Eine hohe Qualität in der Patientenversorgung und Patientensicherheit setzen fraglos
voraus, dass Ärztinnen und Ärzte die von ihnen erbrachten und abgerechneten Leistungen
strukturiert im Rahmen ihrer Weiterbildung erlernt haben und diese Leistungen unter
hohen qualitativen Standards erbringen. Während die Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) diese Qualität über Qualitätssicherungsvereinbarungen sicherstellt,
ist dieser Standard in der privatärztlichen Versorgung (PKV) nicht mehr gewährleistet.