Ärztinnen und Ärzten können Behandlungsfehler auf ganz unterschiedlichen Weisen vorgeworfen
werden. Sei es in der zivilrechtlichen Arzthaftung, die auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
gerichtet ist, sei es im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung,
im berufsrechtlichen Verfahren vor der Ärztekammer oder im berufsgerichtlichen Verfahren
vor dem Berufsgericht für Heilberufe.
Schlüsselwörter
Strafverfahren - Berufshaftpflichtversicherung - Aufklärungsfehler - Approbation -
Patientenakte