v. a. Höhenstand und Einstellung)
-
Puls/Blutdruck, Temperatur
-
Häufigkeit der Blasenentleerung
-
Berücksichtigung der emotionalen und psychologischen Bedürfnisse der Gebärenden
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 188 unter Berücksichtigung
ISUOG-Leitlinie 2018 [81]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
2.4 Position in der Austrittsphase
8.7
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Gebärende soll dazu angehalten werden, die Rückenlage in der AP zu vermeiden. Sie soll motiviert werden, die Position einzunehmen, die sie als angenehm empfindet.
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3] unter Berücksichtigung eines aktuellen
systematischen Reviews [82]
|
|
Konsensstärke: 93,75%
|
2.5 Analgesie in der Austrittsphase
8.8
|
Empfehlung
|
EK
|
Wird in der Endphase der AP eine Analgesie benötigt, kann die Anlage einer bilateralen, transvaginalen Blockade des Nervus pudendus angeboten werden.
|
|
Konsensstärke: 81,2%
|
2.6 Pressen
8.9
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Die Gebärende sollte darüber informiert werden, dass sie sich von ihrem eigenen Pressdrang leiten lassen soll. Dies umfasst sowohl den Zeitpunkt als auch die Art und Dauer des
Pressens. Es gibt keine Evidenz guter Qualität dafür, dass „angeleitetes Pressen“ einen positiven Effekt auf das Geburts-Outcome hat.
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 190, unter Berücksichtigung eines
weiteren systematischen Reviews [83]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.10
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Sollte das Pressen ineffektiv sein bzw. die Gebärende es wünschen, sollten Strategien zur Geburtsunterstützung angeboten werden, z. B. Unterstützung, Zuspruch, ein
Positionswechsel und Entleerung der Blase. Außerdem sollte die Notwendigkeit adäquater Analgesie regelmäßig evaluiert und adressiert werden.
Dies ist insbesondere wichtig bei protrahierter AP und/oder bei übermäßigem Disstress der Mutter.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 191
|
|
Konsensstärke: 100%
|
2.7 Intrapartale Maßnahmen zur Verringerung von Geburtsverletzungen
Warme Kompressen
8.11
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Gebärenden sollten warme Kompressen auf den Damm angeboten werden.
|
LoE
1++
|
Berücksichtigung von 2 systematischen Reviews [84], [85]
|
|
Konsensstärke: 78,6%
|
„Hands-on“ vs. „Hands-off“
8.12
|
Empfehlung
|
GR
0
|
Sowohl die „Hands-on“- (→ „Dammschutz“) als auch die „Hands-off“-Technik (→ kein „Dammschutz“: die Hände der Hebamme berühren weder den Damm der Gebärenden noch den kindlichen
Kopf, die Hebamme kann aber jederzeit eingreifen) können bei der Geburt des Kindes angewandt werden.
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 209, sowie Abgleich und Einbezug
aktueller Literatur nach Update-Recherche [84], [86]
|
|
Konsensstärke: 92,9%
|
2.8 Episiotomie
8.13
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Eine routinemäßige Episiotomie während einer spontanen vaginalen Geburt soll nicht durchgeführt werden.
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 211, sowie Abgleich und Einbezug
aktueller Literatur [87]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.14
|
Empfehlung
|
a für mediolaterale Schnittführung [88]
b für Winkel/Ansatz/Länge [91]
|
GR
A
|
Wenn eine Episiotomie durchgeführt wird, soll diese mediolateral ausgeführt werden.
Der Winkel zur Vertikalen soll zum Zeitpunkt der Durchführung (→ am gespannten Damm) 60° zur Vertikalen betragen und nicht unmittelbar in der Medianlinie beginnen. Die Länge
soll der Scherenbranche entsprechen.
|
LoE
1
a/2
b
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 212, sowie Abgleich und Einbezug
aktueller Literatur [88], [89], [90], [91]
|
|
Konsensstärke: 87%
|
Sondervotum: Mother Hood und der AKF lehnen die Empfehlung 8.14 ab.
8.15
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn durch eine Episiotomie die Geburt eines kompromittierten Kindes beschleunigt werden kann, soll diese durchgeführt werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 213
|
|
Konsensstärke: 80%
|
8.16
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es soll eine effektive Analgesie vor der Durchführung einer indizierten Episiotomie gewährleistet sein, außer in einem Notfall aufgrund akuter fetaler Kompromittierung.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 2014
|
|
Konsensstärke: 93%
|
2.9 Maßnahmen bei protrahierter Austrittsphase
8.17
|
Empfehlung
|
GR
0
|
Eine Oxytocin-Gabe kann neben anderen Maßnahmen (z. B. Energiezufuhr, Blase entleeren, Mobilisation) in Erwägung gezogen werden, wenn bei vollständigem Muttermund die
Wehentätigkeit abnehmend ist.
|
B
|
Erst wenn bei vollständigem Muttermund die Wehen abnehmen, sollten wehenfördernde Maßnahmen wie z. B. Energiezufuhr, Blase entleeren, Mobilisation und Oxytocin erfolgen.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 196
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.18
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Wenn die Diagnose „protrahierte AP“ gestellt wurde, sollte eine geburtsmedizinische Reevaluation alle 15 – 30 Minuten erfolgen.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 200
|
|
Konsensstärke: 92%
|
8.19
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn die Diagnose „protrahierte AP“ gestellt wurde, soll ein*e erfahrene*r Geburtshelfer*in die Situation reevaluieren, bevor über den Einsatz von Oxytocin entschieden wird.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 199
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.20
|
Empfehlung
|
GR
0
|
Ein sogenanntes „High-Dose-Protokoll“ zur Oxytocin-Dosierung scheint zu einer höheren Rate an Spontangeburten und einer geringeren Rate an Sectiones zu führen. Das neonatale
Outcome scheint nicht schlechter zu sein.
Deshalb ist bei einem Entschluss zur Oxytocin-Unterstützung ein High-Dose-Protokoll vertretbar (z. B. Startdosis 4 mU/Minute, Steigerung um 4 mU/Minute alle 20
Minuten).
Die Dosierung soll nach Wirkung erfolgen. Zu achten ist auf
-
Hyperstimulation (→ > 4 Wehen/10 Minuten);
-
frühe Zeichen einer fetalen Kompromittierung (→ steigende Baseline, eingeengte Oszillation, zunehmend schwere variable Dezelerationen mit zunehmenden Zusatzkriterien).
|
A
|
Außerdem soll immer wieder überprüft werden, ob die Oxytocin-Unterstützung ggf. beendet werden kann.
|
LoE
3
|
[92], [93]
|
|
Konsensstärke: 75%
|
8.21
|
Empfehlung
|
EK
|
Fundusdruck soll möglichst nicht ausgeübt werden. Nur unter strenger Indikationsstellung kann diese Maßnahme erwogen werden.
Folgende Bedingungen müssen gegeben sein:
-
initiale Sicherstellung des Einverständnisses der Gebärenden
-
Vetorecht der Gebärenden
-
kontinuierliche Kommunikation mit der Frau
-
nur in der späten AP
-
wehensynchrone Ausführung
-
möglichst manueller Druck auf den Fundus, nach kaudal gerichtet
-
Weiterhin ist hier auch auf eine gute Absprache im geburtshilflichen Team und mit den Begleitpersonen zu achten
|
|
Konsensstärke: 100%
|
2.10 Zustand nach höhergradigem Dammriss
8.22
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Allen Frauen mit Zustand nach höhergradigem Dammriss sollte ein Gespräch über den Geburtsmodus angeboten werden. Bei Symptomfreiheit bezüglich Analinkontinenz ist das Risiko
eines Neuauftretens von Symptomen gering (< 10%, zumeist transiente Flatusinkontinenz).
|
LoE
2
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 215 und Berücksichtigung weiterer
Literatur [94], [95], [96]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
8.23
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei Frauen mit persistierenden Symptomen einer Analinkontinenz besteht ein erhöhtes Risiko für eine Verschlechterung. In Abwägung der Gesamtsituation soll eine primäre Sectio
angeraten werden.
Bei Zustand nach (transienten) Symptomen erscheint das Risiko weniger hoch, aber vorhanden. Es können objektive Verfahren wie Endoanalsonografie und anale Verschlussdruckmessung
mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Ebenso sollten weitere Risikofaktoren für eine Analinkontinenz wie z. B. eine fetale Makrosomie berücksichtigt werden.
|
LoE
2
|
[94], [95], [96], [97]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
2.11 Wassergeburt
8.24
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Gebärende sollten darüber informiert werden, dass es derzeit keine ausreichend klare Evidenz gibt, um eine Wassergeburt entweder anzuraten oder davon abzuraten.
|
LoE
1
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 219 sowie Berücksichtigung aktueller
Literatur [98]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3 Betreuung in der Nachgeburtsperiode
3.1 Definition
Die Nachgeburtsphase umfasst den Zeitpunkt von der Entwicklung des Neugeborenen bis zum vollständigen Vorliegen der Plazenta und der Eihäute. In dieser Phase treten milde bis starke
Uteruskontraktionen auf. Definitionen und Evidenz wurden auf der Basis des IQWiG-Berichtes Nr. 517: „Definitionen der Geburtsphasen“ konsentiert, der in 17 von 50 Übersichten und 2 von 5
Leitlinien (u. a. NICE Clinical Guideline 190) Angaben zur Plazenta-/Nachgeburtsphase fand [17].
3.2 Bonding – sensible Phase
9.1
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Zeit unmittelbar nach der Geburt ist für das gegenseitige Kennenlernen der Mutter (mit ihrer Begleitung) und des Neugeborenen wichtig (Bonding). Es sollen alle pflegerischen
und diagnostischen Maßnahmen oder medizinischen Eingriffe auf ein Mindestmaß reduziert werden, um die Trennung oder Unterbrechung des Bondings zwischen Mutter und Kind zu
verhindern.
|
LoE
moderat bis niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 224/1.14.1
|
|
Konsensstärke: 100%
|
9.2
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Mütter sollen ermutigt werden, so bald wie möglich nach der Geburt Haut-zu-Haut-Kontakt zu ihrem Neugeborenen zu haben.
|
LoE
moderat bis niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 285/1.15.6 [99]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.3 Dauer der Nachgeburtsphase
9.3
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Diagnose „Verlängerte Nachgeburtsphase“ soll gestellt werden, wenn:
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 226/1.14.3
|
|
Konsensstärke: 94%
|
3.4 Betreuung der Mutter
3.4.1 Überwachung
9.4
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Folgende Beobachtungen an der Mutter in der Nachgeburtsphase sollen dokumentiert werden:
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 227/1.14.4
|
|
Konsensstärke: 88%
|
3.4.2 Management der Nachgeburtsphase
Der Vorstand der OEGGG trägt das Kapitel 9.4.2 Management der Nachgeburtsphase für Österreich nicht mit. Siehe hierzu auch die entsprechenden Ausführungen im
Leitlinienreport.
3.4.2.1 Aktives vs. abwartendes Management
Für das Management der Nachgeburtsphase gibt es verschiedene Optionen. Üblicherweise werden sie in 2 grundsätzlich verschiedenen Strategien angewandt:
1. Aktives Management
Das aktive Management der Nachgeburtsphase umfasst mindestens eine der folgenden Maßnahmen:
-
routinemäßige Anwendung von uterustonisierenden Medikamenten (Uterotonika)
-
verzögertes Abklemmen und Durchtrennen der Nabelschnur (nicht früher als 1 Minute, nicht später als 5 Minuten postpartal)
-
kontrollierter Zug an der Nabelschnur nach positiven Zeichen der Plazentalösung (siehe unten)
2. Abwartendes/passives Management
Das abwartende/passive Management der Nachgeburtsphase umfasst folgende Maßnahmen:
-
keine routinemäßige Anwendung von Uterotonika
-
kein Abklemmen der Nabelschnur, bevor deren Pulsation beendet ist
-
Geburt der Plazenta und der Eihäute spontan durch die Mutter
Kontrollierter Zug an der Nabelschnur („cord traction“)
Nach der Durchtrennung der Nabelschnur kann als Teil des aktiven Managements unter Umständen bei positiven Plazentalösungszeichen eine „cord traction“ durchgeführt werden.
9.5
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Frau soll vor der Geburt über das aktive Management und das abwartende Vorgehen in der Nachgeburtsperiode und über den damit verbundenen Nutzen und die Risiken
informiert werden.
|
LoE
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.6
|
|
Konsensstärke: 88%
|
9.6
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Entscheidet sich eine Frau mit geringem postpartalen Blutungsrisiko für ein abwartendes Management der Nachgeburtsperiode, so sollte dieser Wunsch respektiert werden. Die
Frau sollte dann entsprechend ihrer Entscheidung unterstützt werden.
|
LoE
moderat bis sehr niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.11; [100]
|
|
Konsensstärke: 89%
|
9.7
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Ein Wechsel vom abwartenden zum aktiven Management soll angeraten werden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.18
|
|
Konsensstärke: 100%
|
9.8
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Ein Wechsel vom abwartenden zum aktiven Management soll der Frau angeboten werden, wenn diese die Nachgeburtsphase verkürzen möchte.
|
LoE
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.19
|
|
Konsensstärke: 93%
|
3.4.2.2 Applikation von Uterotonika
9.9
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Beim aktiven Management der Nachgeburtsperiode sollten 3 – 5 IE Oxytocin als Kurzinfusion oder langsam i. v. verabreicht werden, nach der Geburt der vorderen Schulter des
Neugeborenen oder unmittelbar nach dessen Geburt, aber bevor die Nabelschnur abgeklemmt und durchtrennt wird. Für Frauen mit erhöhtem Blutungsrisiko kann für das aktive
Plazentamanagement alternativ auch die Gabe von Carbetocin erwogen werden.
|
LoE
moderat
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.13 sowie Berücksichtigung
weiterer Literatur [101], [102]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.4.2.3 Abklemmen der Nabelschnur
9.10
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Nabelschnur soll nach der Verabreichung von Oxytocin abgeklemmt und durchtrennt werden.
Die Nabelschnur soll nicht früher als 1 Minute nach der Geburt des Neugeborenen abgeklemmt werden, es sei denn, es besteht die Annahme einer Verletzung der Nabelschnur oder
das Neugeborene zeigt eine Herzfrequenz von unter 60 Schläge/Minute ohne ansteigende Tendenz.
|
LoE
hoch bis sehr niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.14
|
|
Konsensstärke: 100%
|
9.11
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Die Nabelschnur sollte vor Ablauf von 5 Minuten nach der Geburt des Neugeborenen abgeklemmt und durchtrennt werden.
Entscheidet die Frau, dass die Nabelschnur erst nach Ablauf von mehr als 5 Minuten nach der Geburt abgeklemmt wird, dann sollte dieser Wunsch respektiert werden und die Frau
entsprechend ihrer Entscheidung unterstützt werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.14
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.4.3 Postpartale Komplikationen
9.12
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn eine postpartale Blutung, eine Plazentaretention, ein mütterlicher Kreislaufkollaps oder eine andere Verschlechterung des Gesundheitszustands der Frau auftritt, soll
fachärztlicher Standard hergestellt werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.5
|
|
Konsensstärke: 100%
|
Das bedeutet, dass das anwesende ärztliche Personal kein*e Fachärztin/Facharzt sein muss, aber über die Kompetenz verfügen muss, wie ein*e Fachärztin/Facharzt zu handeln, und
Möglichkeit hat, bei Bedarf eine*n Fachärztin/Facharzt hinzuzuziehen.
3.4.3.1 Vorgehen bei Plazentaretention
9.13
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei ausbleibender Plazentalösung soll ein intravenöser Zugang gelegt und der Frau die Notwendigkeit hierfür erklärt werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.24
|
|
Konsensstärke: 93%
|
9.14
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es soll keine Medikamentengabe über die Nabelvene erfolgen, falls die Plazentalösung sich verzögert.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 245
|
|
Konsensstärke: 100%
|
9.15
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Oxytocin soll intravenös verabreicht werden, wenn die Plazentalösung verzögert ist und die Frau stark blutet.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung
|
|
Konsensstärke: 93,3%
|
9.16
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn eine manuelle Plazentalösung notwendig ist und die Frau sich nicht bereits in einer geburtshilflichen Einrichtung befindet, soll ein dringender Transport in die
nächstgelegene Klinik mit Geburtshilfe veranlasst werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.27
|
|
Konsensstärke: 100%
|
9.17
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es soll keine Plazentalösung ohne Analgesie bzw. Anästhesie durchgeführt werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.14.28
|
|
Konsensstärke: 100%
|
Eine Plazentalösung ist meist sehr schmerzhaft, unabhängig davon, ob sie manuell oder chirurgisch erfolgt. Auch wenn dazu keine Evidenz gefunden wurde, soll eine solche Intervention
nicht ohne Analgesie erfolgen. Eine Analgosedierung soll aufgrund des mütterlichen Aspirationsrisikos und des Risikos der Atemdepression in der direkten postpartalen Phase vermieden
werden.
9.18
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Bei der Mutter sollen postpartal folgende Parameter und Beobachtungen dokumentiert werden:
-
Puls, Blutdruck, Temperatur
-
Zustand und Vollständigkeit der Plazenta und der Eihaut
-
Beschaffenheit der Nabelschnurgefäße
-
Uteruskontraktion und Lochialfluss
-
emotionaler und psychischer Zustand
-
Fähigkeit zur Blasenentleerung innerhalb von 4 Stunden postpartal
Bei Auffälligkeiten sollen angemessene Maßnahmen eingeleitet werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.4.4 Geburtsverletzungen
3.4.4.1 Definition und Klassifikation von Dammverletzungen
Die Leitliniengruppe hat sich darauf verständigt, die Klassifikation von Dammverletzungen aus der aktuellen AWMF-Leitlinie 015 – 079 („DR III° und IV° nach vaginaler Geburt.
Management“ [103]) zur Versorgung höhergradiger DR für die vorliegende Leitlinie zu übernehmen.
3.4.4.2 Inspektion des Dammes und der Geburtsverletzungen
9.19
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Bevor mit der Inspektion der Geburtswege auf Geburtsverletzungen begonnen wird, sollten der Frau das geplante Vorgehen und die Begründung hierfür erklärt werden.
In enger Absprache mit der Frau sollte eine entsprechende Analgesie angeboten werden.
Gute Lichtverhältnisse sind sicherzustellen.
Die Frau ist bequem zu lagern.
Die Untersuchung auf Geburtsverletzungen ist möglichst sanft und umsichtig durchzuführen.
Es sollte eine gute Sicht möglich sein.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.16.4
|
|
Konsensstärke: 92%
|
9.20
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Wurde eine Geburtsverletzung diagnostiziert, so sollte der Frau eine weiterführende systematische Untersuchung inklusive einer rektalen Untersuchung empfohlen werden.
|
LoE
niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.16.5
|
|
Konsensstärke: 94%
|
9.21
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es ist sicherzustellen, dass durch die systematische Begutachtung der Geburtsverletzung das Mutter-Kind-Bonding nicht gestört wird. Eine Ausnahme stellt eine mütterliche
Blutung, die eine rasche Versorgung benötigt, dar.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.16.7
|
|
Konsensstärke: 93%
|
9.22
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Alle geburtshilflich involvierten Berufsgruppen (Hebammen und ärztliche Geburtshelfer*innen) sollten die Fertigkeit der Inspektion des Dammes und des Genitales sowie die
chirurgische Wundversorgung mittels Trainings erlernt haben.
Es sollte außerdem sichergestellt werden, dass diese Fertigkeiten erhalten bleiben.
|
LoE
niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.16.11
|
|
Konsensstärke: 80%
|
9.23
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Wenn die Frau während der Versorgung von Geburtsverletzungen eine unzureichende Schmerzreduktion angibt, so sollte darauf sofort angemessen reagiert werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.16.14
|
|
Konsensstärke: 100%
|
9.24
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Aufgrund der besseren Heilungserfolge soll Frauen mit einem Dammriss II° die Naht der betroffenen Muskelschichten angeraten werden. Ist bei einem Dammriss II° nach der Naht
der Muskelschicht die Haut gut adaptiert, so muss diese nicht genäht werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.16.16 & 1.16.17
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5 Betreuung des Neugeborenen
3.5.1 Apgar-Index
9.25
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Der Apgar-Wert soll 1, 5 und 10 Minuten nach der Geburt erhoben und dokumentiert werden.
|
LoE
moderat
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.1 und Berücksichtigung weiterer
Evidenz
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.2 Analyse von Blutgasen, pH und Basenexzess aus Nabelschnurblut
9.26
|
Empfehlung
|
GR
B
|
Nach NICE wird aufgrund der vorliegenden Evidenz die postnatale pH-Messung im Nabelschnurblut gesunder Neugeborener nicht empfohlen. Auf die länderspezifischen Richtlinien zur
Qualitätssicherung sei hingewiesen.
|
LoE
niedrig bis sehr niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.4
|
|
Konsensstärke: 81%
|
Ärzt*innen und Hebammen in Deutschland sind bei Durchführung der U1 durch die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses [104] zur Bestimmung
von pH und BE im Nabelschnurblut und zur Dokumentation beider Parameter im gelben „Kinderuntersuchungsheft“ (Anlage 1 der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses)
verpflichtet.
3.5.3 Reanimation des Neugeborenen
3.5.3.1 Indikation zur Reanimation
9.27
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Falls das Neugeborene in schlechtem Zustand ist (insbesondere bei abnormen Werten für Atmung, Puls oder Muskeltonus), soll
-
eine Reanimation nach den Empfehlungen nach den ERC- bzw. ILCOR-Guidelines durchgeführt werden.
-
je eine Blutprobe zur Blutgasanalyse mit Messung von pH und Basenüberschuss (Base Excess, BE) aus einer Nabelarterie und der Nabelvene entnommen werden.
-
der Zustand des Neugeborenen bewertet und dokumentiert werden, bis er verbessert und stabil ist.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.3
|
|
Konsensstärke: 93%
|
3.5.3.2 Kurse für Neugeborenenreanimation
9.28
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Alle relevanten Akteure (Hebammen, Geburtshelfer*innen, Kinderärzt*innen, Anästhesist*innen), die sich um Frauen und Kinder während der Geburt kümmern, aber nicht regelmäßig
deprimierte Neugeborene versorgen (Neonatolog*innen), sollen jährlich einen qualitativ hochwertigen Kurs in Neugeborenenreanimation besuchen.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.14
|
|
Konsensstärke: 94%
|
3.5.3.3 Notfallpläne für Mutter und Kind
9.29
|
Empfehlung
|
GR
A
|
In allen Einrichtungen, in denen Geburten stattfinden, soll
-
daran gedacht und dafür geplant werden, dass es notwendig sein wird, Hilfe zu rufen, wenn das Neugeborene reanimiert werden muss.
-
sichergestellt sein, dass es Ausstattung für die Reanimation und eine Verlegung des Neugeborenen gibt, falls diese notwendig wird.
In allen Einrichtungen, in denen Geburten stattfinden, sollen
-
Notfall-Verlegungspläne für Mutter und Kind entwickelt werden.
-
diese umgesetzt werden, wenn notwendig.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.15
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.3.4 Atemunterstützung mit Raumluft oder 100% Sauerstoff
9.30
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn ein Neugeborenes eine Reanimation benötigt, soll die Atemunterstützung mit Raumluft begonnen werden. In Abhängigkeit vom Fortgang der Reanimation kann ggf. eine rasche
Anhebung der Sauerstoffkonzentration erforderlich werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.16
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.3.5 Trennung von Mutter und Kind wegen Reanimation
9.31
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Wenn ein Neugeborenes eine Reanimation benötigt, soll die Trennung von Mutter und Kind unter Berücksichtigung der klinischen Situation minimiert werden.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.17
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.3.6 Unterstützung der Familie bei Reanimation des Neugeborenen
9.32
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Während einer Notfallsituation, in der das Neugeborene reanimiert werden muss, soll ein Teammitglied bereitgestellt werden, das mit der Mutter und ihrer Begleitung spricht
und ihnen Unterstützung anbietet.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.18
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.4 Schutz des Neugeborenen vor Auskühlung
9.33
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Um das Neugeborene warm zu halten, soll es mit einer warmen, trockenen Decke oder einem ebensolchen Handtuch abgetrocknet und bedeckt werden, während der Haut-zu-Haut-Kontakt
zur Mutter aufrechterhalten wird.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.7
|
|
Konsensstärke: 93%
|
3.5.5 Erstes Anlegen
9.34
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Mütter sollen ermutigt werden, das Kind so früh wie möglich an die Brust anzulegen, möglichst innerhalb der ersten Lebensstunde, um den Beginn des Stillens zu fördern.
|
LoE
niedrig bis sehr niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.9, und Berücksichtigung weiterer
Literatur [105]
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.6 Einbeziehung der Eltern
9.35
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Es soll sichergestellt werden, dass jede Untersuchung oder Behandlung des Neugeborenen mit Zustimmung der Eltern und möglichst in ihrer Gegenwart oder, wenn dies nicht möglich
ist, mit ihrem Wissen stattfindet.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.12
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.7 Versorgung des Neugeborenen bei mekoniumhaltigem Fruchtwasser
9.36
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Unabhängig von der Menge des Mekoniums im Fruchtwasser soll das Neugeborene
-
nicht nasopharyngeal oder oropharyngeal abgesaugt werden, bevor Schultern und Rumpf entwickelt sind.
-
nicht nasopharyngeal oder oropharyngeal abgesaugt werden, wenn Atmung, Herzfrequenz und Muskeltonus normal sind.
-
nicht intubiert werden, wenn Atmung, Herzfrequenz und Muskeltonus normal sind.
|
LoE
hoch bis moderat
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 272/1.15.19
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.7.1 Reanimation bei signifikant mekoniumhaltigem Fruchtwasser
9.37
|
Empfehlung
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* Der Mekoniumgehalt im Fruchtwasser gilt als signifikant, wenn das Fruchtwasser dickgrün oder zäh imponiert (im deutschen Sprachgebrauch „erbsbreiartig“) oder wenn es
Klumpen von Mekonium enthält.
|
GR
A
|
Wenn das Fruchtwasser signifikant* Mekonium enthielt und gleichzeitig Atmung, Herzfrequenz oder Muskeltonus des Neugeborenen nicht normal sind, soll nach der ERC-Guideline
zur Neugeborenenreanimation vorgegangen werden, einschließlich der dort genannten Ausführungen zu Laryngoskopie und Absaugung unter Sicht.
|
LoE
hoch bis sehr niedrig
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.20
|
|
Konsensstärke: 100%
|
3.5.7.2 Versorgung des vitalen Neugeborenen bei signifikant mekoniumhaltigem Fruchtwasser
9.38
|
Empfehlung
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* Der Mekoniumgehalt im Fruchtwasser gilt als signifikant, wenn das Fruchtwasser dickgrün oder zäh imponiert (im deutschen Sprachgebrauch „erbsbreiartig“) oder wenn es
Klumpen von Mekonium enthält.
|
GR
A
|
Wenn das Fruchtwasser signifikant* Mekonium enthielt und das Neugeborene gesund erscheint, soll es in Zusammenarbeit mit den Neonatolog*innen eng überwacht werden.
Kontrollen sollen im Alter von 1 und 2 Lebensstunden sowie anschließend 2-stündlich bis zum Alter von 12 Lebensstunden erfolgen.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.21
|
|
Konsensstärke: 94%
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3.5.7.3 Überwachung des vitalen Neugeborenen mit leicht mekoniumhaltigem Fruchtwasser
9.39
|
Empfehlung
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* Der Mekoniumgehalt im Fruchtwasser gilt als signifikant, wenn das Fruchtwasser dickgrün oder zäh imponiert (im deutschen Sprachgebrauch „erbsbreiartig“) oder wenn es
Klumpen von Mekonium enthält.
|
GR
A
|
Wenn das Fruchtwasser nichtsignifikante* Mengen an Mekonium enthielt, das Neugeborene aber gesund erscheint, soll das Neugeborene wie alle anderen vitalen Neugeborenen im
Alter von 1 und 2 Lebensstunden klinisch kontrolliert werden, unabhängig vom Geburtsort.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.22
|
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Konsensstärke: 94%
|
3.5.7.4 Beratung der Eltern bei mekoniumhaltigem Fruchtwasser
9.40
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Die Befunde sollen der Mutter und ihrer Begleitung erklärt werden. Sie sollen informiert werden, auf was sie achten sollen, und wen sie ansprechen sollen, wenn sie in
irgendeiner Form besorgt sind.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.24
|
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Konsensstärke: 100%
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3.5.8 Überwachung des reifen vitalen Neugeborenen nach vorzeitigem Blasensprung
9.41
|
Empfehlung
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GR
A
|
Jedes Reifgeborene nach vorzeitigem Blasensprung soll in den ersten 12 Lebensstunden sorgfältig beobachtet werden. Nach 1, 2, 6 und 12 Stunden sollen folgende Parameter und
Symptome beurteilt und dokumentiert werden:
-
Allgemeinzustand und Nahrungsaufnahme
-
Hautdurchblutung
-
Körpertemperatur (rektal gemessen)
-
Herzfrequenz
-
Atemfrequenz
-
Auftreten von Stöhnatmung, Einziehungen, Nasenflügeln, Zyanose und/oder Muskelhypotonie
Wenn dabei irgendwelche Auffälligkeiten festgestellt werden, soll das Kind von einem/einer Pädiater*in beurteilt werden.
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LoE
4
|
Leitlinienmodifikation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.25/Abweichung aufgrund
Expert*innenkonsens deutscher S2k-Leitlinie
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Konsensstärke: 94%
|
3.5.8.1 Häusliche Beobachtung des Neugeborenen nach vorzeitigem Blasensprung
9.42
|
Empfehlung
|
GR
A
|
Nach vorzeitigem Blasensprung soll die Mutter und ihre Begleitung angewiesen werden, dass sie ihre Hebamme und/oder ihre*n Pädiater*in sofort informieren sollen, wenn sie in
den ersten 5 Lebenstagen irgendwelche Bedenken wegen des Wohlergehens ihres Neugeborenen haben, insbesondere in den ersten 12 Lebensstunden, wenn das Infektionsrisiko am
höchsten ist.
|
LoE
4
|
Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 1.15.28
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|
Konsensstärke: 94%
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3.5.9 Vorgehen bei Infektionsverdacht beim Neugeborenen oder seiner Mutter
9.43
|
Empfehlung
|
GR
A
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Neugeborene mit Symptomen einer möglichen Sepsis und Neugeborene, deren Mütter Zeichen eines Triple I haben, sollen unverzüglich einem/einer Pädiater*in vorgestellt
werden.
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LoE
4
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Leitlinienadaptation: NICE-Leitlinie CG 190 Intrapartum care for healthy women and babies [3], Empfehlung 283
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Konsensstärke: 100%
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4 Qualitätssicherung von vaginalen Geburten
4.1 Historie
Die Qualitätssicherung in der Geburtshilfe gilt als die Keimzelle der Qualitätssicherung im stationären Sektor in Deutschland. Beginnend mit der Münchner Perinatalstudie im Jahr 1975
[106], verbreitete sich die „Perinatalerhebung“ zügig in den alten und nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern. Mit der Gründung der
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung im Jahr 2001 wurde, parallel zur Einführung der DRG-Abrechnung im Krankenhaus, eine bundeseinheitliche Erhebungsgrundlage für die
Qualitätssicherung in der Geburtshilfe geschaffen, die seitdem zentral gepflegt und weiterentwickelt wird. Dabei hat die Qualitätssicherung von vaginalen Geburten einen hohen Anteil, so
beziehen sich aktuell 5 von 8 Qualitätsindikatoren in der stationären gesetzlichen Qualitätssicherung auf vaginale Geburten [107].
Im ambulanten Sektor wurde, nach Vorlauf [108], 1999 die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e. V. (QUAG e. V.) gegründet. Sie
dokumentiert die Qualität der außerklinisch betreuten Geburten deutschlandweit einheitlich. Die erfassten Items gleichen im Wesentlichen der klinischen Perinatalerhebung, zuzüglich der
spezifischen Besonderheiten der außerklinischen Geburtshilfe und der Betrachtung der Übergänge zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Grundsätzlich bestünde somit die Möglichkeit, das
Outcome von Geburten im stationären und ambulanten Sektor vergleichend darzustellen. Seit dem Jahr 2015 begleitet QUAG e. V., vertraglich im Hebammenhilfevertrag [109] benannt, die externe Qualitätssicherung der außerklinischen Geburtshilfe. Die jährlichen Bundesauswertungen der im ambulanten Sektor erhobenen Daten sind
über die Internetseite der QUAG e. V. (www.quag.de) frei verfügbar.
4.2 Entwicklung der Verteilung der Geburtsmodi
Bei Betrachtung der zeitlichen Entwicklung der stationären Geburten im vergangenen Jahrzehnt fällt auf, dass der Anteil der Kaiserschnitte bis 2011 zugenommen hatte und seit der
Einführung eines risikoadjustierten Indikators zu Kaiserschnittentbindungen im Jahr 2014 wieder leicht zurückgegangen ist. Parallel dazu nahm der Anteil der Spontangeburten ab dem Jahr
2014 wieder leicht zu (60,3% auf 61,0%). Gleichzeitig stieg aber der Anteil der vaginal-operativen Geburten stetig von 6,0% im Jahr 2008 auf 6,9% im Jahr 2017 [107], [110], [111], [112].
4.3 Indikatorenbasierte Qualitätssicherung
4.3.1 Indikatorenbasierte Qualitätssicherung im stationären Sektor
Die Qualität wird typischerweise anhand von Qualitätsindikatoren ausgewiesen. Im Rahmen der gesetzlichen stationären Qualitätssicherung werden auf Bundesebene für vaginale Geburten
aktuell folgende Indikatoren zur Qualitätsmessung und als Ausgangpunkte für Qualitätsverbesserungsprozesse genutzt [107]:
-
Antenatale Kortikosteroidtherapie bei Frühgeburten mit einem präpartalen stationären Aufenthalt von mindestens 2 Kalendertagen
-
Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Azidosen bei reifen Einlingen mit Nabelarterien-pH-Bestimmung
-
Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Azidosen bei frühgeborenen Einlingen mit Nabelarterien-pH-Bestimmung
-
Anwesenheit eines/einer Pädiater*in bei Frühgeburten
-
Qualitätsindex zum kritischen Outcome bei Reifgeborenen
-
Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an DR Grad III oder IV bei spontanen Einlingsgeburten
-
Müttersterblichkeit im Rahmen der Perinatalerhebung
Darüber hinaus kann aber auch das
also die risikoadjustierte Kaiserschnittrate, als ein Indikator dafür aufgefasst werden, dass zu wenige vaginale Geburten durchgeführt wurden.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren [113] u. a. die Indikatoren
-
antenatale Kortikosteroidtherapie bei Frühgeburten mit einem präpartalen stationären Aufenthalt von mindestens 2 Kalendertagen
-
Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten und
-
Qualitätsindex zum kritischen Outcome bei Reifgeborenen
als planungsrelevante Qualitätsindikatoren von vaginalen Geburten ausgewählt und im Verfahren gemäß der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren anhand der Daten aus dem
Jahr 2017 erstmals angewendet.
4.3.2 Indikatorenbasierte Qualitätssicherung im ambulanten Sektor
Derzeitiger Indikator für die Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe ist das Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate der Verlegungen subpartal vom geplanten
außerklinischen Geburtsort [109]. Peer Reviews und strukturierte Dialoge können initiiert werden, um Leistungserbringer*innen im ambulanten Sektor in
ihrer Qualitätssicherung zu unterstützen.
4.4 Erste Ansätze einer einrichtungsübergreifenden, indikatorenbasierten Qualitätssicherung
Vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) wurden auf der Basis von Routinedaten stationärer Geburten im Rahmen des Projekts Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) weitere
Qualitätsindikatoren zu vaginalen Geburten in der stationären Versorgung unter Berücksichtigung von Follow-up-Ereignissen entwickelt, die über den initialen Krankenhausaufenthalt mit
Geburt hinausgehen [114].
4.5 Qualitätssicherung über Strukturanforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Personalanforderungen
Im Rahmen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) werden in Deutschland Mindestanforderungen an die Versorgung von bestimmten Schwangeren und von Früh- und
Reifgeborenen in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern verbindlich geregelt. Ziel ist eine Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung von Früh- und
Reifgeborenen unter Berücksichtigung einer allerorts zumutbaren Erreichbarkeit der Einrichtungen [115], [116], [117], [118], [119].
10.1
|
Empfehlung
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EK
|
Unabhängig von der jährlichen Geburtenrate sollten so viele Hebammen in der geburtshilflichen Abteilung anwesend bzw. rufbereit sein, dass zu mehr als 95% der Zeit eine
Eins-zu-eins-Betreuung der Gebärenden gewährleistet ist.
|
|
Konsensstärke: 100%
|
10.2
|
Empfehlung
|
EK
|
Leitende Hebammen sollten, angepasst an das zuvor dokumentierte Tätigkeitsfeld, von den praktischen Tätigkeiten in der geburtshilflichen Abteilung anteilig oder ganz
freigestellt werden. Der Anteil der Freistellung soll in der Personalbemessung berücksichtigt werden.
|
|
Konsensstärke: 100%
|
10.3
|
Empfehlung
|
EK
|
Hebammen, die nach Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben als Praxisanleiter*in tätig sind, sollten im Rahmen dieser Tätigkeit anteilig von den praktischen Tätigkeiten in der
geburtshilflichen Abteilung freigestellt werden. Der Anteil der Freistellung soll in der Personalbemessung berücksichtigt werden.
|
|
Konsensstärke: 100%
|
10.4
|
Empfehlung
|
EK
|
Hebammenschüler*innen/-student*innen sollten nicht in die Personalbemessung mit einbezogen werden.
|
|
Konsensstärke: 100%
|
5 Anhang
5.1 Statements Konsultationsprozess
5.1.1 Statement DGGG, ÖGGG, DEGUM
Die medizinischen Fachgesellschaften der Geburtshelfer (DGGG, ÖGGG, DEGUM) vertreten die Auffassung, dass die multidisziplinäre Betreuung von Schwangeren durch Hebammen, Geburtshelfer,
Pädiater und Anästhesisten im Kreißsaal unabhängig von Risikoeinstufungen dem Modell der hebammengeleiten außerklinischen Geburtshilfe überlegen ist, da insbesondere zeitnah die gebotene
fachliche Expertise und apparative Versorgung verfügbar gemacht werden können. Es können nicht alle Komplikationen im Geburtsprozess und frühen Wochenbett mit ausreichender Sicherheit
vorhergesagt werden oder ihr Eintritt durch Risikokataloge ausgeschlossen werden. Eine Verlegung im Prozess der Geburt kann eine zeitnahe Intervention bei Notfällen erheblich verzögern.
Es fehlen aktuell aus dem deutschsprachigen Raum vergleichbare Daten, wie sie im UK für die BirthPlace-Studie vorliegen. Die Frage der Sicherheit der außerklinischen Geburtshilfe im
deutschsprachigen Raum muss daher für eine Bewertung erst durch Studien untersucht werden, an der Hebammen und Ärzte gemeinsam beteiligt sind und die auf der Grundlage einer
vollständigen Berichterstattung aller Geburten und des Outcomes erfolgen (auch solche, die z. B. außerklinisch begonnen wurden und in der Klinik abgeschlossen wurden).
5.1.2 Statement ÖGGG
Sondervotum Präambel der OEGGG zur AWMF-S3-Leitlinie „Vaginale Geburt“
Die Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe schließen sich der Aussage der deutschen Fachgesellschaften (DGGG, DEGUM, DGPM) zur Aufklärung von
Schwangeren an, wenn sie an prominenter Stelle in der Leitlinie als Präambel publiziert wird:
Präambel:
Die medizinischen Fachgesellschaften der Geburtsmediziner vertreten die Auffassung, dass die interdisziplinäre Betreuung der Schwangeren durch Hebammen, Geburtsmediziner, Pädiater und
Anästhesisten in den Klinikgeburtsräumen dem Modell der hebammengeleiteten außerklinischen Geburtshilfe überlegen ist, da zeitnah die gesamte Expertise verfügbar ist, um Komplikationen
der Geburt sicher bewältigen zu können.
Viele Komplikationen können auch trotz Anwendung eines Risikokatalogs nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden.
Durch eine Verlegung, welche bei ca. einem Drittel der Erstgebärenden zu erwarten ist, kann eine zeitnahe Intervention bei Notfällen verzögert werden und zur Gefährdung der Schwangeren
und des Ungeborenen bzw. Neugeborenen beitragen.
Zu den Verlegungsgründen zählen insbesondere ein Geburtsstillstand, ein Bedarf an effektiver Analgesie bei unbeherrschbaren Geburtsschmerzen, die Plazentaretention bzw. Plazentareste,
hoher peripartaler Blutverlust, komplexe Geburtsverletzungen und Adaptationsstörungen des Neugeborenen.
Die Frage der Sicherheit der Geburtshilfe im deutschsprachigen Raum sollte prospektiv durch eine gemeinsame Erhebung der klinischen und außerklinischen Geburten untersucht werden, an
der Hebammen und ÄrztInnen gemeinsam beteiligt sind und in der eine vollständige Erfassung aller Geburten und des perinatalen und peripartalen Ausgangs erfolgt. Solange keine Ergebnisse
einer umfangreichen außerklinischen Geburtshilfe vorliegen, muss die Unbedenklichkeit angezweifelt werden.
Aus dem deutschsprachigen Raum fehlen vergleichbare Daten wie sie z. B. aus UK im Rahmen der BirthPlace-Studie vorliegen. Dies sollte unter Berücksichtigung der außerklinisch begonnenen
und in der Klinik abgeschlossenen Geburten unabhängig vom außerklinischen Geburtsort dokumentiert werden.