Geburtshilfe Frauenheilkd 2023; 83(08): 996-1016
DOI: 10.1055/a-2096-1182
GebFra Science
Guideline/Leitlinie

Fetale Überwachung in der Schwangerschaft (Indikation und Methodik zur fetalen Zustandsdiagnostik im Low-Risk-Kollektiv). Leitlinie der DGGG, DEGUM, OEGGG und SGGG (S3-Level, AWMF-Registernummer 015/089, Februar 2023)

Article in several languages: English | deutsch

Authors

  • Sven Schiermeier

    1   Lehrstuhl für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Witten/Herdecke, Marien-Hospital Witten, Witten, Germany
  • Constantin Sylvius von Kaisenberg

    2   Obstetrics and Gynecology, Medical School of Hannover (MHH), Hannover, Germany
  • Sven Kehl

    3   Gynecology & Obstetrics, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen, Germany
  • Frank Reister

    4   Sektion Geburtshilfe, Univ.-Frauenklinik, Univ.-Klinikum Ulm, Ulm, Germany
  • Beatrice Mosimann

    5   University Womenʼs Hospital, Department of Obstetrics, Inselspital, Bern, Switzerland
  • Philipp Reif

    6   Obstetrics & Gynecology, Medical University of Graz, Graz, Austria
  • Werner Harlfinger

    7   Frauenarztpraxis, Mainz, Germany
  • Klaus König

    8   Berufsverband der Frauenärzte, Eschborn, Germany
  • Christiane Schwarz

    9   Institute of Health Sciences, Department of Midwifery Science, Universität zu Lübeck, Lübeck, Germany
  • Elke Matern

    10   Medical Department, Martin Luther University Halle Wittenberg, Halle, Germany
  • Maritta Kühnert

    11   Geburtshilfe, Philipps-Universität Marburg, Marburg, Germany
  • Ralf Schmitz

    12   Gynecology and Obstetrics, University Hospital Münster, Münster, Germany
  • Markus Hoopmann

    13   Department of Obstetrics and Gynecology, University of Tübingen, Tübingen, Germany
  • Andrea Ramsell

    14   Deutscher Hebammenverband e. V., Karlsruhe, Germany
  • Barbara Stocker Kalberer

    15   Schweizerischer Hebammenverband, Olten, Switzerland
  • Petra Graf Heule

    15   Schweizerischer Hebammenverband, Olten, Switzerland
  • Silke Heinzl

    16   Österreichisches Hebammengremium, Wien, Austria
  • Beate Kayer

    16   Österreichisches Hebammengremium, Wien, Austria
  • Patricia Gruber

    14   Deutscher Hebammenverband e. V., Karlsruhe, Germany
  • Horst Steiner

    17   Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Landeskrankenhaus Salzburg, Paracelsus, Salzburg, Austria
  • Leonard Schaeffer

    18   Kantonsspital Baden AG, Baden, Switzerland
 

Zusammenfassung

Ziel Das Ziel dieser LL ist die Etablierung der Evidenz dafür, ob in einem Low-Risk-Schwangerschaftskollektiv die Durchführung des Dopplers oder CTGs das Outcome verbessert.

Methoden Es wurde zunächst eine systematische Suche nach Leitlinien durchgeführt. Die aufgefundenen Leitlinien wurden mithilfe des DELPHI-Instruments der AWMF bewertet. Es wurden 3 LL für eine Adaptation für das CTG als grundsätzlich geeignet befunden. Es wurden 2 DEGUM Best Practice Guidelines für die Methodenbeschreibung als grundsätzlich geeignet befunden. Zusätzlich wurden alle Studien zur Fragestellung anhand von 8 PICO-Fragen untersucht. Die strukturierte Konsensfindung zwischen den Fachgesellschaften erfolgte im Rahmen eines nominalen Gruppenprozesses und einer strukturierten Konsenskonferenz unter unabhängiger Moderation.

Empfehlungen Im Low-Risk-Kollektiv sollte keine antepartuale Doppler-Sonografie im Rahmen der Überwachung durchgeführt werden. Im Low-Risk-Kollektiv sollte kein antepartuales CTG geschrieben werden.

Hinweis Die Leitlinie wird gleichzeitig in den offiziellen Zeitschriften beider Fachgesellschaften (d. h. Geburtshilfe und Frauenheilkunde für die DGGG und Ultraschall in der Medizin/European Journal of Ultrasound für die DEGUM) veröffentlicht.


I  Leitlinieninformationen

Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG

Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.


Zitierweise

Fetal Assessment in Pregnancy (Indication and Methodology for Fetal Condition Diagnostics in the Low-risk Collective). Guideline of the DGGG, DEGUM, OEGGG and SGGG (S3-Level, AWMF Registry No. 015/089, February 2023). Geburtsh Frauenheilk 2023; 83: 996–1016


Leitliniendokumente

Die vollständige deutsche Lang- und Kurzfassung dieser Leitlinie sowie eine Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren befinden sich auf der Homepage der AWMF: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-089.html


Leitliniengruppe

Siehe [Tab. 1] und [2].

Table 1 Federführende und koordinierende Leitlinienautoren.

Autor

AWMF-Fachgesellschaft

Prof. Dr. med. Sven Schiermeier

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (AGG in der DGGG)

Prof. Dr. med. Constantin von Kaisenberg

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)

Table 2 Beteiligte Leitlinienautoren/-innen.

Autor/-in

Mandatsträger/-in

DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/
AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/
Organisation/Verein

* Die Personen haben maßgeblich an der Erstellung der Leitlinie mitgewirkt. Eine Beteiligung an der Abstimmung der Empfehlungen und Statements fand nicht statt.

Prof. Dr. med. Sven Kehl

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

Prof. Dr. med. Frank Reister

Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin

PD. Dr. med. Beatrice Mosimann

Schweizer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

PD. Dr. med. Philipp Reif

Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

San.-Rat Dr. med. Werner Harlfinger

Berufsverband Frauenärzte

Dr. med. Klaus König

Berufsverband Frauenärzte

Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft

Elke Mattern

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft

Prof. Dr. med. Maritta Kühnert

Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin

Prof. Dr. med. Ralf Schmitz

Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Prof. Dr. med Markus Hoopmann

Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Andrea Ramsell

Deutscher Hebammenverband

Barbara Stocker Kalberer

Schweizer Hebammenverband

Petra Graf Heule

Schweizer Hebammenverband

Silke Heinzl

Österreichisches Hebammengremium

Beate Kayer

Österreichisches Hebammengremium

Patricia Gruber

Deutscher Hebammenverband

Prof. Dr. med. Horst Steiner

Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

Prof. Dr. med. Leonard Schäffer

Schweizer Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

Dr. med. Monika Nothacker*

AWMF

Die Moderation der Leitlinie wurde dankenswerterweise von Prof. Dr. med. Constantin von Kaisenberg (AWMF-zertifizierter Leitlinienberater/-moderator) übernommen.



II  Leitlinienverwendung

Fragestellung und Ziele

Diese Leitlinie gilt für alle Berufsgruppen, die Schwangere betreuen und in der Schwangerschaft eine fetale Zustandsdiagnostik durchführen.

Das Ziel dieser LL ist die Etablierung der Evidenz dafür, ob in einem Low-Risk-Schwangerschaftskollektiv die Durchführung des Dopplers oder CTGs das Outcome verbessert.

Hierzu war zunächst eine Definition von Low Risk gefordert.

Es wurden die hierfür erforderlichen Ultraschallverfahren erwähnt.

Anschließend wurden die Indikationen zur fetalen Zustandsdiagnostik in der Schwangerschaft (Low Risk) aus den Mutterschaftsrichtlinien sowie den DEGUM Best Practice Guidelines überprüft.

Es erfolgte dann eine Darstellung der Methode und Durchführung der Doppler-Sonografie und des CTGs, da bisher in keiner weiteren AWMF-LL erfolgt.

Sodann wurde die vorliegende Evidenz umfassend aufbereitet und zusammenfassend dargestellt.


Versorgungsbereich

Schwangerschaftsvorsorge


Anwenderzielgruppe/Adressaten

Frauenärzte und Hebammen


Verabschiedung und Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit dieser Leitlinie wurde durch die Vorstände/Verantwortlichen der beteiligten medizinischen Fachgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Organisationen und Vereine sowie durch den Vorstand der DGGG, DEGUM, SGGG, OEGGG sowie der DGGG/OEGGG/SGGG-Leitlinienkommission bestätigt und damit in ihrem gesamten Inhalt genehmigt. Diese Leitlinie besitzt eine Gültigkeitsdauer vom 01.02.2023 bis 31.01.2028 Diese Dauer ist aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge geschätzt. Bei dringendem Bedarf kann eine Leitlinie früher aktualisiert werden, bei weiterhin aktuellem Wissensstand kann ebenso die Dauer verlängert werden.



III  Methodik

Grundlagen

Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe (S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.

Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S3


Evidenzbeurteilung nach GRADE/SIGN

Die Evidenzbewertung erfolgte nach SIGN bzw. GRADE. Details dazu sind in der Langversion bzw. in dem zugehörigen Leitlinienreport nachzulesen.

Im Wesentlichen wurden zunächst alle Literaturquellen nach SIGN bewertet (RCTs, Metaanalysen, systematische Reviews und Beobachtungsstudien). Die Evidenztabellen wurden nach Art der Studie (LoE) unterteilt. Die wichtigsten Schlussfolgerungen aus Metaanalysen und systematischen Reviews wurden in Kurzform (Bullet-Point Summary Statement) dokumentiert.

Interventionelle Publikationen zu PICO-Fragen (RCTs) wurden nach GRADE bewertet. Die Outcome-Häufigkeit und Stichprobenstärke wurden aus mehreren Studien gepoolt, die RR berechnet und die Ergebnisse in eine GRADE-Evidenztabelle eingetragen. Nach Bewertung der Risks of Bias wurde die Stärke der Evidenz bestimmt.


Empfehlungsgraduierung

Der Terminus Graduierung steht in diesem Kontext als Ausdruck der Sicherheit der Nutzen-Schaden-Abwägung, nicht als Ausdruck von Verbindlichkeit. Leitlinien haben Empfehlungscharakter. Es werden die einzelnen Statements und Empfehlungen sprachlich und symbolisch unterschieden ([Tab. 3]).

Table 3 Graduierung von Empfehlungen (deutschsprachig).

Symbolik

Beschreibung der Verbindlichkeit

Ausdruck

A

starke Empfehlung

soll/soll nicht

B

einfache Empfehlung

sollte/
sollte nicht

0

offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit

kann/kann nicht

Die oben aufgeführte Einteilung von „Empfehlungen“ entspricht neben der Bewertung der Evidenz auch der klinischen Relevanz der zugrunde liegenden Studien und ihren nicht in der Graduierung der Evidenz aufgeführten Faktoren, wie die Wahl des Patientenkollektivs, Intention-to-treat- oder Outcome-Analysen, ärztliches bzw. ethisches Handeln gegenüber dem Patienten, länderspezifische Anwendbarkeit usw. Demgegenüber kann eine starke, mäßige bzw. schwache Evidenzstärke entsprechend zu einer starken, einfachen bzw. offenen Empfehlung führen. Nur bei einer mittleren Evidenzstärke ist eine Höher- und Herabstufung in eine Grad-A- oder Grad-0-Empfehlung möglich. In besonderen Ausnahmefällen muss eine Graduierung der höchsten Evidenz zu einer schwächeren/offenen Empfehlung oder umgekehrt im Hintergrundtext begründet werden.

  • starke Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B-Empfehlung

  • mäßige Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung

  • schwache Evidenzstärke → Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung


Statements

Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.


Konsensusfindung und Konsensusstärke

Im Rahmen einer strukturierten Konsenskonferenz nach dem NIH-Typ (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Der Ablauf war wie folgt: Vorstellung der Empfehlung, inhaltliche Nachfragen, Vorbringen von Änderungsvorschlägen, Abstimmung aller Änderungsvorschläge. Bei Nichterreichen eines Konsensus (> 75% der Stimmen), Diskussion und erneute Abstimmung. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer die Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 4]).

Table 4 Einteilung zur Zustimmung der Konsensusbildung.

Symbolik

Konsensusstärke

prozentuale Übereinstimmung

+++

starker Konsens

Zustimmung von > 95% der Teilnehmer

++

Konsens

Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer

+

mehrheitliche Zustimmung

Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer

kein Konsens

Zustimmung von < 51% der Teilnehmer


Expertenkonsens

Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlender Evidenzen (S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).



IV  Leitlinie

1  Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick

1.1  Die Evidenz für die Doppler-Sonografie in der Low-Risk-Population

E15.1

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

A

Im Low-Risk-Kollektiv sollte keine antepartuale Doppler-Sonografie im Rahmen der Überwachung durchgeführt werden.

Evidenzgrad

1+

1++

1+

1−

1+

1+

Giles et al., BJOG 2003

Lees et al., Lancet 2

Newnham et al., 2004 Lancet

Subtil et al., BJOG 2003

Williams et al., Am J Obstet Gynecol 2003

Alfirevic Z et al., Cochrane Database Syst Rev 2015

Konsensstärke: 93,3%


1.2  Die Evidenz für die CTG-Schreibung in der Low-Risk-Population

E16.1

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

1/↑↑

Im Low-Risk-Kollektiv sollte kein antepartuales CTG geschrieben werden.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation/EK

⊕⊕⊕⊕ HOCH

NICE-Leitlinie NG201 Antenatal Care [2], die CG 62 ersetzt, Empfehlung 1.10.8

Impey et la., 2003, Madaan et al., 2006, Mires et al., 2001, Siristatidis et al., 2012, Smith et al., 2019

Konsensstärke: 100%



2  Definition von Low-Risk-Schwangerschaften

Low-Risk-Schwangerschaften sind Schwangerschaften, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das Ungeborene identifiziert wurden und für die keine Notwendigkeit oder kein Benefit einer Intervention besteht (modifiziert nach [1]).


3  Die Bedeutung des Ultraschalls für die fetale Überwachung

Für die Indikationsstellung einer fetalen Doppler-Sonografie oder eines CTGs ist zunächst eine sorgfältige sonografische Untersuchung des Fetus erforderlich, idealerweise beginnend bereits durch ein Ersttrimester-Screening auf Chromosomenstörungen (und genetische Syndrome), auf Präeklampsie sowie ein früher Fehlbildungsultraschall [3], [4], ein Fehlbildungsultraschall um 20 – 23 Schwangerschaftswochen [5], [6], eine fetale Echokardiografie [7] und ggf. eine systematische Suche nach Ultraschallmarkern für fetale Chromosomenstörungen [8].


4  Doppler-Sonografie

4.1  Indikationen zur Doppler-Sonografie

E12.1

Empfehlung

Stand 2022

EK

Die maternale Doppler-Sonografie der Aa. uterinae kann im Rahmen von Screeninguntersuchungen zur Detektion von Risikoschwangerschaften durchgeführt werden.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

4.1.1  Indikationen für eine Doppler-Sonografie entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien

E12.2

Empfehlung

Stand 2022

EK

Es bestehen nach Mutterschafts-Richtlinien folgende Indikationen für eine Doppler-Sonografie im Rahmen der Schwangerenbetreuung:

  • V. a. fetale Wachstumsrestriktion (FGR)

  • Gestationshypertonie, Präeklampsie

  • Z. n. FGR oder IUFD

  • Z. n. Präeklampsie/Eklampsie

  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz (CTG)

  • Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung

  • Mehrlingsschwangerschaft mit diskordantem Wachstum

  • Verdacht auf Herzfehler oder fetale Rhythmusstörung

Mutterschaftsrichtlinien 2022 (Anlage 1d) [11]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)


4.1.2  Indikationen für eine Doppler-Sonografie nach DEGUM

E12.3

Empfehlung

Stand 2022

EK

Es bestehen nach Empfehlungen der DEGUM folgende zusätzliche Indikationen für eine Doppler-Sonografie im Rahmen der Pränatalmedizin:

  • präexistente maternale Gefäßerkrankungen (Hypertonie, Nephropathie, Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen)

  • V. a. fetale Anämie

  • V. a. auf fetale Infektion

  • Hydrops fetalis

  • Monitoring MC Mehrlingsschwangerschaften (TTTS, TAPS/TOPS, TRAP, sFGR)

  • Diagnostik pathologischer Nabeintrauteriner Fruchttod bei früherer Schwangerschaftlschnur-Insertiones und Vasa praevia

  • Diagnostik von Plazentationsstörungen (z. B. Placenta increta)

Faber et al., 2019, 2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)



4.2  Methodik der Doppler-Sonografie

4.2.1  Technik

4.2.1.1  Cw-Doppler

Beim CW-(Continuous Wave-)Doppler wird ständig ein Signal gesendet und das zurückkommende Signal registriert.


4.2.1.2  PW-Doppler

In der pränatalen Medizin hat sich der gepulste (Pulsed Wave, PW) Doppler durchgesetzt. Beim gepulsten Doppler wird sowohl das B-Bild aufgebaut als auch ein Kristall zum Senden und Empfangen des Doppler-Signals aktiviert (Duplex-Verfahren). Es werden regelmäßig Schallpulse gesendet und dazwischen wieder empfangen.


4.2.1.3  Farbcodierte Doppler-Sonografie

Der Farb-Doppler ermöglicht eine Visualisierung von Blutströmung, Strömungsrichtung und Geschwindigkeitsverteilung in einem gewählten Ausschnitt des B-Bildes (Farbfenster).



4.3.1  Patientensicherheit

E12.4

Empfehlung

Stand 2022

EK

Die Indikation zu dopplersonografischen Untersuchungen in der Frühschwangerschaft und am Gehirn sollten streng gestellt werden.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

Bislang gibt es keinen Hinweis aus klinischen Studien auf eine Schädigung von Feten in vivo. Grundsätzlich ist jedoch die Doppler-Sonografie am Fetus nur bei entsprechender Indikation durchzuführen und die Expositionszeit und Schallenergie nach dem ALARA-Prinzip (As Low as Reasonably Achievable) möglichst gering zu halten.


4.4.1  Einstellungen

Die meisten aktuellen Geräte beinhalten verschiedene Voreinstellungen (Preset), die individuell geändert und gespeichert werden können. Es ist wichtig, den Einfluss dieser Parameter auf das Doppler-Sonogramm zu kennen, um valide Messungen zu erhalten und bei Schwierigkeiten reagieren zu können.

4.4.1.1  Gefäßwandfilter

Der Gefäßwandfilter (Wall Motion Filter) dient der Unterdrückung von niederfrequenten Gefäßwandbewegungen und Störsignalen. Er sollte in der Pränatalmedizin möglichst niedrig eingestellt werden (≤ 60 Hz).


4.4.1.2  Winkel

Der Insonationswinkel sollte sowohl bei geplanter qualitativer (PI, RI) als auch bei quantitativer Analyse (absolute Geschwindigkeiten) möglichst klein gehalten werden, um Messfehler gering zu halten


4.4.1.3  Doppler-Fenster

Generell wird in der fetomaternalen Doppler-Diagnostik (mit Ausnahme der Echokardiografie) primär ein großes (gefäßdeckendes) Doppler-Fenster (5 – 10 mm) eingestellt.


4.4.1.4  Skalierung

Die Skalierung (Pulsrepetitionsfrequenz, PRF) ändert die Anzahl der gesendeten Impulse des Dopplers und damit die Häufigkeit der Messungen der Blutströmung. Sie muss an die zu messenden Blutströmungsgeschwindigkeiten angepasst werden und ist daher häufig zu justieren, da die Blutströmungsgeschwindigkeiten an den fetalen und uteroplazentaren Gefäßen stark variieren.



4.5.1  Gefäßwahl

S12.1

Statement

Stand 2022

EK

Die Gefäßauswahl richtet sich nach der Indikation zur dopplersonografischen Untersuchung ([Tab. 5]).

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

Table 5 Indikationen zur Doppler-Sonografie und Gefäße.

Indikation

Gefäße

V. a. frühe schwere fetale Wachstumsrestriktion

AU, ACM, Venen (DV, NV), Ut

V. a. späte milde fetale Wachstumsrestriktion

AU, ACM, Ut

Gestationshypertonie, Präeklampsie (Eklampsie)

AU, wenn path. ACM, evtl. Venen, Ut

Z. n. Präeklampsie, Eklampsie

Ut, evtl. weitere Gefäße

Z. n. Mangelgeburt, intrauterinem Fruchttod

Ut, AU, evtl. weitere Gefäße

Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz

AU, ACM und evtl. Venen

begründeter V. a. Fehlbildung, fetale Erkrankung

NA, fetale Arterien, Venen, bei Anämieverdacht quantitative Messungen (ACM), evtl. FD/PD

Mehrlingsschwangerschaft (diskordant für das Wachstum)

AU, ACM, auch quantitativ, evtl. Venen

Abklärung bei V. a. Herzfehler, Herzerkrankungen

FD, Doppler präkardiale, intrakardiale, postkardiale Gefäße

präexistente gefäßrelevante maternale Gefäßerkrankungen (Hypertonie, Nephropathie, Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen)

Ut, AU

V. a. fetale Infektion

ACM mit Vmax, evtl. weitere Gefäße

Hydrops fetalis

AU, ACM mit Vmax, DV

Überwachung monochorialer Mehrlingsschwangerschaften

TTTS, TOPS, TAPS, TRAP und sFGR

AU, ACM mit Vmax, DV, NV

Diagnostik pathologischer Nabelschnur-Insertiones und Vasa praevia

FD

Diagnostik von Plazentationsstörungen (z. B. Placenta increta)

FD


4.6.1  Gefäße

Es werden dopplersonografisch fetale Gefäße (Arterien und Venen), fetoplazentare (Arterien) und plazentofetale (Venen) sowie maternoplazentare Gefäße (Aa. uterinae) untersucht.

4.6.1.1  A. umbilicalis

E12.5

Empfehlung

Stand 2022

EK

Zur Ableitung des Doppler-Signals der A. umbilicalis sollte ein frei im Fruchtwasser flottierendes Nabelschnurkonvolut aufgesucht und in einem geringen Insonationswinkel abgeleitet werden.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)


4.6.1.2  A. cerebri media

S12.2

Statement

Stand 2022

EK

Als pathologischer Befund der A. cerebri media ist ein Pulsatilitätsindex < 5. Perzentile anzusehen.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

Der Blutfluss in der A. cerebri media (ACM) repräsentiert einen wesentlichen Anteil der Hirnperfusion und ist weitgehend unabhängig von fetalen Verhaltenszuständen.


4.6.1.3  Ductus venosus

S12.3

Statement

Stand 2022

EK

Als pathologischer Befund des Ductus venosus gilt eine Zunahme der Pulsatilität über die 95. Perzentile bis hin zum Null- und Reverse-Flow der A-Welle.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

Der Ductus venosus ist (neben der Nabelvene) das wichtigste venöse Gefäß. Er spielt im Timing der Entbindung bei Hochrisikoschwangerschaft eine wesentliche Rolle.


4.6.1.4  A. uterina

S12.4

Statement

Stand 2022

EK

Als pathologischer Befund der A. uterina gelten Pulsatilitätsindizes > 95. Perzentile sowie die Darstellung eines Notchings ab 24 + 0 SSW.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

Die A. uterina repräsentiert die maternoplazentaren Strömungsverhältnisse.



4.7.1  Analyse

4.7.1.1  Indizes und Messzyklen

E12.6

Empfehlung

Stand 2022

EK

Bei der Aufzeichnung der Doppler-Kurve von fetalen und mütterlichen Gefäßen sollte eine repräsentative Anzahl von Zyklen (meist 3 – 6) dargestellt werden.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

Folgende Indizes sind gebräuchlich:

  • Resistance-Index (RI); RI = (A−B)/A

    • Vorteil: einfache Kalkulation und gute Reproduzierbarkeit

    • Grenzen: Strömungsmuster mit sehr hoher Pulsatilität (z. B. diastolischer Nullfluss). Hier empfiehlt sich die Anwendung des Pulsatilitätsindex

  • Pulsatilitätsindex (PI): PI = (A−B)/V mean

  • Pulsatilitätsindex für Venen (PIV): PIV = (S−a)/D

  • Peak Velocity Index für Venen (PVIV): PVIV = (S−a)/T max.


4.7.1.2  Hüllkurvenanalyse

Die Hüllkurve ist definiert durch die maximalen Geschwindigkeiten des Blutes zum jeweiligen Zeitpunkt des Herzzyklus.



4.8.1  Gesamtspektrumkurve

Neben der Hüllkurve enthält ein Doppler-Sonogramm weitere Messdaten der Strömung.



4.9  Dokumentation

E12.7

Empfehlung

Stand 2022

EK

Das Ergebnis einer Doppler-Sonografie soll bewertet (normal, pathologisch, kontrollbedürftig) und die weiteren Konsequenzen festgelegt werden.

Faber et al., 2019/2021 [9], [10]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)



5  CTG

5.1  Antepartuale Indikationen

Im Low-Risk-Kollektiv gibt es keine evidenzbasierte Indikation zur routinemäßigen CTG-Überwachung. Eine Indikation zur antepartualen CTG-Registrierung kann jedoch in bestimmten Risikokollektiven bestehen. Diese sind u. a. ([Tab. 6] und [7]):

Table 6 Leitlinien mit Federführung oder Beteiligung der DGGG zum CTG bei Risikoschwangerschaften.

AWMF-Reg-Nr.

Titel der Leitlinie

015 – 081

Adipositas und Schwangerschaft

057 – 023

Diabetes und Schwangerschaft

015 – 088

Geburtseinleitung

057 – 008

Gestationsdiabetes mellitus, Diagnostik, Therapie und Nachsorge

015 – 018

Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen, Diagnostik und Therapie

015 – 080

Intrauterine Wachstumsrestriktion

015 – 087

Überwachung und Betreuung von Zwillingsschwangerschaften

Table 7 Indikationen zur antepartualen Kardiotokografie nach Mutterschafts-Richtlinien (Anlage 2).

erstmaliges CTG

in der 26. und 27. Schwangerschaftswoche drohende Frühgeburt

ab der 28. Schwangerschaftswoche

  • auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen

  • Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit

Indikationen zur CTG-Wiederholung

CTG-Alterationen

  • anhaltende Tachykardie (> 160/min)

  • Bradykardie (< 100/min)

  • Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null)

  • Hypooszillation, Anoszillation

  • unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit

  • Mehrlinge

  • intrauteriner Fruchttod bei früherer Schwangerschaft

  • Verdacht auf Plazentainsuffizienz nach klinischem oder biochemischem Befund

  • Verdacht auf Übertragung

  • uterine Blutung

medikamentöse Wehenhemmung

In Österreich ist das CTG für die fetale Überwachung nach dem Mutter-Kind-Pass nicht verpflichtend, wird jedoch bei entsprechender Indikation von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

In der Schweiz werden antepartuale und Untersuchungen mittels CTG gemäß KLV Artikel 13 von den Leistungsträgern bei entsprechender Indikation in Risikoschwangerschaften übernommen.

Bei mütterlichen Risikofaktoren (z. B. Cholestase, Lupus, höhergradige Änamie) kann eine CTG-Registrierung durchgeführt werden.


5.2  Methodik der CTG-Schreibung

5.2.1  Signalgewinnung (externe Kardiotokografie)

Die Registrierung der fetalen Herzfrequenz wird über einen Doppler-Schallkopf durchgeführt. Die Aufzeichnung der mütterlichen Wehentätigkeit erfolgt durch einen Druckaufnehmer. Der Druck auf den Sensor sorgt für eine Spannungsänderung, die fortlaufend registriert wird. Zusätzlich besteht bei einigen Geräten die Möglichkeit, über die Pulsoxymetrie die Herzfrequenz der Mutter zu erfassen.

E13.1

Empfehlung

Stand 2022

EK

Zur Vermeidung der Verwechslung der maternalen und fetalen Herzfrequenz sollten Geräte mit simultaner Aufzeichnungsmöglichkeit verwandt werden. Alternativ sollte der mütterliche Puls manuell ausgezählt und dokumentiert werden.

NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12],

FIGO Consensus Guideline (2015) [13]

Konsensstärke: 93,3% (starker Konsensus)


5.2.2  Registrierdauer, Körperhaltung, Schreibgeschwindigkeit

E13.2

Empfehlung

Stand 2022

EK

Die Registrierdauer des konventionellen CTGs sollte 20 – 30 Minuten betragen.

NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

E13.3

Empfehlung

Stand 2022

EK

Das CTG sollte in Seitenlage, halbsitzend oder in aufrechter Position geschrieben werden.

NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

E13.4

Empfehlung

Stand 2022

EK

Die Schreibgeschwindigkeit des CTGs sollte mindestens 1 cm/min betragen. Vertikal ist eine Darstellung von 20 Schlägen/cm zu empfehlen.

NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)


5.2.3  Diagnostische Zusatztests (Stresstest)

E13.5

Empfehlung

Stand 2022

EK

Es sollte kein Stresstest (Wehenbelastungstest) als Zusatztest durchgeführt werden.

Devoe et al., 2008 [14]

Figueras et al., 2003 [15]

Staisch et al., 1980 [16]

Konsensstärke: 93,3% (starker Konsensus)


5.2.4  Patientensicherheit

Bis heute gibt es keinen Hinweis, dass die abgegebene Ultraschallenergie des Doppler-Schallkopfes einen schädigenden Einfluss auf den Fetus hat [17].



5.3  Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

Nachfolgende Informationen müssen dem CTG eindeutig zugeordnet sein:

  1. Vor- und Nachname der Schwangeren

  2. Geburtsdatum der Schwangeren

  3. Datum und Uhrzeit des Aufzeichnungsbeginns

  4. Die Geschwindigkeit des Papiervorschubs muss ersichtlich sein.

  5. Die Skalierung des Wehenschreibers muss eindeutig erfolgen.

  6. Jedes CTG muss nachvollziehbar dokumentiert und bewertet werden, ggf. sollten Anordnungen, Therapien oder Maßnahmen erfolgen.

  7. Der Zeitraum der Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens 10 Jahre. Die berufsrechtlichen Regelungen der einzelnen Länder sind zu beachten.


5.4  Analyse

Zur Analyse des CTGs sollen folgende Parameter evaluiert werden: die Baseline, die Oszillation, Akzelerationen, Dezelerationen und die Wehentätigkeit. Die erhobenen Werte bilden die Grundlage für die Gesamtbeurteilung des CTGs. Im FIGO-Score werden Akzelerationen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.

5.4.1  Beurteilungsparameter

E13.6

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

EK

Das CTG soll durch den FIGO-Score beurteilt werden.

NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)



5.5  FIGO-Klassifizierung

Siehe [Tab. 8].

Table 8 CTG – Beurteilung nach dem FIGO-Score (aus der S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin [18]).

normal

suspekt

pathologisch

* Dezelerationen gelten als repetitiv, wenn sie mit > 50% der Kontraktionen auftreten. Das Fehlen von Akzelerationen während der Geburt ist von unklarer Bedeutung.

Baseline

110 – 160 SpM

es fehlt ein normales Merkmal, es liegt aber kein pathologisches Merkmal vor

< 100 SpM

Oszillation

5 – 25 SpM

eingeschränkte oder erhöhte Oszillation, sinusoidales Muster

Dezelerationen

keine repetitiven* Dezelerationen

repetitive späte oder prolongierte Dezelerationen > 30 min (bei reduzierter Oszillation > 20 min), prolongierte Dezeleration > 5 min

Interpretation

keine Hypoxie/Azidose

Hypoxie/Azidose unwahrscheinlich

hohes Risiko für Hypoxie/Azidose

klinisches Management

keine Intervention erforderlich

konservative Maßnahmen: Korrektur reversibler Ursachen, engmaschige Überwachung, weitere Diagnostik

konservative und/oder invasive Maßnahmen: sofortige Korrektur reversibler Ursachen, weitere Diagnostik oder (falls nicht möglich) rasche Entbindung


5.6  Fetale Verhaltenszustände

Fetale Ruhe- und Schlafperioden wechseln mit Perioden des aktiven Schlafens und der Wachphasen.


5.7  Kindsbewegungen – das Kinetogramm

Kindsbewegungen können im Kinetogramm quantitativ erfasst werden und sind ein Hinweis für kindliches Wohlbefinden.


5.8  CTG-Schulung

E13.7

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

B

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zur CTG-Analyse verbessert in einigen Studien die Qualität in der CTG-Beurteilung und sollten daher absolviert werden.

Evidenzgrad:

⊕⊕⊕⊕○ MODERAT

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)


5.9  Neue Entwicklungen

Das fetale EKG

Die direkte Erfassung des fetalen EKGs ist sowohl antepartual als auch subpartual möglich.


Das computerisierte CTG (Short Term Variations – STV)

Bei der Betrachtung der Kurzzeitvariation nach Dawes und Redman wird die Minute durch 16 geteilt und alle 3,75 Sekunden die fetale Herzfrequenz als Herzschlagintervall in Millisekunden (ms) aufgezeichnet. Die Differenz der Herzschlagintervalle ergibt die Kurzzeitvariabilität in ms.




6  Nicht technologische Methoden der fetalen Überwachung

Um den Zustand und das Befinden eines ungeborenen Kindes zu beurteilen, stehen apparative und nicht apparative Methoden zur Verfügung.

E14.1

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

EK

Wenn kein Ultraschall zur Wachstumskontrolle durchgeführt wird, sollte der Symphysen-Fundus-Abstand bei jeder Vorsorgeuntersuchung gemessen und dokumentiert werden.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation

NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.1 Fetal growth and well-being]

NICE 2021 (NG201) Antenatal care, Monitoring fetal growth and well-being 1.2.30

Konsensstärke: 84,6% (starker Konsensus)

E14.2

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

EK

Die fetale Poleinstellung sollte erst ab 36 + 0 SSW palpiert werden, sofern die Lage nicht per Ultraschall bestimmt wurde.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation

NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.6 Fetal growth and well-being]

Konsensstärke: 61,5% (Konsensus)

E14.3

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

EK

Bei Verdacht auf Fehleinstellung soll zur Bestätigung eine Ultraschalluntersuchung erfolgen.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation

NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.5 Fetal growth and well-being]

Konsensstärke: 93,3% (starker Konsensus)

E14.4

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

EK

Das routinemäßige Zählen von Kindsbewegungen sollte nicht empfohlen werden.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation

NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.6 Fetal growth and well-being]

WHO 2018 Guideline Antenatal Care for a Positive Pregnancy Experience [B.2 maternal and fetal assessment]

Konsensstärke: 100% (starker Konsensus)

E14.5

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

EK

Die Auskultation der fetalen Herzaktion kann zwar die Vitalität der Feten bestätigen, hat aber keinen prädiktiven Wert und sollte daher nicht routinemäßig erfolgen.

Auf Wunsch der Schwangeren kann die Auskultation zu ihrer Beruhigung durchgeführt werden.

Die Auskultation der fetalen Herzaktion kann zur Bestimmung der Vitalität des Fetus verwendet werden.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation

NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.5 Fetal growth and well-being]

Konsensstärke: 100,0% (starker Konsensus)


7  Doppler-Sonografie und Evidenz

7.1  Die Evidenz für die Doppler-Sonografie in der Low-Risk-Population

E15.1

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

A

Im Low-Risk-Kollektiv sollte keine antepartuale Doppler-Sonografie im Rahmen der Überwachung durchgeführt werden.

Evidenzgrad:

1+

1++

1+

1−

1+

1+

Giles et al., BJOG 2003 [19]

Lees et al., Lancet [20]

Newnham et al., 2004 Lancet [21]

Subtil et al., BJOG 2003 [22]

Williams et al., Am J Obstet Gynecol 2003 [23]

Alfirevic Z, Stampalija T, Medley N. Fetal and umbilical Doppler ultrasound in normal pregnancy. Cochrane Database Syst Rev 2015; (4): CD001450 [24]

Konsensstärke: 93,3% (starker Konsensus)



8  CTG und Evidenz

8.1  Die Evidenz für die CTG-Schreibung in der Low-Risk-Population

E16.1

Empfehlung

Stand 2022

Empfehlungsgrad:

1/↑↑

Im Low-Risk-Kollektiv sollte kein antepartuales CTG geschrieben werden.

Evidenzgrad:

Leitlinienadaptation/EK

⊕⊕⊕⊕ HOCH

NICE-Leitlinie NG201 Antenatal Care [2], die CG 62 ersetzt, Empfehlung 1.10.8

Impey et al., 2003 [25], Madaan et al., 2006 [26], Mires et al., 2001 [27], Siristatidis et al., 2012 [28], Smith et al., 2019 [29]

Konsensstärke: 100,0% (starker Konsensus)




Hinweis

Die Leitlinie wird gleichzeitig in den offiziellen Zeitschriften beider Fachgesellschaften (d. h. Geburtshilfe und Frauenheilkunde für die DGGG und Ultraschall in der Medizin/European Journal of Ultrasound für die DEGUM) veröffentlicht.


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Conflict of Interest/Interessenkonflikt

The conflicts of interest of all the authors are listed in the German-language long version of the guideline./
Die Interessenkonflikte der Autorinnen und Autoren sind in der Langfassung der Leitlinie aufgelistet.


Correspondence/Korrespondenzadresse

Prof. Sven Schiermeier
Marien-Hospital Witten
Lehrstuhl für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Witten/Herdecke
Marienplatz 2
58452 Witten
Germany   

Publication History

Received: 13 May 2023

Accepted: 16 May 2023

Article published online:
15 August 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany


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