ergopraxis 2023; 16(01): 6-7
DOI: 10.1055/a-1930-2077
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Seit 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und parallel zu ihnen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert.© Destina/stock.adobe.com

Therapeut*innen sehen ihre Stellen gefährdet – Pflegebudget

Am 20. Oktober 2022 wurde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von der Regierung verabschiedet. Dieses sieht vor, dass ab 2025 nur noch qualifizierte Pflegekräfte, die bei der unmittelbaren Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden. Berufsgruppen wie Hebammen, Ergo- und Physiotherapeut*innen fühlten sich verunsichert und fürchteten, dass ihre Stellen aufgrund des neues Gesetzes gekürzt werden könnten.

Der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) klärte dazu auf seiner Internetseite auf: „Das Pflegebudget ist für pflegebezogene Tätigkeiten gedacht und richtet sich an die pflegerischen Berufsgruppen. Die übrigen Berufsgruppen spielen nur dann eine Rolle, wenn sie einen ‚pflegeentlastenden Beitrag‘ liefern. Ergotherapiestellen an sich werden nicht über das Pflegebudget finanziert. Für die Finanzierung und Festsetzung von Ergotherapiestellen in Kliniken gibt es keine rechtliche Grundlage, allenfalls indirekt durch die Festschreibung von einzelnen therapeutischen Leistungen im Rahmen einzelner Fallpauschalen (OPS-Ziffern). Von daher ist das Thema der Stellenfinanzierung in Kliniken grundsätzlich wichtig, steht aber nicht direkt im Zusammenhang mit dem Pflegebudget bzw. den aktuellen Änderungen im Pflegebudget. Denn die jetzige Änderung im Pflegebudget will die pflegeentlastenden Anteile durch andere Berufsgruppen‘ aufheben.“ Die Hebammen hingegen seien in den Komplexleistungen bislang kaum abgebildet, sodass sie in der Vergangenheit häufig vom Pflegebudget profitiert hätten. Ihr Tätigkeitsfeld überschneidet sich außerdem sehr viel mehr mit dem der Pflege, sodass sie durchaus oft an pflegerischen oder pflegeentlastenden Maßnahmen beteiligt sind. Aufgrund dessen starteten die Hebammen eine Petition (bit.ly/Hebammen_Pflegebudget), die bis zum Datum der Drucklegung dieser Ausgabe Anfang Dezember 2022 bereits mehr als 1,6 Millionen Menschen unterzeichnet hatten. Anfang November 2022 gab Bundesgesundheitsminister Lauterbach bekannt, dass die Hebammen definitiv nicht aus dem Pflegebudget gestrichen werden sollen: „Geburtshilfe und Kinderheilkunde dürfen nicht dem Spardiktat des alten Krankenhaussystems unterworfen sein.“ Ein Erfolg für die Berufsgruppe!

Auch für Heilmittelerbringende existieren Petitionen gegen die Streichung aus dem Pflegebudget (bit.ly/Petitionen_Pflegebudget). Fraglich ist jedoch deren Relevanz – sollten Therapeut*innen bezüglich pflegerischer Tätigkeiten doch eher eine kleine Rolle spielen. Fakt ist jedoch auch, dass viele Kliniken bislang das Pflegebudget nutzten, um Therapiestellen zu finanzieren, auch wenn diese nicht oder nur wenig an der Pflege beteiligt waren.

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Auf Missstände hinweisen und dagegen angehen – #druckaufgkv

Anfang Oktober 2022 startete der Physiotherapeut Christian Thieme die Aktion „#druckaufgkv“. Ziel ist es, alle Professionen, die im deutschen Gesundheitswesen tätig sind – Ergo- und Physiothera- peut*innen, Logopäd*innen, Pflegekräfte, Ärzt*innen, Medizinische Fachangestellte usw. –, zu vereinen, und sich gegen ungerechte Maßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen und des GKV-Spitzenverbandes zu verbünden und auf Missstände aufmerksam zu machen. Zu diesen zählen laut des Physiotherapeuten beispielsweise die Kürzungen oder kompletten Streichungen von Zahlungen bei Formfehlern, weil etwa ein Datum auf einer Verordnung falsch eingetragen ist – obwohl die Leistungen ordnungsgemäß abgegeben worden sind. Die klare Forderung, die dahintersteht: weniger Bürokratie! Weitere Ziele der Aktion #druckaufgkv sind zum Beispiel das Verhandeln der Vertreter*innen der Berufsverbände und der Krankenkassen auf Augenhöhe oder eine angemessene Vergütung (angepasst an die Inflation).

Um eine große mediale Aufmerksamkeit auf die Themen zu lenken, die dringend einer Reformierung benötigen, ruft Christian Thieme dazu auf, ihm 30-sekündige Statementvideos zur persönlichen Sicht auf die Missstände an kontakt@druckaufgkv.de zu senden, die in einem zugehörigen YouTube-Kanal veröffentlicht werden. Weiterführende Infos zur Aktion: www.druckaufgkv.de.

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Was denken Sie über das Sterben? – Umfrage des DHPV

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) hat 2022 die Umfrage „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“ durchgeführt und vor kurzem die Ergebnisse präsentiert. Der DHPV wollte von den mehr als 1000 Menschen, die an der Umfrage teilgenommen haben, zum Beispiel wissen, an welchem Ort sie sterben möchten, welche Ängste sie beim Gedanken an das eigene Sterben beschäftigen, für wie sinnvoll sie eine Patientenverfügung erachten und ob sie wissen, was „Hospiz“ oder „palliativ“ bedeutet.

Demnach sind 60 Prozent der Befragten der Meinung, dass sich unsere Gesellschaft zu wenig mit Sterben und Tod befasst. Ein Indiz für den anhaltenden Wunsch nach einer intensiveren Auseinandersetzung mit diesen existenziellen Themen ist die unverändert hohe Zahl der Menschen, die nach eigenen Angaben eine Patientenverfügung haben (2022: 45 Prozent; 2017: 43 Prozent; 2012: 26 Prozent). Beim Gedanken an das eigene Sterben ist die Angst vor Schmerzen und Apparatemedizin rückläufig, was man im Zusammenhang sehen kann mit der steigenden Zahl derer, die wissen, was Begriffe wie „Hospiz“ und „palliativ“ bedeuten. Laut Befragung wird das Sterben in einer Einrichtung der Sterbebegleitung als besonders würdevoll empfunden, vier von zehn Menschen möchten in einer solchen Einrichtung sterben. Fast jede dritte Person hingegen treibt die Angst um, am Lebensende eine Last zu sein. „Das muss uns als Gesellschaft zu denken geben, vor allem vor dem Hintergrund der anhaltenden gesellschaftlichen und politischen Diskussionen um die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe“, so der Vorsitzende des DHPV. Weitere Ergebnisse der Umfrage: bit.ly/DHPV_Umfrage.

mru

45 %
der Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung.


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Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
03. Januar 2023

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Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

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Seit 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und parallel zu ihnen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert.© Destina/stock.adobe.com