Bei akut Kranken denken die zuständigen Behandler in 1. Linie daran, die Symptome
zu erkennen, einer Grundkrankheit zuzuordnen und eine Therapie einzuleiten. Dazu müssen
aber 2 Voraussetzungen geben sein: Die Behandlung muss (1) medizinisch indiziert sein
und (2) dem Patientenwillen entsprechen.